Stipendiendatenbank
Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte sowie auch
Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.
Stipendien zum Studium asiatischer Sprachen • DAAD
Basis-Voraussetzungen
Status: |
Graduierte Promovierte |
Zielland: |
nur bestimmte
Die Förderung durch dieses Programm ist auf bestimmte Zielländer beschränkt. Die entsprechende Länderauswahl finden Sie auf der Detailseite des Förderprogramms unter "Kontakt und weitere Informationen". |
Fachrichtung: |
siehe Liste
Gilt für folgende Fachrichtungen:
|
Überblick
Programmziel
Ziel des Programms ist es, Hochschulabsolventinnen und -absolventen die Möglichkeit zu geben, bereits vorhandene Kenntnisse asiatischer Sprachen zu verbessern.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich alle gut qualifizierten Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit Grundkenntnissen in einer der ausgeschriebenen asiatischen Sprachen vorzugsweise aus technischen, naturwissenschaftlichen sowie wirtschafts- oder verwaltungsbezogenen Fächern. Nicht bewerben können sich Graduierte asiatischer Philologien und landeskundlicher Studiengänge, für die Förderungsmöglichkeiten im allgemeinen Jahresstipendienprogramm bestehen.
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Voraussetzungen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Teilnahme an einem Sprachkurs zur Vertiefung bereits während, neben oder nach dem Studium erworbener Sprachkenntnisse an einer Hochschule oder anerkannten Sprachschule des Gastlandes.
Dauer der Förderung
Dieses Stipendium gilt für die Dauer eines Studienjahres (2 Semester oder drei Trimester).
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
Stipendienleistungen
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: (in diesem Programm gelten die Raten für Studierende/Graduierte). Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Förderungen, die im akademischen Jahr 2023/2024 vergeben werden.
- Reisekostenzuschuss je nach Gastland
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- Zuschuss zu ggf. anfallenden Studiengebühren bis zu einer Obergrenze: Weitere Informationen
- Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartner und -partnerinnen und/oder Kinder: Weitere Informationen
- Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen (bitte einen Kostenvoranschlag mit Bestätigung des betreuenden Hochschullehrers mit der Bewerbung einreichen)
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie in der Stipendiendatenbank (www.auslands-stipendien.de) auf der Registerkarte „Kontakt und weitere Informationen“ für bestimmte Zielländer weitere - für die Bewerbung wichtige - Hinweise finden können. Diese erscheinen im Ausdruck nur, wenn Sie in der Datenbank zuvor das Zielland ausgewählt haben!
Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerbungsvoraussetzungen
Bevorzugt werden Bewerberinnen und Bewerber mit technischer, naturwissenschaftlicher sowie wirtschafts- oder verwaltungsbezogener Hochschulausbildung.
Grundsätzlich steht den Bewerberinnen und Bewerbern die Wahl der Gasthochschule frei, doch behält sich der DAAD vor, das Stipendium für eine Gasthochschule seiner Wahl zu verleihen.
Sie haben vor Stipendienantritt einen der folgenden Abschlüsse an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder eines akkreditierten Studiengangs einer Berufsakademie erworben oder Sie verfügen über einen gleichwertigen ausländischen Abschluss:
- mindestens dreijähriger Bachelor
- Master
- Magister
- Diplom
- 1. oder 2. juristische Prüfung
- 1. oder 2. Staatsprüfung für das Lehramt
- 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
Falls Sie Ihr Studium bereits abgeschlossen haben und sich zum Zeitpunkt der Bewerbung im Ausland aufhalten, gilt:
- Wenn Sie Ihr Studium in Deutschland abgeschlossen haben, können Sie sich für die Förderung eines Masterstudiums oder des zweiten Jahres eines schon begonnenen Masterstudiums in Ihrem aktuellen Aufenthaltsland bewerben. Voraussetzung ist, dass Sie bei Bewerbungsschluss noch nicht länger als ein Jahr in diesem Land leben.
Eine Bewerbung für die Förderung eines Masterstudiums in einem anderen Land ist unabhängig von Ihrer Aufenthaltsdauer im Ausland möglich. - Wenn Sie Ihr Studium im Ausland abgeschlossen haben, können Sie sich in aller Regel nur für einen Aufenthalt in einem anderen Land bewerben. Für die Förderung im aktuellen Gastland müssen besondere Gründe vorliegen, die sich aus dem Vorhaben zwingend ergeben (bitte im Motivationsschreiben erläutern).
Auswahlverfahren
Die Auswahlkommissionen setzen sich nach fachlichen und ggf. regionalen Gesichtspunkten zusammen. Die ehrenamtlichen Kommissionsmitglieder werden vom Vorstand des DAAD berufen und sind in erster Linie Hochschullehrende deutscher Hochschulen. Sie begutachten die Bewerbungen und entscheiden über die Stipendienvergabe. An der Auswahl können auch ehemalige DAAD-Stipendiatinnen und -Stipendiaten beteiligt sein. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DAAD leiten die Sitzung, haben jedoch kein Stimmrecht.
Sprachkenntnisse
Grundkenntnisse in einer der ausgeschriebenen asiatischen Sprachen sind erforderlich.
Bewerbungsverfahren
Bewerbungsunterlagen
Im DAAD-Portal hochzuladende Dokumente:
- Online-Bewerbungsformular
- Tabellarischer Lebenslauf
- Motivationsschreiben: Warum haben Sie begonnen diese Sprache zu lernen und in welchem Zusammenhang steht die Vertiefung der Sprachkenntnisse zu Ihrer akademischen und/oder beruflichen Zukunft? (maximal 3 Seiten)
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife etc.) mit Einzelnoten
- Alle akademischen Abschlusszeugnisse mit Einzelnoten. Sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Zeugnis noch nicht vorliegen, reicht vorerst eine Aufstellung sämtlicher bis dahin besuchter Übungs- und Seminarveranstaltungen (inklusive Credit Points und Noten nach ECTS), deren Richtigkeit von der Hochschule (z.B. Akademisches Auslandsamt) bestätigt sein muss. Das letzte Abschlusszeugnis muss bis spätestens zum Stipendienantritt nachgereicht werden.
- Nachweis über Englischkenntnisse sowie Nachweis über Vorkenntnisse der gewählten asiatischen Sprache.
Per Post oder per Scan durch den Gutachter einzureichen:
- Ein aktuelles Gutachten eines Hochschullehrers / einer Hochschullehrerin, das über Ihre Qualifikation Auskunft gibt. Bei berufstätigen Bewerberinnen und Bewerbern kann das Gutachten vom Arbeitgeber stammen.
Bewerbungsschluss
- VR China, Taiwan, Hongkong, Macao, Singapur:
30. September 2022, Auswahltermin im Dezember für Förderbeginn ab September 2023 - Japan und Korea:
16. März 2023, Auswahltermin im Juni für Förderbeginn ab September/Oktober 2023 oder ab März/April 2024 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland) - Süd-/Südostasien und Ozeanien (ohne Australien und Neuseeland):
30. September 2022, Auswahltermin Dezember für Förderbeginn ab Februar/März 2023 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland)
16. März 2023, Auswahltermin im Juni für Förderbeginn ab August/September 2023 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland)
Die Bewerbungstermine werden mindestens einmal jährlich aktualisiert. In den meisten Fällen liegen sie im gleichen Zeitraum wie im Vorjahr.
Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen
Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen. Für den fristgerechten Postversand von ggf. einzureichenden Gutachten gilt der Poststempel.
Datenschutz: Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD und gehen in sein Eigentum über. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums erforderlich sind. Die Unterlagen erfolgloser Bewerberinnen und Bewerber werden nach einer angemessenen Frist gelöscht.
Kontakt und weitere Informationen
Kontakt und weitere Informationen
DAAD
ST34
Janine Goldgrebe
Kennedyallee 91-103
53175 Bonn
Tel.: 0228 882-640
E-Mail: goldgrebe@daad.de
Ansprechpartner für Taiwan und Korea:
Simon Schumacher
Tel.: 0228 882-366
E-Mail: s.schumacher@daad.de
Hier finden Sie wichtige Hinweise zu DAAD-Stipendien.
Hier finden Sie gegebenenfalls zusätzliche länderbezogene Informationen für Ihr Programm:
Hier finden Sie gegebenenfalls Informationen zum Hochschul- und Bildungswesen im gewünschten Zielland |
Sie haben die Programmbeschreibung ausführlich gelesen und haben noch Fragen? Dann finden Sie vielleicht Ihre Antwort unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers und schicken Sie uns eine Anfrage. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
Bitte beachten Sie, dass die Stipendienzeit unter Umständen von der Rentenversicherung als Weiterbildungsmaßnahme eingestuft und daher nicht als Anrechnungszeit für die Rentenversicherung vorgemerkt wird.
Zur Bewerbung
Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
Der Zugang zum Portal wird in der Regel spätestens 6 Wochen vor Bewerbungsschluss geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass nach dem in der Ausschreibung angegebenen Bewerbungsschluss keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden.
Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt
- Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen)
- Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen)
- Fordern Sie Gutachten im DAAD-Portal an (falls erforderlich, siehe Abschnitt „Bewerbungsunterlagen“ auf der Registerkarte „Bewerbungsverfahren“)
Das von der Gutachterin bzw. vom Gutachter auszufüllende Formular erzeugen Sie im DAAD-Portal in der Rubrik „Gutachten anfordern“ als beschreibbares PDF. Schicken Sie das Formular bitte Ihrer Gutachterin bzw. Ihrem Gutachter per E-Mail mit der Bitte, das Formular vollständig auszufüllen und direkt an den DAAD weiterzuleiten.
Bitte beachten Sie, dass das Gutachtenformular im Portal ausschließlich während der Bewerbungsfrist (ab ca. 6 Wochen vor Bewerbungsschluss) erzeugt werden kann.
Erzeugen Sie bitte pro Gutachter jeweils ein Gutachtenformular.
Per Post einzureichende Unterlagen senden Sie bitte an den DAAD, Kennedyallee 50, 53175 Bonn.
Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, hilft Ihnen die technische Portal-Hotline wochentags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr unter (+49) 228/882-8888 oder per Mail unter portal@daad.de weiter.
Bitte planen Sie die Erreichbarkeit der Hotline bei Ihrer Bewerbung mit ein.