Bitte beachten Sie, dass die Stipendiendatenbank zurzeit aktualisiert wird.

Stipendiendatenbank

Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte sowie auch Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise.
Bitte beachten Sie:
Die Nutzung des Bewerbungsportals ist mit mobilen Endgeräten nur eingeschränkt möglich. Bitte nutzen Sie zur Bewerbung Ihren Desktop-Computer. Technische Voraussetzungen

Programmziel

Dieses Programm fördert Forschungsaufenthalte im Ausland während einer Promotion. Die Auslandsaufenthalte können zwischen einem und zwölf Monaten betragen. Der Förderzeitraum kann zeitlich aufgeteilt werden und auch in verschiedenen Ländern stattfinden.

Wer kann sich bewerben?

Sie können sich bewerben, wenn Sie

  • einen Promotionsabschluss an einer deutschen Hochschule anstreben.
  • an Instituten von Hochschulen für angewandte Wissenschaften / Fachhochschulen (HAW/FH) mit Promotionsrecht promovieren.
  • kooperativ bzw. binational promovieren, sofern die Kooperation in Zusammenarbeit mit einer deutschen Hochschule mit Promotionsrecht erfolgt.
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Voraussetzungen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.

Bitte beachten Sie:
  • Für Promotionsvorhaben in künstlerischen Fachrichtungen und Architektur gelten besondere Voraussetzungen. Weitere Informationen dazu finden Sie in den wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt A, Punkt 21.
  • Die Förderung von Auslandsaufenthalten im Rahmen einer medizinischen Promotion ist für graduierte Medizinerinnen und Mediziner nach dem 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung möglich.
  • Als Kollegiat/in oder Stipendiat/in eines Graduiertenkollegs der Deutschen Forschungsgemeinschaft sind Sie bewerbungsberechtigt. Für Stipendiatinnen und Stipendiaten der Graduiertenkollegs bestehen jedoch Einschränkungen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt A, Punkt 20.
  • Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten der Begabtenförderungswerke können sich nicht um eine Auslandsförderung des DAAD bewerben, da diese Institutionen Auslandsaufenthalte mit einer dem DAAD-Stipendium vergleichbaren Leistung unterstützen können.
  • Wenn Sie ein Stipendium über die Landesgraduiertenförderung erhalten, bewerben Sie sich bitte im Programm GRAFÖG - Aufstockung auf die Landesgraduiertenförderung.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungsvorhaben im Ausland im Rahmen einer Promotion in Deutschland.

Die Forschungsvorhaben können

  • an Hochschulen,
  • an außeruniversitären Forschungseinrichtungen,
  • bei Archivaufenthalten und Feldforschung auch ohne Anbindung an eine Institution im Gastland durchgeführt werden.

Der Auslandsaufenthalt kann bei Bedarf flexibel aufgeteilt werden auf
  • mehrere Gastinstitutionen in einem Land,
  • mehrere Länder,
  • mehrere Zeitabschnitte.

Dauer der Förderung

Mindestens 1 Monat bis maximal 12 Monate pro Förderung.
Während Ihrer gesamten Promotion können Sie zweimal gefördert werden (für eine zweite Förderung müssen Sie sich erneut bewerben). Zwischen dem Ende der ersten und dem Beginn der zweiten Förderung muss ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten liegen.
Die Gesamtförderdauer im Laufe einer Promotion kann maximal 18 Monate betragen.
Die Dauer der einzelnen Förderungen kann nicht verlängert werden.

Stipendienleistungen

Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:

  • eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: (in diesem Programm gelten die Raten für Doktorandinnen und Doktoranden). Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Stipendien, die für Förderungen im akademischen Jahr 2024/2025 vergeben werden.
  • Reisekostenzuschuss je nach Gastland
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
  • eine monatliche Pauschale für Forschungs- und Kongresskosten in Höhe von 102 Euro
Darüber hinaus können Sie weitere Leistungen beantragen:
  • Zuschuss zu Studiengebühren bis zu einer Obergrenze: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 4
  • Zuschuss zu einem Sprachkurs (Landessprache oder Unterrichts- bzw. Arbeitssprache): Weitere Informationen
  • Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 7
  • Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen (bitte einen Kostenvoranschlag mit Bestätigung der/des betreuenden Hochschullehrenden bereits mit der Bewerbung einreichen). Übernachtungskosten können nicht erstattet werden.
  • Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden: Weitere Informationen
Bitte beachten Sie, dass Leistungen von dritter Seite teilweise auf das DAAD-Stipendium angerechnet werden. Erläuterungen dazu finden Sie in den wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt E.

Bewerbungsvoraussetzungen

Bitte prüfen Sie, ob Sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen zum Bewerbungsschluss als Doktorandin bzw. Doktorand an einer deutschen Hochschule angenommen sein. Steht die formale Annahme noch aus, genügt der Nachweis der Vergabe des Dissertationsthemas (siehe „Bewerbungsunterlagen“).
  • Die Aufnahme des Promotionsstudiums darf zum Bewerbungsschluss nicht länger als drei Jahre zurückliegen, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt A, Punkt 5).

Auswahlverfahren

Die Auswahlkommissionen setzen sich nach fachlichen und ggf. regionalen Gesichtspunkten zusammen. Die ehrenamtlichen Kommissionsmitglieder werden vom Vorstand des DAAD berufen und sind in erster Linie Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer deutscher Hochschulen. Sie begutachten die Bewerbungen und entscheiden über die Stipendienvergabe und über die Dauer des Stipendiums. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DAAD leiten die Auswahlsitzung, haben jedoch kein Stimmrecht.

Auswahlkriterien

Wissenschaftlich-fachliche Qualifikation (dokumentiert durch: Hochschulzeugnisse, Gutachten, Publikationsliste, Lebenslauf, ggf. Zusammenfassung der Abschlussarbeit):

  • Studienleistungen und Studiendauer
  • Wissenschaftliche Leistungen nach Studienabschluss (Veröffentlichungen)
Qualität des Forschungsvorhabens (dokumentiert durch: Darstellung des Promotionsvorhabens, Zeitplan, Gutachten, Kontaktnachweise, ggf. Sprachzeugnis):
  • Qualität der fachlichen Darstellung des Vorhabens sowie der Vorarbeiten
  • Originalität, Aktualität und Relevanz des Vorhabens
  • Begründung des Auslandsaufenthalts und der Wahl der Gasthochschule
  • Durchführbarkeit sowie Konsistenz des Arbeits- und Zeitplans (Analyse und Auswertungsschritte, ggf. Sprachkenntnisse)
  • Einbettung des Vorhabens in das Gesamtpromotionsvorhaben (inhaltlich/zeitlich)
Potenzial der Bewerberin/des Bewerbers, insbesondere gemessen an:
  • Motivation: fachliche und persönliche Gründe für den Auslandsaufenthalt, Kenntnisse der Landessprache (sofern abweichend von der Arbeitssprache); Regionalkenntnisse
  • Perspektiven: Bedeutung des Forschungsvorhabens und des Auslandsaufenthalts für die weitere akademische, berufliche und persönliche Entwicklung
  • außerfachlichem Engagement: außerfachliche Kenntnisse und Fähigkeiten, gesellschaftliches Engagement
Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission zur Wahrung der Chancengerechtigkeit ggf. besondere Lebensumstände, zu denen Sie im Bewerbungsformular Angaben machen können. Lesen Sie hierzu bitte die wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt C, Punkt 5.

Bewerbungsschluss

Die Bewerbungszeiträume sind:

  • 02. Mai - 15. Juni 2023, Auswahltermin September/Oktober, Stipendienantritt ab Dezember 2023
  • 01. Oktober - 15. November 2023, Auswahltermin im Februar, Stipendienantritt ab Mai 2024
  • 01. Februar - 20. März 2024, Auswahltermin im Mai/Juni, Stipendienantritt ab September 2024
Die Bewerbungstermine werden jährlich im zweiten Quartal aktualisiert. In den meisten Fällen liegen sie im gleichen Zeitraum wie im Vorjahr.
Eine Bewerbung für Forschungsaufenthalte ist für bestimmte Länder auf Grund der Lage vor Ort nicht möglich. Bitte beachten Sie die folgenden Informationen.

Bewerbungsunterlagen

Im DAAD-Portal hochzuladende Dokumente:

  • Online-Bewerbungsformular
  • tabellarischer Lebenslauf ggf. mit Angaben zu außerfachlichen Kriterien/außerfachlichem Engagement (max. 3 Seiten)
  • ausführliche Darstellung des Promotionsvorhabens (5-8 Seiten) mit:
    - Darlegung des Forschungs- und Bearbeitungsstandes
    - Begründung der Notwendigkeit des Auslandsaufenthalts (fachliche und persönliche Gründe) und dessen Bedeutung für Ihre weitere akademische, berufliche und persönliche Entwicklung
  • Zeitplan für den Auslandsaufenthalt: tabellarisch, mit monatlichen, ggf. wöchentlichen Angaben der einzelnen Arbeitsschritte
  • Darlegung der fachlichen und persönlichen Motivation für das geplante Vorhaben im Ausland (Motivationsschreiben; 1 - 2 Seiten), unter Berücksichtigung der folgenden Fragestellung: Was erhoffen Sie sich von dem Vorhaben im Ausland (persönlich, beruflich, für die Karriere)? Bitte laden Sie das Motivationsschreiben im Portal unter „Vorhaben/Motivation“ hoch.
  • Alle vorhandenen Hochschulzeugnisse mit Einzelnoten (z.B. Zwischenprüfung/Vordiplom, Bachelor, Master, Diplom, Magister, Staatsexamen)
  • Bescheinigung der Hochschule in Deutschland über die formelle Annahme und Betreuung als Doktorandin/Doktorand oder Bestätigung auf dem DAAD-Formular DAAD-Formular “Bestätigung über die Vergabe des Dissertationsthemas"
  • Zusage der ausländischen Gasthochschule bzw. des Gastinstituts für Arbeitsplatz und Betreuung bzw. Forschungserlaubnis mit Angabe, ob Studiengebühren erhoben werden; bei Archivaufenthalten: Zusage zur Nutzung der Einrichtung. Wenn für Ihr Vorhaben keine Zusage einer Gastinstitution erforderlich ist, laden Sie im Portal bitte ein Dokument mit einer kurzen Erläuterung dazu hoch. Wenn die endgültige Zusage davon abhängt, ob Sie ein Stipendium erhalten, genügt zunächst eine formlose, vorläufige Bestätigung der Gastinstitution.
  • Zusammenfassung Ihrer letzten Abschlussarbeit (Master-, ggf. Bachelor-, Magister-, Diplom- oder Staatsexamensarbeit) (ca. 1 Seite). Wenn in Ihrem Studium keine Abschlussarbeit vorgesehen war, laden Sie im Portal bitte anstelle der Zusammenfassung ein Dokument (formlos) mit einer kurzen Erläuterung dazu hoch.
  • Publikationsliste Ihrer selbst veröffentlichten Publikationen, wenn vorhanden
  • Sprachnachweis (bei mehreren Zielländern ggf. mehrere Nachweise), falls für Ihr Vorhaben relevant, z.B. bei Feldforschung/Interviews, die in einer von der Arbeitssprache am Gastinstitut abweichenden Sprache durchgeführt werden. Sprachnachweise sollten in der Regel nicht älter als 2 Jahre sein. Reichen Sie in diesem Fall entweder das DAAD-Sprachnachweisformular oder ein anderes vom DAAD anerkanntes Sprachzeugnis ein. Wenn Sie das DAAD-Sprachnachweisformular nutzen, können Sie Ihre Sprachkompetenz an Ihrer deutschen Hochschule bewerten lassen. Wenden Sie sich dafür an das Sprachenzentrum Ihrer Hochschule oder an eine/n Prüfungsberechtigte/n des Fachbereichs für die jeweilige Fremdsprache. Eine Handreichung für Prüfungsberechtigte und Sprachenzentren zum Ausfüllen des Formulars finden Sie hier. Lesen Sie hierzu bitte unsere wichtigen Stipendienhinweise (A.9 bis A.15). Sollte einer der dort genannten Ausnahmefälle für Sie zutreffen und Sie keinen Sprachnachweis einreichen, laden Sie im Portal unter „Sprachnachweis“ bitte ein Dokument mit einer kurzen Begründung hoch.
  • Ein aktuelles, unterstützendes Empfehlungsschreiben (bisher: "Gutachten") der Betreuerin oder des Betreuers Ihrer Doktorarbeit. Das Empfehlungsschreiben setzt sich aus einem durch die/den Gutachter/in frei formulierten Teil und einem Deckblatt (bisher: "Gutachtenformular") zusammen. Beides muss eingereicht werden. Weitere Informationen zum Empfehlungsschreiben finden Sie auf dem Reiter „Zur Bewerbung“ unter dem Punkt „Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt“.
    Das Empfehlungsschreiben kann im aktuellen Bewerbungsverfahren als Alternative zum Upload im Portal auch per Post an folgende Anschrift gesendet werden: DAAD, Kennedyallee 50, 53175 Bonn. Für den fristgerechten Postversand gilt dann der Poststempel.
Alle Unterlagen müssen in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.

Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen

  • Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
  • Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr (MEZ bzw. MESZ) des letzten Bewerbungstages. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung nach Möglichkeit nicht erst am letzten Bewerbungstag ab. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls es zu technischen Problemen kommt.
  • Bitte beachten Sie, dass nach dem angegebenen Bewerbungsschluss keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden. Für den fristgerechten Postversand von Gutachten gilt der Poststempel.
  • Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.
Datenschutz: Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD und gehen in sein Eigentum über. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums erforderlich sind. Die Unterlagen erfolgloser Bewerberinnen und Bewerber werden nach einer angemessenen Frist gelöscht.

Kontakt und weitere Informationen

  • Hier finden Sie wichtige Hinweise zu DAAD-Stipendien.
  • Hier finden Sie gegebenenfalls Informationen zum Hochschul- und Bildungswesen im gewünschten Zielland Australien.
  • Hier finden Sie gegebenenfalls zusätzliche länderbezogene Informationen für Ihr Programm:
Sie haben die Programmbeschreibung ausführlich gelesen und haben noch Fragen?
  • Dann finden Sie vielleicht Ihre Antwort unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
  • Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, dann nutzen Sie bitte unseren Chatbot unten rechts im Bild, um eine schnelle Beratung zu erhalten.
  • Alternativ können Sie auch das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers nutzen und uns eine Anfrage schicken. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
    Das Info-Center bietet außerdem unter der Rufnummer +49 (228) 882-180 auch eine telefonische Beratung zu folgenden Zeiten an:
    Montag bis Donnerstag: 9-12 Uhr sowie 14-16 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
    Freitag: 9-14 Uhr (MEZ bzw. MESZ)

Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
Der Zugang zum Portal wird in der Regel mindestens 6 Wochen vor Bewerbungsschluss geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass nach dem Bewerbungsschluss keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden.

Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt

  • Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen)
  • Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen)
  • Unter „Gutachten anfordern“ können Sie das Deckblatt zum Empfehlungsschreiben (bisher: "Gutachtenformular") im DAAD-Portal als beschreibbares PDF erzeugen. Ob ein Empfehlungsschreiben eingereicht werden muss, erfahren Sie im Tab „Bewerbungsverfahren“ unter dem Abschnitt „Bewerbungsunterlagen“.
    Schicken Sie das Formular bitte Ihrer Gutachterin bzw. Ihrem Gutachter mit der Bitte, es vollständig auszufüllen und ein frei formuliertes Empfehlungsschreiben beizufügen (wie im Formular erklärt). Bitte laden Sie beide Dokumente im Portal unter „Gutachten“ hoch. Alternativ zum Portal-Upload können die Dokumente per Post an den DAAD, Kennedyallee 50, 53175 Bonn, gesendet werden. Für den fristgerechten Postversand gilt dann der Poststempel.
    Bitte beachten Sie, dass das Formular im Portal nur bis zum angegebenen Bewerbungsschluss erzeugt werden kann.

Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, wenden Sie sich bitte per Mail an portal@daad.de.
Bitte planen Sie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.

Gefördert durch:

  • Logo: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise.