Stipendiendatenbank

Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte sowie auch Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise.
Bitte beachten Sie:
Die Nutzung des Bewerbungsportals ist mit mobilen Endgeräten nur eingeschränkt möglich. Bitte nutzen Sie zur Bewerbung Ihren Desktop-Computer. Technische Voraussetzungen

Programmziel

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) finanziert das Förderprogramm "Kurzstipendien für Praktika im Ausland" aus BMBF-Mitteln. Der DAAD setzt sich zum Ziel, im Rahmen des Kurzstipendienprogramms die Auslandsmobilität von Studierenden zu fördern.

HINWEIS: Für Großbritannien gelten seit dem 1.1.2021 neue Einreisebestimmungen. Die Visaerteilung für Praktika, die nicht studienbegleitend (also bei einer Einreise mit einem „Student Visa“ und dem entsprechenden Zusatz im Visum selber [„work permitted 20 hrs in term time, 40 hrs outside term time“]) oder im Rahmen etablierter Austauschprogramme (z. B. IAESTE, AIESEC) stattfinden, ist sehr restriktiv. Informationen zu den Visa-Regelungen für Einreisen nach Großbritannien finden Sie z.B. auf der Seite der britischen Regierung https://www.gov.uk/check-uk-visa. Bitte informieren Sie sich unbedingt über die Einreisebestimmungen für Ihr Vorhaben, bevor Sie sich bewerben.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich:
1. Eingeschriebene Studierende an deutschen Hochschulen im Bundesgebiet. Diese sind
a) Deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger,
b) Deutschen gleichgestellte Personen gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 2ff., Abs. 2. Abs. 2a und Abs. 3 BAföG sowie
c) Nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventinnen und -absolventen, die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind mit dem Ziel, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen.

2. Deutsche Studierende im Ausland, die ein Praktikum in einem Drittland (Land außerhalb Deutschlands und ihrem Studienland) absolvieren möchten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden selbst organisierte Praktika im Ausland bei den folgenden Organisationen/Institutionen:

  • Deutsche Auslandsvertretungen (Deutsche Botschaften, Konsulate und Ständige Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland)
  • völkerrechtlich anerkannte internationale Organisationen (z. B. EU, UNO, NATO, Weltbank sowie deren Unterorganisationen)
  • Deutsche Schulen im Ausland (nicht DSD und nicht FIT) für Nicht-Lehramtsstudierende.
    Lehramtsstudierende, die ein Praktikum an einer deutschen Schule im Ausland anstreben, sind in diesem Programm nicht antragsberechtigt. Bitte bewerben Sie sich in diesem Fall für das Programm "Lehramt.International: Auslandspraktika für Lehramtsstudierende".
  • Goethe-Institute
  • Deutsche Archäologische Institute
  • Institute der Max Weber Stiftung
  • ausgewählte Institutionen der auswärtigen Kulturpolitik
    Weitere Informationen hierzu erhalten Sie über die Ergänzenden Informationen zum Programm unter Punkt I. "Hinweise zur Bewerbung" oder im DAAD-Referat ST41.

Dauer der Förderung

Das Praktikum muss mindestens 40 Kalendertage umfassen. Es können maximal 3 Monate gefördert werden.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.

Stipendienleistungen

1. Einmaliger Reisekostenzuschuss:

  • Studierende in Deutschland, die ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten, finden die Höhe des Zuschusses für das angestrebte Zielland hier.
  • Studierenden im Ausland, die ein Praktikum in einem Drittland (Land außerhalb Deutschlands, das nicht identisch ist mit dem Studienland) absolvieren möchten, können folgende Kosten gegen Beleg erstattet werden:
    • Bei Anreise aus dem Studienland ins Drittland und Rückkehr ins Studienland:
      - 50% der tatsächlich nachgewiesenen Reisekosten.
    • Bei Anreise aus dem Studienland ins Drittland und Rückkehr nach Deutschland:
      - 50% der tatsächlich nachgewiesenen Reisekosten für die Anreise.
      - Für die Rückkehr nach Deutschland finden Sie die Reisekostenpauschale hier.
  • Studierenden, die sich bei Stipendienantritt bereits seit über drei Monaten im Drittland aufhalten, wird der Zuschuss nicht gezahlt, stattdessen übernimmt der DAAD:
    - 50% der Reisekosten für die Anreise vom derzeitigen Aufenthaltsort im Drittland zum Praktikumsort (Bahnfahrt 2. Klasse oder sonstiges angemessenes wirtschaftliches Verkehrsmittel).
    - Für die Rückkehr ins Studienland werden 50% der tatsächlich nachgewiesenen Reisekosten gewährt.
    - Für die Rückkehr nach Deutschland finden Sie die Reisekostenpauschale hier.

2. Monatliches Teilstipendium. Nicht volle Monate werden anteilig berechnet.
Die Höhe der monatlichen Teilstipendienraten nach Ländern finden Sie hier.

Wichtig: Die Förderzusage steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit ausreichender Haushaltsmittel.

Weitere Informationen zur Förderung entnehmen Sie den "Ergänzenden Informationen zum Programm“. Hinweise für BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger finden Sie unter Punkt „II. Hinweise zur Förderung“.

Bewerbungsvoraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung erfüllt sein:

  • Die Bewerberinnen und Bewerber müssen einen selbst organisierten Praktikumsplatz im Ausland (oder einem Drittland) nachweisen.
  • Die Bewerberinnen und Bewerber müssen sich mindestens im 3. Fachsemester eines grundständigen Studiengangs befinden oder in einem Masterstudiengang eingeschrieben sein.
  • Der Praktikumszeitraum muss vollständig innerhalb des Immatrikulationszeitraums liegen.
  • Der Notendurchschnitt aller bisher absolvierten Prüfungsleistungen des aktuellen Studiengangs darf nicht schlechter als 2,5 sein (bei juristischen Studiengängen: nicht schlechter als „befriedigend“). Masterstudierende, die das 3. Fachsemester noch nicht abgeschlossen haben, können alternativ die Abschlussnote des Bachelor-Studium zu Grunde legen. Sollte seitens der eigenen Hochschule keine Durchschnittsnote bereitgestellt werden können, ist diese selber zu berechnen.
  • Der Beginn der beantragten Förderung muss mit dem Beginn des Praktikumszeitraums übereinstimmen. An- und Abreisezeiten sind kein Bestandteil der Förderung.

Sprachkenntnisse

Auskunft über die für Ihr Praktikum erforderlichen Sprachkenntnisse erteilt Ihnen Ihre Zielorganisation.

Bewerbungsschluss

Der Antrag ist frühestens 60 und spätestens 32 Kalendertage vor dem Beginn des Praktikums im DAAD-Portal einzureichen.

Eine Wiederbewerbung für dasselbe Förderjahr ist in diesem Programm nicht möglich. Bewerbungen für das Folgejahr können - mit Berücksichtigung der jeweiligen Bewerbungsfristen - erst ab dem 1. Dezember des Jahres eingereicht werden.
Eine Bewerbung für Studien- oder Praxisaufenthalte ist für bestimmte Länder auf Grund der Lage vor Ort nicht möglich. Bitte beachten Sie die folgenden Informationen. Da die Sicherheitslage in vielen Ländern kein einheitliches Niveau aufweist, informieren Sie sich bitte auf der Website des Auswärtigen Amtes insbesondere zu den Teilreisewarnungen und kontaktieren Sie uns (siehe „Kontakt und Beratung“), ob eine Förderung an Ihren Wunsch-Standort möglich ist.

Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbung erfolgt über das Bewerbungsportal des DAAD. Sie ist fristgerecht und vollständig einzureichen.
Der Bewerbung sind folgende Dokumente beizufügen:

  • Immatrikulationsbescheinigungen, die den gesamten Praktikumszeitraum abdecken, einzureichen unter dem Punkt "Zulassung". Bescheinigungen für Folgesemester sind zeitnah nachzureichen!
  • Praktikumsbescheinigung (mit Briefkopf, (ggf. digitaler) Unterschrift, taggenauem Praktikumszeitraum, der Höhe einer ggf. gezahlten Vergütung, Anzahl der Arbeitsstunden pro Woche), einzureichen unter dem Punkt "Bescheinigung Gastinstitution"
  • Lebenslauf
  • Übersicht aller bislang abgelegten Studienleistungen / Transcript of Records (ToR), einzureichen unter dem Punkt „Leistungsnachweise“
  • Nachweis der Durchschnittsnote des aktuellen Studiengangs zum Zeitpunkt der Bewerbung.
    - Die Durchschnittsnote kann vom Antragstellenden selbst berechnet werden, wenn sie nicht durch die Hochschule ermittelt werden kann.
    - Studienleistungen, die ausschließlich ECTS oder Leistungspunkte ausgeben, sind in ein deutsches Notensystem zu übertragen. Eine Umrechnungstabelle der ausländischen Notenskala zum deutschen Notensystem ist dem Förderantrag beizulegen.
    - Im Falle von juristischen Studiengängen, bei denen durch die Gewichtung der einzelnen Seminare keine allgemeine Durchschnittsnote zu ermitteln ist, kann der Durchschnitt der bisher abgelegten Hauptscheine (mindestens 2) zu Grunde gelegt werden.
  • Nachweise über andere beantragte oder erhaltene Förderungen für den geplanten Auslandsaufenthalt, einzureichen unter dem Punkt „Sonstige Finanzierung“

Unvollständige Bewerbungen werden aus formalen Gründen abgelehnt.
Alle o.g. Unterlagen müssen der Bewerbung beigefügt sein. Das Nachreichen fehlender Unterlagen ist nicht möglich. Die Verantwortung für die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen liegt bei den Bewerberinnen und Bewerbern.
Bitte richten Sie Ihre Rückfragen zum „Kurzstipendienprogramm für Praktika im Ausland“ an auslandspraktikum@daad.de.

Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen

Datenschutz: Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD und gehen in sein Eigentum über. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums erforderlich sind. Die Unterlagen erfolgloser Bewerberinnen und Bewerber werden nach einer angemessenen Frist gelöscht.

Kontakt und weitere Informationen

Auskünfte zum Praktikum erhalten Sie von Ihrer Zieleinrichtung.
Sie haben die Programmausschreibung ausführlich gelesen und haben noch Fragen?

  • Dann finden Sie die Antworten vielleicht unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
  • Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, nutzen Sie bitte unseren Chatbot unten rechts im Bild, um eine schnelle Beratung zu erhalten.
  • Alternativ können Sie auch das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers nutzen und uns eine Anfrage schicken. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
    Das Info-Center bietet außerdem unter der Rufnummer +49 (228) 882-180 auch eine telefonische Beratung zu folgenden Zeiten an:
    Montag bis Donnerstag: 9-12 Uhr sowie 14-16 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
    Freitag: 9-14 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
  • Bei technischen Fragen zum Portal/Absenden der Bewerbung wenden Sie sich bitte an portal@daad.de.

Die Bewerbung für dieses Stipendienprogramm erfolgt online über das DAAD-Portal.
Nach dem Bewerbungsschluss werden keine Bewerbungen mehr entgegengenommen.

Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt


Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte per Mail an portal@daad.de.
Sollten Sie inhaltliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den unter "Kontakt und weitere Informationen" genannten Kontakt.
Bitte planen Sie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.

Gefördert durch:

  • Logo: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise.