Stipendiendatenbank

Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte sowie auch Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise.
Bitte beachten Sie:
Die Nutzung des Bewerbungsportals ist mit mobilen Endgeräten nur eingeschränkt möglich. Bitte nutzen Sie zur Bewerbung Ihren Desktop-Computer. Technische Voraussetzungen

Programmziel

Dieses Programm bietet Ihnen die Möglichkeit, sich im Fachbereich Musik im Rahmen eines längeren Studienaufenthaltes im Ausland weiterzubilden oder dort einen Abschluss zu machen.

Wer kann sich bewerben?

Sie können sich bewerben, wenn

  • Sie im Fachbereich Musik studieren und an einer staatlichen Musikhochschule immatrikuliert sind
    oder
  • Sie Absolventin bzw. Absolvent einer staatlichen Musikhochschule sind.
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Voraussetzungen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.

Was wird gefördert?

Gefördert wird:
a) ein Studienaufenthalt ohne Abschluss an einer Hochschule im Ausland
b) die Teilnahme an einem Aufbaustudiengang (z.B. Master) mit Abschluss im Ausland

Der Aufenthalt kann auch an mehreren Gastinstitutionen in einem Land oder in unterschiedlichen Ländern stattfinden.

Dauer der Förderung

a) Das Stipendium gilt für ein Studienjahr (ein akademisches Jahr, mit maximal 12-monatiger Förderdauer). Eine Verlängerung ist nicht möglich.
b) Je nach Studienprogramm gilt das Stipendium für einen Zeitraum zwischen einem Studienjahr und 24 Monaten. Die Stipendien werden für die Dauer der Regelstudienzeit des gewählten Studiengangs vergeben (maximal 24 Monate).
Bitte geben Sie im Bewerbungsformular den gesamten Zeitraum an, für den Sie das Stipendium beantragen wollen. Wenn Sie bspw. einen 2-jährigen Studiengang planen, müssen Sie als gewünschte Stipendiendauer zwei Jahre angeben. Nach dem ersten Studienjahr werden Ihre erbrachten Studienleistungen begutachtet. Geht daraus hervor, dass Sie Ihr Studium in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen erfolgreich abschließen werden, läuft das Stipendium wie geplant weiter.
Falls Sie sich zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits im ersten Studienjahr eines 2-jährigen Master- oder Aufbaustudiengangs im Ausland befinden, können Sie sich um ein Stipendium für das zweite Studienjahr bewerben. Eine Verlängerung des Stipendiums ist in diesem Fall nicht möglich.

Wenn Sie für ein Semester ins Ausland gehen möchten, können Sie die Programme PROMOS und Erasmus+ nutzen. Informieren Sie sich dazu bitte an Ihrer Hochschule.

Stipendienleistungen

Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:

  • eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: (in diesem Programm gelten die Raten für Studierende/Graduierte). Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Förderungen, die im akademischen Jahr 2025/2026 vergeben werden.
  • Reisekostenzuschuss je nach Gastland
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Darüber hinaus können Sie nach Förderbeginn weitere Leistungen beantragen:
  • Zuschuss zu Studiengebühren bis zu einer Obergrenze: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 4
  • Zuschuss zu einem Sprachkurs (Landessprache oder Unterrichts- bzw. Arbeitssprache): Weitere Informationen
  • Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 7
  • Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen (bitte einen Kostenvoranschlag mit Bestätigung der/des betreuenden Hochschullehrenden bereits mit der Bewerbung einreichen). Übernachtungskosten können nicht erstattet werden.
  • Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben im Gastland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird, wird individuell geprüft und festgelegt: Weitere Informationen
Leistungen von dritter Seite werden teilweise auf das DAAD-Stipendium angerechnet. Die Höhe der Anrechnung wird nach Stipendienvergabe individuell berechnet. Informationen dazu finden Sie in den wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt E.
Hinweis für Stipendiatinnen und Stipendiaten der Begabtenförderungswerke: Wenn Sie ein DAAD-Stipendium erhalten, dürfen Sie von den Förderwerken keinen Auslandszuschlag in Anspruch nehmen. Weiterlaufende Inlandsleistungen der Förderwerke werden auf das DAAD-Stipendium angerechnet. Weitere Informationen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt E, Punkt 2.

Bewerbungsvoraussetzungen

Bitte prüfen Sie, ob Sie folgende Kriterien erfüllen:

a) Studienaufenthalt ohne Abschluss an einer Hochschule im Ausland
Wenn Sie in einem grundständigen Studiengang (z.B. Bachelor, Diplom etc.) studieren, müssen Sie bei Bewerbungsschluss mindestens im 3. Fachsemester an einer staatlichen Musikhochschule eingeschrieben sein.
Wenn Sie in einem grundständigen Studiengang studieren und sich bei Bewerbungsschluss im Ausland aufhalten, können Sie unter den folgenden Voraussetzungen gefördert werden:

  • Sie halten sich zum Bewerbungstermin weniger als 3 Semester im Gastland auf und möchten Ihren Studienaufenthalt dort fortsetzen;
  • Sie studieren an einer ausländischen Hochschule und bewerben sich für ein Studium an einer Hochschule in einem anderen Land.
Wenn Sie in einem weiterführenden Studiengang (z. B. Master) studieren, müssen Sie spätestens zu Beginn der Förderung an einer Musikhochschule in Deutschland eingeschrieben sein.

b) Teilnahme an einem Aufbaustudiengang (z.B. Master) mit Abschluss im Ausland
Sie müssen vor Stipendienantritt den Abschluss an einer staatlich anerkannten Musikhochschule abgelegt haben.
Ihr Hochschulabschluss / Examen bzw. der Zeitpunkt, zu dem Sie die Hochschule verlassen haben, darf bei Bewerbungsschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegen, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt A, Punkt 5). Liegen bereits Bachelor- und Masterabschluss vor, zählt die Frist ab dem Zeitpunkt des Masterabschlusses.
Falls Sie Ihr Studium bereits abgeschlossen haben und sich zum Zeitpunkt der Bewerbung im Ausland aufhalten, gilt:
  • Wenn Sie Ihr Studium in Deutschland abgeschlossen haben, können Sie sich für die Förderung eines Masterstudiums oder des zweiten Jahres eines schon begonnenen Masterstudiums in Ihrem aktuellen Aufenthaltsland bewerben. Voraussetzung ist, dass Sie bei Bewerbungsschluss noch nicht länger als ein Jahr in diesem Land leben.
    Für die Förderung eines Masterstudiums in einem anderen Land können Sie sich unabhängig von Ihrer Aufenthaltsdauer im Ausland bewerben.
  • Wenn Sie Ihr Studium im Ausland abgeschlossen haben, können Sie sich in aller Regel nur für ein Masterstudium in einem anderen Land bewerben. Für die Förderung im aktuellen Aufenthaltsland müssen besondere Gründe vorliegen, die sich aus dem Vorhaben zwingend ergeben (bitte im Motivationsschreiben erläutern).
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbungs- und Einschreibungsfristen Ihrer Gasthochschule und Einreiseregelungen für Ihr Gastland. Einige wichtige Hinweise stellen wir für Sie auf den DAAD-Länderseiten bereit.
Auch wenn Sie mit einem künstlerischen Projekt promovieren wollen, können Sie sich zu dem genannten Termin in diesem Programm bewerben. In diesem Fall gelten für sie die Bedingungen wie für Bewerberinnen und Bewerber im Programm Forschungsstipendien für Doktorandinnen und Doktoranden.

Die Vergabe eines Stipendiums für ein Studienjahr ist auf ein Mal pro Ausbildungsabschnitt (der mit dem Ablegen des entsprechenden Abschlussexamens endet) beschränkt.

Auswahlverfahren

Der DAAD beruft eine nach fachlichen Gesichtspunkten zusammengesetzte Auswahlkommission ein, der Professorinnen und Professoren von Musikhochschulen angehören. Die Auswahlsitzung findet im ersten Quartal 2025 statt. Die Kandidatinnen und Kandidaten erhalten in diesem Rahmen Gelegenheit zu einer persönlichen Vorstellung. Da pro Bewerbung nur etwa 20 Minuten zur Verfügung stehen, wählt die Kommission einzelne Teile aus dem vorbereiteten Programm der Bewerberin bzw. des Bewerbers aus. Nach dem Vortrag von rund 10 Minuten findet ein kurzes Gespräch statt (Angaben zu den für die persönliche Vorstellung vorzubereitenden Arbeitsproben finden Sie in der Registerkarte „Bewerbungsverfahren“ unter „Bewerbungsunterlagen“).
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorstellung zwingend erforderlich ist.

Auswahlkriterien

  • die künstlerische Qualifikation und Reife, gemessen an Studienleistungen und Arbeitsproben
  • die Qualität des Vorhabens gemessen an Studienplan und Motivationsschreiben; zur Qualität des Vorhabens zählen die folgenden Aspekte: die Begründung der Bewerbung, die Plausibilität und Durchführbarkeit des Vorhabens, der Stand der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes, die Einbettung des Aufenthalts in den künstlerischen Werdegang sowie der Zusammenhang mit beruflichen Perspektiven
  • sprach- und landeskundliche Kenntnisse
  • außerfachliche Kenntnisse, Interessen und außerfachliches Engagement

Bewerbungsschluss

04. November 2024
Auswahltermin im März 2025, Förderbeginn ab Oktober 2025

Die Bewerbungstermine werden mindestens einmal jährlich aktualisiert. In den meisten Fällen liegen sie im gleichen Zeitraum wie im Vorjahr.
Eine Bewerbung für Studien- oder Praxisaufenthalte ist für bestimmte Länder auf Grund der Lage vor Ort nicht möglich. Bitte beachten Sie die folgenden Informationen. Da die Sicherheitslage in vielen Ländern kein einheitliches Niveau aufweist, informieren Sie sich bitte auf der Website des Auswärtigen Amtes insbesondere zu den Teilreisewarnungen und kontaktieren Sie uns (siehe „Kontakt und Beratung“), ob eine Förderung an Ihren Wunsch-Standort möglich ist.

Bewerbungsunterlagen

1. Im DAAD-Portal einzeln hochzuladende Dokumente (betrifft alle Fächer):

  • Online-Bewerbungsformular
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Studienplan (max. 5 Seiten): Detaillierte Beschreibung des Studienvorhabens (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 6). Bitte laden Sie den Studienplan im Portal unter „Zeitplan“ hoch.
  • Motivationsschreiben (max. 2 Seiten): Darlegung der fachlichen und persönlichen Motive für das geplante Studienvorhaben (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 7). Bitte laden Sie das Motivationsschreiben im Portal unter „Vorhaben/Motivation“ hoch.
  • Bewerberinnen und Bewerber im Bachelorstudium (oder Äquivalent): Einen aktuellen Notenauszug (z.B. Transcript of Records, inklusive Credit Points und Noten nach ECTS). Ggf. Zwischen- und Vorprüfungszeugnisse; wenn Sie die Prüfung nach Einreichen der Bewerbungsunterlagen ablegen, reichen Sie die Zeugnisse bitte schnellstmöglich nach. Bitte laden Sie die Unterlagen im Portal unter „Leistungsnachweise“ hoch.
  • Bewerberinnen und Bewerber, die während des Aufbaustudiums ins Ausland gehen möchten bzw. dort ein Aufbaustudium mit Abschluss absolvieren wollen: Abschlusszeugnis mit Einzelnoten, falls zum Zeitpunkt der Bewerbung vorhanden. Anderenfalls einen aktuellen Notenauszug (z.B. Transcript of Records, inklusive Credit Points und Noten nach ECTS), sowie Nachreichung des Abschlusszeugnisses bis spätestens zum Stipendienantritt. Wenn an der Hochschule keine Abschlussprüfung vorgesehen ist, muss eine Bescheinigung über die ordentliche Beendigung des Studiums laut Studienordnung vorgelegt werden. Bitte laden Sie die Unterlagen im Portal unter „Hochschulzeugnisse“ hoch.
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife etc.) mit Einzelnoten.
  • Zulassung der ausländischen Gasthochschule für den gewünschten Studiengang. Bitte beachten Sie, dass Sie für eine fristgerechte Beantragung der Zulassung an der Gasthochschule selbst verantwortlich sind. Liegt die Zulassung bei der Bewerbung noch nicht vor, muss sie bis zum Stipendienantritt nachgereicht werden.
  • Sprachnachweis (bei mehreren Zielländern ggf. mehrere Nachweise) über Ihre aktuellen Kenntnisse der Unterrichts- oder Arbeitssprache/n Ihrer Zielinstitution, die für die erfolgreiche Durchführung Ihres Vorhabens notwendig sind. Falls Ihr Vorhaben Feldforschung oder Interviews beinhaltet, sind zusätzlich Kenntnisse der Landessprache nachzuweisen, wenn diese von der bzw. den Unterrichts- und Arbeitssprache/n abweicht. Zum Bewerbungstermin darf der Nachweis in der Regel nicht älter als 2 Jahre sein. Reichen Sie bitte entweder das DAAD-Sprachnachweisformular oder ein anderes vom DAAD anerkanntes Sprachzeugnis ein.
    Wenn Sie das DAAD-Sprachnachweisformular nutzen, können Sie Ihre Sprachkompetenz an Ihrer deutschen Hochschule bewerten lassen. Wenden Sie sich dafür an das Sprachenzentrum Ihrer Hochschule oder an eine/n Prüfungsberechtigte/n des Fachbereichs für die jeweilige Fremdsprache. Eine Handreichung für Prüfungsberechtigte und Sprachenzentren zum Ausfüllen des Formulars finden Sie hier.
    Auf den Sprachnachweis kann nur in Ausnahmefällen verzichtet werden. Lesen Sie hierzu bitte unsere wichtigen Stipendienhinweise (A.10 bis A.16). Falls Sie kein Sprachzeugnis einreichen, laden Sie im Portal unter „Sprachnachweis“ bitte ein Dokument mit einer kurzen Begründung hoch.
  • Betreuungszusage nur für den Fall, dass ein Studienaufenthalt bei einer bestimmten Hochschullehrerin bzw. einem Hochschullehrer im Ausland geplant ist.
  • Formular mit einer Übersicht über die aufgenommenen Stücke: Angaben zu den Audio-/Videodateien

2. In die Mediendatenbank des DAAD einzureichende Arbeitsproben (betrifft nur die Fächer Komposition, Chorleitung, Dirigieren und Tontechnik, Sound Studies u.ä.):
Zeitnah nach Einreichung der Bewerbungsunterlagen über das DAAD-Portal erhalten Sie einen Link zum Hochladen der Arbeitsproben in den geschützten Bereich der Mediendatenbank des DAAD. Bitte laden Sie die Arbeitsproben zeitnah (innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Links) in die Mediendatenbank hoch. Bitte laden Sie ausschließlich Videodateien (mp4, maximale Auflösung 1080 Pixel) hoch. Eine Ausnahme stellt das Fach Komposition sowie Tontechnik, Sound Studies u.ä. dar: Hier können auch Audiodateien (mp3, wav) eingereicht werden.
Dabei muss jede Datei folgenden Anforderungen genügen:

  1. Alle Aufnahmen sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als ein Jahr sein und müssen von exzellenter Tonqualität sein. Wenn Sie Aufnahmegeräte mit automatischer Lautstärkeregelung verwenden (z.B. DigCams, Zoom etc.), schalten Sie diese Funktion bitte aus. Sollte aufgrund der mangelnden Tonqualität der Aufnahme die künstlerische Qualität nicht beurteilt werden können, kann die Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden.
  2. Jede Datei muss folgendermaßen bezeichnet sein:
    Ihr Nachname_Personenkennziffer_Instrument_Komponist_Werk_Satznummer (danach folgt die Dateiendung)
    (z.B. „Mustermann_98765432_Klavier_Mozart_KV595_Satz3.wav“)
  3. Alle hochgeladenen Arbeitsproben müssen in dem Formular Angaben zu den Audio-/Videodateien aufgelistet werden, das als PDF-Dokument sowohl zusammen mit den Bewerbungsunterlagen im DAAD-Portal als auch mit den Arbeitsproben in der Mediendatenbank hochgeladen wird.
  4. Im Fach Komposition müssen neben Tonaufnahmen auch die entsprechenden Partituren im PDF-Format hochgeladen werden.
Bei Wiederbewerbungen sind neue Aufnahmen einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung nur behandelt werden kann, wenn die genannten formalen Anforderungen an Vollständigkeit und Länge der Aufnahmen erfüllt sind.

Für die Auswahl der Arbeitsproben gelten folgende Vorgaben:
  • Komposition: Sie müssen eigene Kompositionen in Form von Partituren (PDF-Format) und Tonaufnahmen einreichen. Wählen Sie drei Ihr Oeuvre am besten repräsentierenden Stücke aus. Gewünscht sind drei Partituren mit verschiedenen Besetzungen, möglichst aus unterschiedlichen Epochen. Die Werke dürfen nicht älter als drei Jahre sein. Die Partituren müssen das Datum der Fertigstellung tragen. Bitte reichen Sie außerdem ein Werkverzeichnis ein.
  • Dirigieren und Chorleitung: Erwartet wird die Vorlage von Video-Aufnahmen (max. 1080 Pixel) in dem oben angegebenen Dateiformat aus jüngerer Zeit, die sowohl eine Probenarbeit als auch eine Aufführung, mit dem Gesicht zur Kamera, zeigen, sodass die Bewerberin bzw. der Bewerber ausreichend beurteilt werden kann. Die dirigierten Werke sollten aus verschiedenen repräsentativen Stilepochen (z.B. Barock, Klassik, Oper, Moderne etc.) stammen. Die dirigistische Darbietung muss der angestrebten Studienart (Chor- oder Orchesterdirigieren) entsprechen. Die Aufnahmedauer muss mindestens 15 Minuten betragen.
  • Tontechnik, Sound Studies u.ä.: Sie sollten drei Aufnahmen verschiedener Produktionsprojekte präsentieren.

Für die persönliche Vorstellung vor der Auswahlkommission beachten Sie bitte folgendes:
  • Begleitung
    Für Bewerberinnen und Bewerber aus den Fächern Gesang, Blas- und Streichinstrumente steht auf Wunsch eine erfahrene Klavierbegleitung zur Verfügung. Für Begleitungen, die Sie selbst mitbringen, kann der DAAD leider keine Kosten übernehmen.
    Im Bereich Jazz kann leider keine Begleitung zur Verfügung gestellt werden. Sie können sich aber mit dem für Sie zuständigen Regionalreferat in Verbindung setzen, um Kontakt zu Mitbewerberinnen und -bewerbern aufzunehmen, die evtl. zu einer Begleitung bereit sind.
  • Bereitstellung von Instrumenten
    Der DAAD stellt Klavier, Orgel, Cembalo und Schlagzeug zur Verfügung. Andere Instrumente müssen mitgebracht werden.
    Cembalo: Ein Cembalo wird Ihnen bei alter Musik als Solo-Instrument zur Verfügung gestellt. Wenn Sie dieses als Begleitinstrument nutzen möchten, geben Sie dies bitte frühzeitig bei der Abfrage zum Bedarf eines Begleitinstruments durch das zuständige DAAD-Referat an.
    Orgel: Informationen zur Disposition der Orgel werden mitgeteilt; nähere Hinweise zum Einspielen enthält das Einladungsschreiben. Eine Registratur kann leider nicht zur Verfügung gestellt werden, ein gegenseitiges Registrieren der Bewerberinnen und Bewerber ist jedoch möglich.
Besondere Hinweise für:
  • Komposition: Die Kommission wird ein Gespräch über die eingereichten Partituren und Tonaufnahmen sowie über Ihr Vorhaben im Ausland mit Ihnen führen.
  • Dirigieren und Chorleitung: Zusätzlich zu der Video-Aufnahme (s.o.) besteht die persönliche Vorstellung aus: Vortrag eines Werkes auf Ihrem Hauptinstrument - Partiturspiel vom Blatt, Prüfung des Gehörs.
  • Tontechnik, Sound Studies u.ä.: Die Kommission wird mit Ihnen ein Gespräch über die eingereichten Tonaufnahmen sowie über Ihr Vorhaben im Ausland führen.
  • Instrumentalistinnen und Instrumentalisten im Bereich der "ernsten Musik": Bitte bereiten Sie mindestens drei möglichst vollständige Werke – nicht nur einzelne Sätze – aus drei verschiedenen, für das Fach wesentlichen Stilepochen vor, wobei eines der Werke aus dem Bereich Neue Musik (nach 1950) stammen sollte. Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die sich für Studiengänge im Bereich Alte oder Neue Musik bewerben, sind entsprechend Stücke unterschiedlicher Stilart zu präsentieren.
  • Kammermusik und Liedbegleitung: Sie müssen zusätzlich zu den drei geforderten Werken ihres Fachs (in entsprechender Besetzung) mindestens ein Werk solistisch präsentieren können.
  • Instrumentalistinnen und Instrumentalisten aus dem Bereich Jazz sollten mindestens drei Stücke unterschiedlichen Charakters bzw. unterschiedlicher Tempi (z.B. Ballade, schnelles Stück) vorbereiten. Bei größeren Bands ist ein Stück mit kleinerer Besetzung (Duo, Trio) empfehlenswert. Mitglieder von Ensembles oder Duos müssen sich zusätzlich zu den drei geforderten Ensemblewerken auch mit mindestens einem Werk solistisch präsentieren können.
  • Von Schlagzeugerinnen und Schlagzeugern wird ein Programm erbeten, das eine möglichst große stilistische Vielfalt abbildet. Es ist gewünscht, dass unterschiedliche instrumentelle Kategorien (z.B. Variation von Set-Up, Mallets; Verwendung alternativer Drums wie Multipercussion, Square Drum) berücksichtigt werden. Die Stücke sollten von unterschiedlichen Komponisten stammen. Es kann auch ein Werk aus dem Duo-Kammermusik-Repertoire eingereicht werden.
  • Gesang: Erwartet wird die Vorbereitung eines umfangreichen Repertoires aus drei verschiedenen Stilepochen, die außerdem die Bereiche Oper, Lied und Konzert abdecken. Der Schwierigkeitsgrad der Werke soll Ihrem Ausbildungsstand entsprechen.

Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen

  • Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
  • Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr (MEZ bzw. MESZ) des letzten Bewerbungstages. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung nach Möglichkeit einige Tage vor Bewerbungsschluss ein. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls es zu technischen Problemen kommt.
  • Eine nachträgliche Bewerbung nach dem angegebenen Bewerbungsschluss ist nicht mehr möglich.
  • Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.
Datenschutz: Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD und gehen in sein Eigentum über. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums erforderlich sind. Die Unterlagen erfolgloser Bewerberinnen und Bewerber werden nach einer angemessenen Frist gelöscht.

Kontakt und weitere Informationen

  • Hier finden Sie gegebenenfalls Informationen zum Hochschul- und Bildungswesen im gewünschten Zielland |.
  • Hier finden Sie gegebenenfalls zusätzliche länderbezogene Informationen für Ihr Programm:
Sie haben die Programmausschreibung ausführlich gelesen und haben noch Fragen?
  • Dann finden Sie die Antworten vielleicht unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
  • Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, nutzen Sie bitte unseren Chatbot unten rechts im Bild, um eine schnelle Beratung zu erhalten.
  • Alternativ können Sie auch das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers nutzen und uns eine Anfrage schicken. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
    Das Info-Center bietet außerdem unter der Rufnummer +49 (228) 882-180 auch eine telefonische Beratung zu folgenden Zeiten an:
    Montag bis Donnerstag: 9-12 Uhr sowie 14-16 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
    Freitag: 9-14 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
  • Bei technischen Fragen zum Portal/Absenden der Bewerbung wenden Sie sich bitte an portal@daad.de.

Die Bewerbung für dieses Stipendienprogramm erfolgt online über das DAAD-Portal.
Der Zugang zum Portal ist im Zeitraum 10.06. bis zum angegebenen Bewerbungsschluss geöffnet.
Nach dem Bewerbungsschluss werden keine Bewerbungen mehr entgegengenommen.

Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt


Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte per Mail an portal@daad.de.
Sollten Sie inhaltliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den unter "Kontakt und weitere Informationen" genannten Kontakt.
Bitte planen Sie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.

Gefördert durch:

  • Logo: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise.