Stipendiendatenbank
Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte sowie auch
Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.
Lehramt.International: Auslandspraktika für Lehramtsabsolvent/innen • DAAD
Überblick
Programmziel
Deutschlands angehende Lehrerinnen und Lehrer arbeiten in einem zunehmend globalisierten Umfeld. Gleichzeitig sollte die Vorbereitung junger Menschen auf verantwortliches Handeln in globalen Kontexten schon in der Schule beginnen. Lehrerinnen und Lehrer müssen in der Lage sein, globale Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen einzuordnen und authentisch fachbezogen zu vermitteln.
Studienbezogene Auslandsaufenthalte und interkulturelle Kompetenzen helfen ihnen dabei. Der DAAD unterstützt aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in dem umfassenden Gesamtprogramm „Lehramt.International“ Lehramtsabsolventen und-absolventinnen bei ihren Auslandsaufenthalten und die Hochschulen bei der Internationalisierung der Lehramtsstudiengänge.
Lehramtsabsolventinnen und -absolventen erhalten im Programm "Auslandspraktika für Lehramtsabsolventinnen und -absolventen" Stipendien für 3 (90 Kalendertage) bis 12-monatige Praktika an schulischen Einrichtungen im Ausland.
Zielländer:
Praktika sind an Schulen in vielen Ländern der Welt möglich. Ausgeschlossen sind als mögliche Zielländer die 33 Erasmus-Programmländer (EU, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei).
HINWEIS: Für Großbritannien gelten seit dem 1.1.2021 neue Einreisebestimmungen. Die Visaerteilung für Praktika, die nicht studienbegleitend (also bei einer Einreise mit einem „Student Visa“ und dem entsprechenden Zusatz im Visum selbst [„work permitted 20 hrs in term time, 40 hrs outside term time“]) oder im Rahmen etablierter Austauschprogramme (z. B. IAESTE, AIESEC) stattfinden, ist sehr restriktiv. Informationen zu den Visa-Regelungen für Einreisen nach Großbritannien finden Sie z.B. auf der Seite der britischen Regierung https://www.gov.uk/check-uk-visa. Bitte informieren Sie sich unbedingt über die Einreisebestimmungen für Ihr Vorhaben, bevor Sie sich bewerben.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Absolventinnen und -absolventen von Lehramtsstudiengängen (Master oder Staatsexamen) an deutschen Hochschulen aller Fächerkombinationen und aller Schulformen:
- Absolventinnen und -absolventen vor dem Ausbildungsteil Referendariat, d.h. zwischen Masterabschluss/erstem Staatsexamen und Referendariat
- Eine Mehrfachförderung im Programm für Lehramtsabsolventinnen und -absolventen ist nicht möglich.
- Eine Förderung im Programm Lehramt.International: Auslandspraktika für Lehramtsstudierende und in diesem Programm ist nacheinander möglich.
Was wird gefördert?
Lehramtsabsolventinnen und -absolventen aller Fächerkombinationen und aller Schulformen erhalten ein Stipendium für selbstorganisierte Praktika an schulischen Einrichtungen im Ausland. Dafür stehen u.a. das PASCH-Netzwerk, Kooperations- und Partnerschulen der deutschen Hochschule im Ausland zur Verfügung. Bei dem Praktikum kann es sich sowohl um ein Pflichtpraktikum als auch um ein freiwilliges Praktikum handeln.
- Unter schulische Einrichtungen fallen Einrichtungen im Primar-, Sekundar- und berufsbildenden Bereich.
- Praktika an privaten Sprachschulen und Sprachkursanbieter werden nicht gefördert.
- Praktika an Hochschuleinrichtungen, z.B. für den Unterricht DaF am Sprachenzentrum der ausländischen Hochschule, sind nicht möglich.
- Praktika im Elementarbereich, z.B. an einem Kindergarten, sind nicht möglich.
Dauer der Förderung
3 Monate (90 Kalendertage) - 12 Monate
Beginn und Ende eines Praktikums muss ein Schultag sein. Schulferien oder Feiertage zum Praktikumsbeginn und/oder -ende zählen nicht zur Praktikumslaufzeit.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
Stipendienleistungen
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: (in diesem Programm gelten die Raten für Studierende/Graduierte). Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Förderungen, die im akademischen Jahr 2025/2026 vergeben werden.
- Reisekostenzuschuss je nach Gastland
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 7
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben im Gastland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird, wird individuell geprüft und festgelegt: Weitere Informationen
Hinweis für Stipendiatinnen und Stipendiaten der Begabtenförderungswerke: Wenn Sie ein DAAD-Stipendium erhalten, dürfen Sie von den Förderwerken keinen Auslandszuschlag in Anspruch nehmen. Weiterlaufende Inlandsleistungen der Förderwerke werden auf das DAAD-Stipendium angerechnet. Weitere Informationen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt E, Punkt 2.
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie in der Stipendiendatenbank (www.auslands-stipendien.de) auf der Registerkarte „Kontakt und weitere Informationen“ für bestimmte Zielländer weitere - für die Bewerbung wichtige - Hinweise finden können. Diese erscheinen im Ausdruck nur, wenn Sie in der Datenbank zuvor das Zielland ausgewählt haben!
Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerbungsvoraussetzungen
Der Masterabschluss bzw. das Staatsexamen sollten bis zum Zeitpunkt der Bewerbung in der Regel nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Absolventinnen und Absolventen müssen das Abschlusszeugnis des 1. Staatsexamens oder den Nachweis des Masters im Bereich Lehramt spätestens bis Stipendienbeginn einreichen. In Ausnahmefällen wird eine Bescheinigung des Prüfungsamtes akzeptiert, in der der Absolventin bzw. dem Absolventen bescheinigt wird, dass mit Abgabe der Abschlussarbeit (Master/Staatsexamen) alle Leistungen des Studiums erbracht worden sind.
Ein selbstorganisierter Praktikumsplatz muss nachgewiesen werden.
Bitte recherchieren Sie die für die Durchführbarkeit des Vorhabens relevanten Informationen selbst (z.B. mögliche entgegenstehende Aufenthalts- und Reiseformalitäten). Einige wichtige Hinweise stellen wir für Sie auf den DAAD-Länderseiten bereit. Die Verantwortung für die Einhaltung von Fristen an ausländischen Einrichtungen, die bereits vor dem Ergebnis der Stipendienauswahl liegen können, liegt bei Ihnen.
Auswahlverfahren
Die eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft. Die Förderentscheidung erfolgt nach formalen und qualitativen Gesichtspunkten und nach den Finanzmitteln, die dem DAAD zur Verfügung stehen. Nach Ende des Auswahlverfahrens werden Sie zeitnah benachrichtigt.
Sprachkenntnisse
Der DAAD begrüßt es, wenn Sie erste Kenntnisse der Landessprache haben, auch wenn die Unterrichts- oder Arbeitssprache von ihr abweicht.
Auswahlkriterien
Besonders berücksichtigt werden können:
- Die akademische Qualifikation (Studienleistungen inkl. der Dauer)
- Außercurriculare Kriterien
- Die Qualität des Vorhabens anhand des Motivationsschreibens
- Absolventinnen und Absolventen für das Lehramt Sek I und Berufsschule
- Absolventinnen und Absolventen, die erstmalig einen Auslandsaufenthalt anstreben (Erstmobilität)
- Absolventinnen und Absolventen nicht fremdsprachlicher Unterrichtsfächer
Bewerbungsverfahren
Bewerbungsschluss
Für die Bewerbungen stehen folgende Bewerbungszeiträume zur Verfügung:
- Bewerbungszeitraum 01.10.2024 - 31.10.2024 für Praktika, die am 01.01.2025 - 31.05.2025 beginnen
- Bewerbungszeitraum 01.03.2025 - 31.03.2025 für Praktika, die am 01.06.2025 - 31.08.2025 beginnen
- Bewerbungszeitraum 01.06.2025 – 30.06.2025 für Praktika, die vom 01.09.2025 bis 01.12.2025 beginnen
Bewerbungsunterlagen
Im Portal hochzuladende Dokumente:
Bevor Sie die Bewerbung einreichen, prüfen Sie bitte die Vollständigkeit anhand der Checkliste.
Bitte beachten Sie die "Ergänzenden Informationen"
- Online-Bewerbungsformular (digital im Portal auszufüllen)
- Tabellarischer Lebenslauf in Deutsch oder Englisch.
Bei vorhandener Auslandserfahrung geben Sie bitte die Aufenthaltsart mit genauen Zeitangaben an (z.B. Auslandssemester, Auslandspraktika, Summer School, High-School Jahr, Freiwilligendienste im Ausland, Au-Pair, Work & Travel, Betreuungsaktivitäten, Spracherwerb etc.)
Darunter fallen keine Urlaube!
Hinweis: eine Auslandserfahrung ist keine Bewerbungsvoraussetzung. - Pflichtformular "Praktikumszusage":
Bitte dieses Formular unter "Zusage Gastinstitution" im Portal hochladen.
Stempel und Unterschrift der schulischen Einrichtung im Ausland
- taggenauer Praktikumszeitraum
- vorgesehener Praktikumsinhalt
- Name der fachlichen Betreuung
- Höhe einer ggf. gezahlten Vergütung
Stempel und Unterschrift der deutschen Hochschule
Bitte beachten Sie, dass die Bestätigung nur vom International Office oder dem Zentrum für Lehrkräftebildung ausgestellt werden darf. - Motivationsschreiben (Schriftart Arial 11, Zeilenabstand 1,5, max. 250 Wörter pro Fragestellung). Das Motivationsschreiben soll in die drei folgenden Fragestellungen gegliedert sein:
- Auseinandersetzung mit der gewünschten Einsatzstelle/schulischen Einrichtung (Warum haben Sie sich für das Zielland und die Zielinstitution entschieden?)
- Auseinandersetzung mit dem Tätigkeitsfeld (Welche Herausforderungen erwarten Sie von Ihrem Auslandsaufenthalt und wie würden Sie mit diesen umgehen?)
- Erläuterung der Relevanz für den angestrebten Beruf im Anschluss an das Studium (Welche Bedeutung hat der Auslandsaufenthalt für Ihre Zukunft als Lehrkraft?) - Leistungsnachweise:
Zum Bewerbungszeitpunkt müssen alle Abschlusszeugnisse und alle bis dahin erbrachte Leistungen (Transcript of Records inkl. aller Noten und Leistungspunkte/ ECTS) im Portal hochgeladen werden. Eine gesonderte Beglaubigung ist nicht erforderlich.
- Master: Die Zeugnisse und die ToRs des Bachelor- und Masterabschlusses müssen beigefügt werden. Sollte zum Bewerbungszeitpunkt das MA-Zeugnis noch nicht vorliegen, müssen in jedem Fall die bisherigen Studienleistungen durch ein aktuelles Transcript of Records/ Notenauszug mit der Bewerbung nachgewiesen werden.
- Staatsexamen: Die komplette Leistungsübersicht mit Leistungspunkten und Noten muss beigefügt werden. Sollte zum Bewerbungszeitpunkt das Zeugnis des Staatsexamens noch nicht vorliegen, müssen in jedem Fall die bisherigen Studienleistungen durch ein aktuelles Transcript of Records/ Notenauszug mit der Bewerbung nachgewiesen werden.
Spätestens zum Praktikumsbeginn muss das Abschlusszeugnis (Master oder Staatsexamen) nachgereicht werden. Falls zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorhanden, reichen Sie bitte eine formlose Bestätigung Ihres Prüfungsamtes ein, dass mit Abgabe der Abschlussarbeit alle Leistungen des Studiums erbracht worden sind.
Gutachten:
Im Programm „Lehramt.International“ werden keine Gutachten benötigt.
Nachreichungen sind nicht möglich. An fehlende Unterlagen wird nicht erinnert. Die Antragssprache ist Deutsch und/oder Englisch. Bei Dokumenten in anderen Sprachen (z.B. Zeugnisse, Praktikumszusagen) bitten wir um eine formlose Übersetzung ins Deutsche.
Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen
Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die vollständige und fristgerechte Einreichung liegt bei der Bewerberin bzw. beim Bewerber.
Datenschutz: Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD und gehen in sein Eigentum über. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums erforderlich sind. Die Unterlagen erfolgloser Bewerberinnen und Bewerber werden nach einer angemessenen Frist gelöscht.
Kontakt und weitere Informationen
Kontakt und weitere Informationen
Haben Sie noch Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne:
Referat ST 41 (Auslandsschulen, Praktika und Hochschulsommerkurse)
Aufgrund der hohen Nachfrage bitten wir Sie die folgenden telefonischen Sprechzeiten einzuhalten:
Dienstag und Donnerstag 9:00-12:00 Uhr
E-Mail: li_modulb@daad.de
- Gabriele Parmentier (Referentin)Tel.: 0228 882 565
- Ivana Rossi (Sachbearbeitung) Tel.: 0228-882 8860
- Dagmawit Kebede (Sachbearbeitung – Teilzeit: Mo - Do) Tel.: 0228-882 8208
- Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Ergänzende Informationen zum Programm.
- Hier finden Sie gegebenenfalls Informationen zum Hochschul- und Bildungswesen im gewünschten Zielland |.
- Hier finden Sie gegebenenfalls zusätzliche länderbezogene Informationen für Ihr Programm:
- Dann finden Sie die Antworten vielleicht unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
- Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, nutzen Sie bitte unseren Chatbot unten rechts im Bild, um eine schnelle Beratung zu erhalten.
- Alternativ können Sie auch das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers nutzen und uns eine Anfrage schicken. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
Das Info-Center bietet außerdem unter der Rufnummer +49 (228) 882-180 auch eine telefonische Beratung zu folgenden Zeiten an:
Montag bis Donnerstag: 9-12 Uhr sowie 14-16 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
Freitag: 9-14 Uhr (MEZ bzw. MESZ) - Bei technischen Fragen zum Portal/Absenden der Bewerbung wenden Sie sich bitte an portal@daad.de.
Zur Bewerbung
Die Bewerbung für dieses Stipendienprogramm erfolgt online über das DAAD-Portal.
Nach dem Bewerbungsschluss werden keine Bewerbungen mehr entgegengenommen.
Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt
- Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen)
- Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen)
Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte per Mail an portal@daad.de.
Sollten Sie inhaltliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den unter "Kontakt und weitere Informationen" genannten Kontakt.
Bitte planen Sie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.
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