Stipendiendatenbank
Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte sowie auch
Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.
Vortragsreisenprogramm • DAAD
Überblick
Programmziel
Die Fördermittel für Förderkategorie 4 (Langstrecke) in den Reisemonaten Januar bis April 2025 (einschließlich) sind bereits ausgeschöpft. Weitere Bewerbungen für diese Förderkategorie in diesen Reisemonaten können wir daher nicht entgegennehmen. Für die Förderkategorie 1-3 (Online-Teilnahme, Kurz- und Mittelstrecke) stehen in diesen Monaten noch Mittel zur Verfügung. / Stand: 12.11.2024
Das Programm fördert mit Mitteln des Auswärtigen Amtes Vorträge deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Ausland, außerhalb von Kongressen und Konferenzen.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Promovierende.
Mehr zur Zielgruppe finden Sie im Tab „Bewerbungsvoraussetzungen“ und in unseren Häufig gestellten Fragen / FAQ, in Kapitel 3.
Was wird gefördert?
Das Programm soll es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ermöglichen, Einladungen ausländischer Kolleginnen und Kollegen oder wissenschaftlicher Institutionen anzunehmen, um dort außerhalb von Kongressen und Konferenzen über die eigene wissenschaftliche Arbeit zu berichten.
Nähere Informationen zur Art des Vorhabens finden Sie im FAQ-Kapitel 2.
Stipendienleistungen
Abhängig von der Reisedistanz stehen Ihnen vier Förderkategorien mit unterschiedlichen Förderleistungen zur Verfügung:
- Online-Teilnahme
- Präsenz Kurzstrecke (bis 600 km Luftlinie, außer Vereinigtes Königreich)
- Präsenz Mittelstrecke (601 – 3.700 km Luftlinie, sowie Vereinigtes Königreich)
- Präsenz Langstrecke (ab 3.700 km Luftlinie)
Für die Bestimmung Ihrer Reisedistanz verwenden Sie bitte verbindlich den Distanzrechner www.luftlinie.org oder www.distance.to.
Nähere Informationen zu den vier Förderkategorien und zur Festlegung von Abreise- und Zielort finden Sie in unserem Reisenavigator und in FAQ-Kapitel 5.3.
Förderkategorie 1 – Online-Teilnahme
(entfällt in der Programmlinie Vortragsreisen)
Förderkategorie 2 – Präsenz Kurzstrecke
Als Kurzstrecke gelten alle Reisedistanzen bis einschließlich 600 km Luftlinie (Ausnahme: Reisen in das Vereinigte Königreich fallen stets in die Förderkategorie 3 / Mittelstrecke).
Stipendien dieser Förderkategorie werden ausschließlich für Reisen mit klimafreundlichen Verkehrsmitteln gewährt. Flugreisen werden in dieser Förderkategorie nicht gefördert.
Als klimafreundliche Verkehrsmittel gelten Zug, Bus und Fernbus (Schiff nur in Verbindung mit Zug oder Bus). PKW gelten nicht als klimafreundliche Verkehrsmittel.
Für Kurzstrecken zahlen wir auf Antrag eine Reisekostenpauschale.
Als Unterstützung für klimafreundliches Reisen erhalten Sie zusätzlich ein Green Mobility Top Up. Die Höhe des Top Up richtet sich nach dem Zielland und beträgt mindestens 50 Euro für die Hinreise und 50 Euro für die Rückreise.
Förderkategorie 3 – Präsenz Mittelstrecke
Als Mittelstrecke gelten alle Reisedistanzen zwischen 601 km (einschließlich) und 3.700 km (einschließlich) Luftlinie.
Bei Stipendien dieser Förderkategorie können Sie Ihr Verkehrsmittel frei wählen.
Für Mittelstrecken zahlen wir auf Antrag eine Reisekostenpauschale.
Wenn Sie ein klimafreundliches Verkehrsmittel nutzen (Zug, Bus/Fernbus), erhalten Sie zusätzlich ein Green Mobility Top Up. Die Höhe des Top Up richtet sich nach dem Zielland und beträgt mindestens 50 Euro für die Hinreise und 50 Euro für die Rückreise.
Wenn Sie mit dem Flugzeug reisen und sich entscheiden, eine CO2-Kompensationszahlung zu leisten, erstatten wir 50% Ihrer CO2-Kompensationszahlung. Die Entscheidung für eine Kompensationszahlung ist freiwillig und liegt vollständig bei Ihnen.
Förderkategorie 4 – Präsenz Langstrecke
Als Langstrecke gelten alle Reisedistanzen ab 3.701 km (einschließlich).
Bei Stipendien dieser Förderkategorie werden Sie in der Regel das Flugzeug wählen. Die Anzahl dieser Förderungen ist begrenzt. Bitte prüfen Sie deshalb, ob eine Langstreckenreise tatsächlich erforderlich ist.
Für Langstrecken zahlen wir auf Antrag eine Reisekostenpauschale.
Wenn Sie sich entscheiden, eine CO2-Kompensationszahlung zu leisten, erstatten wir davon 50%. Die Entscheidung für eine CO2-Kompensationszahlung ist freiwillig und liegt vollständig bei Ihnen.
Siehe auch FAQ-Kapitel 5.
Drittmittel
Bestehen für die Fahrt- und Flugkosten Finanzierungsmöglichkeiten von dritter Seite, müssen vorrangig diese Mittel in Anspruch genommen werden.
Erhalten Sie – im Zusammenhang mit der geplanten Reise – finanzielle Unterstützung für klimafreundliches Reisen von anderer Seite?
In diesem Fall können wir Ihnen das Green Mobility Top Up bzw. den Zuschuss zu CO2-Kompensationszahlungen nicht bewilligen. Eine Verrechnung der Nachhaltigkeitsleistungen des DAAD mit den Nachhaltigkeitsleistungen anderer Organisationen ist nicht möglich.
Stipendiaten des DAAD und anderer Förderorganisationen werden gebeten, der Bewerbung ihre Stipendienzusage mit Aufstellung der Finanzleistungen beizufügen.
Nähere Informationen zu Drittmitteln finden Sie in unseren FAQ in unseren FAQ in Kapitel 5.
Storno und Rücktritt
Sie sind berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen von der Bewerbung und von der Förderung zurückzutreten.
Der DAAD ist berechtigt, von seiner Förderzusage zurückzutreten, wenn Sie Ihren Vortrag nicht präsentieren.
Ausfallkosten werden nicht übernommen. Dies gilt auch dann, wenn Ihre Teilnahme durch Krankheit, höhere Gewalt etc. verhindert wird.
Bitte gehen Sie keine finanziellen Risiken ein, die Sie im Fall eines Storno/Rücktritts nicht abwenden oder selbst tragen können.
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie in der Stipendiendatenbank (www.auslands-stipendien.de) auf der Registerkarte „Kontakt und weitere Informationen“ für bestimmte Zielländer weitere - für die Bewerbung wichtige - Hinweise finden können. Diese erscheinen im Ausdruck nur, wenn Sie in der Datenbank zuvor das Zielland ausgewählt haben!
Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerbungsvoraussetzungen
Förderfähig sind Personen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sind und deren Lebensmittelpunkt in Deutschland ist. Dazu gehören auch Emeriti.
Personen, die im Ausland forschen, sind förderfähig, wenn ihr Auslandsaufenthalt von einer deutschen Förderorganisation gefördert wird und diese Organisation keine Finanzierung für Kongressteilnahmen zur Verfügung stellt.
Promovierende sind förderfähig, wenn sie für eine Vollpromotion an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind.
Nicht förderfähig sind Personen, die im Ausland ansässig und dort beschäftigt sind.
Fünf-Jahres-Frist: Die Förderung einer Präsenz-Teilnahme ist während der Promotion und in den ersten fünf Jahren nach der Promotion einmal pro Kalenderjahr möglich, danach in jedem zweiten Kalenderjahr.
Angehörige der Forschungseinrichtungen der MPG, Fraunhofer, WGL Leibniz und Helmholtz und Freiberufler/innen sind nur während der Promotion und in den ersten fünf Jahren nach der Promotion bewerbungsberechtigt.
Diese Fünf-Jahres-Frist kann sich verlängern, wenn Familienzeiten für Kinder unter 12 Jahren oder andere Verlängerungsgründe nachgewiesen werden.
Siehe auch FAQ-Kapitel 4.
Auswahlkriterien
Der DAAD fördert Vortragsreisen unter Beachtung folgender Kriterien:
- Plausible Begründung der Reise (Bedeutung der Reise für die beruflichen/fachlichen Perspektiven der Bewerberin/des Bewerbers, für das Fachgebiet und für die internationale wissenschaftliche Kooperation)
- Akademische Leistungen, u.a. auch Stationen im Ausland und Auszeichnungen
- Publikationsleistung der letzten fünf Jahre (Anzahl und Impact)
- Verhältnis von Kosten der Reise und wissenschaftlichem Ertrag
Bitte gehen Sie keine finanziellen Risiken ein, die Sie im Fall einer Ablehnung nicht abwenden oder selbst tragen können.
Bewerbungsverfahren
Bewerbungsschluss
Eine Bewerbung kann jederzeit eingereicht werden. Bitte beachten Sie dabei die untenstehenden Abgabefristen.
Abgabefristen:
Die Bewerbung reichen Sie bitte bis spätestens 1 Monat (30 Tage) vor Veranstaltungsbeginn ein.
Es gilt das Systemdatum des DAAD-Online-Portals.
Die Bewerbung muss vollständig sein. Nachreichungen sind nicht möglich.
Eine verbindliche Liste der Anlagen (V1-V6) finden Sie weiter unten.
An fehlende Unterlagen wird nicht erinnert.
Nicht fristgerecht eingereichte oder unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Wir bitten von Anrufen und Mails bezüglich Ausnahmen von den Bewerbungsfristen abzusehen. Ausnahmen sind ausgeschlossen.
Bearbeitungsdauer:
Die formale Prüfung erfolgt i.d.R. innerhalb von 2 Wochen. Die Mitteilung über das Ergebnis der inhaltlichen und budgetären Prüfung erfolgt so schnell wie möglich, spätestens jedoch 2 Wochen vor dem in der Bewerbung angegebenen Vortragsdatum.
Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Zwischenauskünfte zum Stand der Bewerbung erteilen können.
Bewerbungsunterlagen
Bitte nutzen Sie die Anleitung "Portalbewerbung erstellen und verwalten“.
Das DAAD-Bewerbungsformular (wird im Portal angeboten) und die Anlagen
DAAD-Bewerbungsformular (wird im Portal angeboten) und die Anlagen
- V1 – Fragebogen zum Programm - Vortragsreisen
- V2 – Lebenslauf
- V3 – Begründung, Motivation, Vorhaben
- V4 – Letztes akademisches Zeugnis*
- V5 – Einladung
- V6 – Nur falls zutreffend: Sonstiges, z.B. Stipendienzusage, Waiver, Travel Award, Auszeichnungen etc.
Bewerbungssprachen: Deutsch und Englisch. Bei Einladungen / Zeugnissen in anderen Sprachen bitten wir um eine formlose Arbeitsübersetzung.
Siehe auch FAQ-Kapitel 6.3.
Bei Fragen zum Portal wenden Sie sich bitte per Mail an portal@daad.de.
Bitte planen Sie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.
Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen
Datenschutz: Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD und gehen in sein Eigentum über. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums erforderlich sind. Die Unterlagen erfolgloser Bewerberinnen und Bewerber werden nach einer angemessenen Frist gelöscht.
Kontakt und weitere Informationen
Kontakt und weitere Informationen
- Hier finden Sie wichtige Hinweise zu DAAD-Stipendien.
- Hier finden Sie gegebenenfalls Informationen zum Hochschul- und Bildungswesen im gewünschten Zielland |.
- Dann finden Sie die Antworten vielleicht unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
- Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, nutzen Sie bitte unseren Chatbot unten rechts im Bild, um eine schnelle Beratung zu erhalten.
- Alternativ können Sie auch das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers nutzen und uns eine Anfrage schicken. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
Das Info-Center bietet außerdem unter der Rufnummer +49 (228) 882-180 auch eine telefonische Beratung zu folgenden Zeiten an:
Montag bis Donnerstag: 9-12 Uhr sowie 14-16 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
Freitag: 9-14 Uhr (MEZ bzw. MESZ) - Bei technischen Fragen zum Portal/Absenden der Bewerbung wenden Sie sich bitte an portal@daad.de.
Zur Bewerbung
Die Bewerbung für dieses Stipendienprogramm erfolgt online über das DAAD-Portal.
Nach dem Bewerbungsschluss werden keine Bewerbungen mehr entgegengenommen.
Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt
- Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen)
- Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen)
Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte per Mail an portal@daad.de.
Sollten Sie inhaltliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den unter "Kontakt und weitere Informationen" genannten Kontakt.
Bitte planen Sie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.
Gefördert durch: