Stipendiendatenbank
Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte sowie auch
Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.
Kurzstipendien für Praktika im Ausland • DAAD
Überblick
Programmziel
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) finanziert das Förderprogramm "Kurzstipendien für Praktika im Ausland" aus BMBF-Mitteln. Der DAAD setzt sich zum Ziel, im Rahmen des Kurzstipendienprogramms die Auslandsmobilität von Studierenden zu fördern.
HINWEIS: Für Großbritannien gelten seit dem 1.1.2021 neue Einreisebestimmungen. Die Visaerteilung für Praktika, die nicht studienbegleitend (also bei einer Einreise mit einem „Student Visa“ und dem entsprechenden Zusatz im Visum selber [„work permitted 20 hrs in term time, 40 hrs outside term time“]) oder im Rahmen etablierter Austauschprogramme (z. B. IAESTE, AIESEC) stattfinden, ist sehr restriktiv. Informationen zu den Visa-Regelungen für Einreisen nach Großbritannien finden Sie z.B. auf der Seite der britischen Regierung https://www.gov.uk/check-uk-visa. Bitte informieren Sie sich unbedingt über die Einreisebestimmungen für Ihr Vorhaben, bevor Sie sich bewerben.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich:
1. Eingeschriebene Studierende an deutschen Hochschulen im Bundesgebiet. Diese sind
a) Deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger,
b) Deutschen gleichgestellte Personen gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 2ff., Abs. 2. Abs. 2a und Abs. 3 BAföG sowie
c) Nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventinnen und -absolventen, die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind mit dem Ziel, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen.
2. Deutsche Studierende im Ausland, die ein Praktikum in einem Drittland (Land außerhalb Deutschlands und ihrem Studienland) absolvieren möchten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden selbst organisierte Praktika im Ausland, die in Vollzeit (ab 30h/Woche) bei den folgenden Organisationen/ Institutionen absolviert werden:
- Deutsche Auslandsvertretungen (Das sind ausschließlich: Deutsche Botschaften, Konsulate und Ständige Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland)
- EU-Institutionen, Einrichtungen im UN-System, in den Bretton Woods-Organisationen, bei der NATO, OECD sowie zugelassenen Nichtregierungsorganisationen (Weitere Informationen erhalten Sie bei Bedarf unter auslandspraktikum@daad.de.)
- Deutsche Auslandsschulen
Eine Übersicht zu den Schulen im Ausland finden Sie hier.
Gefördert werden ausschließlich Praktika an Deutschen Auslandsschulen (DAS).
Antragsberechtigt sind ausschließlich Studierende, die sich nicht in einem Lehramtsstudiengang befinden. Lehramtsstudierende, die ein Praktikum an einer schulischen Einrichtung im Ausland anstreben, bewerben sich bitte gesondert über das Programm "Lehramt.International: Auslandspraktika für Lehramtsstudierende". - Goethe-Institute
- Deutsche Archäologische Institute
- Institute der Max Weber Stiftung
- ausgewählte Institutionen der auswärtigen Kulturpolitik (Weitere Informationen erhalten Sie bei Bedarf unter auslandspraktikum@daad.de).
Dauer der Förderung
Das Praktikum muss mindestens 40 Kalendertage umfassen. Es können maximal 3 Monate gefördert werden.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
Stipendienleistungen
1. Einmaliger Reisekostenzuschuss:
- Studierende in Deutschland, die ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten, finden die Höhe des Zuschusses für das angestrebte Zielland hier.
- Deutschen Studierenden im Ausland, die ein Praktikum in einem Drittland (Land außerhalb Deutschlands, das nicht identisch ist mit dem Studienland) absolvieren möchten, können folgende Kosten gegen Beleg erstattet werden:
- Bei Anreise aus dem Studienland ins Drittland und Rückkehr ins Studienland 50% der tatsächlich nachgewiesenen Reisekosten.
- Bei Anreise aus dem Studienland ins Drittland und Rückkehr nach Deutschland
- 50% der tatsächlich nachgewiesenen Reisekosten für die Anreise und
- eine gesonderte Reisekostenpauschale für die Rückkehr nach Deutschland. Weitere Informationen erhalten Sie bei Bedarf unter auslandspraktikum@daad.de. - Studierenden, die sich bei Stipendienantritt bereits seit über drei Monaten im Drittland aufhalten, wird der Zuschuss nicht gezahlt. Stattdessen übernimmt der DAAD 50% der Reisekosten für die Anreise vom derzeitigen Aufenthaltsort im Drittland zum Praktikumsort. Für die Rückkehr ins Studienland werden 50% der tatsächlich nachgewiesenen Reisekosten gewährt. Bei einer Rückreise nach Deutschland wird eine gesonderte Reisekostenpauschale gewährt. Fragen hierzu sind an auslandspraktikum@daad.de zu richten.
2. Monatliches Teilstipendium. Nicht volle Monate werden anteilig berechnet.
Die Höhe der monatlichen Teilstipendienraten nach Ländern finden Sie hier.
Wichtig: Die Förderzusage steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit ausreichender Haushaltsmittel.
Weitere Informationen zur Förderung entnehmen Sie den "Ergänzenden Informationen zum Programm“. Hinweise für BAföG-Empfängerinnen und -Emfänger finden Sie unter Punkt „I. Hinweise zur Förderung“
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie in der Stipendiendatenbank (www.auslands-stipendien.de) auf der Registerkarte „Kontakt und weitere Informationen“ für bestimmte Zielländer weitere - für die Bewerbung wichtige - Hinweise finden können. Diese erscheinen im Ausdruck nur, wenn Sie in der Datenbank zuvor das Zielland ausgewählt haben!
Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerbungsvoraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung erfüllt sein:
- Die Bewerberinnen und Bewerber müssen einen selbst organisierten Praktikumsplatz im Ausland (oder einem Drittland) nachweisen.
- Die Bewerberinnen und Bewerber müssen sich mindestens im 3. Fachsemester eines grundständigen Studiengangs befinden oder in einem Masterstudiengang eingeschrieben sein.
- Der Praktikumszeitraum muss vollständig innerhalb des Immatrikulationszeitraums liegen.
- Der Notendurchschnitt aller bisher absolvierten Prüfungsleistungen des aktuellen Studiengangs darf nicht schlechter als 2,5 sein (bei juristischen Studiengängen: nicht schlechter als „befriedigend“). Masterstudierende, die das 3. Fachsemester noch nicht abgeschlossen haben, können alternativ die Abschlussnote des Bachelor-Studium zu Grunde legen. Leistungen, die im Ausland erbracht wurden, sind in das deutsche Notensystem umzurechnen. Legen Sie bitte eine Umrechnungstabelle der ausländischen Notenskala zum deutschen Notensystem bei. Sollte seitens der eigenen Hochschule keine Durchschnittsnote bereitgestellt werden können, ist diese selber zu berechnen.
- Der Beginn der beantragten Förderung muss mit dem Beginn des Praktikumszeitraums übereinstimmen. An- und Abreisezeiten sind kein Bestandteil der Förderung.
Sprachkenntnisse
Auskunft über die für Ihr Praktikum erforderlichen Sprachkenntnisse erteilt Ihnen Ihre Zielorganisation.
Bewerbungsverfahren
Bewerbungsschluss
Der Antrag ist frühestens 60 und spätestens 32 Kalendertage vor dem Beginn des Praktikums im DAAD-Portal einzureichen.
Eine Wiederbewerbung für dasselbe Förderjahr ist in diesem Programm nicht möglich. Bewerbungen für das Folgejahr können - mit Berücksichtigung der jeweiligen Bewerbungsfristen - erst ab dem 1. November des Jahres eingereicht werden.
Eine Bewerbung für Studien- oder Praxisaufenthalte ist für bestimmte Länder auf Grund der Lage vor Ort nicht möglich. Bitte beachten Sie die folgenden Informationen. Da die Sicherheitslage in vielen Ländern kein einheitliches Niveau aufweist, informieren Sie sich bitte auf der Website des Auswärtigen Amtes insbesondere zu den Teilreisewarnungen und kontaktieren Sie uns (siehe „Kontakt und Beratung“), ob eine Förderung an Ihren Wunsch-Standort möglich ist.
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbung erfolgt über das Bewerbungsportal des DAAD. Sie ist fristgerecht und vollständig einzureichen.
Der Bewerbung sind folgende Dokumente beizufügen:
- Immatrikulationsbescheinigung(en, die den gesamten Praktikumszeitraum abdecken) (einzureichen unter dem Punkt "Zulassung"). Folgebescheinigungen sind zeitnah nachzureichen!
- Praktikumsbescheinigung (mit Briefkopf, (ggf. digitaler) Unterschrift, taggenauem Praktikumszeitraum, der Höhe einer ggf. gezahlten Vergütung, Anzahl der Arbeitsstunden pro Woche) (einzureichen unter dem Punkt "Bescheinigung Gastinstitution")
- Lebenslauf
- Nachweis/e über den Studienfortschritt / jüngste Übersicht der bislang abgelegten Studienleistungen (einzureichen unter dem Punkt „Leistungsnachweise“)
- Zusammenfassung aller Studienleistungen in einer Durchschnittsnote (einzureichen unter dem Punkt „Bescheinigung Heimathochschule“). Studienleistungen, die ausschließlich ECTS- oder Leistungspunkte ausgeben, sind in ein deutsches Notensystem zu übertragen. Eine Umrechnungstabelle der ausländischen Notenskala zum deutschen Notensystem sowie die Berechnung der Durchschnittsnote sind dem Förderantrag beizufügen.
- Nachweis über andere beantragte oder erhaltene Förderungen für den geplanten Auslandsaufenthalt (einzureichen unter dem Punkt „Sonstige Finanzierung“).
Unvollständige Bewerbungen werden aus formalen Gründen abgelehnt.
Alle o.g. Unterlagen müssen der Bewerbung beigefügt sein. Das Nachreichen fehlender Unterlagen ist nicht möglich. Die Verantwortung für die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen liegt bei den Bewerberinnen und Bewerbern.
Die Auswahl erfolgt vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel unter Berücksichtigung der akademischen Leistungen sowie vollständiger Antragsunterlagen. Das Auswahlergebnis wird innerhalb von 4 – 8 Wochen ausschließlich über das Bewerberportal mitgeteilt.
Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen
Datenschutz: Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD und gehen in sein Eigentum über. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums erforderlich sind. Die Unterlagen erfolgloser Bewerberinnen und Bewerber werden nach einer angemessenen Frist gelöscht.
Kontakt und weitere Informationen
Kontakt und weitere Informationen
Auskünfte zum Praktikum erhalten Sie von Ihrer Zieleinrichtung.
Sie haben die Programmausschreibung ausführlich gelesen und haben noch Fragen?
- Dann finden Sie die Antworten vielleicht unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
- Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, nutzen Sie bitte unseren Chatbot unten rechts im Bild, um eine schnelle Beratung zu erhalten.
- Alternativ können Sie auch das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers nutzen und uns eine Anfrage schicken. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
Das Info-Center bietet außerdem unter der Rufnummer +49 (228) 882-180 auch eine telefonische Beratung zu folgenden Zeiten an:
Montag bis Donnerstag: 9-12 Uhr sowie 14-16 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
Freitag: 9-14 Uhr (MEZ bzw. MESZ) - Bei technischen Fragen zum Portal/Absenden der Bewerbung wenden Sie sich bitte an portal@daad.de.
Zur Bewerbung
Die Bewerbung für dieses Stipendienprogramm erfolgt online über das DAAD-Portal.
Nach dem Bewerbungsschluss werden keine Bewerbungen mehr entgegengenommen.
Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt
- Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen)
- Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen)
Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte per Mail an portal@daad.de.
Sollten Sie inhaltliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den unter "Kontakt und weitere Informationen" genannten Kontakt.
Bitte planen Sie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.
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