Stipendiendatenbank

Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte sowie auch Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise.
Bitte beachten Sie:
Die Nutzung des Bewerbungsportals ist mit mobilen Endgeräten nur eingeschränkt möglich. Bitte nutzen Sie zur Bewerbung Ihren Desktop-Computer. Technische Voraussetzungen

Programmziel

Ziel des Programms ist die Förderung von Forschungsaufenthalten hochqualifizierter deutscher Nachwuchsforscherinnen und -forscher auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz sowie allgemein der Informatik und angrenzender Gebiete an exzellenten Partnerinstituten im Ausland.
Auf folgender Webseite finden Sie weitere Informationen zum IFI-Programm:www.daad.de/ifi

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich überdurchschnittlich qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten der relevanten Fachgebiete, die ihre Promotion vor Stipendienantritt mit sehr gutem Ergebnis (mindestens magna cum laude bzw. sehr gut) abgeschlossen haben.
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Voraussetzungen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungsaufenthalte auf den genannten Gebieten an folgenden Partnerinstituten:

  • International Computer Science Institute (ICSI), Berkeley, USA
  • Mila - Quebec Artificial Intelligence Institute - Montreal, Kanada
  • National Institute of Informatics (NII), Tokyo, Japan
  • Pohang University of Science and Technology (POSTECH), Pohang, Republik Korea
  • Seoul National University (SNU) Graduate School of Data Science, Seoul, Republik Korea
  • Technion - Israel Institute of Technology, Haifa, Israel

Die relevanten Links und Kontaktpersonen der einzelnen Partnerinstitute finden Sie unter dem Reiter Kontakt und weitere Informationen.
Während der Laufzeit des Programms können weitere Partnerinstitute hinzukommen, was in der permanenten Online-Ausschreibung entsprechend angezeigt wird.

Dauer der Förderung

Die Stipendien werden in der Regel für die Dauer von 3 bis 24 Monaten vergeben.

Stipendienleistungen

  • Monatlicher Grundbetrag für Unterkunft, Verpflegung und Nebenausgaben: 1.750 Euro
  • Auslandszuschlag sowie Kaufkraftausgleich (nach Gastland und -ort unterschiedlich), die sich bei Begleitung durch die Familie und je nach Anzahl der Kinder erhöhen.
    Beispiel für USA, San Francisco:
    1.791 Euro alleinstehend
    2.467 Euro mit Ehe- oder eingetragenem Lebenspartner/eingetragener Lebenspartnerin
    (Es handelt sich um unverbindliche Berechnungsbeispiele. Änderungen können sich aus Kaufkraftausgleichentwicklungen ergeben.)
  • Kinderzulage für Kinder unter 18 Jahren (monatlich 400 Euro für das erste und 100 Euro für jedes weitere Kind)
  • Kinderbetreuung: Bei Begleitung durch Kinder unter 12 Jahren können die monatlichen Kinderbetreuungskosten bis zur Höhe des Stipendiengrundbetrags übernommen werden
  • Sachkostenbeihilfe in Höhe von 250 Euro pro Fördermonat für den Kauf von Fachbüchern, Besuch von Fachkongressen, etc.
  • Reisekostenpauschale für die Reise vom Heimatort an das Partnerinstitut und zurück, für mitreisende Angehörige nur dann, wenn sie die/den Geförderte/n für mindestens 6 Monate ins Ausland begleiten und das Stipendium für mindestens 8 Monate verliehen wird.
  • Übernahme von Kosten für Kongressteilnahmen, die inhaltlich mit dem Forschungsprojekt der/des Geförderten in Zusammenhang stehen. Die Übernahme solcher Kosten ist vorrangig mit der Betreuungsperson am Partnerinstitut oder mit der Leitung des Partnerinstituts zu vereinbaren; nachrangig kann einmal im Jahr ein entsprechender Förderantrag an den DAAD gestellt werden.
  • Zuschüsse zu Reise- und Aufenthaltskosten zur Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland (ab dem 7. Fördermonat, sofern keine Kostenübernahme von anderer Seite möglich; der Zuschuss kann bis zu dreimal gewährt werden)
  • Zuschüsse zu Reise- und Aufenthaltskosten zur Durchführung von Forschungsbesuchen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland zum Zweck der Planung gemeinsamer Projekte oder zur Vorbereitung der beruflichen Reintegration in Deutschland (ab dem 7. Fördermonat, sofern Kostenübernahme durch Partnerinstitution nicht möglich); die Aufenthalte sollten möglichst mit der Teilnahme an Geförderten-/Ehemaligentreffen verbunden werden
  • Bis zu 6-monatiges Rückkehrstipendium (nach Rückkehr von einem mindestens einjährigen Stipendienaufenthalt, sofern noch keine Stellenperspektive in Deutschland besteht) zur Bearbeitung eines konkreten Forschungsprojekts an einer deutschen Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung, das der Fortsetzung der Kooperation mit dem ausländischen Partnerinstitut dient; über die Vergabe entscheidet die Auswahlkommission auf der Grundlage eines Antrags, der das Forschungsprojekt und die geplante Reintegration in Deutschland erläutert (Leistungen: Stipendienbetrag, Familienzuschläge, Kranken-/Unfall- und Privathaftpflichtversicherungsbeihilfe, Forschungskostenzuschuss an die gastgebende Einrichtung)

Bewerbungsvoraussetzungen

  • Es können nur wissenschaftlich überdurchschnittlich geeignete Kandidatinnen und Kandidaten berücksichtigt werden.
  • Sie müssen ihre Promotion vor Stipendienantritt mit sehr gutem Ergebnis (mindestens magna cum laude bzw. sehr gut) abgeschlossen haben.
  • Die Promotion sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als vier Jahre zurückliegen.
  • Das geplante Forschungsprojekt ist von den Bewerbenden in einem selbständig erarbeiteten und mit der einladenden Betreuungsperson abgestimmten Forschungsplan darzulegen.
Bewerbungen aus dem Ausland werden in der Regel nur für einen Aufenthalt in einem anderen Land berücksichtigt.
In den folgenden Ausnahmefällen ist eine Weiterförderung im Gastland möglich
  • Sie haben sich bei Bewerbungsschluss nicht länger als ein Jahr im Gastland aufgehalten.
  • Sie haben im Gastland promoviert und es liegen zwingende Gründe für die Förderung eines weiteren Vorhabens im Gastland vor. Bedingung: Das Vorhaben wird nicht an der Institution im Gastland durchgeführt, an der Sie promoviert haben.

Auswahlverfahren

Über die Förderung entscheidet eine unabhängige Auswahlkommission, der führende Informatikerinnen und Informatiker aus dem Hochschul- und nichtuniversitären Forschungsbereich angehören. Die Mitglieder der Auswahlkommission werden in Abstimmung mit dem Wissenschaftlichen Beirat des Programms benannt. Die Auswahl findet ohne persönliche Vorstellung auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen statt.

Sprachkenntnisse

Das Einladungsschreiben des gastgebenden Instituts muss eine Bestätigung enthalten, dass die notwendigen Sprachkenntnisse zur Durchführung des Forschungsvorhabens vorliegen. Ein Sprachzeugnis ist nicht erforderlich.

Auswahlkriterien

Wichtige Kriterien sind:

  • fachliche Qualifikation, die Sie mit der Darstellung des Studienverlaufs, den Studienleistungen, Gutachten und Publikationen dokumentieren
  • Qualität und wissenschaftlicher Anspruch des Forschungsvorhabens
  • Konzept der Durchführung
  • Kompetenz des Gastinstituts auf dem Arbeitsgebiet

Bei der Beurteilung der Bewerbung wird entscheidendes Gewicht auf eine klare und ausführliche Begründung des Forschungsvorhabens gelegt. In der Begründung sollte auf die eigenen Vorarbeiten und die Bedeutung des Projekts für die deutsche Forschung eingegangen werden. Außerdem sollte der Mehrwert der Durchführung des Forschungsvorhabens am vorgesehenen Institut erläutert werden.

Aus Sicht der Gutachterinnen und Gutachter von zentraler Bedeutung sind des Weiteren:
  • Die Dokumentation der bisherigen Forschungsleistungen in Publikationen. Neben der Anzahl der Publikationen sowie dem Eigenanteil (wenn mehrere Autoren beteiligt sind) ist auch die Qualität der Fachzeitschrift bzw. des Fachverlags ein wichtiges Kriterium. Dabei werden die Dauer der bisherigen Forschungstätigkeit und die spezifische Publikationskultur des jeweiligen Faches berücksichtigt.
  • Die wissenschaftliche Eigenständigkeit der Bewerberinnen und Bewerber. Diese sollte sich darin zeigen, dass im Anschluss an die Promotion bzw. mit dem geplanten Projekt ein neuer Forschungsschwerpunkt und ein neues Forschungsumfeld gewählt werden. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, so empfehlen wir, die Gründe hierfür in den ergänzenden Erläuterungen darzulegen.
Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission zur Wahrung der Chancengerechtigkeit ggf. besondere Lebensumstände, zu denen Sie im Bewerbungsformular Angaben machen können. Lesen Sie hierzu bitte die wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt C, Punkt 5.

Bewerbungsschluss

Eine Bewerbung ist jederzeit möglich, muss aber spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Förderbeginn eingereicht werden.
Eine Bewerbung für Forschungsaufenthalte ist für bestimmte Länder auf Grund der Lage vor Ort nicht möglich. Bitte beachten Sie die folgenden Informationen.

Bewerbungsunterlagen

Im DAAD-Portal hochzuladende Dokumente:

  • Online-Bewerbungsformular
  • Ausführlicher tabellarischer Lebenslauf mit wissenschaftlichem Werdegang (bitte Monatsangaben machen und Laufzeiten angeben z.B. MM/JJ – MM/JJ), ggf. mit Angaben zu außerfachlichen Kriterien/außerfachlichem Engagement
  • Karriereplanung (max. 1 Seite): Bitte skizzieren Sie Ihre Karriereplanung und legen Sie dar, wie das angestrebte Stipendium Ihre weitere berufliche Entwicklung als Wissenschaftlerin / Wissenschaftler voranbringen soll
  • Publikationsliste (bitte ankreuzen, welche Publikationen Sie einreichen bzw. hochladen); getrennt nach Veröffentlichungen in rezensierten Fachzeitschriften und Fachbüchern, Konferenzbeiträgen, ggf. Rezensionen etc., mit kompletten bibliographischen Angaben, auch der Angabe der ersten und letzten Seitenzahl sowie der Angabe, ob eingereichte Beiträge zur Veröffentlichung angenommen wurden. Bitte nur bereits publizierte, akzeptierte bzw. eingereichte Beiträge aufführen und zwischen Originalarbeiten und Übersichtsartikeln unterscheiden. Bei Publikationen mit mehreren Autoren geben Sie bitte auch Ihren Eigenanteil an (z.B. in Prozent).
  • Ihre wichtigsten Publikationen (mindestens 1, maximal 3). Bei Onlineverfügbarkeit entfällt das Hochladen. In diesem Fall ist der elektronische Link anzugeben.
  • Kurze Zusammenfassung der Dissertation (1-2 Seiten). Die Dissertation selbst ist nicht erforderlich.
  • Ausführlicher, selbständig erarbeiteter und mit dem Gastgeber/der Gastgeberin abgestimmter Forschungs- und Zeitplan inkl. Beschreibung ggf. erfolgter Vorarbeiten für den Aufenthalt am Partnerinstitut. Die Literaturangaben können separat beigefügt werden.
  • Deckblatt, bestehend aus einer kurzen Zusammenfassung des Forschungsvorhabens und dem (ggf. vorläufigen) Titel der Arbeit (max. halbe Seite) sowie max. 5 Schlagwörtern und der fachlichen Zuordnung des Antrags gemäß ACM Computing Classification System (CCS).Das Deckblatt wird benötigt, um den Antrag den fachlich passenden Kommissionsmitgliedern zuzuordnen.
  • Betreuungszusage der ausländischen Gastgeberin / des ausländischen Gastgebers (mit Briefkopf des Partnerinstituts und Unterschrift), aus der hervorgeht, dass das Forschungsvorhaben im Einzelnen mit dem Gastinstitut abgesprochen wurde, die für die Forschungsarbeit am Partnerinstitut erforderlichen Sprachkenntnisse vorliegen und im Erfolgsfalle der Bewerbung vom Partnerinstitut ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird.
  • Hochschulzeugnisse (mit Einzelnoten)aus dem jeweiligen Studium (Transcripts of Records)
  • Promotionsurkunde bzw. vorläufige Bescheinigung über den Abschluss der Promotion.
  • Ein aktuelles, unterstützendes Empfehlungsschreiben der Betreuerin oder des Betreuers Ihrer Doktorarbeit.
    Das Empfehlungsschreiben setzt sich aus einem frei formulierten Teil und einem Deckblatt (wird im Portal generiert) zusammen. Beides laden Sie im Portal unter "Empfehlungsschreiben" hoch. Weitere Informationen zum Empfehlungsschreiben finden Sie im Tab „Zur Bewerbung“ unter dem Punkt „Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt“.
  • Bei noch nicht abgeschlossener Promotion muss im Empfehlungsschreiben der Promotionsbetreuerin/des Promotionsbetreuers u.a. zum Stand der Promotion und – soweit möglich – zum erwarteten Ergebnis Stellung genommen werden.
Alle Unterlagen müssen in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.

Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen

Datenschutz: Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD und gehen in sein Eigentum über. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums erforderlich sind. Die Unterlagen erfolgloser Bewerberinnen und Bewerber werden nach einer angemessenen Frist gelöscht.

  • Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
  • Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.

Kontakt und weitere Informationen

Deutscher Akademischer Austauschdienst
Referat ST43 Forschungsprogramme
Team IFI
Kennedyallee 50, 53175 Bonn
E-Mail: ifi@daad.de
Internet: www.daad.de/ifi

Hier finden Sie Informationen zu den Partnerinstituten sowie die Ansprechpartner für die Postdoc-Förderlinie:

Sie haben die Programmausschreibung ausführlich gelesen und haben noch Fragen?
  • Dann finden Sie die Antworten vielleicht unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
  • Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, nutzen Sie bitte unseren Chatbot unten rechts im Bild, um eine schnelle Beratung zu erhalten.
  • Alternativ können Sie auch das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers nutzen und uns eine Anfrage schicken. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
    Das Info-Center bietet außerdem unter der Rufnummer +49 (228) 882-180 auch eine telefonische Beratung zu folgenden Zeiten an:
    Montag bis Donnerstag: 9-12 Uhr sowie 14-16 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
    Freitag: 9-14 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
  • Bei technischen Fragen zum Portal/Absenden der Bewerbung wenden Sie sich bitte an portal@daad.de.

Die Bewerbung für dieses Stipendienprogramm erfolgt online über das DAAD-Portal.
Der Zugang zum Portal ist im Zeitraum 01.07. bis zum angegebenen Bewerbungsschluss geöffnet.
Nach dem Bewerbungsschluss werden keine Bewerbungen mehr entgegengenommen.
Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt

  • Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen)
  • Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen)
  • Unter „Formular Empfehlungsschreiben erzeugen“ können Sie das Deckblatt zum Empfehlungsschreiben im DAAD-Portal als beschreibbares PDF erzeugen.
    Schicken Sie das Formular bitte Ihrer Hochschullehrkraft mit der Bitte, es vollständig auszufüllen und ein frei formuliertes Empfehlungsschreiben beizufügen (wie im Formular erklärt). Bitte laden Sie beide Dokumente während des Bewerbungsprozesses im Portal im Schritt "Anlagen" unter „Empfehlungsschreiben“ hoch. Ein Versand des Empfehlungsschreibens per E-Mail ist nicht vorgesehen.
    Bitte beachten Sie, dass das Formular im Portal nur bis zum angegebenen Bewerbungsschluss erzeugt werden kann.

Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte per Mail an portal@daad.de.
Sollten Sie inhaltliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den unter "Kontakt und weitere Informationen" genannten Kontakt.
Bitte planen Sie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.

Gefördert durch:

  • Logo: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise.