Stipendiendatenbank
Sie suchen eine Förderung für einen Auslandsaufenthalt?
Hier finden Sie Informationen über die Stipendienprogramme des DAAD
und anderer ausgewählter Förderorganisationen.
Vortragsreisenprogramm • DAAD
Basis-Voraussetzungen
Status: |
Doktoranden Promovierte Hochschullehrer |
Zielland: |
nur bestimmte
Die Förderung durch dieses Programm ist auf bestimmte Zielländer beschränkt. Die entsprechende Länderauswahl finden Sie auf der Detailseite des Förderprogramms unter "Kontakt und weitere Informationen". |
Fachrichtung: |
siehe Liste
Gilt für folgende Fachrichtungen:
|
Überblick
Programmziel
Bitte beachten Sie: Der DAAD finanziert dieses Stipendienprogramm aus öffentlichen Mitteln des Bundes. Die finanziellen Mittel für dieses Programm stehen im aktuellen Jahr leider nicht mehr zur Verfügung. Daher können bis auf Weiteres keine Bewerbungen mehr eingereicht werden. Sobald wieder Bewerbungen möglich sind, werden wir das Bewerbungsportal wieder öffnen.
Dieses Programm fördert Vortragsreisen deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ins Ausland außerhalb von Kongressen und Konferenzen.
Für die Förderung von Präsentationen wissenschaftlicher Beiträge im Rahmen von Kongressen und Konferenzen bietet der DAAD ein eigenes Förderprogramm an: Kongressreisen.
Nähere Informationen zur Abgrenzung zwischen Kongress- und Vortragsreisen finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen in Kapitel 1.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Promovierende. Nähere Informationen zur Zielgruppe finden Sie in der Registerkarte „Bewerbungsvoraussetzungen“ und in unseren FAQ in Kapitel 3.
Was wird gefördert?
Mit Mitteln des Auswärtigen Amtes fördert der DAAD Vortragsreisen auf Einladung ausländischer Wissenschaftseinrichtungen.
Das Programm soll es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ermöglichen, schriftliche Einladungen ausländischer Kolleginnen und Kollegen oder wissenschaftlicher Institutionen anzunehmen, um dort außerhalb von Kongressen und Konferenzen über eigene aktuelle Forschungsergebnisse und wissenschaftliche Arbeiten zu berichten.
Nähere Informationen zu den förderbaren Vorhaben finden Sie in unseren FAQ in Kapitel 2.
Stipendienleistungen
Für Vortragsreisen wird ein Zuschuss zu den Reisekosten in Höhe der jeweils gültigen Reisekostenpauschale gezahlt:
Drittmittel
Bestehen Finanzierungsmöglichkeiten von dritter Seite, müssen vorrangig diese Mittel in Anspruch genommen werden.
Stipendiatinnen und Stipendiaten des DAAD und anderer Förderorganisationen werden gebeten, der Bewerbung ihre Stipendienzusage mit Aufstellung der Finanzleistungen beizufügen.
Nähere Informationen zu Drittmitteln finden Sie in unseren FAQ in Kapitel 5.3.
Storno und Rücktritt
Die Bewerberinnen und Bewerber bzw. die Geförderten sind berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen von der Bewerbung bzw. von der Förderung zurückzutreten.
Der DAAD ist berechtigt, von seiner Förderzusage zurückzutreten, wenn der Beitrag nicht präsentiert wird.
Ausfallkosten werden nicht übernommen. Dies gilt auch dann, wenn die Reise durch Krankheit, höhere Gewalt etc. verhindert wird.
Weitere Informationen zu Storno und Rücktritt finden Sie in unseren FAQ in Kapitel 9. Bitte lesen Sie diese unbedingt, auch wenn sich ein Storno noch nicht abzeichnet.
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie in der Stipendiendatenbank (www.auslands-stipendien.de) auf der Registerkarte „Kontakt und weitere Informationen“ für bestimmte Zielländer weitere - für die Bewerbung wichtige - Hinweise finden können. Diese erscheinen im Ausdruck nur, wenn Sie in der Datenbank zuvor das Zielland ausgewählt haben!
Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerbungsvoraussetzungen
Förderungsfähig sind promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Promovierende, die in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sind und deren Lebensmittelpunkt in Deutschland ist. Dazu gehören auch Emeriti.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die im Ausland forschen, sind dann bewerbungsberechtigt, wenn sie von einer deutschen Förderorganisation im Ausland gefördert werden und von dieser Organisation keine Finanzierung für Vortragsreisen erhalten.
Promovierende sind nur dann bewerbungsberechtigt, wenn sie für eine Vollpromotion an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind.
Nicht förderungsfähig sind deutsche und ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die im Ausland ansässig und dort beschäftigt sind.
Während der Promotion und in den ersten fünf Jahren nach der Promotion ist eine Förderung einmal pro Kalenderjahr möglich, danach in jedem zweiten Kalenderjahr.
Angestellte außeruniversitärer Einrichtungen und Freiberufler sind während der Promotion und in den ersten fünf Jahren nach der Promotion bewerbungsberechtigt.
Die Fünf-Jahres-Frist kann sich verlängern, wenn für diesen Zeitraum Kindererziehungszeiten für Kinder unter 12 Jahren nachgewiesen werden.
Weitere Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen finden Sie in unseren FAQ in Kapitel 4.
Auswahlkriterien
Der DAAD fördert Vortragsreisen unter Beachtung folgender Kriterien:
- Plausible Begründung der Reise (Bedeutung der Reise für die beruflichen/fachlichen Perspektiven der Bewerberin/des Bewerbers, für das Fachgebiet und für die internationale wissenschaftliche Kooperation)
- Akademische Leistungen, u.a. auch Stationen im Ausland und Auszeichnungen
- Publikationsleistung der letzten fünf Jahre (Anzahl und Impact)
- Verhältnis von Kosten der Reise und wissenschaftlichem Ertrag
Bewerbungsverfahren
Bewerbungsunterlagen
Bitte bis spätestens 1 Monat (30 Tage) vor Reisebeginn einreichen. Muss beim ersten Upload beigefügt sein:
DAAD Online-Bewerbung (im Portal) mit den Anlagen
- V1 – Fragebogen zum Programm - Vortragsreisen
- V2 – Begründung, Motivation, Vorhaben
- V3 – Abstract
- V4 – Letztes akademisches Zeugnis *
- V5 - Einladung
- V6 - Nur falls zutreffend: Stipendienzusage
- V7 – Nur falls zutreffend: Sonstiges, z.B. Waiver, Travel Award, Auszeichnungen etc.)
Die Bewerbungssprachen sind Deutsch und/oder Englisch. Bei Dokumenten in anderen Sprachen (z.B. Einladungen, Zeugnissen) bitten wir um eine formlose Arbeitsübersetzung ins Deutsche oder ins Englische.
Weitere Informationen zu den Bewerbungsunterlagen finden Sie in unseren FAQ in Kapitel 6.3.
Bei Fragen zum Portal lesen Sie bitte zunächst unsere Anleitung "Online-Bewerbung erstellen und verwalten“. Bei weiteren Fragen hilft Ihnen unser Portalservice unter E-Mail portal@daad.de oder Telefon 0228-882 8888.
Bewerbungsschluss
Bitte beachten Sie: Der DAAD finanziert dieses Stipendienprogramm aus öffentlichen Mitteln des Bundes. Die finanziellen Mittel für dieses Programm stehen im aktuellen Jahr leider nicht mehr zur Verfügung. Daher können bis auf Weiteres keine Bewerbungen mehr eingereicht werden. Sobald wieder Bewerbungen möglich sind, werden wir das Bewerbungsportal wieder öffnen.
Eine Bewerbung für Forschungsaufenthalte ist für bestimmte Länder auf Grund der Lage vor Ort nicht möglich. Bitte beachten Sie die folgenden Informationen.
Bearbeitungsdauer:
Die formale Prüfung erfolgt i.d.R. innerhalb von 2 Wochen. Die Mitteilung über das Ergebnis der inhaltlichen und budgetären Prüfung erfolgt so schnell wie möglich, spätestens jedoch 2 Wochen vor dem in der Bewerbung angegebenen Vortragsdatum.
Weitere Informationen zu Bearbeitung und Bearbeitungsdauer finden Sie in unseren FAQ in Kapitel 6.2.
Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Zwischenauskünfte zum Stand der Bewerbung erteilen können.
Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen
Datenschutz: Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD und gehen in sein Eigentum über. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums erforderlich sind. Die Unterlagen erfolgloser Bewerberinnen und Bewerber werden nach einer angemessenen Frist gelöscht.
Kontakt und weitere Informationen
Kontakt und weitere Informationen
Generelle Auskünfte zum Bewerbungsverfahren:
Tel.: 0228 - 882 180
E-Mail: auslandsstudium@daad.de
Hier finden Sie wichtige Hinweise zu DAAD-Stipendien.
Hier finden Sie gegebenenfalls Informationen zum Hochschul- und Bildungswesen im gewünschten Zielland |
Sie haben die Programmbeschreibung ausführlich gelesen und haben noch Fragen? Dann finden Sie vielleicht Ihre Antwort unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers und schicken Sie uns eine Anfrage. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
Das Info-Center bietet außerdem unter der Rufnummer +49 (228) 882-180 auch eine telefonische Beratung zu folgenden Zeiten an:
Montag bis Donnerstag: 9-12 Uhr sowie 14-16 Uhr
Freitag: 9-14 Uhr
Zur Bewerbung
Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt
- Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen)
- Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen)
- Fordern Sie Gutachten im DAAD-Portal an (falls erforderlich, siehe Abschnitt „Bewerbungsunterlagen“ auf der Registerkarte „Bewerbungsverfahren“)
Das von der Gutachterin bzw. vom Gutachter auszufüllende Formular erzeugen Sie im DAAD-Portal in der Rubrik „Gutachten anfordern“ als beschreibbares PDF. Schicken Sie das Formular bitte Ihrer Gutachterin bzw. Ihrem Gutachter per E-Mail mit der Bitte, das Formular vollständig auszufüllen und direkt an den DAAD weiterzuleiten.
Erzeugen Sie bitte pro Gutachter jeweils ein Gutachtenformular.
Per Post einzureichende Unterlagen senden Sie bitte an den DAAD, Kennedyallee 50, 53175 Bonn.
Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, hilft Ihnen die technische Portal-Hotline wochentags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr unter (+49) 228/882-8888 oder per Mail unter portal@daad.de weiter.
Bitte planen Sie dies bei Ihrer Bewerbung mit ein.