Stipendiendatenbank
Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte sowie auch
Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.
Kurzfristige Studienaufenthalte für Graduierte im Fachbereich Bildende Kunst/Design/Film • DAAD
Überblick
Programmziel
Ziel des Programms ist, besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen im Fachbereich „Bildende Kunst, Design, Film“ zur künstlerischen Weiterbildung im Ausland zu fördern.
Wer kann sich bewerben?
Sie können sich bewerben, wenn Sie Absolventin bzw. Absolvent einer staatlichen Kunst- oder Filmhochschule, Akademie oder Fachhochschule bzw. einer staatlich anerkannten Hochschuleinrichtung in den Fachbereichen Bildende Kunst, Design, Film sind.
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Voraussetzungen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.
Was wird gefördert?
- Kurzfristige Studienaufenthalte im Ausland (Recherche und Materialsammlung)
- Hochschulkurse (ohne Studiengebührenübernahme)
- Freie Aufenthalte zur Durchführung eines Projektes
Nicht gefördert werden:
- Strukturierte Studienprogramme von längerer Dauer und mit Studiengebühren
- Ausstellungsvorbereitungsreisen
Dauer der Förderung
Gefördert werden Aufenthalte für eine Dauer von 1-6 Monaten. Die genaue Laufzeit wird von der Auswahlkommission festgelegt und kann entsprechenden Kürzungen unterliegen.
Die Förderung ist in der Regel im Akademischen Jahr 2027/2028 anzutreten.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar und kann nicht in mehrere Abschnitte aufgeteilt werden.
Für Studierende und Graduierte, die sich für längere Aufenthalte interessieren, besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen des Programms "Stipendien für Studierende im Fachbereich Bildende Kunst/Design/Film" zu bewerben.
Stipendienleistungen
Studien- oder Kursgebühren werden bei diesem Stipendienprogramm nicht übernommen.
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: (in diesem Programm gelten die Raten für Studierende/Graduierte). Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Förderungen, die im akademischen Jahr 2027/2028 vergeben werden.
- Reisekostenzuschuss je nach Gastland. Weitere Informationen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 5.
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 7
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben im Gastland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird, wird individuell geprüft und festgelegt: Weitere Informationen
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie in der Stipendiendatenbank (www.auslands-stipendien.de) auf der Registerkarte „Kontakt und weitere Informationen“ für bestimmte Zielländer weitere - für die Bewerbung wichtige - Hinweise finden können. Diese erscheinen im Ausdruck nur, wenn Sie in der Datenbank zuvor das Zielland ausgewählt haben!
Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerbungsvoraussetzungen
Bitte prüfen Sie, ob Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Sie können sich bewerben, wenn Sie Absolventin bzw. Absolvent einer staatlichen Kunst- oder Filmhochschule, Akademie oder Fachhochschule bzw. einer staatlich anerkannten Hochschuleinrichtung in den Fachbereichen Bildende Kunst, Design, Film sind.
- Sie müssen vor Stipendienantritt eine Abschlussprüfung abgelegt haben, wenn die Prüfungsordnung dies vorsieht und belegen dies mit einer entsprechenden Bescheinigung und/oder Urkunde (Bachelor, Master, Diplom, Akademie- oder Absolventenbrief, Meisterschülerurkunde eines Aufbaustudiums) sowie einem Zeugnis. Haben Sie mehrere Prüfungen in verschiedenen Studien- bzw. Ausbildungsabschnitten abgelegt, sind die Nachweise vollständig der Bewerbung beizufügen.
- Wenn die Prüfungsordnung keine Abschlussprüfung vorsieht, muss eine Bescheinigung über die ordentliche Beendigung des Studiums laut Studienordnung und die Exmatrikulation sowie gegebenenfalls eine als Auszeichnung bzw. Ehrung ausgestellte (Meisterschüler-)Urkunde eingereicht werden.
- Ihr Hochschulabschluss / Examen bzw. der Zeitpunkt, zu dem Sie die Hochschule verlassen haben, darf bei Bewerbungsschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegen, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt A, Punkt 5). Liegen bereits Bachelor- und Masterabschluss vor, zählt die Frist ab dem Zeitpunkt des Masterabschlusses.
- Eine Einschreibung an einer ausländischen Hochschule wird nicht gefordert bzw. ist von der Art und Dauer des geplanten Studienaufenthalts abhängig (hier sind besonders die Bedingungen zu beachten, die für die USA, Kanada, Australien und Neuseeland gelten).
Weitere Hinweise:
Bitte recherchieren Sie die für die Durchführbarkeit des Vorhabens relevanten Informationen selbst (z.B. Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen, Visafragen, mögliche entgegenstehende Aufenthalts- und Reiseformalitäten). Einige wichtige Hinweise stellen wir für Sie auf den DAAD-Länderseiten bereit. Die Verantwortung für die Einhaltung von Fristen an ausländischen Hochschulen und Institutionen, die bereits vor dem Ergebnis der Stipendienauswahl liegen können, liegt bei Ihnen.
Kombination eines Kurzfristigen Studienaufenthaltes und eines Stipendiums für Studierende:
- Ein „Kurzfristiger Studienaufenthalt für Graduierte“ kann einmal mit einem „Stipendium für Studierende“ kombiniert werden.
- Zwischen dem Ende des ersten Stipendiums und dem Antritt des zweiten Stipendiums muss eine Pause von einem Jahr liegen. Innerhalb der Gesamtfrist seit Studienabschluss ist nur die Vergabe von maximal zwei Stipendien möglich.
- Kurzfristige Aufenthalte können auch nicht direkt aufeinander folgen. Zwischen dem Ende des ersten kurzfristigen Aufenthalts und dem Beginn des zweiten muss eine Pause von zwei Jahren liegen.
Beispiel 2: Sie möchten kein „Stipendium für Studierende“ wahrnehmen und stattdessen lieber zwei „Kurzfristige Studienaufenthalte für Graduierte“ absolvieren. In diesem Fall muss zwischen den zwei Stipendien ein Zeitraum von zwei Jahren liegen.
Auswahlverfahren
Der DAAD beruft eine nach fachlichen Gesichtspunkten zusammengesetzte Auswahlkommission ein, der Hochschullehrende der verschiedenen Kunst-, Film- und Fachhochschulen angehören. Diese begutachten die vorgelegten Bewerbungen und führen die Auswahlgespräche.
Nach der formalen Prüfung der eingereichten Unterlagen und des künstlerischen Portfolios werden die Bewerberinnen und Bewerber mit vollständigen Unterlagen eingeladen, sich und eine Auswahl Ihrer künstlerischen Arbeiten vor der Auswahlkommission in Person vorzustellen. Hierbei findet die Präsentation der mitgebrachten Werke in Kleingruppen oder Einzelvorstellungen statt, je nach Fachrichtung.
Angaben zu den Bewerbungsunterlagen, die für eine vollständige Bewerbung notwendig sind, finden Sie unter „Bewerbungsunterlagen“ in der Registerkarte „Bewerbungsverfahren“.
Genauere Informationen zur Auswahl vor Ort und den Vorgaben an das Portfolio können Sie bereits jetzt vorbereitend einsehen in unseren zusätzlichen Hinweisen für DAAD-Studienstipendien in den Fachbereichen Bildende Kunst, Design/Visuelle Kommunikation und Film.
Auswahlkriterien
Besonders berücksichtigt werden:
- Die künstlerische Qualifikation und künstlerische Reife, gemessen an Studienleistungen und Portfolio
- Die Qualität des Vorhabens gemessen an Studienplan und Motivationsschreiben sowie ergänzenden Unterlagen. Zur Qualität des Vorhabens zählen die folgenden Aspekte:
- die Begründung der Bewerbung,
- die Plausibilität und Durchführbarkeit des Vorhabens,
- der Stand der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes,
- die Einbettung des Aufenthalts in den künstlerischen Werdegang sowie der Zusammenhang mit beruflichen Perspektiven
- Sprach- und landeskundliche Kenntnisse
- Außerfachliche Kenntnisse, Interessen und außerfachliches Engagement
Bewerbungsverfahren
Bewerbungsschluss
Bewerbungsfrist: 01.10.2026
Auswahltermine für die Präsenzauswahl in der Woche vom 01. - 05.03.2027
Frühester Förderbeginn ab 01.05.2027
Zwischen der Einreichung der Unterlagen und der Benachrichtigung der Bewerberinnen und Bewerber über die Entscheidung der Auswahlkommission liegen bis zu sechs Monate.
Die Bewerbungstermine werden mindestens einmal jährlich aktualisiert. In den meisten Fällen liegen sie im gleichen Zeitraum wie im Vorjahr.
Eine Bewerbung für Studien- oder Praxisaufenthalte ist für bestimmte Länder auf Grund der Lage vor Ort nicht möglich. Bitte beachten Sie die folgenden Informationen. Da die Sicherheitslage in vielen Ländern kein einheitliches Niveau aufweist, informieren Sie sich bitte auf der Website des Auswärtigen Amtes zu Reisewarnungen und Teilreisewarnungen (für einzelne Regionen eines Landes) und kontaktieren Sie uns (siehe „Kontakt und Beratung“), um zu klären, ob eine Förderung an Ihren Wunsch-Standort möglich ist. Generell ist der Stipendienantritt nur möglich, wenn keine Reisewarnung besteht.
Bewerbungsunterlagen
Die Einreichung der Bewerbungsunterlagen und des künstlerischen Portfolios erfolgt in zwei Schritten:
1. Einreichung der Bewerbungsunterlagen über das DAAD-Portal (ohne Portfolio)
2. Einreichung des künstlerischen Portfolios und der ergänzenden Liste über die Mediendatenbank des DAAD (ein Link wird nach Überprüfung der Vollständigkeit der Unterlagen versendet).
1. Einreichung der Bewerbungsunterlagen über das DAAD-Portal (ohne Portfolio)
Nach der Anmeldung im DAAD-Portal füllen Sie bitte die Online-Bewerbung vollständig aus. Die unten aufgelisteten Bewerbungsdokumente laden Sie anschließend im DAAD-Portal im Bereich „Anlagen“ hoch.
Bitte keine Portfolios, Arbeitsproben oder sonstigen Bildzusammenstellungen in das Bewerbungsportal hochladen! Diese sollen nur über den versandten Link in die Mediendatenbank hochgeladen werden nach Aufforderung.
Im DAAD-Portal jeweils einzeln hochzuladende Dokumente:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Studienplan (max. 5 Seiten): Detaillierte Beschreibung des Studien- oder Projektvorhabens (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 6). Bitte laden Sie den Studienplan im Portal unter „Zeitplan“ hoch.
- Motivationsschreiben (max. 2 Seiten): Darlegung der fachlichen und persönlichen Motive für das geplante Vorhaben (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 7). Bitte laden Sie das Motivationsschreiben im Portal unter „Vorhaben/Motivation“ hoch.
- Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung vorhanden: Abschlusszeugnis mit Einzelnoten (z.B. Transcript of Records, inklusive Credit Points und Noten nach ECTS). Anderenfalls einen aktuellen Notenauszug (z.B. Transcript of Records, inklusive Credit Points und Noten nach ECTS), sowie Nachreichung des Abschlusszeugnisses bis spätestens zum Stipendienantritt.
Wenn an der Hochschule keine Abschlussprüfung vorgesehen ist, muss eine Bescheinigung über die ordentliche Beendigung des Studiums laut Studienordnung vorgelegt werden.
Bitte laden Sie die Unterlagen im Portal unter „Hochschulzeugnisse“ hoch. - Sprachnachweis (bei mehreren Zielländern ggf. mehrere Nachweise) über Ihre aktuellen Kenntnisse der Unterrichts- oder Arbeitssprache/n Ihrer Zielinstitution, die für die erfolgreiche Durchführung Ihres Vorhabens notwendig sind. Falls Ihr Vorhaben Feldforschung oder Interviews beinhaltet, sind zusätzlich Kenntnisse der Landessprache nachzuweisen, wenn diese von der bzw. den Unterrichts- und Arbeitssprache/n abweicht. Zum Bewerbungstermin darf der Nachweis in der Regel nicht älter als 3 Jahre sein. Reichen Sie bitte entweder das DAAD-Sprachnachweisformular oder ein anderes vom DAAD anerkanntes Sprachzeugnis ein.
Wenn Sie das DAAD-Sprachnachweisformular nutzen, können Sie Ihre Sprachkompetenz an Ihrer deutschen Hochschule bewerten lassen. Wenden Sie sich dafür an das Sprachenzentrum Ihrer Hochschule oder an eine/n Prüfungsberechtigte/n des Fachbereichs für die jeweilige Fremdsprache. Eine Handreichung für Prüfungsberechtigte und Sprachenzentren zum Ausfüllen des Formulars finden Sie hier.
Auf den Sprachnachweis kann nur in Ausnahmefällen verzichtet werden. Lesen Sie hierzu bitte unsere wichtigen Stipendienhinweise (A.10 bis A.16). Falls Sie kein Sprachzeugnis einreichen, laden Sie im Portal unter „Sprachnachweis“ bitte ein Dokument mit einer kurzen Begründung hoch. - Betreuungszusage nur für den Fall, dass ein Studienaufenthalt bei einer bestimmten Hochschullehrkraft im Ausland geplant ist. Bitte laden Sie diese in dem Fall unter „Sonstiges“ hoch.
- Sonstige ergänzende Unterlagen, die Ihnen für Ihre Bewerbung wichtig erscheinen (z.B. Nachweis von Praktika, Arbeitsbescheinigungen, Auszeichnungen). Laden Sie diese in dem Fall unter „Sonstiges“ hoch.
2. Einreichung der Arbeitsproben über die DAAD-Mediendatenbank
Wenn die formale Prüfung Ihrer Stipendienbewerbung ergeben hat, dass sie die Kriterien der Stipendienausschreibung erfüllt hat und vollständig ist, erhalten Sie im Anschluss an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse einen Link zum Hochladen Ihres künstlerischen Portfolios in die DAAD-Mediendatenbank. Dort laden Sie bitte folgende Dokumente hoch:
- Portfolio mit Arbeitsproben: Informationen zu den formalen Anforderungen finden Sie auf unserer Infoseite "Zusätzliche Hinweise für DAAD-Studienstipendien in den Fachbereichen Bildende Kunst, Design/Visuelle Kommunikation und Film".
- Ergänzende Liste zum Portfolio: Reichen Sie bitte zwingend gemeinsam mit dem Portfolio in der Mediendatenbank die ergänzende Liste zum Portfolio ein. Die Vorlage finden Sie hier -> Ergänzende Liste. Diese ermöglicht es der Kommission Ihre Arbeitsproben besser einzuordnen und zu bewerten.
Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungen sind im Zeitraum Juni bis zum angegebenen Bewerbungsschluss möglich.
- Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal und die Mediendatenbank des DAAD (Künstlerisches Portfolio, Link wird versandt nach Einreichung der Bewerbungsunterlagen via DAAD-Portal).
- Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr (MEZ bzw. MESZ) des letzten Bewerbungstages. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung nach Möglichkeit einige Tage vor Bewerbungsschluss ein. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls es zu technischen Problemen kommt.
- Eine nachträgliche Bewerbung nach dem angegebenen Bewerbungsschluss ist nicht mehr möglich.
- Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.
Kontakt und weitere Informationen
Kontakt und weitere Informationen
- Hier finden Sie gegebenenfalls Informationen zum Hochschul- und Bildungswesen im gewünschten Zielland |.
- Hier finden Sie gegebenenfalls zusätzliche länderbezogene Informationen für Ihr Programm:
- Dann finden Sie die Antworten vielleicht unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
- Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, nutzen Sie bitte unseren Chatbot unten rechts im Bild, um eine schnelle Beratung zu erhalten.
- Alternativ können Sie auch das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers nutzen und uns eine Anfrage schicken. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
Das Info-Center bietet außerdem unter der Rufnummer +49 (0) 228 882-180 auch eine telefonische Beratung zu folgenden Zeiten an:
Montag bis Donnerstag: 9-12 Uhr sowie 14-16 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
Freitag: 9-14 Uhr (MEZ bzw. MESZ) - Bei technischen Fragen zum Portal/Absenden der Bewerbung wenden Sie sich bitte an portal@daad.de.
Sie können die technische Portalhotline wochentags auch telefonisch von 9-12 Uhr und 14-16 Uhr (MEZ/MESZ) unter +49 (0) 228 882-8888 erreichen.
Zur Bewerbung
Die Bewerbung für dieses Stipendienprogramm erfolgt online über das DAAD-Portal.
Der Zugang zum Portal ist im Zeitraum Juni bis zum angegebenen Bewerbungsschluss geöffnet.
Nach dem Bewerbungsschluss werden keine Bewerbungen mehr entgegengenommen.
Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt
- Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen)
- Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen)
Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte per Mail an portal@daad.de.
Sie können die technische Portalhotline wochentags auch telefonisch von 9-12 Uhr und 14-16 Uhr (MEZ/MESZ) unter +49 (0) 228 882-8888 erreichen.
Sollten Sie inhaltliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den unter "Kontakt und weitere Informationen" genannten Kontakt.
Bitte planen Sie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.
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