Stipendiendatenbank

Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte sowie auch Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Bitte beachten Sie:
Die Nutzung des Bewerbungsportals ist mit mobilen Endgeräten nur eingeschränkt möglich. Bitte nutzen Sie zur Bewerbung Ihren Desktop-Computer. Technische Voraussetzungen

Programmziel

Dieses Programm bietet Ihnen die Möglichkeit, sich im Fächerbereich „Bildende Kunst, Design, Film“ im Rahmen eines längeren Studienaufenthalts im Ausland weiterzubilden oder dort einen Abschluss zu machen.

Wer kann sich bewerben?

Sie können sich bewerben, wenn Sie

  • in den Fachbereichen Bildende Kunst, Design, Film studieren und an einer staatlichen Kunst- oder Filmhochschule, Akademie oder Fachhochschule bzw. einer staatlich anerkannten Hochschuleinrichtung immatrikuliert sind
    oder
  • Absolventin bzw. Absolvent der staatlichen Kunst- oder Filmhochschulen, Akademien oder Fachhochschulen bzw. staatlich anerkannten Hochschuleinrichtungen sind.
Bitte beachten Sie: Bei interdisziplinären Studiengängen prüfen Sie anhand der Studienordnung, ob der Schwerpunkt des Studiengangs künstlerisch ausgerichtet ist.

Studierende aus den Bereichen Kunstwissenschaft, Kunstgeschichte oder Restaurierung bewerben sich bitte für die Programme für wissenschaftlichen Fächer "Jahresstipendien für Studienaufenthalte im Ausland" oder "Stipendien für ein Masterstudium im Ausland".
Mit einem künstlerischen Promotionsvorhaben bewerben Sie sich bitte für das Programm Forschungsstipendien für Doktorandinnen und Doktoranden.
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Voraussetzungen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.

Was wird gefördert?

Gefördert wird ein Vollzeit- und Präsenzstudium an einer Hochschule im Ausland:

a) ein Studienaufenthalt ohne Abschluss.
b) die Teilnahme an einem Aufbaustudiengang (z.B. Master) mit Abschluss im Ausland.

Ein Aufenthalt kann auch an mehreren Gastinstitutionen in einem Land bzw. an mehreren Gastinstitutionen in unterschiedlichen Ländern stattfinden, wenn der Studiengang so konzipiert ist (z.B. Doppelmaster-Programme, Kooperationsprogramme).

Dauer der Förderung

Je nach Vorhaben gilt die folgende Förderdauer:

a) Studienaufenthalte ohne Abschluss:
ein akademisches Studienjahr (mind. zwei Semester bzw. drei Trimester bis max. 12 Monate).

b) Teilnahme an einem Aufbaustudiengang (z.B. Master) mit Abschluss:

  • zwischen einem akademischen Studienjahr (zwei Semester bzw. drei Trimester) und max. 24 Monaten je nach Regelstudienzeit des Studiengangs. Bitte geben Sie im Bewerbungsformular den gesamten Zeitraum an, für den Sie das Stipendium beantragen möchten. Wenn Sie bspw. einen 2-jährigen Studiengang planen, müssen Sie als gewünschte Stipendiendauer direkt zwei Jahre angeben.
  • zweites Jahr eines zweijährigen Masterstudiums (zwei Semester bzw. drei Trimester, maximal 12 Monate).
Eine Verlängerung der Förderdauer ist nicht möglich.

Wichtige Hinweise

Stipendienleistungen

Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:

  • eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: (in diesem Programm gelten die Raten für Studierende/Graduierte). Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Förderungen, die im akademischen Jahr 2027/2028 vergeben werden.
  • Reisekostenzuschuss je nach Gastland. Weitere Informationen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 5.
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Darüber hinaus können Sie nach Förderbeginn weitere Leistungen beantragen:
  • Zuschuss zu Studiengebühren bis zu einer Obergrenze: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 4
  • Zuschuss zu einem Sprachkurs (Landessprache oder Unterrichts- bzw. Arbeitssprache): Weitere Informationen
  • Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 7
  • Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen (bitte einen Kostenvoranschlag mit Bestätigung der/des betreuenden Hochschullehrenden bereits mit der Bewerbung einreichen). Übernachtungskosten können nicht erstattet werden.
Leistungen von dritter Seite (zum Beispiel Nebenverdienst, Förderungen von Begabtenförderwerken, sonstige Zweitstipendien) werden teilweise auf das DAAD-Stipendium angerechnet bzw. sind ausgeschlossen. Weitere Informationen dazu finden Sie in den wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt E.

Bewerbungsvoraussetzungen

Bitte prüfen Sie, ob Sie folgende Kriterien erfüllen:

a) Studienaufenthalt ohne Abschluss an einer Hochschule im Ausland
Für einen Studienaufenthalt können Sie sich sowohl im Bachelor- als auch im Masterstudium bewerben. Die Bedingungen hierfür sind folgende:

  • Wenn Sie in einem grundständigen Studiengang (z.B. Bachelor, Diplom etc.) studieren, müssen Sie bei Bewerbungsschluss mindestens im 3. Fachsemester an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Kunsthochschule oder Akademie, Filmhochschule, HAW oder sonstigen staatlichen oder staatlich anerkannten künstlerischen Hochschuleinrichtung eingeschrieben sein.
  • Wenn Sie in einem grundständigen Studiengang studieren und sich bei Bewerbungsschluss im Ausland aufhalten, können Sie sich unter den folgenden Voraussetzungen bewerben:
    • Sie halten sich zum Bewerbungstermin weniger als drei Semester im Gastland auf und möchten Ihren Studienaufenthalt dort (im selben Land) fortsetzen;
    • Der Studienaufenthalt soll nicht in Ihrem Aufenthaltsland, sondern in einem anderen Land stattfinden.
  • Wenn Sie in einem weiterführenden Studiengang (z. B. Master) studieren, müssen Sie spätestens zu Beginn der Förderung an einer der oben genannten Hochschuleinrichtungen in Deutschland eingeschrieben sein.

b) Teilnahme an einem Aufbaustudiengang (z.B. Master) mit Abschluss im Ausland
  • Sie müssen vor Stipendienantritt eine Abschlussprüfung abgelegt haben. Wenn die Prüfungsordnung keine Abschlussprüfung vorsieht, muss eine Bescheinigung über die ordentliche Beendigung des Studiums laut Studienordnung vorgelegt werden.
  • Ihr Hochschulabschluss / Examen bzw. der Zeitpunkt, zu dem Sie die Hochschule verlassen haben, darf bei Bewerbungsschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegen, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt A, Punkt 5). Liegen bereits Bachelor- und Masterabschluss vor, zählt die Frist ab dem Zeitpunkt des Masterabschlusses.
  • Falls Sie Ihr Studium bereits abgeschlossen haben und sich zum Zeitpunkt der Bewerbung im Ausland aufhalten, gilt:
    • Wenn Sie Ihr Studium in Deutschland abgeschlossen haben, können Sie sich für die Förderung eines Masterstudiums oder des zweiten Jahres eines schon begonnenen Masterstudiums in Ihrem aktuellen Aufenthaltsland bewerben. Voraussetzung ist, dass Sie bei Bewerbungsschluss noch nicht länger als ein Jahr in diesem Land leben.
      Für die Förderung eines Masterstudiums in einem anderen Land können Sie sich unabhängig von Ihrer Aufenthaltsdauer im Ausland bewerben.
    • Wenn Sie Ihr Studium im Ausland abgeschlossen haben, können Sie sich in aller Regel nur für ein Masterstudium in einem anderen Land bewerben. Für die Förderung im aktuellen Aufenthaltsland müssen besondere Gründe vorliegen, die sich aus dem Vorhaben zwingend ergeben (bitte im Motivationsschreiben erläutern).
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbungs- und Einschreibungsfristen Ihrer Gasthochschule und Einreiseregelungen für Ihr Gastland. Einige wichtige Hinweise stellen wir für Sie auf den DAAD-Länderseiten bereit.
Kombination eines Kurzfristigen Studienaufenthalts und eines Stipendiums für Studierende:
  • Ein "Kurzfristiger Studienaufenthalt für Graduierte“ kann nur einmal mit einem „Stipendium für Studierende“ kombiniert werden.
  • Zwischen dem Ende des ersten Stipendiums und dem Antritt des zweiten Stipendiums muss eine Pause von einem Jahr liegen.
  • Innerhalb der Gesamtfrist seit Studienabschluss ist nur die Vergabe von maximal zwei Stipendien möglich.
Beispiel: Sie möchten einen „Kurzfristigen Studienaufenthalt für Graduierte“ absolvieren nach Ihrem Bachelorstudium/Grundstudium. Ein Jahr nach Ablauf der Förderung können Sie ein „Stipendium für Studierende“ wahrnehmen. Ein weiteres Stipendium ist danach in Ihrem Studienabschnitt nicht mehr möglich.

Auswahlverfahren

Der DAAD beruft eine nach fachlichen Gesichtspunkten zusammengesetzte Auswahlkommission ein, der Hochschullehrende der verschiedenen Kunst- und Filmhochschulen angehören. Diese begutachten die vorgelegten Bewerbungen und führen die Auswahlgespräche.
Nach der formalen Prüfung der eingereichten Unterlagen und des künstlerischen Portfolios werden die Bewerberinnen und Bewerber mit vollständigen Unterlagen eingeladen, sich und eine Auswahl Ihrer künstlerischen Arbeiten vor der Auswahlkommission persönlich vorzustellen. Hierbei findet die Präsentation der mitgebrachten Werke in Kleingruppen oder Einzelvorstellungen statt, je nach Fachrichtung.
Angaben zu den Bewerbungsunterlagen, die für eine vollständige Bewerbung notwendig sind, finden Sie unter „Bewerbungsunterlagen“ in der Registerkarte „Bewerbungsverfahren“.
Genauere Informationen zur Auswahl vor Ort und den Vorgaben an das Portfolio können Sie bereits jetzt vorbereitend einsehen in unseren zusätzlichen Hinweisen für DAAD-Studienstipendien in den Fachbereichen Bildende Kunst, Design/Visuelle Kommunikation und Film.

Auswahlkriterien

Besonders berücksichtigt werden:

  1. Die künstlerische Qualifikation und künstlerische Reife, gemessen an Studienleistungen und Portfolio
  2. Die Qualität des Vorhabens gemessen an Studienplan und Motivationsschreiben und ergänzenden Unterlagen. Zur Qualität des Vorhabens zählen die folgenden Aspekte:
    • die Begründung der Bewerbung (Motivationsschreiben),
    • die Plausibilität und Durchführbarkeit des Vorhabens,
    • der Stand der Vorbereitung des Auslandsaufenthalts,
    • die Einbettung des Aufenthalts in den künstlerischen Werdegang sowie der Zusammenhang mit beruflichen Perspektiven
  3. Sprach- und landeskundliche Kenntnisse
  4. Außerfachliche Kenntnisse, Interessen und außerfachliches Engagement
Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission zur Wahrung der Chancengerechtigkeit ggf. besondere Lebensumstände, zu denen Sie im Bewerbungsformular Angaben machen können. Lesen Sie hierzu bitte die wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt C, Punkt 5.

Bewerbungsschluss

Bewerbungsfrist: 01.10.2026
Auswahltermine für die Präsenzauswahl in der Woche vom 01. - 05.03.2027
Frühester Förderbeginn in der Regel ab September 2027 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland)


Zwischen der Einreichung der Unterlagen und der Benachrichtigung der Bewerberinnen und Bewerber über die Entscheidung der Auswahlkommission liegen bis zu sechs Monate.
Die Bewerbungstermine werden mindestens einmal jährlich aktualisiert. In den meisten Fällen liegen sie im gleichen Zeitraum wie im Vorjahr.
Eine Bewerbung für Studien- oder Praxisaufenthalte ist für bestimmte Länder auf Grund der Lage vor Ort nicht möglich. Bitte beachten Sie die folgenden Informationen. Da die Sicherheitslage in vielen Ländern kein einheitliches Niveau aufweist, informieren Sie sich bitte auf der Website des Auswärtigen Amtes zu Reisewarnungen und Teilreisewarnungen (für einzelne Regionen eines Landes) und kontaktieren Sie uns (siehe „Kontakt und Beratung“), um zu klären, ob eine Förderung an Ihren Wunsch-Standort möglich ist. Generell ist der Stipendienantritt nur möglich, wenn keine Reisewarnung besteht.

Bewerbungsunterlagen

Die Einreichung der Bewerbungsunterlagen und des künstlerischen Portfolios erfolgt in zwei Schritten:
1. Einreichung der Bewerbungsunterlagen über das DAAD-Portal (ohne Portfolio)
2. Einreichung des künstlerischen Portfolios und der ergänzenden Liste über die Mediendatenbank des DAAD (ein Link zum Upload wird nach Überprüfung der Vollständigkeit der Unterlagen versendet).


1. Einreichung der Bewerbungsunterlagen über das DAAD-Portal (ohne Portfolio)
Nach der Anmeldung im DAAD-Portal füllen Sie bitte die Online-Bewerbung vollständig aus. Die unten aufgelisteten Bewerbungsdokumente laden Sie anschließend im DAAD-Portal im Bereich „Anlagen“ hoch. Bitte keine Portfolios, Arbeitsproben oder sonstigen Bildzusammenstellungen in das Bewerbungsportal hochladen! Diese sollen erst nach Aufforderung über den versandten Link in die Mediendatenbank hochgeladen werden.

Im DAAD-Portal einzeln einzureichende Dokumente:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Studienplan (max. 5 Seiten): Detaillierte Beschreibung des Studienvorhabens (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 6). Bitte laden Sie den Studienplan im Portal unter „Zeitplan“ hoch.
  • Motivationsschreiben (max. 2 Seiten): Darlegung der fachlichen und persönlichen Motive für das geplante Studienvorhaben (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 7). Bitte laden Sie das Motivationsschreiben im Portal unter „Vorhaben/Motivation“ hoch.
  • Leistungsnachweis
    • a) Bewerberinnen und Bewerber im Bachelorstudium (oder Äquivalent): aktueller Notenauszug (z.B. Transcript of Records, inklusive Credit Points und Noten nach ECTS). Ggf. Zwischen- und Vorprüfungszeugnisse; wenn Sie die Prüfung nach Einreichen der Bewerbungsunterlagen ablegen, reichen Sie die Zeugnisse bitte schnellstmöglich nach. Bitte laden Sie die Unterlagen im Portal unter „Hochschulzeugnisse“ hoch.
    • b) Wenn Sie während des Aufbaustudiums (Master oder Äquivalent) ins Ausland gehen bzw. dort ein Aufbaustudium mit Abschluss absolvieren möchten:
      Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung vorhanden: Abschlusszeugnis mit Einzelnoten; andernfalls ein aktueller Notenauszug (z.B. Transcript of Records, inklusive Credit Points und Noten nach ECTS) sowie Nachreichung des Abschlusszeugnisses bis spätestens zum Stipendienantritt.
      Wenn an der Hochschule keine Abschlussprüfung vorgesehen ist, muss eine Bescheinigung über die ordentliche Beendigung des Studiums laut Studienordnung vorgelegt werden.
      Bitte laden Sie die Unterlagen im Portal unter „Hochschulzeugnisse“ hoch.
  • Zulassung der ausländischen Gasthochschule für den gewünschten Studiengang. Bitte beachten Sie, dass Sie für eine fristgerechte Beantragung der Zulassung an der Gasthochschule selbst verantwortlich sind. Liegt die Zulassung bei der Bewerbung noch nicht vor, muss sie bis zum Stipendienantritt nachgereicht werden. Bitte laden Sie das Dokument im Portal unter „Zulassung“ hoch.
  • Sprachnachweis (bei mehreren Zielländern ggf. mehrere Nachweise) über Ihre aktuellen Kenntnisse der Unterrichts- oder Arbeitssprache/n Ihrer Zielinstitution, die für die erfolgreiche Durchführung Ihres Vorhabens notwendig sind. Falls Ihr Vorhaben Feldforschung oder Interviews beinhaltet, sind zusätzlich Kenntnisse der Landessprache nachzuweisen, wenn diese von der bzw. den Unterrichts- und Arbeitssprache/n abweicht. Zum Bewerbungstermin darf der Nachweis in der Regel nicht älter als 3 Jahre sein. Reichen Sie bitte entweder das DAAD-Sprachnachweisformular oder ein anderes vom DAAD anerkanntes Sprachzeugnis ein.
    Wenn Sie das DAAD-Sprachnachweisformular nutzen, können Sie Ihre Sprachkompetenz an Ihrer deutschen Hochschule bewerten lassen. Wenden Sie sich dafür an das Sprachenzentrum Ihrer Hochschule oder an eine/n Prüfungsberechtigte/n des Fachbereichs für die jeweilige Fremdsprache. Eine Handreichung für Prüfungsberechtigte und Sprachenzentren zum Ausfüllen des Formulars finden Sie hier.
    Auf den Sprachnachweis kann nur in Ausnahmefällen verzichtet werden. Lesen Sie hierzu bitte unsere wichtigen Stipendienhinweise (A.10 bis A.16). Falls Sie kein Sprachzeugnis einreichen, laden Sie im Portal unter „Sprachnachweis“ bitte ein Dokument mit einer kurzen Begründung hoch.
  • Betreuungszusage nur für den Fall, dass ein Studienaufenthalt bei einer bzw. einem bestimmten Hochschullehrenden im Ausland geplant ist. Bitte laden Sie diese in dem Fall unter „Sonstiges“ hoch.
  • Sonstige ergänzende Unterlagen, die Ihnen für Ihre Bewerbung wichtig erscheinen (z.B. Nachweis von Praktika, Arbeitsbescheinigungen, Auszeichnungen). Laden Sie diese in dem Fall unter „Sonstiges“ hoch.

2. Einreichung des künstlerischen Portfolios und der ergänzenden Liste über die DAAD-Mediendatenbank
Wenn die formale Prüfung Ihrer Stipendienbewerbung ergeben hat, dass sie die Kriterien der Stipendienausschreibung erfüllt und vollständig ist, erhalten Sie im Anschluss an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse einen Link zum Hochladen Ihres künstlerischen Portfolios in die DAAD-Mediendatenbank. Dort laden Sie bitte folgende Dokumente hoch:
Mit dem Erhalt des Links und des Begleitschreibens erhalten Sie nähere Informationen zum Zugang und zur Frist für den Upload.

Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen

  • Geben Sie bitte immer die vollständig beantragten Zeiträume an.
  • Bewerbungen sind im Zeitraum Juni bis zum angegebenen Bewerbungsschluss möglich.
  • Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal und die Mediendatenbank des DAAD (Künstlerisches Portfolio, Link wird versendet nach Einreichung der Bewerbungsunterlagen via DAAD-Portal).
  • Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr (MEZ bzw. MESZ) des letzten Bewerbungstages. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung nach Möglichkeit einige Tage vor Bewerbungsschluss ein. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls es zu technischen Problemen kommt.
  • Eine nachträgliche Bewerbung nach dem angegebenen Bewerbungsschluss ist nicht mehr möglich.
  • Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.
Datenschutz: Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD und gehen in sein Eigentum über. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums erforderlich sind. Die Unterlagen erfolgloser Bewerberinnen und Bewerber werden nach einer angemessenen Frist gelöscht.

Kontakt und weitere Informationen

  • Hier finden Sie gegebenenfalls Informationen zum Hochschul- und Bildungswesen im gewünschten Zielland |.
  • Hier finden Sie gegebenenfalls zusätzliche länderbezogene Informationen für Ihr Programm:
Sie haben die Programmausschreibung ausführlich gelesen und haben noch Fragen?
  • Dann finden Sie die Antworten vielleicht unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
  • Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, nutzen Sie bitte unseren Chatbot unten rechts im Bild, um eine schnelle Beratung zu erhalten.
  • Alternativ können Sie auch das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers nutzen und uns eine Anfrage schicken. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
    Das Info-Center bietet außerdem unter der Rufnummer +49 (0) 228 882-180 auch eine telefonische Beratung zu folgenden Zeiten an:
    Montag bis Donnerstag: 9-12 Uhr sowie 14-16 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
    Freitag: 9-14 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
  • Bei technischen Fragen zum Portal/Absenden der Bewerbung wenden Sie sich bitte an portal@daad.de.
    Sie können die technische Portalhotline wochentags auch telefonisch von 9-12 Uhr und 14-16 Uhr (MEZ/MESZ) unter +49 (0) 228 882-8888 erreichen.

Die Bewerbung für dieses Stipendienprogramm erfolgt online über das DAAD-Portal.
Der Zugang zum Portal ist im Zeitraum Juni bis zum angegebenen Bewerbungsschluss geöffnet.
Nach dem Bewerbungsschluss werden keine Bewerbungen mehr entgegengenommen.

Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt


Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte per Mail an portal@daad.de.
Sie können die technische Portalhotline wochentags auch telefonisch von 9-12 Uhr und 14-16 Uhr (MEZ/MESZ) unter +49 (0) 228 882-8888 erreichen.
Sollten Sie inhaltliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den unter "Kontakt und weitere Informationen" genannten Kontakt.
Bitte planen Sie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.


Wichtige Hinweise:
Achten Sie bitte darauf, dass Sie im Portal bei der Bewerbung das korrekte Programm auswählen:
Bei a) Studienaufenthalt ohne Abschluss an einer Hochschule im Ausland wählen Sie „Studienaufenthalt Bildende Kunst 27“.
Bei b) Teilnahme an einem Aufbaustudiengang (z.B. Master) mit Abschluss wählen Sie „Masterabschl. Bildende Kunst 27“.

Gefördert durch:

  • Logo: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sie haben Fragen rund um DAAD-Stipendien? Die Antworten finden Sie hier!
Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise.