Stipendiendatenbank
Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte sowie auch
Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.
Stipendien für Studierende im Fachbereich Bildende Kunst/Design/Film • DAAD
Überblick
Programmziel
Dieses Programm bietet Ihnen die Möglichkeit, sich im Fächerbereich „Bildende Kunst, Design, Film“ im Rahmen eines längeren Studienaufenthaltes im Ausland weiterzubilden oder dort einen Abschluss zu machen.
Wer kann sich bewerben?
Sie können sich bewerben, wenn Sie
- in den Fachbereichen Bildende Kunst, Design, Film studieren und an einer staatlichen Kunst- oder Filmhochschule, Akademie oder Fachhochschule bzw. einer staatlich anerkannten Hochschuleinrichtung immatrikuliert sind
oder - Absolventin bzw. Absolvent der staatlichen Kunst- oder Filmhochschulen, Akademien oder Fachhochschulen bzw. staatlich anerkannten Hochschuleinrichtungen sind.
Was wird gefördert?
Gefördert wird
a) ein Studienaufenthalt ohne Abschluss an einer Hochschule im Ausland.
b) die Teilnahme an einem Aufbaustudiengang (z.B. Master) mit Abschluss im Ausland.
Ein Aufenthalt kann auch an mehreren Gastinstitutionen in einem Land stattfinden.
Falls Sie sich zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits im ersten Studienjahr eines 2-jährigen Master- oder Aufbaustudiengangs im Ausland befinden, können Sie sich um ein Stipendium für das zweite Studienjahr bewerben.
Dauer der Förderung
a) Das Stipendium gilt für ein Studienjahr (ein akademisches Jahr mit maximal 12-monatiger Förderdauer). Eine Verlängerung ist nicht möglich.
b) Je nach gewähltem Studienprogramm gilt das Stipendium für einen Zeitraum zwischen einem Studienjahr und 24 Monaten. Die Stipendien werden für die Dauer der Regelstudienzeit des gewählten Studiengangs vergeben (maximal 24 Monate).
Bitte geben Sie im Bewerbungsformular den gesamten Zeitraum an, für den Sie das Stipendium beantragen wollen. Wenn Sie bspw. einen 2-jährigen Studiengang planen, müssen Sie als gewünschte Stipendiendauer direkt zwei Jahre angeben. Nach dem ersten Studienjahr werden Ihre erbrachten Studienleistungen begutachtet. Geht daraus hervor, dass Sie Ihr Studium in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen erfolgreich abschließen werden, läuft das Stipendium wie geplant weiter.
Falls Sie sich zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits im ersten Studienjahr eines 2-jährigen Master- oder Aufbaustudiengangs im Ausland befinden, können Sie sich um ein Stipendium für das zweite Studienjahr bewerben. Eine Verlängerung des Stipendiums ist in diesem Fall nicht möglich.
Wichtige Hinweise
- Wenn Sie nur für ein Semester ins Ausland gehen möchten und an einer HAW/FH studieren, können Sie sich für das DAAD-Programm HAW.International: Semesteraufenthalte und Abschlussarbeiten für Studierende bewerben.
- Auch in den Programmen PROMOS und Erasmus+ sind kürzere Auslandsaufenthalte möglich. Informieren Sie sich dazu bitte an Ihrer Hochschule.
- Für Absolventinnen und Absolventen besteht außerdem die Möglichkeit, sich für einen Kurzaufenthalt im Rahmen des Programms Kurzfristige Studienaufenthalte für Graduierte im Fachbereich Bildende Künste/Design/Film zu bewerben.
Stipendienleistungen
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: (in diesem Programm gelten die Raten für Studierende/Graduierte). Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Förderungen, die im akademischen Jahr 2025/2026 vergeben werden.
- Reisekostenzuschuss je nach Gastland
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- Zuschuss zu Studiengebühren bis zu einer Obergrenze: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 4
- Zuschuss zu einem Sprachkurs (Landessprache oder Unterrichts- bzw. Arbeitssprache): Weitere Informationen
- Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 7
- Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen (bitte einen Kostenvoranschlag mit Bestätigung der/des betreuenden Hochschullehrenden bereits mit der Bewerbung einreichen). Übernachtungskosten können nicht erstattet werden.
Hinweis für Stipendiatinnen und Stipendiaten der Begabtenförderungswerke: Wenn Sie ein DAAD-Stipendium erhalten, dürfen Sie von den Förderwerken keinen Auslandszuschlag in Anspruch nehmen. Weiterlaufende Inlandsleistungen der Förderwerke werden auf das DAAD-Stipendium angerechnet. Weitere Informationen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt E, Punkt 2.
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie in der Stipendiendatenbank (www.auslands-stipendien.de) auf der Registerkarte „Kontakt und weitere Informationen“ für bestimmte Zielländer weitere - für die Bewerbung wichtige - Hinweise finden können. Diese erscheinen im Ausdruck nur, wenn Sie in der Datenbank zuvor das Zielland ausgewählt haben!
Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerbungsvoraussetzungen
Bitte prüfen Sie, ob Sie folgende Kriterien erfüllen:
a) Studienaufenthalt ohne Abschluss an einer Hochschule im Ausland
Wenn Sie in einem grundständigen Studiengang (z.B. Bachelor, Diplom etc.) studieren, müssen Sie bei Bewerbungsschluss mindestens im 3. Fachsemester an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Kunsthochschule oder Akademie, Filmhochschule, Fachhochschule oder sonstigen staatlichen oder staatlich anerkannten künstlerischen Hochschuleinrichtung eingeschrieben sein.
Wenn Sie in einem grundständigen Studiengang studieren und sich bei Bewerbungsschluss im Ausland aufhalten, können Sie unter den folgenden Voraussetzungen gefördert werden:
- Sie halten sich zum Bewerbungstermin weniger als 3 Semester im Gastland auf und möchten Ihren Studienaufenthalt dort fortsetzen;
- Sie studieren an einer ausländischen Hochschule und bewerben sich für ein Studium an einer Hochschule in einem Drittland.
b) Teilnahme an einem Aufbaustudiengang (z.B. Master) mit Abschluss im Ausland
- Sie müssen vor Stipendienantritt eine Abschlussprüfung abgelegt haben. Wenn die Prüfungsordnung keine Abschlussprüfung vorsieht, muss eine Bescheinigung über die ordentliche Beendigung des Studiums laut Studienordnung vorgelegt werden.
- Ihr Hochschulabschluss / Examen bzw. der Zeitpunkt, zu dem Sie die Hochschule verlassen haben, darf bei Bewerbungsschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegen, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt A, Punkt 5). Liegen bereits Bachelor- und Masterabschluss vor, zählt die Frist ab dem Zeitpunkt des Masterabschlusses.
- Wenn Sie Ihr Studium in Deutschland abgeschlossen haben, können Sie sich für die Förderung eines Masterstudiums oder des zweiten Jahres eines schon begonnenen Masterstudiums in Ihrem aktuellen Aufenthaltsland bewerben. Voraussetzung ist, dass Sie bei Bewerbungsschluss noch nicht länger als ein Jahr in diesem Land leben.
Für die Förderung eines Masterstudiums in einem anderen Land können Sie sich unabhängig von Ihrer Aufenthaltsdauer im Ausland bewerben. - Wenn Sie Ihr Studium im Ausland abgeschlossen haben, können Sie sich in aller Regel nur für ein Masterstudium in einem anderen Land bewerben. Für die Förderung im aktuellen Aufenthaltsland müssen besondere Gründe vorliegen, die sich aus dem Vorhaben zwingend ergeben (bitte im Motivationsschreiben erläutern).
Auch mit einem künstlerischen Promotionsvorhaben in künstlerisch-praktischer Ausrichtung können Sie sich mit den erforderlichen Arbeitsproben und zu dem genannten Termin in diesem Programm bewerben. In diesem Fall gelten für Sie die Bedingungen wie für Bewerberinnen und Bewerber im Programm Forschungsstipendien für Doktorandinnen und Doktoranden.
Die Vergabe eines Stipendiums für Studierende ist auf ein Mal pro Ausbildungsabschnitt (der mit dem Ablegen des entsprechenden Abschlussexamens endet) beschränkt.
Ein "Kurzfristiger Studienaufenthalt für Graduierte“ kann nur einmal mit einem „Stipendium für Studierende“ kombiniert werden.
Zwischen dem Ende des ersten Stipendienzeitraums und dem Antritt des zweiten Stipendiums hat jedoch eine Sperrfrist von mindestens einem Jahr zu liegen.
Ferner können die Kurzstipendien nicht direkt aufeinander erfolgen. Zwischen dem Abschluss eines ersten und dem Antritt eines zweiten kurzfristigen Studienaufenthalts ist eine Sperrfrist von mindestens zwei Jahren einzuhalten.
Innerhalb der Gesamtfrist seit Studienabschluss ist nur die Vergabe von maximal zwei Stipendien möglich.
Beispiel 1: Sie möchten einen „Kurzfristigen Studienaufenthalt für Graduierte“ absolvieren nach ihrem Bachelorstudium/Grundstudium. Ein Jahr nach Ablauf der Förderung können Sie ein „Stipendium für Studierende“ wahrnehmen. Ein weiteres Stipendium ist danach in ihrem Studienabschnitt nicht mehr möglich.
Beispiel 2: Sie möchten kein „Stipendium für Studierende“ wahrnehmen und stattdessen lieber zwei „Kurzfristige Studienaufenthalte für Graduierte“ absolvieren. In diesem Fall muss zwischen den zwei Stipendien ein Zeitraum von zwei Jahren liegen.
Auswahlverfahren
Der DAAD beruft eine nach fachlichen Gesichtspunkten zusammengesetzte Auswahlkommission ein, der Hochschullehrende der verschiedenen Kunst-, Film- und Fachhochschulen angehören. Diese begutachten die vorgelegten Bewerbungen und führen die Auswahlgespräche.
Nach der formalen Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber eingeladen, sich und ihre künstlerischen Arbeiten vor der Auswahlkommission in Präsenz vorzustellen. Hierbei findet die Präsentation der mitgebrachten Werke in Kleingruppen statt.
Angaben zu den für die persönliche Vorstellung vorzubereitenden Arbeitsproben finden Sie unter „Bewerbungsunterlagen“ in der Registerkarte „Bewerbungsverfahren“.
Auswahlkriterien
Besonders berücksichtigt werden:
- Die künstlerische Qualifikation und künstlerische Reife, gemessen an Studienleistungen und Arbeitsproben
- Die Qualität des Vorhabens gemessen an Studienplan und Motivationsschreiben und ergänzenden Unterlagen. Zur Qualität des Vorhabens zählen die folgenden Aspekte:
- die Begründung der Bewerbung,
- die Plausibilität und Durchführbarkeit des Vorhabens,
- der Stand der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes,
- die Einbettung des Aufenthalts in den künstlerischen Werdegang sowie der Zusammenhang mit beruflichen Perspektiven
- Sprach- und landeskundliche Kenntnisse
- Außerfachliche Kenntnisse, Interessen und außerfachliches Engagement
Bewerbungsverfahren
Bewerbungsschluss
14. Oktober 2024
Auswahltermine Präsenzauswahl in der Woche vom 10.02. – 15.02.2025
Zwischen der Einreichung der Unterlagen und der Benachrichtigung der Bewerberinnen und Bewerber über die Entscheidung der Auswahlkommission liegen bis zu fünf Monate.
Die Bewerbungstermine werden mindestens einmal jährlich aktualisiert. In den meisten Fällen liegen sie im gleichen Zeitraum wie im Vorjahr.
Eine Bewerbung für Studien- oder Praxisaufenthalte ist für bestimmte Länder auf Grund der Lage vor Ort nicht möglich. Bitte beachten Sie die folgenden Informationen. Da die Sicherheitslage in vielen Ländern kein einheitliches Niveau aufweist, informieren Sie sich bitte auf der Website des Auswärtigen Amtes insbesondere zu den Teilreisewarnungen und kontaktieren Sie uns (siehe „Kontakt und Beratung“), ob eine Förderung an Ihren Wunsch-Standort möglich ist.
Bewerbungsunterlagen
Die Einreichung der Unterlagen und Arbeitsproben erfolgt in zwei Schritten:
1. Einreichung der Bewerbungsunterlagen über das DAAD-Portal
2. Einreichung der Arbeitsproben über die Mediendatenbank des DAAD
1. Im DAAD-Portal einzeln hochzuladende Dokumente:
- Online-Bewerbungsformular
- Tabellarischer Lebenslauf
- Studienplan (max. 5 Seiten): Detaillierte Beschreibung des Studienvorhabens (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 6). Bitte laden Sie den Studienplan im Portal unter „Zeitplan“ hoch.
- Motivationsschreiben (max. 2 Seiten): Darlegung der fachlichen und persönlichen Motive für das geplante Studienvorhaben (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 7). Bitte laden Sie das Motivationsschreiben im Portal unter „Vorhaben/Motivation“ hoch.
- Bewerberinnen und Bewerber im Bachelorstudium (oder Äquivalent): Einen aktuellen Notenauszug (z.B. Transcript of Records, inklusive Credit Points und Noten nach ECTS). Ggf. Zwischen- und Vorprüfungszeugnisse; wenn Sie die Prüfung nach Einreichen der Bewerbungsunterlagen ablegen, reichen Sie die Zeugnisse bitte schnellstmöglich nach. Bitte laden Sie die Unterlagen im Portal unter „Leistungsnachweise“ hoch.
- Bewerberinnen und Bewerber, die während des Aufbaustudiums ins Ausland gehen möchten bzw. dort ein Aufbaustudium mit Abschluss absolvieren wollen: Abschlusszeugnis mit Einzelnoten (z.B. Transcript of Records, inklusive Credit Points und Noten nach ECTS), falls zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits vorhanden. Anderenfalls einen aktuellen Notenauszug (z.B. Transcript of Records, inklusive Credit Points und Noten nach ECTS), sowie Nachreichung des Abschlusszeugnisses bis spätestens zum Stipendienantritt. Wenn an der Hochschule keine Abschlussprüfung vorgesehen ist, muss eine Bescheinigung über die ordentliche Beendigung des Studiums laut Studienordnung vorgelegt werden. Bitte laden Sie die Unterlagen im Portal unter „Hochschulzeugnisse“ hoch.
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife etc.) mit Einzelnoten. Bitte laden Sie das Zeugnis im Portal unter „Hochschulzugangsberechtigung“ hoch.
- Zulassung der ausländischen Gasthochschule für den gewünschten Studiengang. Bitte beachten Sie, dass Sie für eine fristgerechte Beantragung der Zulassung an der Gasthochschule selbst verantwortlich sind. Liegt die Zulassung bei der Bewerbung noch nicht vor, muss sie bis zum Stipendienantritt nachgereicht werden.
- Sprachnachweis (bei mehreren Zielländern ggf. mehrere Nachweise) über Ihre aktuellen Kenntnisse der Unterrichts- oder Arbeitssprache/n Ihrer Zielinstitution, die für die erfolgreiche Durchführung Ihres Vorhabens notwendig sind. Falls Ihr Vorhaben Feldforschung oder Interviews beinhaltet, sind zusätzlich Kenntnisse der Landessprache nachzuweisen, wenn diese von der bzw. den Unterrichts- und Arbeitssprache/n abweicht. Zum Bewerbungstermin darf der Nachweis in der Regel nicht älter als 2 Jahre sein. Reichen Sie bitte entweder das DAAD-Sprachnachweisformular oder ein anderes vom DAAD anerkanntes Sprachzeugnis ein.
Wenn Sie das DAAD-Sprachnachweisformular nutzen, können Sie Ihre Sprachkompetenz an Ihrer deutschen Hochschule bewerten lassen. Wenden Sie sich dafür an das Sprachenzentrum Ihrer Hochschule oder an eine/n Prüfungsberechtigte/n des Fachbereichs für die jeweilige Fremdsprache. Eine Handreichung für Prüfungsberechtigte und Sprachenzentren zum Ausfüllen des Formulars finden Sie hier.
Auf den Sprachnachweis kann nur in Ausnahmefällen verzichtet werden. Lesen Sie hierzu bitte unsere wichtigen Stipendienhinweise (A.10 bis A.16). Falls Sie kein Sprachzeugnis einreichen, laden Sie im Portal unter „Sprachnachweis“ bitte ein Dokument mit einer kurzen Begründung hoch. - Ausgefüllte Liste der Arbeitsproben (bitte im Portal unter "Liste der Arbeitsproben" hochladen). Bitte laden Sie keine vollständigen Portfolios, Arbeitsproben oder sonstige Bildzusammenstellungen in das Bewerbungsportal hoch.
- Betreuungszusage nur für den Fall, dass ein Studienaufenthalt bei einer bzw. einem bestimmten Hochschullehrenden im Ausland geplant ist. Bitte laden Sie diese in dem Fall unter „Sonstiges“ hoch.
- Sonstige Unterlagen, die Ihnen für Ihre Bewerbung wichtig erscheinen (z.B. Nachweis von Praktika, Arbeitsbescheinigungen, Auszeichnungen). Laden Sie diese in dem Fall unter „Sonstiges“ hoch.
2. Einreichung der Arbeitsproben über die DAAD-Mediendatenbank
Wenn die Prüfung Ihrer Stipendienbewerbung ergeben hat, dass sie die Kriterien der Stipendienausschreibung erfüllt hat und vollständig ist, erhalten Sie Anfang November nach Abschluss der formalen Prüfung einen Link zum Hochladen Ihrer Arbeitsproben in die DAAD-Mediendatenbank. Mit dem Erhalt des Links und des Begleitschreibens bekommen Sie nähere Informationen über Vorgaben und Fristen für den Upload Ihrer Arbeitsproben. Genauere Informationen zu den Vorgaben an die Arbeitsproben finden Sie auch schon im Vorfeld hier auf unserer Infoseite.
Bitte keine Portfolios, Arbeitsproben oder sonstigen Bildzusammenstellungen in das Bewerbungsportal hochladen! Diese sollen nur über den versandten Link in die Mediendatenbank hochgeladen werden.
Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen
- Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
- Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr (MEZ bzw. MESZ) des letzten Bewerbungstages. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung nach Möglichkeit einige Tage vor Bewerbungsschluss ein. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls es zu technischen Problemen kommt.
- Eine nachträgliche Bewerbung nach dem angegebenen Bewerbungsschluss ist nicht mehr möglich.
- Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.
Kontakt und weitere Informationen
Kontakt und weitere Informationen
- Hier finden Sie gegebenenfalls Informationen zum Hochschul- und Bildungswesen im gewünschten Zielland |.
- Hier finden Sie gegebenenfalls zusätzliche länderbezogene Informationen für Ihr Programm:
- Dann finden Sie die Antworten vielleicht unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
- Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, nutzen Sie bitte unseren Chatbot unten rechts im Bild, um eine schnelle Beratung zu erhalten.
- Alternativ können Sie auch das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers nutzen und uns eine Anfrage schicken. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
Das Info-Center bietet außerdem unter der Rufnummer +49 (228) 882-180 auch eine telefonische Beratung zu folgenden Zeiten an:
Montag bis Donnerstag: 9-12 Uhr sowie 14-16 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
Freitag: 9-14 Uhr (MEZ bzw. MESZ) - Bei technischen Fragen zum Portal/Absenden der Bewerbung wenden Sie sich bitte an portal@daad.de.
Zur Bewerbung
Die Bewerbung für dieses Stipendienprogramm erfolgt online über das DAAD-Portal.
Der Zugang zum Portal ist im Zeitraum 10.06. bis zum angegebenen Bewerbungsschluss geöffnet.
Nach dem Bewerbungsschluss werden keine Bewerbungen mehr entgegengenommen.
Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt
- Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen)
- Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen)
Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte per Mail an portal@daad.de.
Sollten Sie inhaltliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den unter "Kontakt und weitere Informationen" genannten Kontakt.
Bitte planen Sie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.
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