Stipendiendatenbank

Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte sowie auch Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Bitte beachten Sie:
Die Nutzung des Bewerbungsportals ist mit mobilen Endgeräten nur eingeschränkt möglich. Bitte nutzen Sie zur Bewerbung Ihren Desktop-Computer. Technische Voraussetzungen

Programmziel

Dieses Programm bietet Ihnen die Möglichkeit, sich im Fachbereich Musik im Rahmen eines längeren Studienaufenthaltes im Ausland weiterzubilden oder dort einen Abschluss zu machen.

Wer kann sich bewerben?

Dieses Stipendienprogramm richtet sich an

  • a. Studierende
  • b. Graduierte
aus dem Fachbereich Musik einer staatlichen Musikhochschule.
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Voraussetzungen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.

Was wird gefördert?

Gefördert wird:

  • a. ein Studienaufenthalt ohne Abschluss an einer Hochschule im Ausland oder
  • b) die Teilnahme an einem Aufbaustudiengang (z.B. Master) mit Abschluss im Ausland.
Der Aufenthalt kann auch an mehreren Gastinstitutionen in einem Land oder in zwei Ländern stattfinden. Bitte begründen Sie dies in Ihrem Studienvorhaben (siehe "Bewerbungsunterlagen").

Dauer der Förderung

Die Dauer der Förderung unterscheidet sich je nach Vorhaben:

  • a. Studienaufenthalte ohne Abschluss:
    Die Förderdauer beträgt ein akademisches Studienjahr
    (zwei Studiensemester und max. zwölf Monate)
  • b. Aufbaustudiengang (z.B. Master) mit Abschluss:
    Die Förderdauer umfasst den gesamten Aufbaustudiengang im Rahmen der Regelstudienzeit
    (mind. ein akademisches Studienjahr und bis zu zwei akademische Studienjahre)
Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Stipendienleistungen

Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:

  • eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: (in diesem Programm gelten die Raten für Studierende/Graduierte). Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Förderungen, die im akademischen Jahr 2027/2028 vergeben werden.
  • Reisekostenzuschuss je nach Gastland. Weitere Informationen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 5.
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Darüber hinaus können Sie nach Förderbeginn weitere Leistungen beantragen:
  • Zuschuss zu Studiengebühren bis zu einer Obergrenze: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 4
  • Zuschuss zu einem Sprachkurs (Landessprache oder Unterrichts- bzw. Arbeitssprache): Weitere Informationen
  • Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 7
  • Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen (bitte einen Kostenvoranschlag mit Bestätigung der/des betreuenden Hochschullehrenden bereits mit der Bewerbung einreichen). Übernachtungskosten können nicht erstattet werden.
  • Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben im Gastland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird, wird individuell geprüft und festgelegt: Weitere Informationen
Leistungen von dritter Seite (zum Beispiel Nebenverdienst, Förderungen von Begabtenförderwerken, sonstige Zweitstipendien) werden teilweise auf das DAAD-Stipendium angerechnet bzw. sind ausgeschlossen. Weitere Informationen dazu finden Sie in den wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt E.

Bewerbungsvoraussetzungen

Die Bewerbungsvoraussetzungen orientieren sich vorrangig an den jeweiligen Vorhaben sowie an Ihrem aktuellen Studienort:

a. Vorhaben: Studienaufenthalt ohne Abschluss an einer Hochschule im Ausland
Sie sind an einer deutschen Hochschule immatrikuliert:

  • Für Studierende in einem grundständigen Studiengang (z.B. Bachelor) gilt, dass Sie sich zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im dritten Fachsemester befinden müssen.
  • Für Studierende bzw. Graduierte in einem Aufbaustudiengang (z.B. Master) gilt, dass Sie spätestens zu Beginn der Förderung an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sein müssen.
Sie sind an einer ausländischen Hochschule immatrikuliert:
  • Für Studierende und Graduierte in einem grundständigen Studiengang (z.B. Bachelor) oder einem Aufbaustudiengang (z.B. Master) gilt, dass Sie sich zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als drei Semester im Gastland aufhalten dürfen, um sich für einen Studienaufenthalt im Gastland zu bewerben.
  • Wenn Sie sich bereits länger als drei Semester dort aufhalten, dürfen Sie sich ausschließlich für einen Studienaufenthalt in einem anderen Land bewerben.

b. Vorhaben: Aufbaustudiengang (z.B. Master) mit Abschluss im Ausland
Wenn Sie sich für die vollständige Förderung eines Aufbaustudiengang (z.B. Master) mit Abschluss im Ausland bewerben, so ist folgendes zu beachten:
  • Sie müssen vor Beginn der Förderung einen Hochschulabschluss (z.B. Bachelorabschluss, Masterabschluss o. Ä.) vorweisen.
  • Ihr letzter akademische Abschluss darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
    Sollte dies der Fall sein und es liegen besondere Gründe vor, so können Sie sich unter Angaben von Gründen dennoch bewerben (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt A, Punkt 5). Die Auswahlkommission wird die genannten Gründe in der Bewertung Ihrer Bewerbung berücksichtigen.
Falls Sie Ihr Studium bereits abgeschlossen haben und sich zum Zeitpunkt der Bewerbung im Ausland aufhalten, gilt:
  1. Wenn Sie Ihr Studium in Deutschland abgeschlossen haben:
    • Sie können sich für die Förderung eines Masterstudiums oder des zweiten akademischen Jahres eines bereits begonnenen Masterstudiums im aktuellen Aufenthaltsland bewerben. Voraussetzung ist, dass Sie bei Bewerbungsschluss noch nicht länger als ein Jahr in diesem Land leben.
    • Für die Förderung eines Masterstudiums in einem anderen Land können Sie sich unabhängig von Ihrer Aufenthaltsdauer im Ausland bewerben.
  2. Wenn Sie Ihr Studium im Ausland abgeschlossen haben, können Sie sich in aller Regel nur für ein Masterstudium in einem anderen Land bewerben.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbungs- und Einschreibungsfristen Ihrer Gasthochschule und Einreiseregelungen für Ihr Gastland. Einige wichtige Hinweise stellen wir für Sie auf den DAAD-Länderseiten bereit.
Die Vergabe eines Stipendiums für ein Studienjahr ist auf ein Mal pro Ausbildungsabschnitt (der mit dem Ablegen des entsprechenden Abschlussexamens endet) beschränkt.

Auswahlverfahren

Der DAAD beruft eine nach fachlichen Gesichtspunkten zusammengesetzte Auswahlkommission ein, der Professorinnen und Professoren von Musikhochschulen angehören. Die Auswahlsitzung findet im ersten Quartal 2027 statt. Die Kandidatinnen und Kandidaten erhalten in diesem Rahmen Gelegenheit zu einer persönlichen Vorstellung. Da pro Bewerbung nur etwa 20 Minuten zur Verfügung stehen, wählt die Kommission einzelne Teile aus dem vorbereiteten Programm der Bewerberin bzw. des Bewerbers aus. Nach dem Vortrag von rund 10 Minuten findet ein kurzes Gespräch statt (Angaben zu den für die persönliche Vorstellung vorzubereitenden Arbeitsproben finden Sie in der Registerkarte „Bewerbungsverfahren“ unter „Bewerbungsunterlagen“).
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorstellung zwingend erforderlich ist. Sollte die Zahl der Bewerbungen sehr groß sein, findet eine Vorauswahl zur persönlichen Vorstellung statt. Die Vorauswahl wird durch die Auswahlkommission getroffen.

Zu der persönlichen Vorstellung vor der Auswahlkommission beachten Sie bitte die "Zusätzlichen Hinweise für DAAD-Studienstipendien im Fachbereich Musik: Persönliche Vorstellung".

Auswahlkriterien

  • die künstlerische Qualifikation und Reife, gemessen an Studienleistungen und Arbeitsproben bzw. Ihrer persönlichen Vorstellung
  • die Qualität des Vorhabens gemessen an Studienplan und Motivationsschreiben; zur Qualität des Vorhabens zählen die folgenden Aspekte: die Begründung der Bewerbung, die Plausibilität und Durchführbarkeit des Vorhabens, der Stand der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes, die Einbettung des Aufenthalts in den künstlerischen Werdegang sowie der Zusammenhang mit beruflichen Perspektiven
  • sprach- und landeskundliche Kenntnisse
  • außerfachliche Kenntnisse, Interessen und außerfachliches Engagement

Bewerbungsschluss

15. Oktober 2026
Auswahltermin im März 2027, Förderbeginn ab September 2027

Die Bewerbungstermine werden mindestens einmal jährlich aktualisiert. In den meisten Fällen liegen sie im gleichen Zeitraum wie im Vorjahr.
Eine Bewerbung für Studien- oder Praxisaufenthalte ist für bestimmte Länder auf Grund der Lage vor Ort nicht möglich. Bitte beachten Sie die folgenden Informationen. Da die Sicherheitslage in vielen Ländern kein einheitliches Niveau aufweist, informieren Sie sich bitte auf der Website des Auswärtigen Amtes zu Reisewarnungen und Teilreisewarnungen (für einzelne Regionen eines Landes) und kontaktieren Sie uns (siehe „Kontakt und Beratung“), um zu klären, ob eine Förderung an Ihren Wunsch-Standort möglich ist. Generell ist der Stipendienantritt nur möglich, wenn keine Reisewarnung besteht.

Bewerbungsunterlagen

1. A) Online-Bewerbung
Nach der Anmeldung im DAAD-Portal füllen Sie bitte die Online-Bewerbung vollständig aus.
Bitte geben Sie im Bewerbungsformular den gesamten Zeitraum an, für den Sie das Stipendium beantragen wollen. Wenn Sie bspw. einen 2-jährigen Studiengang planen, müssen Sie als gewünschte Stipendiendauer zwei Jahre angeben. Nach dem ersten Studienjahr werden Ihre erbrachten Studienleistungen begutachtet. Geht daraus hervor, dass Sie Ihr Studium in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen erfolgreich abschließen werden, läuft das Stipendium wie geplant weiter.

1. B) Im DAAD-Portal einzeln einzureichende Dokumente:
Bitte laden Sie die nachfolgend aufgelisteten Bewerbungsdokumente nach Ausfüllen des Bewerbungsformulars im DAAD-Portal im Bereich „Anlagen“ hoch:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Studienplan (max. 5 Seiten): Detaillierte Beschreibung des Studienvorhabens (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 6). Bitte laden Sie den Studienplan im Portal unter „Zeitplan“ hoch.
  • Motivationsschreiben (max. 2 Seiten): Darlegung der fachlichen und persönlichen Motive für das geplante Studienvorhaben (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 7). Bitte laden Sie das Motivationsschreiben im Portal unter „Vorhaben/Motivation“ hoch.
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife etc.) mit Einzelnoten
  • Nachweis über die erbrachten akademische Leistungen
    • Für Studierende (ohne akademischen Abschluss) gilt:
    Einen aktuellen Notenauszug (z.B. Transcript of Records, inklusive Credit Points und Noten nach ECTS). Ggf. Zwischen- und Vorprüfungszeugnisse; wenn Sie die Prüfung nach Einreichen der Bewerbungsunterlagen ablegen, reichen Sie die Zeugnisse bitte schnellstmöglich nach. Bitte laden Sie die Unterlagen im Portal unter „Leistungsnachweise“ hoch.
  • Für Graduierte (mit akademischem Abschluss) gilt: Abschlusszeugnis mit Einzelnoten, falls zum Zeitpunkt der Bewerbung vorhanden. Anderenfalls einen aktuellen Notenauszug (z.B. Transcript of Records, inklusive Credit Points und Noten nach ECTS), sowie Nachreichung des Abschlusszeugnisses bis spätestens zum Stipendienantritt. Sollte Ihr Abschlusszeugnis keine Einzelnotenaufstellung enthalten, reichen Sie bitte dennoch einen aktuellen Notenauszug ein. Wenn an der Hochschule keine Abschlussprüfung vorgesehen ist, muss eine Bescheinigung über die ordentliche Beendigung des Studiums laut Studienordnung vorgelegt werden. Bitte laden Sie die Unterlagen im Portal unter „Hochschulzeugnisse“ hoch.
  • Sprachnachweis (bei mehreren Zielländern ggf. mehrere Nachweise) über Ihre aktuellen Kenntnisse der Unterrichts- oder Arbeitssprache/n Ihrer Zielinstitution, die für die erfolgreiche Durchführung Ihres Vorhabens notwendig sind. Falls Ihr Vorhaben Feldforschung oder Interviews beinhaltet, sind zusätzlich Kenntnisse der Landessprache nachzuweisen, wenn diese von der bzw. den Unterrichts- und Arbeitssprache/n abweicht. Zum Bewerbungstermin darf der Nachweis in der Regel nicht älter als 3 Jahre sein. Reichen Sie bitte entweder das DAAD-Sprachnachweisformular oder ein anderes vom DAAD anerkanntes Sprachzeugnis ein.
    Wenn Sie das DAAD-Sprachnachweisformular nutzen, können Sie Ihre Sprachkompetenz an Ihrer deutschen Hochschule bewerten lassen. Wenden Sie sich dafür an das Sprachenzentrum Ihrer Hochschule oder an eine/n Prüfungsberechtigte/n des Fachbereichs für die jeweilige Fremdsprache. Eine Handreichung für Prüfungsberechtigte und Sprachenzentren zum Ausfüllen des Formulars finden Sie hier.
    Auf den Sprachnachweis kann nur in Ausnahmefällen verzichtet werden. Lesen Sie hierzu bitte unsere wichtigen Stipendienhinweise (A.10 bis A.16). Falls Sie kein Sprachzeugnis einreichen, laden Sie im Portal unter „Sprachnachweis“ bitte ein Dokument mit einer kurzen Begründung hoch.
  • Betreuungszusage nur für den Fall, dass ein Studienaufenthalt bei einer bestimmten Hochschullehrerin bzw. einem Hochschullehrer im Ausland geplant ist. Bitte laden Sie die Zusage im Portal unter „Zusage_Gastinstitution“ hoch.
  • Falls bereits vorhanden, die Zulassung der ausländischen Gasthochschule für den gewünschten Studiengang. Liegt die Zulassung bei der Bewerbung noch nicht vor, muss sie bis zum Stipendienantritt nachgereicht werden. Bitte laden Sie die Zulassung im Portal unter „Zusage_Gastinstitution“ hoch.

  • 2. In die Mediendatenbank des DAAD hochzuladende Arbeitsproben, nachdem die Bewerbung im Portal erfolgreich abgeschlossen ist:
    Zeitnah nach Einreichung der Bewerbungsunterlagen über das DAAD-Portal erhalten Sie einen Link zum Hochladen der Arbeitsproben in den geschützten Bereich der Mediendatenbank des DAAD. Bitte laden Sie die Arbeitsproben zeitnah (innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Links) in die Mediendatenbank hoch.

    Bitte laden Sie ebenso das Formular mit der Übersicht über die aufgenommenen Stücke in die Mediendatenbank hoch: Angaben zu den Audio-/Videodateien

    Bitte laden Sie ausschließlich Videodateien (mp4, maximale Auflösung 1080 Pixel) hoch. Eine Ausnahme stellt das Fach Komposition sowie Tontechnik, Sound Studies u.ä. dar: Hier können auch Audiodateien (mp3, wav) eingereicht werden.
    Zu weiteren formalen Anforderungen beachten Sie bitte die "Zusätzlichen Hinweise für DAAD-Studienstipendien im Fachbereich Musik: Arbeitsproben".

    Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen

    • Bewerbungen sind im Zeitraum Juni bis zum angegebenen Bewerbungsschluss möglich.
    • Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
    • Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr (MEZ bzw. MESZ) des letzten Bewerbungstages. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung nach Möglichkeit einige Tage vor Bewerbungsschluss ein. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls es zu technischen Problemen kommt.
    • Eine nachträgliche Bewerbung nach dem angegebenen Bewerbungsschluss ist nicht mehr möglich.
    • Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.
    Datenschutz: Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD und gehen in sein Eigentum über. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums erforderlich sind. Die Unterlagen erfolgloser Bewerberinnen und Bewerber werden nach einer angemessenen Frist gelöscht.

    Kontakt und weitere Informationen

    • Hier finden Sie gegebenenfalls Informationen zum Hochschul- und Bildungswesen im gewünschten Zielland |.
    • Hier finden Sie gegebenenfalls zusätzliche länderbezogene Informationen für Ihr Programm:
    Sie haben die Programmausschreibung ausführlich gelesen und haben noch Fragen?
    • Dann finden Sie die Antworten vielleicht unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
    • Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, nutzen Sie bitte unseren Chatbot unten rechts im Bild, um eine schnelle Beratung zu erhalten.
    • Alternativ können Sie auch das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers nutzen und uns eine Anfrage schicken. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
      Das Info-Center bietet außerdem unter der Rufnummer +49 (0) 228 882-180 auch eine telefonische Beratung zu folgenden Zeiten an:
      Montag bis Donnerstag: 9-12 Uhr sowie 14-16 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
      Freitag: 9-14 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
    • Bei technischen Fragen zum Portal/Absenden der Bewerbung wenden Sie sich bitte an portal@daad.de.
      Sie können die technische Portalhotline wochentags auch telefonisch von 9-12 Uhr und 14-16 Uhr (MEZ/MESZ) unter +49 (0) 228 882-8888 erreichen.

    Die Bewerbung für dieses Stipendienprogramm erfolgt online über das DAAD-Portal.
    Der Zugang zum Portal ist im Zeitraum Juni bis zum angegebenen Bewerbungsschluss geöffnet.
    Nach dem Bewerbungsschluss werden keine Bewerbungen mehr entgegengenommen.

    Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt


    Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte per Mail an portal@daad.de.
    Sie können die technische Portalhotline wochentags auch telefonisch von 9-12 Uhr und 14-16 Uhr (MEZ/MESZ) unter +49 (0) 228 882-8888 erreichen.
    Sollten Sie inhaltliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den unter "Kontakt und weitere Informationen" genannten Kontakt.
    Bitte planen Sie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.

    Gefördert durch:

    • Logo: Bundesministerium für Bildung und Forschung
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    Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise.