Bitte beachten Sie, dass die Stipendiendatenbank zurzeit aktualisiert wird.

Stipendiendatenbank

Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte sowie auch Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise.
Bitte beachten Sie:
Die Nutzung des Bewerbungsportals ist mit mobilen Endgeräten nur eingeschränkt möglich. Bitte nutzen Sie zur Bewerbung Ihren Desktop-Computer. Technische Voraussetzungen

Programmziel

Ziel des Programms ist es, graduierten Juristinnen und Juristen an einer Hochschule im Ausland den Erwerb des akademischen Grads LL.M. (Master of Laws) zu ermöglichen.
Bitte beachten Sie, dass für dieses Programm Regelungen gelten, die von den Angaben in den "Wichtigen Stipendienhinweisen" abweichen können.

Wer kann sich bewerben?

Sie können sich bewerben, wenn Sie Juristin oder Jurist mit abgeschlossener erster juristischer Prüfung sind oder bereits einen rechtswissenschaftlichen Bachelor- oder Masterstudiengang abgeschlossen haben.
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Voraussetzungen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Teilnahme an akkreditierten LL.M.-Studiengängen an einer Hochschule im Ausland.
Ein Aufenthalt kann auch an mehreren Gastinstitutionen in einem Land stattfinden.

Dauer der Förderung

Gefördert wird die Dauer des LL.M.-Studiengangs. Einzelne Semester oder anteilige Laufzeitförderungen können nicht gewährt werden.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.

Stipendienleistungen

Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:

  • eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: (in diesem Programm gelten die Raten für Studierende/Graduierte). Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Förderungen, die im akademischen Jahr 2024/2025 vergeben werden.
  • Reisekostenzuschuss je nach Gastland
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Darüber hinaus können Sie weitere Leistungen beantragen:
  • Zuschuss zu Studiengebühren bis zu einer Obergrenze: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 4
  • Zuschuss zu einem Sprachkurs (Landessprache oder Unterrichts- bzw. Arbeitssprache): Weitere Informationen
  • Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 7
  • Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen (bitte einen Kostenvoranschlag mit Bestätigung der/des betreuenden Hochschullehrenden bereits mit der Bewerbung einreichen). Übernachtungskosten können nicht erstattet werden.
  • Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden: Weitere Informationen

Bewerbungsvoraussetzungen

Bitte prüfen Sie, ob Sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Mit Ihrer Bewerbung sollten Sie bereits die Zulassung der Gasthochschule nachweisen können; diese muss dem DAAD spätestens zum Antritt des Stipendiums vorgelegt werden.
  • Wenn Sie bereits die erste juristische Prüfung abgeschlossen haben: Zum Bewerbungstermin muss die ‚Erste juristische Prüfung‘ mit mindestens „vollbefriedigend“ nachgewiesen werden.
  • Wenn Sie Absolvent/in eines rechtswissenschaftlichen Bachelor- oder Masterstudiengangs sind: Zum Bewerbungstermin muss dem DAAD das Bachelor-Abschlusszeugnis vorliegen. Ebenso muss dem DAAD zum Bewerbungstermin eine schriftliche Bestätigung des Prüfungsamtes der Hochschule über die Notenverteilung in den juristischen Bachelor- und Masterstudiengängen der Hochschule sowie die Bestätigung, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber zu den 20 Prozent besten Absolventinnen und Absolventen des rechtswissenschaftlichen Studiengangs zählt, vorliegen.
  • Ihr Hochschulabschluss bzw. das Examen darf bei Bewerbungsschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegen, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt A, Punkt 5). Haben Sie bereits einen Bachelor- und Masterabschluss, zählt die Frist ab dem Zeitpunkt des Masterabschlusses. Liegt bereits das 2. juristische Staatsexamen oder die 2. Staatsprüfung für das Lehramt vor, zählt die Frist ab dem Erwerb der 1. juristischen Staatsprüfung oder der 1. Staatsprüfung für das Lehramt.
Bitte recherchieren Sie die für die Durchführbarkeit des Vorhabens relevanten Informationen selbst (z.B. Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen, mögliche entgegenstehende Aufenthalts- und Reiseformalitäten). Einige wichtige Hinweise stellen wir für Sie auf den DAAD-Länderseiten bereit. Die Verantwortung für die Einhaltung von Fristen an ausländischen Hochschulen, die bereits vor dem Ergebnis der Stipendienauswahl liegen können, liegt bei Ihnen.

Auswahlverfahren

Die Auswahlkommissionen setzen sich nach fachlichen und ggf. regionalen Gesichtspunkten zusammen. Die ehrenamtlichen Kommissionsmitglieder werden vom Vorstand des DAAD berufen und sind in erster Linie Hochschullehrende deutscher Hochschulen. Sie begutachten die Bewerbungen und entscheiden über die Stipendienvergabe. An der Auswahl können auch ehemalige DAAD-Stipendiatinnen und -Stipendiaten beteiligt sein. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DAAD leiten die Auswahlsitzung, haben jedoch kein Stimmrecht.
Unabhängig vom angestrebten Zielland erfolgt die Auswahl aller Bewerberinnen und Bewerber um ein Stipendium für einen LL.M.-Abschluss in einem zweistufigen Auswahlverfahren:
Nach einer ersten Vorauswahl auf Basis der eingereichten Unterlagen werden die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber zu einer persönlichen Vorstellung vor der Auswahlkommission eingeladen. Diese kann beim DAAD in Bonn oder auch virtuell stattfinden.
Je nach Anzahl der Bewerbungen und der zur Verfügung stehenden Mittel werden die Bewerberinnen und Bewerber mit den besten Examensnoten zur persönlichen Vorstellung eingeladen.

Sprachkenntnisse

Sie müssen ihrer Bewerbung das Ergebnis des TOEFL-Tests mit mind. 100 Punkten oder IELTS-Tests mit mind. 7 Punkten beifügen. Für Bewerbungen nach Großbritannien kann auch der Cambridge English (früher ESOL): Advanced (CAE) eingereicht werden.
Ausnahmen können gemacht werden, wenn die Gasthochschule nachweislich keinen der o.g. Tests fordert. Dann muss alternativ das DAAD-Sprachnachweisformular, mit mind. 4 Sternen in allen Kategorien, eingereicht werden.
Die Sprachnachweise sollten nicht älter als zwei Jahre sein.
Ein einschlägiger Hochschulabschluss in der Sprache des Gastlandes wird als Alternative zum Sprachnachweis anerkannt.

Bewerbungsschluss

01. März 2024 / Stipendienbeginn frühestens ab 01. August des laufenden Jahres

Die Bewerbungstermine werden mindestens einmal jährlich aktualisiert. In den meisten Fällen liegen sie im gleichen Zeitraum wie im Vorjahr.
Eine Bewerbung für Studien- oder Praxisaufenthalte ist für bestimmte Länder auf Grund der Lage vor Ort nicht möglich. Bitte beachten Sie die folgenden Informationen. Da die Sicherheitslage in vielen Ländern kein einheitliches Niveau aufweist, informieren Sie sich bitte auf der Website des Auswärtigen Amtes insbesondere zu den Teilreisewarnungen und kontaktieren Sie uns (siehe „Kontakt und Beratung“), ob eine Förderung an Ihren Wunsch-Standort möglich ist.

Bewerbungsunterlagen

Im DAAD-Portal hochzuladende Dokumente:

  • Online-Bewerbungsformular
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Detaillierte Beschreibung des Studienvorhabens (Studienplan) sowie gegebenenfalls der im Rahmen einer Masterarbeit vorgesehenen Forschungsarbeit (max. 5 Seiten)
  • Darlegung der fachlichen und persönlichen Motive für das geplante Vorhaben (Motivationsschreiben)
  • Abschlusszeugnis: 'Erste juristische Prüfung'/Bachelorzeugnis (LLB)
  • Aufstellung sämtlicher besuchter Übungs- und Seminarveranstaltungen (inklusive Credit Points und Noten nach ECTS), deren Richtigkeit von der Hochschule (z.B. Akademisches Auslandsamt) bestätigt sein muss
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife etc.) mit Einzelnoten
  • Falls bereits vorhanden: Zulassung der ausländischen Gasthochschule für den gewünschten Studiengang. Liegt Ihnen die Zulassung bei der Bewerbung noch nicht vor, müssen Sie diese bis zum Stipendienantritt nachreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie für eine fristgerechte Beantragung der Zulassung an der Gasthochschule selbst verantwortlich sind.
  • Sie müssen ihrer Bewerbung das Ergebnis des TOEFL-Tests mit mind. 100 Punkten oder IELTS-Tests mit mind. 7 Punkten beifügen. Für Bewerbungen nach Großbritannien kann auch der Cambridge English (früher ESOL): Advanced (CAE) eingereicht werden. Ausnahmen können gemacht werden, wenn die Gasthochschule keinen der o.g. Tests fordert. Dann muss alternativ das DAAD-Sprachnachweisformular, mit mind. 4 Sternen in allen Kategorien, eingereicht werden. Die Sprachnachweise sollten nicht älter als zwei Jahre sein.
  • wenn möglich eine Bescheinigung über das Ranking der Prüfung innerhalb des Bundeslandes bzw. der Hochschule oder des Fachs
  • die Bescheinigung des Prüfungsamtes der Hochschule über die Notenverteilung in den juristischen Bachelor- und Masterstudiengängen der Hochschule sowie die Bestätigung, dass Sie zu den 20 Prozent besten Absolventinnen und Absolventen des rechtswissenschaftlichen Studiengangs zählen
  • Ein aktuelles, unterstützendes Empfehlungsschreiben (bisher: "Gutachten") einer bzw. eines Hochschullehrenden oder einer promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters oder Assistenz, das über Ihre Qualifikation Auskunft gibt.
    Das Empfehlungsschreiben setzt sich aus einem durch die/den Gutachter/in frei formulierten Teil und einem Deckblatt (bisher: "Gutachtenformular") zusammen. Beides muss eingereicht werden. Weitere Informationen zum Empfehlungsschreiben finden Sie im Tab „Zur Bewerbung“ unter dem Punkt „Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt“.
    Das Empfehlungsschreiben kann im aktuellen Bewerbungsverfahren als Alternative zum Upload im Portal auch per Post an folgende Anschrift gesendet werden: DAAD, Kennedyallee 50, 53175 Bonn. Für den fristgerechten Postversand gilt dann der Poststempel.

Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen

  • Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
  • Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr (MEZ bzw. MESZ) des letzten Bewerbungstages. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung nach Möglichkeit nicht erst am letzten Bewerbungstag ab. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls es zu technischen Problemen kommt.
  • Bitte beachten Sie, dass nach dem angegebenen Bewerbungsschluss keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden.
  • Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.
Datenschutz: Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD und gehen in sein Eigentum über. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums erforderlich sind. Die Unterlagen erfolgloser Bewerberinnen und Bewerber werden nach einer angemessenen Frist gelöscht.

Kontakt und weitere Informationen

  • Hier finden Sie wichtige Hinweise zu DAAD-Stipendien.
  • Hier finden Sie gegebenenfalls Informationen zum Hochschul- und Bildungswesen im gewünschten Zielland |.
  • Hier finden Sie gegebenenfalls zusätzliche länderbezogene Informationen für Ihr Programm:
Sie haben die Programmbeschreibung ausführlich gelesen und haben noch Fragen?
  • Dann finden Sie vielleicht Ihre Antwort unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
  • Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, dann nutzen Sie bitte unseren Chatbot unten rechts im Bild, um eine schnelle Beratung zu erhalten.
  • Alternativ können Sie auch das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers nutzen und uns eine Anfrage schicken. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
    Das Info-Center bietet außerdem unter der Rufnummer +49 (228) 882-180 auch eine telefonische Beratung zu folgenden Zeiten an:
    Montag bis Donnerstag: 9-12 Uhr sowie 14-16 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
    Freitag: 9-14 Uhr (MEZ bzw. MESZ)

Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
Der Zugang zum Portal wird in der Regel mindestens 6 Wochen vor Bewerbungsschluss geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass nach dem Bewerbungsschluss keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden.

Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt

  • Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen)
  • Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen)
  • Unter „Gutachten anfordern“ können Sie das Deckblatt zum Empfehlungsschreiben (bisher: "Gutachtenformular") im DAAD-Portal als beschreibbares PDF erzeugen. Ob ein Empfehlungsschreiben eingereicht werden muss, erfahren Sie im Tab „Bewerbungsverfahren“ unter dem Abschnitt „Bewerbungsunterlagen“.
    Schicken Sie das Formular bitte Ihrer Gutachterin bzw. Ihrem Gutachter mit der Bitte, es vollständig auszufüllen und ein frei formuliertes Empfehlungsschreiben beizufügen (wie im Formular erklärt). Bitte laden Sie beide Dokumente während des Bewerbungsprozesses im Portal im Schritt "Anlagen" unter „Gutachten“ hoch. Alternativ zum Portal-Upload können die Dokumente per Post an den DAAD, Kennedyallee 50, 53175 Bonn, gesendet werden. Für den fristgerechten Postversand gilt dann der Poststempel.
    Bitte beachten Sie, dass das Formular im Portal nur bis zum angegebenen Bewerbungsschluss erzeugt werden kann.

Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, wenden Sie sich bitte per Mail an portal@daad.de.
Bitte planen Sie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.

Gefördert durch:

  • Logo: Bundesministerium für Bildung und Forschung
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