Stipendiendatenbank
Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte sowie auch
Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.
NRF-Kurzstipendien für deutsche Graduierte in Korea • DAAD
Basis-Voraussetzungen
Status: |
Graduierte |
Zielland: |
nur bestimmte
Die Förderung durch dieses Programm ist auf bestimmte Zielländer beschränkt. Die entsprechende Länderauswahl finden Sie auf der Detailseite des Förderprogramms unter "Kontakt und weitere Informationen". |
Fachrichtung: |
siehe Liste
Gilt für folgende Fachrichtungen:
|
Überblick
Programmziel
In Zusammenarbeit mit der National Research Foundation of Korea (NRF) vermittelt der DAAD Stipendien zur Durchführung eines kurzen Forschungsaufenthaltes im Rahmen des "Summer Institute Programme" in Korea. Dieser Aufenthalt ist an Universitäten und Forschungsinstituten des Landes möglich.
Wer kann sich bewerben?
Dieses Programm bietet jungen Graduierten (ab Bachelor) und Doktoranden aller Fachrichtungen einen unmittelbaren Einblick in die koreanische Kultur- und Wissenschaftslandschaft.
Was wird gefördert?
Der auf den Zeitraum Juli/August fixierte Aufenthalt ist in folgende Abschnitte gegliedert:
- Einführungsseminar mit landeskundlichen Exkursionen, Schnupper-Sprachkurs und kulinarischen Erlebnissen.
- Circa zweimonatiger Forschungsaufenthalt an Universitäten und außeruniversitären Forschungsinstituten.
Dauer der Förderung
Die Stipendien werden für einen Zeitraum von zwei Monaten vergeben.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
Stipendienleistungen
Das von koreanischer Seite gewährte Stipendium in Höhe von ca. 1.000 EUR /Monat deckt die Aufenthaltskosten in Korea (Änderungen bleiben vorbehalten). Der DAAD stellt eine Reisekostenpauschale zur Verfügung und schließt für die Dauer des Stipendiums eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung im Ausland ab.
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie in der Stipendiendatenbank (www.auslands-stipendien.de) auf der Registerkarte „Kontakt und weitere Informationen“ für bestimmte Zielländer weitere - für die Bewerbung wichtige - Hinweise finden können. Diese erscheinen im Ausdruck nur, wenn Sie in der Datenbank zuvor das Zielland ausgewählt haben!
Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerbungsvoraussetzungen
Graduierte, die vor Stipendienantritt eines der folgenden Abschluss-Examen an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder eines akkreditierten Studiengangs einer Berufsakademie abgelegt haben, oder über einen gleichwertigen ausländischen Abschluss verfügen, können sich bewerben:
- mindestens dreijähriger Bachelor
- Master
- Magister
- Diplom
- 1. oder 2. juristische Prüfung
- 1. oder 2. Staatsprüfung für das Lehramt
- 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- 3. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.
Der Hochschulabschluss bzw. das Examen sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung in der Regel nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Liegen bereits Bachelor- und Masterabschluss vor, ist auf den Zeitpunkt des Erwerbs des Masterabschlusses abzustellen. Liegt bereits das 2. juristische Staatsexamen oder die 2. Staatsprüfung für das Lehramt vor, ist auf den Zeitpunkt des Erwerbs der 1. juristischen Staatsprüfung oder der 1. Staatsprüfung für das Lehramt abzustellen.
Bei Doktoranden sollte die Aufnahme des Promotionsstudiums zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Falls Sie Ihr Studium bereits abgeschlossen haben und sich zum Zeitpunkt der Bewerbung im Ausland aufhalten, gilt:
- Wenn Sie Ihr Studium in Deutschland abgeschlossen haben, können Sie sich für die Förderung eines Masterstudiums oder des zweiten Jahres eines schon begonnenen Masterstudiums in Ihrem aktuellen Aufenthaltsland bewerben. Voraussetzung ist, dass Sie bei Bewerbungsschluss noch nicht länger als ein Jahr in diesem Land leben.
Für die Förderung eines Masterstudiums in einem anderen Land können Sie sich unabhängig von Ihrer Aufenthaltsdauer im Ausland bewerben. - Wenn Sie Ihr Studium im Ausland abgeschlossen haben, können Sie sich in aller Regel nur für ein Masterstudium in einem anderen Land bewerben. Für die Förderung im aktuellen Aufenthaltsland müssen besondere Gründe vorliegen, die sich aus dem Vorhaben zwingend ergeben (bitte im Motivationsschreiben erläutern).
Auswahlverfahren
Der DAAD beruft nach fachlichen und regionalen Gesichtspunkten zusammengesetzte Auswahlkommissionen ein, die die vorgelegten Anträge begutachten und über die Stipendienvergabe entscheiden. Im Bedarfsfall werden zusätzliche Stellungnahmen und Fachgutachten schriftlich eingeholt. An der Auswahl beteiligt sind außerdem ehemalige DAAD-Stipendiatinnen und -Stipendiaten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DAAD-Geschäftsstelle. Letztere haben dabei kein Stimmrecht.
Die Auswahl findet ohne persönliche Vorstellung statt.
Sprachkenntnisse
Gute Englischkenntnisse werden vorausgesetzt.
Auswahlkriterien
Besonders berücksichtigt werden
- die Begründung des Antrags
- die Plausibilität und Durchführbarkeit des Vorhabens
- der Stand der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes
- seine Einbettung in den akademischen Werdegang
- der Zusammenhang mit beruflichen Perspektiven
- die bisherige akademische Qualifikation, gemessen an Studienleistungen und Gutachten
- sprach- und landeskundlichen Kenntnisse
- außerfachliche Kenntnisse, Interessen und außerfachliches Engagement
- zusätzlich bei Doktoranden: Einbettung des Vorhabens in das Gesamtpromotionsvorhaben (inhaltlich/zeitlich)
Bewerbungsverfahren
Bewerbungsschluss
15. Februar
Bewerbungsunterlagen
Im DAAD-Portal hochzuladende Dokumente:
- Online-Bewerbungsformular
- Tabellarischer Lebenslauf
- Detaillierte Beschreibung des Studien- bzw. Forschungsvorhabens (max. 5 Seiten).
- Darlegung der fachlichen und persönlichen Motive für das geplante Vorhaben (Motivationsschreiben).
- Abschlusszeugnis, falls zum Zeitpunkt der Bewerbung vorhanden. Anderenfalls Vorlage einer Aufstellung sämtlicher bis dahin besuchter Übungs- und Seminarveranstaltungen (inklusive Credit Points und Noten nach ECTS), deren Richtigkeit von der Hochschule (z.B. Akademisches Auslandsamt) bestätigt sein muss, sowie Nachreichung des Abschlusszeugnisses bis spätestens zum Stipendienantritt.
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (mit Einzelnoten)
- Nachweis Englischkenntnisse.
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Für Dokoranden: Forschungsvorhaben
- Nachweis über bestehende Kontakte zur Gastinstitution
Per Post einzureichen:
- Ein aktuelles Gutachten eines Hochschullehrers, das über Ihre Qualifikation Auskunft gibt
Nachweis (bei mehreren Zielländern ggf. mehrere Nachweise) über Ihre aktuellen Kenntnisse der Unterrichts- oder Arbeitssprache/n Ihrer Zielinstitution, die für die erfolgreiche Durchführung Ihres Vorhabens notwendig sind. Falls Ihr Vorhaben Feldforschung oder Interviews beinhaltet, sind zusätzlich Kenntnisse der Landessprache nachzuweisen, wenn diese von der bzw. den Unterrichts- und Arbeitssprache/n abweicht. Zum Bewerbungstermin darf der Nachweis in der Regel nicht älter als 2 Jahre sein. Reichen Sie bitte entweder das DAAD-Sprachnachweisformular oder ein anderes vom DAAD anerkanntes Sprachzeugnis ein.
Wenn Sie das DAAD-Sprachnachweisformular nutzen, können Sie Ihre Sprachkompetenz an Ihrer deutschen Hochschule bewerten lassen. Wenden Sie sich dafür an das Sprachenzentrum Ihrer Hochschule oder an eine/n Prüfungsberechtigte/n des Fachbereichs für die jeweilige Fremdsprache. Eine Handreichung für Prüfungsberechtigte und Sprachenzentren zum Ausfüllen des Formulars finden Sie hier. Auf den Sprachnachweis kann nur in Ausnahmefällen verzichtet werden. Lesen Sie hierzu bitte unsere wichtigen Stipendienhinweise (A.9 bis A.15). Falls Sie kein Sprachzeugnis einreichen, laden Sie im Portal unter „Sprachnachweis“ bitte ein Dokument mit einer kurzen Begründung hoch.
Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen
- Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
- Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr (MEZ bzw. MESZ) des letzten Bewerbungstages. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung nach Möglichkeit nicht erst am letzten Bewerbungstag ab. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls es zu technischen Problemen kommt.
- Bitte beachten Sie, dass nach dem angegebenen Bewerbungsschluss keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden. Für den fristgerechten Postversand von Gutachten gilt der Poststempel.
- Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.
Kontakt und weitere Informationen
Kontakt und weitere Informationen
Weitere Informationen erteilt:
Simon Schumacher, ST34
Tel.: 0228-882-366
E-Mail: s.schumacher@daad.de
Hier finden Sie wichtige Hinweise zu DAAD-Stipendien.
Hier finden Sie gegebenenfalls zusätzliche länderbezogene Informationen für Ihr Programm:
Hier finden Sie gegebenenfalls Informationen zum Hochschul- und Bildungswesen im gewünschten Zielland |
Sie haben die Programmbeschreibung ausführlich gelesen und haben noch Fragen? Dann finden Sie vielleicht Ihre Antwort unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers und schicken Sie uns eine Anfrage. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
Das Info-Center bietet außerdem unter der Rufnummer +49 (228) 882-180 auch eine telefonische Beratung zu folgenden Zeiten an:
Montag bis Donnerstag: 9-12 Uhr sowie 14-16 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
Freitag: 9-14 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
- Eine Übersicht über potenziell gastgebende außeruniversitäre Forschungsinstitute in Korea ist hier erhältlich. Diese Liste dient dazu, die für den Aufenthalt erforderlichen Kontakte im Vorfeld zu knüpfen. Darüber hinaus können die Forschungsaufenthalte aber auch an anderen, frei gewählten universitären Instituten durchgeführt werden.
- Bitte beachten Sie, dass die Stipendienzeit unter Umständen von der Rentenversicherung als Weiterbildungsmaßnahme eingestuft und daher nicht als Anrechnungszeit für die Rentenversicherung vorgemerkt wird.
Zur Bewerbung
Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
Der Zugang zum Portal wird in der Regel mindestens 6 Wochen vor Bewerbungsschluss geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass nach dem Bewerbungsschluss keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden.
Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt
- Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen)
- Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen)
- Unter „Gutachten anfordern“ können Sie das Gutachtenformular im DAAD-Portal als beschreibbares PDF erzeugen. Ob ein Gutachten eingereicht werden muss, erfahren Sie im Tab „Bewerbungsverfahren“ unter dem Abschnitt „Bewerbungsunterlagen“.
Schicken Sie das Gutachtenformular bitte Ihrer Gutachterin bzw. Ihrem Gutachter per E-Mail mit der Bitte, das Formular vollständig auszufüllen und ein frei formuliertes Gutachten beizufügen (wie im Formular erklärt). Das Gutachten ist in einem verschlossenen Umschlag an Sie zurückzusenden, alternativ kann es auch direkt von Ihrer Gutachterin bzw. Ihrem Gutachter an den DAAD, Kennedyallee 50, 53175 Bonn, gesendet werden. Für den fristgerechten Postversand gilt der Poststempel.
Das Gutachten ist vertraulich und darf von Ihnen nicht eingesehen werden!
Bitte beachten Sie, dass das Gutachtenformular im Portal nur bis zum angegebenen Bewerbungsschluss erzeugt werden kann.
Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, hilft Ihnen die technische Portal-Hotline wochentags von 9 bis 12 Uhr unter (+49) 228/882-8888 oder per Mail unter portal@daad.de weiter.
Bitte planen Sie die Erreichbarkeit der Hotline sowie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.