Stipendiendatenbank

Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte sowie auch Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise.
Bitte beachten Sie:
Die Nutzung des Bewerbungsportals ist mit mobilen Endgeräten nur eingeschränkt möglich. Bitte nutzen Sie zur Bewerbung Ihren Desktop-Computer. Technische Voraussetzungen

Programmziel

Dieses Programm bietet Ihnen die Möglichkeit, sich im Fächerbereich „Bildende Kunst, Design, Film“ im Rahmen eines längeren Studienaufenthaltes im Ausland weiterzubilden oder dort einen Abschluss zu machen.

Wer kann sich bewerben?

Sie können sich bewerben, wenn:

  • Sie in den Fachbereichen Bildende Kunst, Design, Film studieren und an einer staatlichen Kunst- oder Filmhochschule, Akademie oder Fachhochschule bzw. einer staatlich anerkannten Hochschuleinrichtung immatrikuliert sind
sowie
  • Sie Absolventin bzw. Absolvent der staatlichen Kunst- oder Filmhochschulen, Akademien oder Fachhochschulen bzw. staatlich anerkannten Hochschuleinrichtungen sind.
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Voraussetzungen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.

Was wird gefördert?

Gefördert wird
a) ein Studienaufenthalt ohne Abschluss an einer Hochschule im Ausland.
b) die Teilnahme an einem Aufbaustudiengang (z.B. Master) mit Abschluss im Ausland.
Ein Aufenthalt kann auch an mehreren Gastinstitutionen in einem Land stattfinden.

Dauer der Förderung

a) Das Stipendium gilt für ein Studienjahr (ein akademisches Jahr mit maximal 12-monatiger Förderdauer). Eine Verlängerung ist nicht möglich.
b) Je nach Studienprogramm gilt das Stipendium für einen Zeitraum zwischen einem Studienjahr und 24 Monaten. Die Stipendien werden für die Dauer der Regelstudienzeit des gewählten Studiengangs vergeben (maximal 24 Monate).
Bei 2-jährigen Studiengängen werden Ihre im ersten Studienjahr nachweislich erbrachten Studienleistungen begutachtet. Für die Weiterförderung des zweiten Studienjahrs muss daraus hervorgehen, dass Sie Ihr Studium erfolgreich in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen abschließen werden.
Falls Sie sich zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits im Ausland im ersten Studienjahr eines 2-jährigen Aufbau- oder Masterstudiengangs befinden, können Sie sich um ein Stipendium für das zweite Studienjahr bis zum Abschluss bewerben. Eine Verlängerung des Stipendiums ist nicht möglich.

Wenn Sie für ein Semester ins Ausland gehen möchten und an einer HAW/FH studieren, können Sie sich für das DAAD-Programm HAW.International: Semesteraufenthalte und Abschlussarbeiten für Studierende bewerben.

Auch in den Programmen PROMOS und Erasmus+ sind kürzere Auslandsaufenthalte möglich. Informieren Sie sich dazu bitte an Ihrer Hochschule.

Für Absolventinnen und Absolventen besteht außerdem die Möglichkeit, sich für einen Kurzaufenthalt im Rahmen des Programms Kurzfristige Studienaufenthalte für Graduierte im Fachbereich Bildende Künste/Design/Film zu bewerben.

Stipendienleistungen

Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:

  • eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: (in diesem Programm gelten die Raten für Studierende/Graduierte). Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Förderungen, die im akademischen Jahr 2023/2024 vergeben werden.
  • Reisekostenzuschuss je nach Gastland
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen weitere Leistungen beantragen:
  • Zuschuss zu Studiengebühren bis zu einer Obergrenze: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 4
  • Zuschuss zu einem Sprachkurs (Landessprache oder Unterrichts- bzw. Arbeitssprache): Weitere Informationen
  • Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 7
  • Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen (bitte einen Kostenvoranschlag mit Bestätigung der/des betreuenden Hochschullehrenden bereits mit der Bewerbung einreichen). Übernachtungskosten können nicht erstattet werden.
Bitte beachten Sie, dass Leistungen von dritter Seite zum Teil auf das DAAD-Stipendium angerechnet werden. Erläuterungen dazu finden Sie in den wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt E.
Hinweis für Stipendiatinnen und Stipendiaten der Begabtenförderungswerke: Wenn Sie ein DAAD-Stipendium erhalten, dürfen Sie von den Förderwerken keinen Auslandszuschlag in Anspruch nehmen. Weiterlaufende Inlandsleistungen der Förderwerke werden auf das DAAD-Stipendium angerechnet.

Bewerbungsvoraussetzungen

Bitte prüfen Sie, ob Sie folgende Kriterien erfüllen:

a) Studienaufenthalt ohne Abschluss an einer Hochschule im Ausland
Wenn Sie in einem grundständigen Studiengang (z.B. Bachelor, Diplom etc.) studieren, müssen Sie bei Bewerbungsschluss mindestens im 3. Fachsemester an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Kunsthochschule oder Akademie, Filmhochschule, Fachhochschule oder sonstigen staatlichen oder staatlich anerkannten künstlerischen Hochschuleinrichtung eingeschrieben sein.
Wenn Sie in einem grundständigen Studiengang studieren und sich bei Bewerbungsschluss im Ausland aufhalten, können Sie unter den folgenden Voraussetzungen gefördert werden:

  • Sie halten sich zum Bewerbungstermin weniger als 3 Semester im Gastland auf und möchten Ihren Studienaufenthalt dort fortsetzen;
  • Sie studieren an einer ausländischen Hochschule und bewerben sich für ein Studium an einer Hochschule in einem Drittland.
Wenn Sie in einem weiterführenden Studiengang (z. B. Master) studieren, müssen Sie spätestens zu Beginn der Förderung an einer der oben genannten Hochschuleinrichtungen in Deutschland eingeschrieben sein.

b) Teilnahme an einem Aufbaustudiengang (z.B. Master) mit Abschluss im Ausland
  • Sie müssen vor Stipendienantritt eine Abschlussprüfung abgelegt haben. Wenn die Prüfungsordnung keine Abschlussprüfung vorsieht, muss eine Bescheinigung über die ordentliche Beendigung des Studiums laut Studienordnung vorgelegt werden.
  • Ihr Hochschulabschluss / Examen bzw. der Zeitpunkt, zu dem Sie die Hochschule verlassen haben, darf bei Bewerbungsschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegen, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt A, Punkt 5). Liegen bereits Bachelor- und Masterabschluss vor, zählt die Frist ab dem Zeitpunkt des Masterabschlusses.
Falls Sie Ihr Studium bereits abgeschlossen haben und sich zum Zeitpunkt der Bewerbung im Ausland aufhalten, gilt:
  • Wenn Sie Ihr Studium in Deutschland abgeschlossen haben, können Sie sich für die Förderung eines Masterstudiums oder des zweiten Jahres eines schon begonnenen Masterstudiums in Ihrem aktuellen Aufenthaltsland bewerben. Voraussetzung ist, dass Sie bei Bewerbungsschluss noch nicht länger als ein Jahr in diesem Land leben.
    Eine Bewerbung für die Förderung eines Masterstudiums in einem anderen Land ist unabhängig von Ihrer Aufenthaltsdauer im Ausland möglich.
  • Wenn Sie Ihr Studium im Ausland abgeschlossen haben, können Sie sich in aller Regel nur für einen Aufenthalt in einem anderen Land bewerben. Für die Förderung im aktuellen Gastland müssen besondere Gründe vorliegen, die sich aus dem Vorhaben zwingend ergeben (bitte im Motivationsschreiben erläutern).
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbungs- und Einschreibungsfristen Ihrer Gasthochschule und Einreiseregelungen für Ihr Gastland. Einige wichtige Hinweise stellen wir für Sie auf den DAAD-Länderseiten bereit.

Auch Bewerberinnen und Bewerber mit einem künstlerischen Promotionsvorhaben in künstlerisch-praktischer Ausrichtung bewerben sich bitte mit den erforderlichen Arbeitsproben und zu dem genannten Termin in diesem Programm. In diesem Fall gelten für sie die Bedingungen wie für Bewerberinnen und Bewerber im Programm Forschungsstipendien für Doktorandinnen und Doktoranden.

Die Vergabe eines Stipendiums für ein Studienjahr ist auf ein Mal pro Ausbildungsabschnitt (der mit dem Ablegen des entsprechenden Abschlussexamens endet) beschränkt.

Auswahlverfahren

Der DAAD beruft eine nach fachlichen Gesichtspunkten zusammengesetzte Auswahlkommission ein, der Professorinnen und Professoren der verschiedenen Kunst-, Film- und Fachhochschulen angehören. Diese begutachten die vorgelegten Bewerbungen. Nach einer formalen Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber eingeladen, sich und ihre künstlerischen Arbeiten in einer virtuellen Sitzung vorzustellen (Angaben zu den für die persönliche Vorstellung vorzubereitenden Arbeitsproben finden Sie unter „Bewerbungsunterlagen“ in der Registerkarte „Bewerbungsverfahren“).

Auswahlkriterien

  • die künstlerische Qualifikation und künstlerische Reife, gemessen an Studienleistungen und Arbeitsproben
  • die Qualität des Vorhabens gemessen an Studienplan und Motivationsschreiben; zur Qualität des Vorhabens zählen die folgenden Aspekte: die Begründung der Bewerbung, die Plausibilität und Durchführbarkeit des Vorhabens, der Stand der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes, die Einbettung des Aufenthalts in den künstlerischen Werdegang sowie der Zusammenhang mit beruflichen Perspektiven
  • sprach- und landeskundliche Kenntnisse
  • außerfachliche Kenntnisse, Interessen und außerfachliches Engagement

Bewerbungsunterlagen

1. Im DAAD-Portal einzeln hochzuladende Dokumente:

  • Online-Bewerbungsformular
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Studienplan (max. 5 Seiten): Detaillierte Beschreibung des Studienvorhabens (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 6)
  • Motivationsschreiben (max. 2 Seiten): Darlegung der fachlichen und persönlichen Motive für das geplante Studienvorhaben (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 7)
  • Bewerberinnen und Bewerber im Bachelorstudium (oder Äquivalent): Eine Aufstellung sämtlicher bisher besuchter Übungs- und Seminarveranstaltungen (inklusive Credit Points und Noten nach ECTS). Ggf. Zwischen- und Vorprüfungszeugnisse; werden diese erst nach Einreichen der Bewerbungsunterlagen ausgestellt, müssen die Unterlagen unaufgefordert nachgereicht werden.
  • Bewerberinnen und Bewerber, die während des Aufbaustudiums ins Ausland gehen möchten bzw. dort ein Aufbaustudium mit Abschluss absolvieren wollen: Abschlusszeugnis mit Einzelnoten, falls zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits vorhanden. Anderenfalls Vorlage einer Aufstellung sämtlicher bis dahin besuchter Übungs- und Seminarveranstaltungen (Transcript of Records, inklusive Credit Points und Noten nach ECTS), sowie Nachreichung des Abschlusszeugnisses bis spätestens zum Stipendienantritt. Wenn an der Hochschule keine Abschlussprüfung vorgesehen ist, muss eine Bescheinigung über die ordentliche Beendigung des Studiums laut Studienordnung vorgelegt werden.
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife etc.) mit Einzelnoten.
  • Zulassung der ausländischen Gasthochschule für den gewünschten Studiengang. Bitte beachten Sie, dass Sie für eine fristgerechte Beantragung der Zulassung an der Gasthochschule selbst verantwortlich sind. Liegt die Zulassung bei der Bewerbung noch nicht vor, muss sie bis zum Stipendienantritt nachgereicht werden.
  • Sprachnachweis/e: Nachweis (bei mehreren Zielländern ggf. mehrere Nachweise) über Ihre aktuellen Kenntnisse der Unterrichts- oder Arbeitssprache(n); bei Feldforschung auch der Landessprache; zum Bewerbungstermin darf der Nachweis nicht älter als 2 Jahre sein. Reichen Sie bitte in jedem Fall entweder das DAAD-Sprachnachweisformular oder ein anderes vom DAAD anerkanntes Sprachzeugnis ein. Wenn Sie das DAAD-Sprachnachweisformular nutzen, können Sie Ihre Sprachkompetenz an Ihrer deutschen Hochschule bewerten lassen. Wenden Sie sich dafür an das Sprachenzentrum Ihrer Hochschule oder an eine/n Prüfungsberechtigte/n des Fachbereichs für die jeweilige Fremdsprache. Eine Handreichung für Prüfungsberechtigte und Sprachenzentren zum Ausfüllen des Formulars finden Sie hier. Auf den Sprachnachweis kann nur in Ausnahmefällen verzichtet werden. Lesen Sie hierzu bitte unsere wichtigen Stipendienhinweise (A.9 bis A.15).
  • Ausgefüllte Liste der Arbeitsproben im Portal in der Kategorie ‚Sonstiges‘
  • Betreuungszusage nur für den Fall, dass ein Studienaufenthalt bei einem bestimmten ausländischen Hochschullehrer bzw. einer Hochschullehrerin geplant ist.

2. Einreichung der Arbeitsproben über die DAAD-Mediendatenbank
Wenn die Prüfung Ihrer Stipendienbewerbung ergeben hat, dass sie die Kriterien der Stipendienausschreibung erfüllt und vollständig ist, erhalten Sie Mitte November nach Abschluss der formalen Prüfung einen Link zum Hochladen Ihrer Arbeitsproben in die DAAD-Mediendatenbank. Gängige Formate wie z.B. z.B. MP3, WAV, MPEG, MP4, MOV, JPEG, JPG, PNG, TIF, GIF, PDF, INDD, PSD, CR2, EPS, DOC, DOCX, XML, PPTX, PPT werden akzeptiert. Mit dem Erhalt des Links wird Ihnen mitgeteilt, bis zu welcher Frist Sie Ihre Arbeitsproben in die Mediendatenbank hochladen müssen:

  • Bildhauerei
    Fotos und/oder Videos von bis zu 5 Objekten, wobei jede Plastik aus verschiedenen Blickwinkeln aufzunehmen ist; zusätzlich Zeichnungen, Skizzen oder Pläne
  • Malerei, Keramik, Gold- und Silberschmiedekunst, Textilentwürfe
    Fotos und/ oder Videos von bis zu 10 Arbeiten, unter anderem Zeichnungen, Studien, Skizzen oder Entwürfe
  • Grafik und Zeichnen
    Mehrere Originale
  • Film
    Die Abspielzeit von eingereichten Filmen und Videos, ggf. Ausschnitte aus Werken, darf eine Gesamtlänge von 15 Minuten nicht überschreiten. Die Werke sind in einem gängigen Format (siehe oben) zu präsentieren. Die Vorführung von Showreels und Filmtrailern ist nicht erwünscht.
  • Design und Fotografie
    Bis zu 10 (ggf. mehrteilige) Design- und Fotografiearbeiten bzw. Design-/Fotografieprojekte (Designprojekte mit Zeichnungen und Modellen) oder ggf. max. 3 konzeptionelle und theoretische Arbeiten. Eine Mischung aus Arbeitsproben und konzeptionellen/theoretischen Arbeiten ist möglich, im Verhältnis 1 Arbeit/ 7 Arbeitsproben, 2 Arbeiten/ 3 Arbeitsproben. Absolventen der Studiengänge Design (Gestaltung) und Fotografie legen eine Dokumentation ihrer Prüfungsarbeit und Ergebnisse von zwei weiteren Arbeitsprojekten vor; Bewerberinnen und Bewerber, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch im Studium befinden, legen Arbeitsproben von drei umfangreichen Arbeitsprojekten vor.
  • Alle Fächer der Bildenden Künste und in den Bereichen Design und Fotografie
    Das Dokumentationsmaterial sollte aus verschiedenen Studien- bzw. Arbeitsphasen über den künstlerischen Werdegang (Fotos, Zeichnungen etc.) beigegeben werden, wobei alle Arbeiten datiert sein sollen. Bewerberinnen und Bewerber, die sich mit Arbeitsproben aus Gruppenarbeiten präsentieren, müssen ihren je eigenen Teil der Arbeit eindeutig identifizieren.

Bitte laden Sie keine Portfolios, Arbeitsproben oder sonstige Bildzusammenstellungen in das Bewerbungsportal hoch!

Bewerbungsschluss

02. November 2022
Zwischen der Einreichung der Unterlagen und der Benachrichtigung der Bewerberinnen und Bewerber von der Entscheidung der Auswahlkommission liegen bis zu fünf Monate.

Die Bewerbungstermine werden mindestens einmal jährlich aktualisiert. In den meisten Fällen liegen sie im gleichen Zeitraum wie im Vorjahr. Wenn Sie einen Aufenthalt in mehreren Ländern planen, gilt der Bewerbungstermin des Landes, in dem Ihr Aufenthalt beginnt. Bitte wählen Sie deshalb beim Start Ihrer Bewerbung im Portal dieses Land als „Zielland“ aus.
Eine Bewerbung für Studien- oder Praxisaufenthalte ist für bestimmte Länder auf Grund der Lage vor Ort nicht möglich. Bitte beachten Sie die folgenden Informationen. Da die Sicherheitslage in vielen Ländern kein einheitliches Niveau aufweist, informieren Sie sich bitte auf der Website des Auswärtigen Amtes insbesondere zu den Teilreisewarnungen und kontaktieren Sie das zuständige DAAD-Referat, ob eine Förderung an Ihren Wunsch-Standort möglich ist.

Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen

Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen. Für den fristgerechten Postversand von ggf. einzureichenden Gutachten gilt der Poststempel.
Datenschutz: Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD und gehen in sein Eigentum über. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums erforderlich sind. Die Unterlagen erfolgloser Bewerberinnen und Bewerber werden nach einer angemessenen Frist gelöscht.

Kontakt und weitere Informationen

Hier finden Sie wichtige Hinweise zu DAAD-Stipendien.
Gegenstipendien: Einige ausländische Regierungen stellen dem DAAD im Rahmen dieses DAAD-Stipendienprogramms Stipendienmittel zur Vergabe zur Verfügung (sog. „Gegenstipendien“). Die Gegenstipendien werden grundsätzlich vorrangig genutzt. Zunächst durchlaufen alle Bewerberinnen und Bewerber den für DAAD-Stipendien vorgesehenen Auswahlprozess. Das bei Zielländern mit Gegenstipendienangebot anschließende Nominierungsverfahren ist für die Bewerberinnen und Bewerber obligatorisch. Das Einverständnis zur Weitergabe der Bewerbungsunterlagen an die ausländische Stelle erklären die Bewerberinnen und Bewerber auf dem Online-Formular im DAAD-Portal. Liegen die Stipendienleistungen der ausländischen Regierung unter der vom DAAD festgelegten Stipendienhöhe, wird das Gegenstipendium entsprechend aufgestockt – soweit und solange Aufstockungsmittel zur Verfügung stehen. Darüber hinaus angebotene Gegenstipendien werden ggf. ohne Aufstockung an im Ranking nachfolgende Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Das Nominierungsverfahren für Gegenstipendien ist je nach Zielland sehr unterschiedlich und kann zu längeren Vorlaufzeiten führen. Die betroffenen Bewerberinnen und Bewerber werden spätestens nach der Auswahl über Einzelheiten des Nominierungsverfahrens und ggf. einzureichende Unterlagen informiert.
Hier finden Sie gegebenenfalls zusätzliche länderbezogene Informationen für Ihr Programm:

Hier finden Sie gegebenenfalls Informationen zum Hochschul- und Bildungswesen im gewünschten Zielland |
Sie haben die Programmbeschreibung ausführlich gelesen und haben noch Fragen? Dann finden Sie vielleicht Ihre Antwort unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers und schicken Sie uns eine Anfrage. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.

Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
Der Zugang zum Portal ist seit dem 02.05. geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass nach dem in der Ausschreibung angegebenen Bewerbungsschluss keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden.

Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt

  • Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen)
  • Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen)
  • Fordern Sie Gutachten im DAAD-Portal an (falls erforderlich, siehe Abschnitt „Bewerbungsunterlagen“ auf der Registerkarte „Bewerbungsverfahren“)
    Das von der Gutachterin bzw. vom Gutachter auszufüllende Formular erzeugen Sie im DAAD-Portal in der Rubrik „Gutachten anfordern“ als beschreibbares PDF. Schicken Sie das Formular bitte Ihrer Gutachterin bzw. Ihrem Gutachter per E-Mail mit der Bitte, das Formular vollständig auszufüllen und direkt an den DAAD weiterzuleiten.
    Bitte beachten Sie, dass das Gutachtenformular im Portal ausschließlich während der Bewerbungsfrist (ab ca. 6 Wochen vor Bewerbungsschluss) erzeugt werden kann.
    Erzeugen Sie bitte pro Gutachter jeweils ein Gutachtenformular.

Per Post einzureichende Unterlagen senden Sie bitte an den DAAD, Kennedyallee 50, 53175 Bonn.

Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, hilft Ihnen die technische Portal-Hotline wochentags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr unter (+49) 228/882-8888 oder per Mail unter portal@daad.de weiter.
Bitte planen Sie die Erreichbarkeit der Hotline bei Ihrer Bewerbung mit ein.

Basis-Voraussetzungen

Status: Studierende
Graduierte
Zielland:
nur bestimmte

Die Förderung durch dieses Programm ist auf bestimmte Zielländer beschränkt. Die entsprechende Länderauswahl finden Sie auf der Detailseite des Förderprogramms unter "Kontakt und weitere Informationen".

Fachrichtung:
siehe Liste

Gilt für folgende Fachrichtungen:

  • Kunst, Musik und Sportwissenschaften
Weitere Bewerbungsvoraussetzungen »
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