Stipendiendatenbank

Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte sowie auch Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise.
Bitte beachten Sie:
Die Nutzung des Bewerbungsportals ist mit mobilen Endgeräten nur eingeschränkt möglich. Bitte nutzen Sie zur Bewerbung Ihren Desktop-Computer. Technische Voraussetzungen

Programmziel

Ziel des Programms ist, besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen im Fachbereich „Bildende Kunst, Design, Film“ zur künstlerischen Weiterbildung im Ausland zu fördern.

Wer kann sich bewerben?

Sie können sich bewerben, wenn Sie Absolventin bzw. Absolvent der staatlichen Kunst- oder Filmhochschule, Akademie oder Fachhochschule bzw. einer staatlich anerkannten Hochschuleinrichtung in den Fachbereichen Bildende Kunst, Design, Film sind.
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Voraussetzungen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.

Was wird gefördert?

Gefördert werden kurzfristige Studienaufenthalte im Ausland für Recherche und Materialsammlung, Hochschulkurse und freie Aufenthalte zur Durchführung eines Projektes.

Dauer der Förderung

Gefördert werden Studienaufenthalte für eine Dauer von einem bis zu maximal sechs Monaten. Die genaue Laufzeit wird von der Auswahlkommission festgelegt. Eine Förderung ist in der Regel im Akademischen Jahr 2025/2026 vorgesehen.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.

Stipendienleistungen

Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:

  • eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: (in diesem Programm gelten die Raten für Studierende/Graduierte). Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Förderungen, die im akademischen Jahr 2025/2026 vergeben werden.
  • Reisekostenzuschuss je nach Gastland
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Darüber hinaus können Sie nach Förderbeginn weitere Leistungen beantragen:
  • Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 7
  • Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben im Gastland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird, wird individuell geprüft und festgelegt: Weitere Informationen
Studien- oder Kursgebühren werden bei diesem Stipendienprogramm nicht übernommen.

Bewerbungsvoraussetzungen

Bitte prüfen Sie, ob Sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen vor Stipendienantritt eine Abschlussprüfung abgelegt haben, wenn die Prüfungsordnung dies vorsieht und belegen dies mit einer entsprechenden Bescheinigung und/oder Urkunde (Bachelor, Master, Diplom, Akademie- oder Absolventenbrief, Meisterschülerurkunde eines Aufbaustudiums) sowie einem Zeugnis. Haben Sie mehrere Prüfungen in verschiedenen Studien- bzw. Ausbildungsabschnitten abgelegt, sind die Nachweise vollständig der Bewerbung beizufügen.
  • Bildende Künstler/innen müssen – wenn an der Hochschule keine Abschlussprüfung vorgesehen ist – eine Bescheinigung über die ordentliche Beendigung des Studiums laut Studienordnung und die Exmatrikulation sowie gegebenenfalls eine als Auszeichnung bzw. Ehrung ausgestellte (Meisterschüler-)Urkunde vorlegen.
  • Die Hochschulabschlussprüfung bzw. der Zeitpunkt, zu dem Sie die Hochschule verlassen haben, darf bei Bewerbungsschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
  • Eine Einschreibung an einer ausländischen Hochschule wird nicht gefordert bzw. ist von der Art und Dauer des geplanten Studienaufenthalts abhängig (hier sind besonders die Bedingungen zu beachten, die für die USA, Kanada, Australien und Neuseeland gelten)
  • Aufenthalte zur Vorbereitung und Durchführung von Ausstellungen im Ausland werden nicht gefördert

Weitere Hinweise:
Bitte recherchieren Sie die für die Durchführbarkeit des Vorhabens relevanten Informationen selbst (z.B. Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen, mögliche entgegenstehende Aufenthalts- und Reiseformalitäten). Einige wichtige Hinweise stellen wir für Sie auf den DAAD-Länderseiten bereit. Die Verantwortung für die Einhaltung von Fristen an ausländischen Hochschulen, die bereits vor dem Ergebnis der Stipendienauswahl liegen können, liegt bei Ihnen.
Ein „Kurzfristiger Studienaufenthalt für Graduierte“ kann nur einmal mit einem „Stipendium für Studierende“ kombiniert werden.
Zwischen dem Ende des ersten Stipendienzeitraums und dem Antritt des zweiten Stipendiums hat jedoch eine Sperrfrist von mindestens einem Jahr zu liegen.
Ferner können die Kurzstipendien nicht direkt aufeinander erfolgen. Zwischen dem Abschluss eines ersten und dem Antritt eines zweiten kurzfristigen Studienaufenthalts ist eine Sperrfrist von mindestens zwei Jahren einzuhalten.
Innerhalb der Gesamtfrist seit Studienabschluss ist nur die Vergabe von maximal zwei Stipendien möglich.
Beispiel 1: Sie möchten einen „Kurzfristigen Studienaufenthalt für Graduierte“ absolvieren nach ihrem Bachelorstudium/Grundstudium. Ein Jahr nach Ablauf der Förderung können Sie ein „Stipendium für Studierende“ wahrnehmen. Ein weiteres Stipendium ist danach in ihrem Studienabschnitt nicht mehr möglich.
Beispiel 2: Sie möchten kein „Stipendium für Studierende“ wahrnehmen und stattdessen lieber zwei „Kurzfristige Studienaufenthalte für Graduierte“ absolvieren. In diesem Fall muss zwischen den zwei Stipendien ein Zeitraum von zwei Jahren liegen.

Visafragen sind von den Bewerberinnen und Bewerbern selbst zu klären.

Auswahlverfahren

Der DAAD beruft eine nach fachlichen Gesichtspunkten zusammengesetzte Auswahlkommission ein, der Hochschullehrende der verschiedenen Kunst-, Film- und Fachhochschulen angehören. Diese begutachten die vorgelegten Bewerbungen und führen die Auswahlgespräche.
Nach der formalen Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber eingeladen, sich und ihre künstlerischen Arbeiten vor der Auswahlkommission in Präsenz vorzustellen. Hierbei findet die Präsentation der mitgebrachten Werke in Kleingruppen statt.
Angaben zu den für die persönliche Vorstellung vorzubereitenden Arbeitsproben finden Sie unter „Bewerbungsunterlagen“ in der Registerkarte „Bewerbungsverfahren“.

Auswahlkriterien

Besonders berücksichtigt werden:

  • Die künstlerische Qualifikation und künstlerische Reife, gemessen an Studienleistungen und Arbeitsproben
  • Die Qualität des Vorhabens gemessen an Studienplan und Motivationsschreiben; zur Qualität des Vorhabens zählen die folgenden Aspekte:
    - die Begründung der Bewerbung,
    - die Plausibilität und Durchführbarkeit des Vorhabens,
    - der Stand der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes,
    - die Einbettung des Aufenthalts in den künstlerischen Werdegang sowie der Zusammenhang mit beruflichen Perspektiven.
  • Sprach- und landeskundliche Kenntnisse
  • Außerfachliche Kenntnisse, Interessen und außerfachliches Engagement
Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission zur Wahrung der Chancengerechtigkeit ggf. besondere Lebensumstände, zu denen Sie im Bewerbungsformular Angaben machen können. Lesen Sie hierzu bitte die wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt C, Punkt 5.

Bewerbungsschluss

14. Oktober 2024
Auswahltermine Präsenzauswahl in der Woche vom 10.02. – 15.02.2025

Zwischen der Einreichung der Unterlagen und der Benachrichtigung der Bewerberinnen und Bewerber über die Entscheidung der Auswahlkommission liegen bis zu fünf Monate.

Die Bewerbungstermine werden mindestens einmal jährlich aktualisiert. In den meisten Fällen liegen sie im gleichen Zeitraum wie im Vorjahr.
Eine Bewerbung für Studien- oder Praxisaufenthalte ist für bestimmte Länder auf Grund der Lage vor Ort nicht möglich. Bitte beachten Sie die folgenden Informationen. Da die Sicherheitslage in vielen Ländern kein einheitliches Niveau aufweist, informieren Sie sich bitte auf der Website des Auswärtigen Amtes insbesondere zu den Teilreisewarnungen und kontaktieren Sie uns (siehe „Kontakt und Beratung“), ob eine Förderung an Ihren Wunsch-Standort möglich ist.

Bewerbungsunterlagen

Die Einreichung der Unterlagen und Arbeitsproben erfolgt in zwei Schritten:
1. Einreichung der Bewerbungsunterlagen über das DAAD-Portal
2. Einreichung der Arbeitsproben über die Mediendatenbank des DAAD


1. Im DAAD-Portal jeweils einzeln hochzuladende Dokumente:

  • Online-Bewerbungsformular
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Studienplan (max. 5 Seiten): Detaillierte Beschreibung des Studienvorhabens (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 6) Bitte laden Sie den Studienplan im Portal unter „Zeitplan“ hoch.
  • Motivationsschreiben (max. 2 Seiten): Darlegung der fachlichen und persönlichen Motive für das geplante Vorhaben (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 7) Bitte laden Sie das Motivationsschreiben im Portal unter „Vorhaben/Motivation“ hoch.
  • Abschlusszeugnis mit Einzelnoten, falls zum Zeitpunkt der Bewerbung vorhanden. Anderenfalls einen aktuellen Notenauszug (z.B. Transcript of Records, inklusive Credit Points und Noten nach ECTS), deren Richtigkeit von der Hochschule (z.B. Akademisches Auslandsamt) bestätigt sein muss, sowie Nachreichung des Abschlusszeugnisses bis spätestens zum Stipendienantritt.
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife etc.) mit Einzelnoten. Bitte hochladen im Portal unter „Hochschulzugangsberechtigung“.
  • Sprachnachweis (bei mehreren Zielländern ggf. mehrere Nachweise) über Ihre aktuellen Kenntnisse der Unterrichts- oder Arbeitssprache/n Ihrer Zielinstitution, die für die erfolgreiche Durchführung Ihres Vorhabens notwendig sind. Falls Ihr Vorhaben Feldforschung oder Interviews beinhaltet, sind zusätzlich Kenntnisse der Landessprache nachzuweisen, wenn diese von der bzw. den Unterrichts- und Arbeitssprache/n abweicht. Zum Bewerbungstermin darf der Nachweis in der Regel nicht älter als 2 Jahre sein. Reichen Sie bitte entweder das DAAD-Sprachnachweisformular oder ein anderes vom DAAD anerkanntes Sprachzeugnis ein.
    Wenn Sie das DAAD-Sprachnachweisformular nutzen, können Sie Ihre Sprachkompetenz an Ihrer deutschen Hochschule bewerten lassen. Wenden Sie sich dafür an das Sprachenzentrum Ihrer Hochschule oder an eine/n Prüfungsberechtigte/n des Fachbereichs für die jeweilige Fremdsprache. Eine Handreichung für Prüfungsberechtigte und Sprachenzentren zum Ausfüllen des Formulars finden Sie hier.
    Auf den Sprachnachweis kann nur in Ausnahmefällen verzichtet werden. Lesen Sie hierzu bitte unsere wichtigen Stipendienhinweise (A.10 bis A.16). Falls Sie kein Sprachzeugnis einreichen, laden Sie im Portal unter „Sprachnachweis“ bitte ein Dokument mit einer kurzen Begründung hoch.
  • Ausgefüllte Liste der Arbeitsproben (bitte im Portal unter „Liste der Arbeitsproben“ hochladen). Bitte laden Sie keine vollständigen Portfolios, Arbeitsproben oder sonstige Bildzusammenstellungen zu diesem Zeitpunkt in das Bewerbungsportal hoch.
  • Betreuungszusage nur für den Fall, dass ein Studienaufenthalt bei einer bestimmten Hochschullehrkraft im Ausland geplant ist. Bitte laden Sie diese in dem Fall unter „Sonstiges“ hoch.
  • Sonstige Unterlagen, die Ihnen für Ihre Bewerbung wichtig erscheinen (z.B. Nachweis von Praktika, Arbeitsbescheinigungen, Auszeichnungen). Laden Sie diese in dem Fall unter „Sonstiges“ hoch.

2. Einreichung der Arbeitsproben über die DAAD-Mediendatenbank
Wenn die Prüfung Ihrer Stipendienbewerbung ergeben hat, dass sie die Kriterien der Stipendienausschreibung erfüllt hat und vollständig ist, erhalten Sie Anfang November nach Abschluss der formalen Prüfung einen Link zum Hochladen Ihrer Arbeitsproben in die DAAD-Mediendatenbank. Mit dem Erhalt des Links und des Begleitschreibens bekommen Sie nähere Informationen über Vorgaben und Fristen für den Upload ihrer Arbeitsproben.

Genauere Informationen zu den Vorgaben an die Arbeitsproben finden Sie auch schon im Vorfeld hier auf unserer Infoseite.

Bitte keine Portfolios, Arbeitsproben oder sonstigen Bildzusammenstellungen in das Bewerbungsportal hochladen! Diese sollen nur über den versandten Link in die Mediendatenbank hochgeladen werden.

Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen

  • Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
  • Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr (MEZ bzw. MESZ) des letzten Bewerbungstages. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung nach Möglichkeit einige Tage vor Bewerbungsschluss ein. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls es zu technischen Problemen kommt.
  • Eine nachträgliche Bewerbung nach dem angegebenen Bewerbungsschluss ist nicht mehr möglich.
  • Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.
Datenschutz: Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD und gehen in sein Eigentum über. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums erforderlich sind. Die Unterlagen erfolgloser Bewerberinnen und Bewerber werden nach einer angemessenen Frist gelöscht.

Kontakt und weitere Informationen

  • Hier finden Sie gegebenenfalls Informationen zum Hochschul- und Bildungswesen im gewünschten Zielland |.
  • Hier finden Sie gegebenenfalls zusätzliche länderbezogene Informationen für Ihr Programm:
Sie haben die Programmausschreibung ausführlich gelesen und haben noch Fragen?
  • Dann finden Sie die Antworten vielleicht unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
  • Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, nutzen Sie bitte unseren Chatbot unten rechts im Bild, um eine schnelle Beratung zu erhalten.
  • Alternativ können Sie auch das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers nutzen und uns eine Anfrage schicken. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
    Das Info-Center bietet außerdem unter der Rufnummer +49 (228) 882-180 auch eine telefonische Beratung zu folgenden Zeiten an:
    Montag bis Donnerstag: 9-12 Uhr sowie 14-16 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
    Freitag: 9-14 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
  • Bei technischen Fragen zum Portal/Absenden der Bewerbung wenden Sie sich bitte an portal@daad.de.

Die Bewerbung für dieses Stipendienprogramm erfolgt online über das DAAD-Portal.
Der Zugang zum Portal ist im Zeitraum 10.06. bis zum angegebenen Bewerbungsschluss geöffnet.
Nach dem Bewerbungsschluss werden keine Bewerbungen mehr entgegengenommen.

Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt


Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte per Mail an portal@daad.de.
Sollten Sie inhaltliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den unter "Kontakt und weitere Informationen" genannten Kontakt.
Bitte planen Sie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.

Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise.