Stipendiendatenbank

Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte sowie auch Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise.
Bitte beachten Sie:
Die Nutzung des Bewerbungsportals ist mit mobilen Endgeräten nur eingeschränkt möglich. Bitte nutzen Sie zur Bewerbung Ihren Desktop-Computer. Technische Voraussetzungen

Programmziel

Der DAAD entwickelt seine Angebote so weiter, dass sie die Beteiligung weniger repräsentierter Zielgruppen und die Diversität der Geförderten stärken und die zunehmend heterogenen Profile der Studierenden adäquat abbilden. Das Programm "Chancen.Digital" ermöglicht einen chancengerechten Zugang zu einem auslandsbedingten Studienaufenthalt und bietet Personen, die aus gesundheitlichen oder familiären Gründen nicht an längerfristiger physischer Auslandsmobilität teilnehmen können, die Möglichkeit, von Deutschland aus einen Masterabschluss an einer Hochschule im Ausland zu erwerben. Sie können Ihre individuellen Studieninteressen verfolgen, sich fachlich wie auch persönlich weiterentwickeln und internationale Studienerfahrungen sammeln.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Studierende und Hochschulabsolventinnen und -absolventen aller wissenschaftlichen Fachrichtungen, die einen Masterabschluss erwerben wollen.
Mit diesem Programm wollen wir ausdrücklich Personen zur Teilnahme am internationalen Austausch ermutigen, für die ein im Ausland durchgeführtes Masterstudium aus persönlichen Gründen nicht in Frage kommt, beispielsweise weil Mobilitätseinschränkungen vorliegen oder familiäre Versorgungspflichten bestehen.
Unter Mobilitätseinschränkungen und familiäre Verpflichtungen sind zu verstehen:

  • Eine körperliche sowie psychische Beeinträchtigung, die einen Langzeitaufenthalt im Ausland verhindern. Dazu zählen auch chronische Erkrankungen und Mobilitätseinschränkungen, die eine regelmäßige Behandlung in Deutschland notwendig machen.
  • Familiäre Verpflichtungen, wie die Betreuung von Kindern bis 12 Jahren im eigenen Haushalt sowie die Pflege von Angehörigen ersten und zweiten Grades.
  • Finanzielle Gründe allein sind nicht ausreichend, es sei denn, es liegen zusätzlich die genannten körperlichen oder psychischen Einschränkungen oder familiäre Verpflichtungen vor.
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Voraussetzungen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.
Bewerbungen für ein Masterstudium im Ausland in Präsenz bietet der DAAD in seinem Programm „Stipendien für ein Masterstudium im Ausland“ an.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Teilnahme an einem Masterstudiengang in einem entweder vollständig digitalen oder einem Blended-Learning-Format mit einem Masterabschluss an einer ausländischen Hochschule.

  • Das Studium kann auch an mehreren Gastinstitutionen erfolgen, vorausgesetzt diese befinden sich alle im Ausland.
  • Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn Teile des Studiums an einer deutschen Hochschule erfolgen.
  • Die Vorhaben müssen zu einem vollwertigen Masterabschluss führen, der bei einem einjährigen Master mindestens 60 ECTS-Punkte und bei einem zweijährigen Master mindestens 120 ECTS-Punkte umfasst.
  • Das Studium ist in Vollzeit zu absolvieren.
  • Nicht gefördert werden Studienvorhaben mit Modulzertifikaten oder Micro-Degrees. Ebenfalls von einer Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben mit dem Abschlussziel MBA oder LL.M., sowie Vorhaben aus den Bereichen Musik, Bildende Kunst/Design/Film, Darstellende Kunst und Architektur.

Dauer der Förderung

Das Stipendium gilt, je nach Dauer des Studienprogramms, für ein oder zwei Studienjahre (max. 24 Monate).
Bitte geben Sie im Bewerbungsformular den gesamten Zeitraum an, für den Sie das Stipendium beantragen wollen. Wenn Sie bspw. einen 2-jährigen Studiengang planen, müssen Sie als gewünschte Stipendiendauer direkt zwei Jahre angeben. Nach dem ersten Studienjahr werden Ihre erbrachten Studienleistungen begutachtet. Geht daraus hervor, dass Sie Ihr Studium in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen erfolgreich abschließen werden, läuft das Stipendium wie geplant weiter.
Falls Sie sich zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits im ersten Studienjahr eines 2-jährigen Online/Blended-Learning-Masterstudiengangs im Ausland befinden, können Sie sich um ein Stipendium für das zweite Studienjahr bewerben.

Stipendienleistungen

Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:

  • Eine monatliche Stipendienrate in Höhe von 812 €
  • Abschluss einer Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Darüber hinaus können auf Antrag weitere Leistungen gewährt werden:
  • Zuschuss zu Studiengebühren bis zu einer Obergrenze: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 4
  • Zuschuss zu einem Sprachkurs (Landessprache oder Unterrichts- bzw. Arbeitssprache): Weitere Informationen
  • Kinderbetreuungszuschüsse für Kinder bis zu 14 Jahren, die in Ihrem Haushalt leben, in Höhe von 160 € pro Kind pro Monat
  • Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 122 Euro, sofern keine kostenlose Familienversicherung möglich ist
Für Präsenzphasen in Blended-Learning-Studiengängen können in der Regel bis zu 3-mal im Jahr folgende Leistungen gewährt werden:
  • Reisekostenzuschuss je nach Zielland
  • eine je nach Zielland und Dauer des Aufenthalts um einen Auslandszuschlag erhöhte Stipendienrate
  • Der Abschluss einer Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung für die Dauer der Präsenzphasen
  • Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben im Gastland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird, wird individuell geprüft und festgelegt: Weitere Informationen
Leistungen von dritter Seite werden teilweise auf das DAAD-Stipendium angerechnet. Die Höhe der Anrechnung wird nach Stipendienvergabe individuell berechnet. Informationen dazu finden Sie in den wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt E.

Bewerbungsvoraussetzungen

Bitte prüfen Sie, ob Sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Bewerbungsberechtigt sind Studierende bzw. Hochschulabsolventinnen und -absolventen, die bis zum Stipendienantritt einen mindestens dreijährigen Bachelor an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder einen akkreditierten Studiengang einer Berufsakademie absolviert haben oder über einen gleichwertigen ausländischen Abschluss verfügen.
  • Ihr Hochschulabschluss bzw. das Examen darf bei Bewerbungsschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegen, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt A, Punkt 5). Liegt bereits das 2. juristische Staatsexamen oder die 2. Staatsprüfung für das Lehramt vor, zählt die Frist ab dem Erwerb der 1. juristischen Staatsprüfung oder der 1. Staatsprüfung für das Lehramt.
  • Während der gesamten Dauer der Förderung muss Ihr Hauptwohnsitz in Deutschland liegen.
Bitte recherchieren Sie die für die Durchführbarkeit des Vorhabens relevanten Informationen selbst (z.B. Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen). Die Verantwortung für die Einhaltung von Fristen an ausländischen Hochschulen, die bereits vor dem Ergebnis der Stipendienauswahl liegen können (z.B. Einschreibungsfristen), liegt bei Ihnen.

Auswahlverfahren

Die Auswahlkommissionen setzen sich nach fachlichen und ggf. regionalen Gesichtspunkten zusammen. Die ehrenamtlichen Kommissionsmitglieder werden vom Vorstand des DAAD berufen und sind in erster Linie Hochschullehrende deutscher Hochschulen. Sie begutachten die Bewerbungen und entscheiden über die Stipendienvergabe. An der Auswahl können auch ehemalige DAAD-Stipendiatinnen und -Stipendiaten beteiligt sein. Mitarbeitende des DAAD leiten die Auswahlsitzung, haben jedoch kein Stimmrecht.
Nach einer ersten Vorauswahl auf Basis der eingereichten Unterlagen werden die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber zu einer persönlichen Vorstellung vor der Auswahlkommission eingeladen. Diese kann beim DAAD in Bonn oder auch virtuell stattfinden.
Schauen Sie auch unser Video über das Stipendien-Auswahlverfahren an. Weitere Informationen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt C.

Auswahlkriterien

Besonders berücksichtigt werden:

  1. Die Qualifikation, insbesondere gemessen an:
    • Studienleistungen (allg. Notendurchschnitt, Notenentwicklung)
    • Abiturnote oder Äquivalent
    • Studienverlauf
    • Kenntnisse der Unterrichts- bzw. Arbeitssprache
  2. die Qualität des Vorhabens, insbesondere gemessen an:
    • der Beschreibung des Studienvorhabens sowie der Vorbereitung (Vorinformation, Wahl der Gasthochschule und Kontaktaufnahme)
    • Einbettung des Vorhabens in den Studienverlauf, sofern relevant
  3. Potenzial der Bewerberin/des Bewerbers, insbesondere gemessen an:
    • Motivation: fachliche und persönliche Gründe für den Auslandsaufenthalt, Kenntnisse der Landessprache (sofern abweichend von der Arbeitssprache)
    • Perspektiven: Bedeutung des Auslandsaufenthalts für die weitere akademische, berufliche und persönliche Entwicklung
    • außerfachlichem Engagement: außerfachliche Kenntnisse und Fähigkeiten, gesellschaftliches Engagement
  4. Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission zur Wahrung der Chancengerechtigkeit ggf. besondere Lebensumstände, zu denen Sie im Bewerbungsformular sowie in Ihrer Darstellung Ihrer Mobilitätshindernisse Angaben machen können. Lesen Sie hierzu bitte die wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt C, Punkt 5.

Bewerbungsschluss

  • West-, Nord- und Südeuropa:
    Bewerbungsschluss:
    30. September 2024
    Auswahltermin im März für Förderbeginn ab September/Oktober/November 2025 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland)
  • MOE-Länder, SOE-Länder, Türkei:
    Bewerbungsschluss:
    02. Dezember 2024
    Auswahltermin im März für Förderbeginn ab September/Oktober/November 2025 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland)
  • GUS inklusive Kaukasus und Zentralasien:
    Bewerbungsschluss:
    08. Januar 2025
    Auswahltermin im März für Förderbeginn ab September/Oktober/November 2025 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland)
  • USA, Kanada:
    Bewerbungsschluss:
    01. Oktober 2024
    Auswahltermin im Januar/Februar für Förderbeginn ab September 2025
  • Lateinamerika, Afrika Subsahara, Nahost, Nordafrika:
    Bewerbungsschluss:
    24. September 2024
    Auswahltermin im November/Dezember für Förderbeginn ab Februar/März 2025 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland),
    Bewerbungsschluss: 01. April 2025
    Auswahltermin im Mai/Juni für Förderbeginn ab August/September 2025 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland)
  • Süd-/Südostasien, Ozeanien:
    Bewerbungsschluss:
    12. September 2024
    Auswahltermin im November/Dezember für Förderbeginn ab Februar/März 2025 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland),
    Bewerbungsschluss: 20. Februar 2025
    Auswahltermin im Mai/Juni für Förderbeginn ab August/September 2025 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland)
  • Australien, Neuseeland, Japan, Korea:
    Bewerbungsschluss:
    20. Februar 2025
    Auswahltermin im Juni für Förderbeginn ab Juli/August/September/Oktober 2025 oder ab Februar/März/April 2026 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland)
  • China, Hongkong, Macao, Singapur, Taiwan:
    Bewerbungsschluss:
    12. September 2024
    Auswahltermin im Dezember für Förderbeginn ab September 2025
Die Bewerbungstermine werden mindestens einmal jährlich aktualisiert. In den meisten Fällen liegen sie im gleichen Zeitraum wie im Vorjahr.

Bewerbungsunterlagen

Im DAAD-Portal einzeln hochzuladende Dokumente:

  • Online-Bewerbungsformular
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Studienplan (max. 6 Seiten): Detaillierte Beschreibung Ihres Online-/Blended-Learning-Studienvorhabens. Der Studienplan beinhaltet verpflichtend als eigenständiger Abschnitt eine kurze Ausführung zu den Qualitätssicherungsmaßnahmen des Studiengangs. Dies kann z.B. eine Angabe darüber sein, ob eine landesübliche Akkreditierung vorliegt (z.B. ECICEL für EU-Länder) oder Informationen aus der anabin-Datenbank der KMK (Anabin - Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (kmk.org)). Entsprechende Informationen sind ggf. aktiv bei den Anbietern des Studiengangs einzuholen. Bitte laden Sie den Studienplan im Portal unter „Zeitplan“ hoch.
  • Motivationsschreiben (max. 2 Seiten): Darlegung Ihrer fachlichen und persönlichen Motive für das geplante Vorhaben. Bitte laden Sie das Motivationsschreiben im Portal unter „Vorhaben/Motivation“ hoch.
  • Darstellung Ihrer persönlichen Mobilitätshindernisse (max. 1 Seite): Formlose Darlegung Ihrer Mobilitätshindernisse im Sinne körperlicher oder psychischer Einschränkungen oder familiärer Verpflichtungen durch die Betreuung Angehöriger ersten und zweiten Grades. Wichtig: Rein finanzielle Hinderungsgründe stellen keine Mobilitätshindernisse im Sinne der Ausschreibung dar und sind daher an dieser Stelle nicht zulässig. Bitte laden Sie die Darstellung im Portal unter „Programmspezifisches Antragsformular“ hoch.
  • Nachweise in geeigneter Form zu Ihren persönlichen Mobilitätshindernissen (z. B. Ärztliche Bescheinigungen, Eintragungen zu ihrer Pflegetätigkeit, Angaben zu versorgungspflichtigen Angehörigen etc.). Wir behalten uns vor, im Einzelfall weitere Nachweise einzuholen. Bitte laden Sie Ihre Nachweise im Portal unter „Sonstiges“ hoch.
  • Abschlusszeugnis mit Einzelnoten, falls zum Zeitpunkt der Bewerbung vorhanden. Anderenfalls einen aktuellen Notenauszug (z.B. Transcript of Records, inklusive Credit Points und Noten nach ECTS), sowie Nachreichung des Abschlusszeugnisses bis spätestens zum Stipendienantritt. Bitte laden Sie die Unterlagen im Portal unter „Leistungsnachweise“ hoch.
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife etc.) mit Einzelnoten
  • Zulassung der ausländischen Gasthochschule für Ihren gewünschten Studiengang. Bitte beachten Sie, dass Sie für eine fristgerechte Beantragung der Zulassung an der Gasthochschule selbst verantwortlich sind. Liegt die Zulassung bei der Bewerbung noch nicht vor, muss sie bis zum Stipendienantritt nachgereicht werden.
  • Sprachnachweis (bei mehreren Zielländern ggf. mehrere Nachweise) über Ihre aktuellen Kenntnisse der Unterrichts- oder Arbeitssprache/n Ihrer Zielinstitution, die für die erfolgreiche Durchführung Ihres Vorhabens notwendig sind. Falls Ihr Vorhaben Feldforschung oder Interviews beinhaltet, sind zusätzlich Kenntnisse der Landessprache nachzuweisen, wenn diese von der bzw. den Unterrichts- und Arbeitssprache/n abweicht. Zum Bewerbungstermin darf der Nachweis in der Regel nicht älter als 2 Jahre sein. Reichen Sie bitte entweder das DAAD-Sprachnachweisformular oder ein anderes vom DAAD anerkanntes Sprachzeugnis ein.
    Wenn Sie das DAAD-Sprachnachweisformular nutzen, können Sie Ihre Sprachkompetenz an Ihrer deutschen Hochschule bewerten lassen. Wenden Sie sich dafür an das Sprachenzentrum Ihrer Hochschule oder an eine/n Prüfungsberechtigte/n des Fachbereichs für die jeweilige Fremdsprache. Eine Handreichung für Prüfungsberechtigte und Sprachenzentren zum Ausfüllen des Formulars finden Sie hier.
    Auf den Sprachnachweis kann nur in Ausnahmefällen verzichtet werden. Lesen Sie hierzu bitte unsere wichtigen Stipendienhinweise (A.9 bis A.15). Falls Sie kein Sprachzeugnis einreichen, laden Sie im Portal unter „Sprachnachweis“ bitte ein Dokument mit einer kurzen Begründung hoch.
  • Ein aktuelles, unterstützendes Empfehlungsschreiben einer Hochschullehrkraft oder einer promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters oder Assistenz (siehe auch wichtige Stipendienhinweise Abschnitt B, Punkt 10), das über Ihre Qualifikation Auskunft gibt.
    Das Empfehlungsschreiben setzt sich aus einem frei formulierten Teil und einem Deckblatt (wird im Portal generiert) zusammen. Beides laden Sie im Portal unter "Empfehlungsschreiben" hoch. Weitere Informationen zum Empfehlungsschreiben finden Sie im Tab „Zur Bewerbung“ unter dem Punkt „Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt“.

Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen

  • Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
  • Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr (MEZ bzw. MESZ) des letzten Bewerbungstages. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung nach Möglichkeit einige Tage vor Bewerbungsschluss ein. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls es zu technischen Problemen kommt. Für den fristgerechten Postversand von Empfehlungsschreiben gilt der Poststempel.
  • Eine nachträgliche Bewerbung nach dem angegebenen Bewerbungsschluss ist nicht mehr möglich.
  • Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.
Datenschutz: Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD und gehen in sein Eigentum über. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums erforderlich sind. Die Unterlagen erfolgloser Bewerberinnen und Bewerber werden nach einer angemessenen Frist gelöscht.

Kontakt und weitere Informationen

  • Hier finden Sie gegebenenfalls Informationen zum Hochschul- und Bildungswesen im gewünschten Zielland |.
  • Hier finden Sie gegebenenfalls zusätzliche länderbezogene Informationen für Ihr Programm:
Sie haben die Programmausschreibung ausführlich gelesen und haben noch Fragen?
  • Dann finden Sie die Antworten vielleicht unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
  • Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, nutzen Sie bitte unseren Chatbot unten rechts im Bild, um eine schnelle Beratung zu erhalten.
  • Alternativ können Sie auch das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers nutzen und uns eine Anfrage schicken. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
    Das Info-Center bietet außerdem unter der Rufnummer +49 (228) 882-180 auch eine telefonische Beratung zu folgenden Zeiten an:
    Montag bis Donnerstag: 9-12 Uhr sowie 14-16 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
    Freitag: 9-14 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
  • Bei technischen Fragen zum Portal/Absenden der Bewerbung wenden Sie sich bitte an portal@daad.de.

Die Bewerbung für dieses Stipendienprogramm erfolgt online über das DAAD-Portal.
Der Zugang zum Portal ist im Zeitraum 10.06. bis zum angegebenen Bewerbungsschluss geöffnet.
Nach dem Bewerbungsschluss werden keine Bewerbungen mehr entgegengenommen.

Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt

  • Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen)
  • Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen)
  • Unter „Formular Empfehlungsschreiben erzeugen“ können Sie das Deckblatt zum Empfehlungsschreiben im DAAD-Portal als beschreibbares PDF erzeugen.
    Schicken Sie das Formular bitte Ihrer Hochschullehrkraft mit der Bitte, es vollständig auszufüllen und ein frei formuliertes Empfehlungsschreiben beizufügen (wie im Formular erklärt). Bitte laden Sie beide Dokumente während des Bewerbungsprozesses im Portal im Schritt "Anlagen" unter „Empfehlungsschreiben“ hoch. Ein Versand des Empfehlungsschreibens per E-Mail ist nicht vorgesehen.
    Bitte beachten Sie, dass das Formular im Portal nur bis zum angegebenen Bewerbungsschluss erzeugt werden kann.

Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte per Mail an portal@daad.de.
Sollten Sie inhaltliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den unter "Kontakt und weitere Informationen" genannten Kontakt.
Bitte planen Sie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.

Gefördert durch:

  • Logo: Bundesministerium für Bildung und Forschung
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