DAAD startet Sonderprogramm für internationale Mobilität und digitale Kooperationen
DAAD
Um die Internationalisierung und Profilbildung deutscher Hochschulen durch eine digital gestützte Ausrichtung von Lehre und Studierendenmobilität zu unterstützen, fördert der DAAD aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung das Programm „Internationale Mobilität und Kooperation digital“ (IMKD).
Ab sofort können sich deutsche Hochschulen und Konsortien für das neue DAAD-Programm „Internationale Mobilität und Kooperation digital“ bewerben. Das Sonderprogramm des DAAD richtet sich an Hochschulen, die ihre Internationalisierung und Profilbildung durch eine digital gestützte Ausrichtung von Lehre und Studierendenmobilität strategisch verankern, ausbauen und nachhaltig gestalten wollen.
Mit innovativen digitalen Konzepten können deutsche Hochschulen ihre Attraktivität als akademische Institution im globalen Wettbewerb und als Kooperationspartner international steigern. Im Mittelpunkt der Aktivtäten sollen die Studierenden stehen, denen mit neuen Lern-Lehr-Szenarien und einer modernen Studierendenverwaltung eine personalisierte student journey ermöglicht wird, die sie optimal für einen digitalisierten, globalisierten Arbeitsmarkt qualifizieren.
Gefördert werden unter anderem Personal an der deutschen Hochschule zur Projektdurchführung, projektbezogene Reisen und Veranstaltungen, die Entwicklung von innovativen Lehrformaten und deren Implementierung in Curricula, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Maßnahmen zur IT-Entwicklung sowie die Mobilität von Studierenden und Lehrenden im Rahmen von Kurzaufenthalten.
Die Antragstellung, Auswahl und Förderung der Projekte erfolgt zweistufig: In der ersten Stufe sind Anträge auf Förderung zur Ausarbeitung eines Projektvollantrags einzureichen. Diese beinhalten eine hochschulspezifische Positionierung im Strategiebereich der Internationalisierung durch Digitalisierung und legen insbesondere dar, wie die hochschulinternen Organisationseinheiten zur Erreichung der Projektziele zusammenarbeiten und welche Beiträge (möglichst mit schriftlicher Interessensbekundung) bereits zu benennende internationale Partnereinrichtungen hierfür leisten. In der zweiten Stufe ist der Antrag auf Förderung des konkret ausgearbeiteten Projekts einzureichen. Es werden bis zu fünf Projekte ausgewählt und über eine Zuwendung gefördert.
Antragsschluss für die erste Stufe ist der 31. März 2019.