Stipendiendatenbank
Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte sowie auch
Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.
Kombinierte Studien- und Praxissemester im Ausland für Studierende • DAAD
Überblick
Programmziel
Dieses Programm bietet Ihnen die Möglichkeit, internationale Studien- und Praxiserfahrungen zu sammeln. Durch die Kombination von Studien- und Praxissemester können Sie sich sowohl akademisch als auch praktisch international qualifizieren.
HINWEIS: Für Großbritannien gelten seit dem 1.1.2021 neue Einreisebestimmungen. Die Visaerteilung für Praktika, die nicht studienbegleitend (also bei einer Einreise mit einem „Student Visa“ und dem entsprechenden Zusatz im Visum selber [„work permitted 20 hrs in term time, 40 hrs outside term time“]) oder im Rahmen etablierter Austauschprogramme (z. B. IAESTE, AIESEC) stattfinden, ist sehr restriktiv. Informationen zu den Visa-Regelungen für Einreisen nach Großbritannien finden Sie z.B. auf der Seite der britischen Regierung https://www.gov.uk/check-uk-visa. Bitte informieren Sie sich unbedingt über die Einreisebestimmungen für Ihr Vorhaben, bevor Sie sich bewerben.
Wer kann sich bewerben?
Sie können sich bewerben, wenn Sie in einem Bachelor-, Master-, Diplom- oder Staatsexamensstudiengang (oder Äquivalent) studieren und einen Teil der Studienzeit im Ausland verbringen möchten.
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Voraussetzungen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Kombination eines Studien- und eines Praxissemesters.
Ein Praxissemester ist eine in den Regelstudienverlauf integrierte berufspraktische Tätigkeit. Es muss im Lehrplan Ihres Studiengangs vorgeschrieben sein und von Ihrer Hochschule in Deutschland anerkannt werden.
- Sie können Ihr Vorhaben mit dem Studiensemester oder mit dem Praxissemester beginnen. Beides soll im selben Land absolviert werden.
- Reine Sprachkursaufenthalte werden in diesem Programm nicht gefördert. Für bestimmte Sprachen bietet der DAAD Sprachkursstipendien an.
Dauer der Förderung
Das Stipendium wird für eine Gesamtdauer von mindestens 7 bis maximal 12 Monaten vergeben. Die Dauer der Stipendienzeit richtet sich nach Ihrem Vorhaben.
Die Dauer des Studiensemesters (mindestens 3 Monate) kann je nach Gastland variieren. Die Dauer und Gestaltung des Praxissemesters (mindestens 2 Monate) ergeben sich aus dem Lehrplan Ihrer Hochschule in Deutschland.
- Für Studierende bestehen ggf. auch Fördermöglichkeiten für kürzere Aufenthalte bzw. Semesteraufenthalte im Rahmen des PROMOS-Programms und des Erasmus+-Programms. Informieren Sie sich dazu bitte an Ihrer Hochschule in Deutschland.
- Wenn Sie nur für ein Semester ins Ausland gehen möchten und an einer HAW/FH studieren, können Sie sich für das DAAD-Programm HAW.International: Semesteraufenthalte und Abschlussarbeiten für Studierende bewerben. Bewerbungen auf die Förderung von Praktika sind für Studierende von HAW/FH im Programm HAW.International: Auslandspraktika für Studierende möglich.
Stipendienleistungen
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: (in diesem Programm gelten die Raten für Studierende/Graduierte). Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Förderungen, die im akademischen Jahr 2025/2026 vergeben werden.
- Reisekostenzuschuss je nach Gastland
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- Zuschuss zu Studiengebühren bis zu einer Obergrenze: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 4
- Zuschuss zu einem Sprachkurs (Landessprache oder Unterrichts- bzw. Arbeitssprache): Weitere Informationen
- Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 7
- Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen (bitte einen Kostenvoranschlag mit Bestätigung der/des betreuenden Hochschullehrenden bereits mit der Bewerbung einreichen). Übernachtungskosten können nicht erstattet werden.
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben im Gastland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird, wird individuell geprüft und festgelegt: Weitere Informationen
- Kosten für die Reise vom Studien- zum Praktikumsort werden nicht übernommen.
Hinweis für Stipendiatinnen und Stipendiaten der Begabtenförderungswerke: Wenn Sie ein DAAD-Stipendium erhalten, dürfen Sie von den Förderwerken keinen Auslandszuschlag in Anspruch nehmen. Weiterlaufende Inlandsleistungen der Förderwerke werden auf das DAAD-Stipendium angerechnet. Weitere Informationen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt E, Punkt 2.
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie in der Stipendiendatenbank (www.auslands-stipendien.de) auf der Registerkarte „Kontakt und weitere Informationen“ für bestimmte Zielländer weitere - für die Bewerbung wichtige - Hinweise finden können. Diese erscheinen im Ausdruck nur, wenn Sie in der Datenbank zuvor das Zielland ausgewählt haben!
Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerbungsvoraussetzungen
Bitte prüfen Sie, ob Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Studierende in grundständigen Studiengängen (Bachelor, Diplom, Magister, Staatsexamen) müssen sich bei Bewerbungsschluss mindestens im zweiten Semester bzw. in der zweiten Hälfte des ersten Studienjahres an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder in einem akkreditierten grundständigen Studiengang einer Berufsakademie in Deutschland befinden.
Studierende im Fachbereich Medizin beachten bitte die wichtigen Hinweise zu DAAD-Stipendien (Abschnitt A, Punkt 2). - Studierende in weiterführenden Studiengängen (z. B. Master), müssen spätestens zu Beginn der Förderung an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben sein.
Die Vergabe eines Stipendiums ist auf ein Mal pro Ausbildungsabschnitt (der jeweils mit dem Ablegen der Abschlüsse Bachelor, Master, Diplom oder Staatsexamen endet) beschränkt.
Auswahlverfahren
Die Auswahlkommissionen setzen sich nach fachlichen und ggf. regionalen Gesichtspunkten zusammen. Die ehrenamtlichen Kommissionsmitglieder werden vom Vorstand des DAAD berufen und sind in erster Linie Hochschullehrende deutscher Hochschulen. Sie begutachten die Bewerbungen und entscheiden über die Stipendienvergabe. An der Auswahl können auch ehemalige DAAD-Stipendiatinnen und -Stipendiaten beteiligt sein. Mitarbeitende des DAAD leiten die Auswahlsitzung, haben jedoch kein Stimmrecht.
Nach einer ersten Vorauswahl auf Basis der eingereichten Unterlagen werden die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber zu einer persönlichen Vorstellung vor der Auswahlkommission eingeladen. Diese kann beim DAAD in Bonn oder auch virtuell stattfinden.
Schauen Sie auch unser Video über das Stipendien-Auswahlverfahren an. Weitere Informationen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt C.
Auswahlkriterien
Besonders berücksichtigt werden:
- Die Qualifikation, insbesondere gemessen an:
- Studienleistungen (allg. Notendurchschnitt, Notenentwicklung)
- Abiturnote oder Äquivalent
- Studienverlauf
- Kenntnisse der Unterrichts- bzw. Arbeitssprache
- die Qualität des Vorhabens, insbesondere gemessen an:
- der Beschreibung des Studienvorhabens sowie der Vorbereitung (Vorinformation, Wahl der Gasthochschule und Kontaktaufnahme)
- der Einbettung des Vorhabens in den Studienverlauf
- Potenzial der Bewerberin/des Bewerbers, insbesondere gemessen an:
- Motivation: fachliche und persönliche Gründe für den Auslandsaufenthalt, Kenntnisse der Landessprache (sofern abweichend von der Arbeitssprache); Regionalkenntnisse
- Perspektiven: Bedeutung des Auslandsaufenthalts für die weitere akademische, berufliche und persönliche Entwicklung
- außerfachlichem Engagement: außerfachliche Kenntnisse und Fähigkeiten, gesellschaftliches Engagement
Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission zur Wahrung der Chancengerechtigkeit ggf. besondere Lebensumstände, zu denen Sie im Bewerbungsformular Angaben machen können. Lesen Sie hierzu bitte die wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt C, Punkt 5.
Bewerbungsverfahren
Bewerbungsschluss
- West-, Nord- und Südeuropa:
Bewerbungsschluss: 30. September 2024,
Auswahltermin im März für Förderbeginn ab September/Oktober/November 2025 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland) - MOE-Länder, SOE-Länder, Türkei:
Bewerbungsschluss: 02. Dezember 2024,
Auswahltermin im März für Förderbeginn ab September/Oktober/November 2025 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland) - GUS inklusive Kaukasus und Zentralasien:
Bewerbungsschluss: 08. Januar 2025,
Auswahltermin im März für Förderbeginn ab September/Oktober/November 2025 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland) - USA, Kanada:
Bewerbungsschluss: 01. Oktober 2024,
Auswahltermin im Januar/Februar für Förderbeginn ab September 2025 - Lateinamerika, Afrika Subsahara, Nahost, Nordafrika:
Bewerbungsschluss: 24. September 2024,
Auswahltermin im November/Dezember für Förderbeginn ab Februar/März 2025 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland)
Bewerbungsschluss: 01. April 2025,
Auswahltermin im Mai/Juni für Förderbeginn ab August/September 2025 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland) - Süd-/Südostasien, Ozeanien:
Bewerbungsschluss: 12. September 2024,
Auswahltermin im November/Dezember für Förderbeginn ab Februar/März 2025 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland)
Bewerbungsschluss: 20. Februar 2025,
Auswahltermin im Juni für Förderbeginn ab Juli/August/September/Oktober 2025 oder ab Februar/März/April 2026 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland) - Australien, Neuseeland, Japan, Korea:
Bewerbungsschluss: 20. Februar 2025,
Auswahltermin im Juni für Förderbeginn ab Juli/August/September/Oktober 2025 oder ab Februar/März/April 2026 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland) - Taiwan, VR China, Hongkong, Macao, Singapur:
Bewerbungsschluss: 12. September 2024,
Auswahltermin im Dezember für Förderbeginn ab August/ September 2025
Eine Bewerbung für Studien- oder Praxisaufenthalte ist für bestimmte Länder auf Grund der Lage vor Ort nicht möglich. Bitte beachten Sie die folgenden Informationen. Da die Sicherheitslage in vielen Ländern kein einheitliches Niveau aufweist, informieren Sie sich bitte auf der Website des Auswärtigen Amtes insbesondere zu den Teilreisewarnungen und kontaktieren Sie uns (siehe „Kontakt und Beratung“), ob eine Förderung an Ihren Wunsch-Standort möglich ist.
Bewerbungsunterlagen
Im DAAD-Portal einzeln hochzuladende Dokumente:
- Online-Bewerbungsformular
- Tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis der Praktikumsstelle (Praktikumsvertrag); falls Ihr Aufenthalt mit dem Studiensemester beginnt und Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen Praktikumsvertrag haben, genügt zunächst eine Bescheinigung Ihrer Hochschule in Deutschland, dass der Lehrplan Ihres Studiengangs ein Praxissemester vorschreibt und dieses im Ausland absolviert werden kann. Der DAAD kann Ihnen zunächst ein Stipendium für die Dauer des Studienvorhabens gewähren. Dieses Stipendium kann verlängert werden, wenn Sie Ihre Praktikumsstelle spätestens 3 Monate nach Antritt des Stipendiums nachweisen und Ihre Hochschule die Anerkennung als Praxissemester bestätigt. Bitte laden Sie die Dokumente im Portal unter „Bescheinigung Heimathochschule“ hoch.
- Zusage der Hochschule in Deutschland über die spätere Anerkennung als Praxissemester. Bitte laden Sie die Bescheinigung im Portal unter „Bescheinigung Heimathochschule“ hoch.
- Studienplan (max. 5 Seiten): Detaillierte Beschreibung des Studienvorhabens sowie gegebenenfalls der im Rahmen einer Masterarbeit vorgesehenen Forschungsarbeit (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 6). Bitte laden Sie den Studienplan im Portal unter „Zeitplan“ hoch.
- Motivationsschreiben (max. 2 Seiten): Darlegung der fachlichen und persönlichen Motive für Ihr geplantes Vorhaben (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 7). Bitte laden Sie das Motivationsschreiben im Portal unter „Vorhaben/Motivation“ hoch.
- Bewerberinnen und Bewerber im Bachelorstudium (oder Äquivalent): aktueller Notenauszug (z.B. Transcript of Records, inklusive Credit Points und Noten nach ECTS). Zusätzlich ggf. Zwischen- und Vorprüfungszeugnisse; Wenn Sie die Prüfung nach Einreichen der Bewerbungsunterlagen ablegen, reichen Sie die Zeugnisse bitte schnellstmöglich nach. Bitte laden Sie die Unterlagen im Portal unter „Leistungsnachweise“ hoch.
- Bewerberinnen und Bewerber, die während des Masterstudiums ins Ausland gehen möchten: Abschlusszeugnis mit Einzelnoten, falls zum Zeitpunkt der Bewerbung vorhanden. Anderenfalls einen aktuellen Notenauszug (z.B. Transcript of Records, inklusive Credit Points und Noten nach ECTS), sowie Nachreichung des Abschlusszeugnisses bis spätestens zum Stipendienantritt. Bitte laden Sie die Unterlagen im Portal unter „Hochschulzeugnisse“ hoch.
- Falls bereits vorhanden: Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife etc.) mit Einzelnoten
- Sprachnachweis (bei mehreren Zielländern ggf. mehrere Nachweise) über Ihre aktuellen Kenntnisse der Unterrichts- oder Arbeitssprache/n Ihrer Zielinstitution, die für die erfolgreiche Durchführung Ihres Vorhabens notwendig sind. Falls Ihr Vorhaben Feldforschung oder Interviews beinhaltet, sind zusätzlich Kenntnisse der Landessprache nachzuweisen, wenn diese von der bzw. den Unterrichts- und Arbeitssprache/n abweicht. Zum Bewerbungstermin darf der Nachweis in der Regel nicht älter als 2 Jahre sein. Reichen Sie bitte entweder das DAAD-Sprachnachweisformular oder ein anderes vom DAAD anerkanntes Sprachzeugnis ein.
Wenn Sie das DAAD-Sprachnachweisformular nutzen, können Sie Ihre Sprachkompetenz an Ihrer deutschen Hochschule bewerten lassen. Wenden Sie sich dafür an das Sprachenzentrum Ihrer Hochschule oder an eine/n Prüfungsberechtigte/n des Fachbereichs für die jeweilige Fremdsprache. Eine Handreichung für Prüfungsberechtigte und Sprachenzentren zum Ausfüllen des Formulars finden Sie hier.
Auf den Sprachnachweis kann nur in Ausnahmefällen verzichtet werden. Lesen Sie hierzu bitte unsere wichtigen Stipendienhinweise (A.9 bis A.15). Falls Sie kein Sprachzeugnis einreichen, laden Sie im Portal unter „Sprachnachweis“ bitte ein Dokument mit einer kurzen Begründung hoch. - Ein aktuelles, unterstützendes Empfehlungsschreiben einer Hochschullehrkraft oder einer promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters oder Assistenz, das über Ihre Qualifikation Auskunft gibt.
Das Empfehlungsschreiben setzt sich aus einem durch die/den Gutachter/in frei formulierten Teil und einem Deckblatt zusammen. Beides muss eingereicht werden. Weitere Informationen zum Empfehlungsschreiben finden Sie im Tab „Zur Bewerbung“ unter dem Punkt „Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt“.
Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen
- Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
- Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr (MEZ bzw. MESZ) des letzten Bewerbungstages. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung nach Möglichkeit einige Tage vor Bewerbungsschluss ein. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls es zu technischen Problemen kommt. Für den fristgerechten Postversand von Empfehlungsschreiben gilt der Poststempel.
- Eine nachträgliche Bewerbung nach dem angegebenen Bewerbungsschluss ist nicht mehr möglich.
- Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.
Kontakt und weitere Informationen
Kontakt und weitere Informationen
- Hier finden Sie gegebenenfalls Informationen zum Hochschul- und Bildungswesen im gewünschten Zielland |.
- Hier finden Sie gegebenenfalls zusätzliche länderbezogene Informationen für Ihr Programm:
- Dann finden Sie die Antworten vielleicht unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
- Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, nutzen Sie bitte unseren Chatbot unten rechts im Bild, um eine schnelle Beratung zu erhalten.
- Alternativ können Sie auch das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers nutzen und uns eine Anfrage schicken. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
Das Info-Center bietet außerdem unter der Rufnummer +49 (228) 882-180 auch eine telefonische Beratung zu folgenden Zeiten an:
Montag bis Donnerstag: 9-12 Uhr sowie 14-16 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
Freitag: 9-14 Uhr (MEZ bzw. MESZ) - Bei technischen Fragen zum Portal/Absenden der Bewerbung wenden Sie sich bitte an portal@daad.de.
Zur Bewerbung
Die Bewerbung für dieses Stipendienprogramm erfolgt online über das DAAD-Portal.
Der Zugang zum Portal ist im Zeitraum 10.06. bis zum angegebenen Bewerbungsschluss geöffnet.
Nach dem Bewerbungsschluss werden keine Bewerbungen mehr entgegengenommen.
Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt
- Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen)
- Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen)
- Unter „Formular Empfehlungsschreiben erzeugen“ können Sie das Deckblatt zum Empfehlungsschreiben im DAAD-Portal als beschreibbares PDF erzeugen.
Schicken Sie das Formular bitte Ihrer Hochschullehrkraft mit der Bitte, es vollständig auszufüllen und ein frei formuliertes Empfehlungsschreiben beizufügen (wie im Formular erklärt). Bitte laden Sie beide Dokumente während des Bewerbungsprozesses im Portal im Schritt "Anlagen" unter „Empfehlungsschreiben“ hoch. Ein Versand des Empfehlungsschreibens per E-Mail ist nicht vorgesehen.
Bitte beachten Sie, dass das Formular im Portal nur bis zum angegebenen Bewerbungsschluss erzeugt werden kann.
Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte per Mail an portal@daad.de.
Sollten Sie inhaltliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den unter "Kontakt und weitere Informationen" genannten Kontakt.
Bitte planen Sie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.
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