Stipendiendatenbank
Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte sowie auch
Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.
Stipendien für ein LL.M. (Master of Laws) Aufbaustudium • DAAD
Basis-Voraussetzungen
Status: |
Graduierte Promovierte |
Zielland: |
nur bestimmte
Die Förderung durch dieses Programm ist auf bestimmte Zielländer beschränkt. Die entsprechende Länderauswahl finden Sie auf der Detailseite des Förderprogramms unter "Kontakt und weitere Informationen". |
Fachrichtung: |
siehe Liste
Gilt für folgende Fachrichtungen:
|
Überblick
Programmziel
Ziel des Programms ist es, graduierten Juristinnen und Juristen an einer ausländischen Hochschule den Erwerb des akademischen Grads LL.M. (Master of Laws) zu ermöglichen.
Bitte beachten Sie, dass für dieses Programm Regelungen gelten, die von den Angaben in den "wichtigen Stipendienhinweisen" abweichen können.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Juristinnen und Juristen mit abgeschlossener erster juristischer Prüfung und Graduierte rechtswissenschaftlicher Bachelor- oder Masterstudiengänge.
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Voraussetzungen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Teilnahme an akkreditierten LL.M.-Studiengängen ausländischer Hochschulen.
Ein Aufenthalt kann auch an mehreren Gastinstitutionen in einem Land stattfinden.
Dauer der Förderung
Gefördert wird die Dauer des LL.M.-Studiengangs. Einzelne Semester oder anteilige Laufzeitförderungen können nicht gewährt werden.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
Stipendienleistungen
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: (in diesem Programm gelten die Raten für Studierende/Graduierte). Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Förderungen, die im akademischen Jahr 2024/2025 vergeben werden.
- Reisekostenzuschuss je nach Gastland
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- Zuschuss zu Studiengebühren bis zu einer Obergrenze: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 4
- Zuschuss zu einem Sprachkurs (Landessprache oder Unterrichts- bzw. Arbeitssprache): Weitere Informationen
- Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 7
- Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen (bitte einen Kostenvoranschlag mit Bestätigung der/des betreuenden Hochschullehrenden bereits mit der Bewerbung einreichen). Übernachtungskosten können nicht erstattet werden.
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie in der Stipendiendatenbank (www.auslands-stipendien.de) auf der Registerkarte „Kontakt und weitere Informationen“ für bestimmte Zielländer weitere - für die Bewerbung wichtige - Hinweise finden können. Diese erscheinen im Ausdruck nur, wenn Sie in der Datenbank zuvor das Zielland ausgewählt haben!
Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerbungsvoraussetzungen
- Zum Bewerbungstermin sollte bereits die Zulassung der Gasthochschule nachgewiesen werden; diese muss dem DAAD spätestens zum Antritt des Stipendiums vorgelegt werden.
- Für Bewerberinnen und Bewerber mit erster juristischer Prüfung: Zum Bewerbungstermin muss die ‚Erste juristische Prüfung‘ mit mindestens „vollbefriedigend“ nachgewiesen werden.
- Für Absolventinnen und Absolventen eines rechtswissenschaftlichen Bachelor- oder Masterstudiengangs: Zum Bewerbungstermin muss dem DAAD das Bachelor-Abschlusszeugnis vorliegen. Ebenso muss dem DAAD zum Bewerbungstermin eine schriftliche Bestätigung des Prüfungsamtes der Hochschule über die Notenverteilung in den juristischen Bachelor- und Masterstudiengängen der Hochschule sowie die Bestätigung, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber zu den 20 Prozent besten Absolventinnen und Absolventen des rechtswissenschaftlichen Studiengangs zählt, vorliegen.
- Der Hochschulabschluss bzw. das Examen darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt A, Punkt 5). Liegen bereits Bachelor- und Masterabschluss vor, zählt die Frist ab dem Zeitpunkt des Masterabschlusses. Liegt bereits das 2. juristische Staatsexamen und/oder eine Promotion vor, zählt die Frist ab dem Erwerb der 1. juristischen Staatsprüfung.
- Wenn Sie Ihr Studium in Deutschland abgeschlossen haben, können Sie sich für die Förderung eines Masterstudiums oder des zweiten Jahres eines schon begonnenen Masterstudiums in Ihrem aktuellen Aufenthaltsland bewerben. Voraussetzung ist, dass Sie bei Bewerbungsschluss noch nicht länger als ein Jahr in diesem Land leben.
Für die Förderung eines Masterstudiums in einem anderen Land können Sie sich unabhängig von Ihrer Aufenthaltsdauer im Ausland bewerben. - Wenn Sie Ihr Studium im Ausland abgeschlossen haben, können Sie sich in aller Regel nur für ein Masterstudium in einem anderen Land bewerben. Für die Förderung im aktuellen Aufenthaltsland müssen besondere Gründe vorliegen, die sich aus dem Vorhaben zwingend ergeben (bitte im Motivationsschreiben erläutern).
Auswahlverfahren
Der DAAD beruft nach fachlichen und ggf. regionalen Gesichtspunkten zusammengesetzte Auswahlkommissionen ein, die die vorgelegten Bewerbungen begutachten und über die Stipendienvergabe entscheiden. Im Bedarfsfall werden zusätzliche Stellungnahmen und Fachgutachten schriftlich eingeholt. An der Auswahl beteiligt sind außerdem ehemalige DAAD-Stipendiatinnen und -Stipendiaten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DAAD-Geschäftsstelle. Letztere haben dabei kein Stimmrecht.
Unabhängig vom angestrebten Zielland erfolgt die Auswahl aller Bewerberinnen und Bewerber um ein Stipendium für einen LL.M.-Abschluss in einem zweistufigen Auswahlverfahren: Vorauswahl auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen sowie Endauswahl mit persönlicher Vorstellung.
Je nach Anzahl der Bewerbungen und der zur Verfügung stehenden Mittel werden die Bewerberinnen und Bewerber mit den besten Examensnoten zur persönlichen Vorstellung eingeladen.
Sprachkenntnisse
Bewerberinnen und Bewerber um ein LL.M.-Stipendium müssen ihrer Bewerbung das Ergebnis des TOEFL-Tests mit mind. 100 Punkten oder IELTS-Tests mit mind. 7 Punkten beifügen. Für Bewerbungen nach Großbritannien kann auch der Cambridge English (früher ESOL): Advanced (CAE) eingereicht werden.
Ausnahmen können gemacht werden, wenn die Gasthochschule nachweislich keinen der o.g. Tests fordert. Dann muss alternativ das DAAD-Sprachnachweisformular, mit mind. 4 Sternen in allen Kategorien, eingereicht werden.
Die Sprachnachweise sollten nicht älter als zwei Jahre sein.
Ein einschlägiger Hochschulabschluss in der Sprache des Gastlandes wird als Alternative zum Sprachnachweis anerkannt.
Bewerbungsverfahren
Bewerbungsschluss
01. März 2023 / Stipendienbeginn frühestens ab 01. August des laufenden Jahres
Die Bewerbungstermine werden mindestens einmal jährlich aktualisiert. In den meisten Fällen liegen sie im gleichen Zeitraum wie im Vorjahr.
Bewerbungsunterlagen
Im DAAD-Portal hochzuladende Dokumente:
- Online-Bewerbungsformular
- Tabellarischer Lebenslauf
- Detaillierte Beschreibung des Studienvorhabens (Studienplan) sowie gegebenenfalls der im Rahmen einer Masterarbeit vorgesehenen Forschungsarbeit (max. 5 Seiten)
- Darlegung der fachlichen und persönlichen Motive für das geplante Vorhaben (Motivationsschreiben)
- Abschlusszeugnis: 'Erste juristische Prüfung'/Bachelorzeugnis (LLB)
- Aufstellung sämtlicher besuchter Übungs- und Seminarveranstaltungen (inklusive Credit Points und Noten nach ECTS), deren Richtigkeit von der Hochschule (z.B. Akademisches Auslandsamt) bestätigt sein muss
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife etc.) mit Einzelnoten
- Zulassung zur Gasthochschule
- Bewerberinnen und Bewerber um ein LL.M-Stipendium müssen ihrer Bewerbung das Ergebnis des TOEFL-Tests mit mind. 100 Punkten oder IELTS-Tests mit mind. 7 Punkten beifügen. Für Bewerbungen nach Großbritannien kann auch der Cambridge English (früher ESOL): Advanced (CAE) eingereicht werden. Ausnahmen können gemacht werden, wenn die Gasthochschule keinen der o.g. Tests fordert. Dann muss alternativ das DAAD-Sprachnachweisformular, mit mind. 4 Sternen in allen Kategorien, eingereicht werden. Die Sprachnachweise sollten nicht älter als zwei Jahre sein.
- wenn möglich eine Bescheinigung über das Ranking der Prüfung innerhalb des Bundeslandes bzw. der Hochschule oder des Fachs
- die Bescheinigung des Prüfungsamtes der Hochschule über die Notenverteilung in den juristischen Bachelor- und Masterstudiengängen der Hochschule sowie die Bestätigung, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber zu den 20 Prozent besten Absolventinnen und Absolventen des rechtswissenschaftlichen Studiengangs zählt
Per Post einzureichen:
- Ein aktuelles Gutachten einer bzw. eines Hochschullehrenden, das über Ihre Qualifikation Auskunft gibt. Bitte beachten Sie hierzu unbedingt die Hinweise auf dem Reiter „Zur Bewerbung“.
Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen
- Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
- Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr (MEZ bzw. MESZ) des letzten Bewerbungstages. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung nach Möglichkeit nicht erst am letzten Bewerbungstag ab. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls es zu technischen Problemen kommt.
- Bitte beachten Sie, dass nach dem angegebenen Bewerbungsschluss keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden. Für den fristgerechten Postversand von Gutachten gilt der Poststempel.
- Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.
Kontakt und weitere Informationen
Kontakt und weitere Informationen
Hier finden Sie wichtige Hinweise zu DAAD-Stipendien.
Hier finden Sie gegebenenfalls zusätzliche länderbezogene Informationen für Ihr Programm:
Hier finden Sie gegebenenfalls Informationen zum Hochschul- und Bildungswesen im gewünschten Zielland |
Sie haben die Programmbeschreibung ausführlich gelesen und haben noch Fragen? Dann finden Sie vielleicht Ihre Antwort unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers und schicken Sie uns eine Anfrage. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
Das Info-Center bietet außerdem unter der Rufnummer +49 (228) 882-180 auch eine telefonische Beratung zu folgenden Zeiten an:
Montag bis Donnerstag: 9-12 Uhr sowie 14-16 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
Freitag: 9-14 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
Gegenstipendien: Einige ausländische Regierungen stellen dem DAAD im Rahmen dieses DAAD-Stipendienprogramms Stipendienmittel zur Vergabe zur Verfügung (sog. „Gegenstipendien“). Die Gegenstipendien werden grundsätzlich vorrangig genutzt. Zunächst durchlaufen alle Bewerberinnen und Bewerber den für DAAD-Stipendien vorgesehenen Auswahlprozess. Das bei Zielländern mit Gegenstipendienangebot anschließende Nominierungsverfahren ist für die Bewerberinnen und Bewerber obligatorisch. Das Einverständnis zur Weitergabe der Bewerbungsunterlagen an die ausländische Stelle erklären die Bewerberinnen und Bewerber auf dem Online-Formular im DAAD-Portal. Liegen die Stipendienleistungen der ausländischen Regierung unter der vom DAAD festgelegten Stipendienhöhe, wird das Gegenstipendium entsprechend aufgestockt – soweit und solange Aufstockungsmittel zur Verfügung stehen. Darüber hinaus angebotene Gegenstipendien werden ggf. ohne Aufstockung an im Ranking nachfolgende Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Das Nominierungsverfahren für Gegenstipendien ist je nach Zielland sehr unterschiedlich und kann zu längeren Vorlaufzeiten führen. Die betroffenen Bewerberinnen und Bewerber werden spätestens nach der Auswahl über Einzelheiten des Nominierungsverfahrens und ggf. einzureichende Unterlagen informiert.
Zur Bewerbung
Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
Der Zugang zum Portal wird in der Regel mindestens 6 Wochen vor Bewerbungsschluss geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass nach dem Bewerbungsschluss keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden.
Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt
- Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen)
- Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen)
- Unter „Gutachten anfordern“ können Sie das Gutachtenformular im DAAD-Portal als beschreibbares PDF erzeugen. Ob ein Gutachten eingereicht werden muss, erfahren Sie im Tab „Bewerbungsverfahren“ unter dem Abschnitt „Bewerbungsunterlagen“.
Schicken Sie das Gutachtenformular bitte Ihrer Gutachterin bzw. Ihrem Gutachter per E-Mail mit der Bitte, das Formular vollständig auszufüllen und ein frei formuliertes Gutachten beizufügen (wie im Formular erklärt). Das Gutachten ist in einem verschlossenen Umschlag an Sie zurückzusenden, alternativ kann es auch direkt von Ihrer Gutachterin bzw. Ihrem Gutachter an den DAAD, Kennedyallee 50, 53175 Bonn, gesendet werden. Für den fristgerechten Postversand gilt der Poststempel.
Das Gutachten ist vertraulich und darf von Ihnen nicht eingesehen werden!
Bitte beachten Sie, dass das Gutachtenformular im Portal nur bis zum angegebenen Bewerbungsschluss erzeugt werden kann.
Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, hilft Ihnen die technische Portal-Hotline wochentags von 9 bis 12 Uhr unter (+49) 228/882-8888 oder per Mail unter portal@daad.de weiter.
Bitte planen Sie die Erreichbarkeit der Hotline sowie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.