Stipendiendatenbank
Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte sowie auch
Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.
Kongressreisenprogramm • DAAD
Basis-Voraussetzungen
Status: |
Doktoranden Promovierte Hochschullehrer |
Zielland: |
nur bestimmte
Die Förderung durch dieses Programm ist auf bestimmte Zielländer beschränkt. Die entsprechende Länderauswahl finden Sie auf der Detailseite des Förderprogramms unter "Kontakt und weitere Informationen". |
Fachrichtung: |
siehe Liste
Gilt für folgende Fachrichtungen:
|
Überblick
Programmziel
Das Programm fördert die aktive Teilnahme von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an internationalen wissenschaftlichen Kongressen und Konferenzen (Präsenz und Online).
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Promovierende.
Nähere Informationen zur Zielgruppe finden Sie im Tab „Bewerbungsvoraussetzungen“ und in unseren Häufig gestellten Fragen (FAQ) in Kapitel 3.
Was wird gefördert?
Mit Mitteln des Auswärtigen Amtes fördert der DAAD die aktive Teilnahme an internationalen wissenschaftlichen Kongressen und Konferenzen.
Als aktive Teilnahme gilt die Präsentation eines eigenen Vortrags oder Posters, oder die hauptverantwortliche Konzeption und Leitung eines Panels.
Die Teilnahme kann online oder in Präsenz erfolgen.
Nähere Informationen zu den förderbaren Vorhaben und zur Art der Teilnahme finden Sie in unseren FAQ in Kapitel 2.
Stipendienleistungen
Es werden folgende Förderleistungen angeboten:
A. Für Präsenz-Teilnahmen
- Reisekostenpauschale
Geförderte, die aus dem Ausland zum Zielort anreisen, erhalten einen Zuschuss zu den Reisekosten in Höhe von maximal 80% des nachgewiesenen Flugpreises (Economy Class). - Aufenthaltspauschale (Tagespauschale pro nachgewiesenem Kongresstag)
Die Aufenthaltspauschale ist vorgesehen als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung. - Sachkostenpauschale i.H.v. 300 Euro.
Die Sachkostenpauschale ist vorgesehen als Zuschuss zu allen sachbezogenen Nebenkosten, die im Zusammenhang mit dem geplanten Kongressbesuch entstehen.
Dies können z.B. sein: Tagungsgebühren, Mitgliedsbeiträge, Abstractgebühren und Auslandsüberweisungsgebühren, andere tagungsvorbereitende Ausgaben wie z.B. Posterprint oder Visagebühren.
B. Für Online-Teilnahmen
Gegen Nachweis: Erstattung von 1. Teilnahmegebühren, 2. Mitgliedsbeitrag (für max. 1 Jahr) und 3. Abstractgebühr (für max. 1 Abstract)
Nicht erstattet werden Aufschläge für eine verspätete Registrierung (late registration).
Nähere Informationen zu den Förderleistungen finden Sie in unseren FAQ in Kapitel 5.
Finanzierungsmöglichkeiten von anderer Seite (Drittmittel)
Wenn Ihnen für Ihre Kongressreise finanzielle Mittel von anderer Seite zur Verfügung stehen, müssen Sie diese vorrangig verwenden.
Dazu gehören u.a. auch Dienstreisemittel Ihres Arbeitgebers oder Sachkostenzuschüsse Ihres Stipendiengebers.
Stipendiatinnen und Stipendiaten des DAAD und anderer Förderorganisationen fügen der Bewerbung bitte ihre Stipendienzusage mit Aufstellung der Finanzleistungen bei. Nähere Informationen zu Drittmitteln finden Sie in unseren FAQ in Kapitel 5.5.
Storno und Rücktritt
Die Bewerberinnen und Bewerber sind berechtigt, jederzeit von der Bewerbung bzw. von der Förderung zurückzutreten. Eine Begründung ist nicht notwendig.
Der DAAD ist berechtigt, von seiner Förderzusage zurückzutreten, wenn der Beitrag nicht präsentiert wird.
Ausfallkosten werden nicht übernommen. Dies gilt auch dann, wenn die Teilnahme durch Krankheit, höhere Gewalt etc. verhindert wird.
Weitere Informationen zu Storno und Rücktritt finden Sie in unseren FAQ in Kapitel 9. Bitte lesen Sie diese unbedingt, auch wenn sich ein Storno noch nicht abzeichnet.
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie in der Stipendiendatenbank (www.auslands-stipendien.de) auf der Registerkarte „Kontakt und weitere Informationen“ für bestimmte Zielländer weitere - für die Bewerbung wichtige - Hinweise finden können. Diese erscheinen im Ausdruck nur, wenn Sie in der Datenbank zuvor das Zielland ausgewählt haben!
Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerbungsvoraussetzungen
Förderungsfähig sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Promovierende, die in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sind und deren Lebensmittelpunkt in Deutschland ist. Dazu gehören auch Emeriti.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die im Ausland forschen, sind dann bewerbungsberechtigt, wenn sie von einer deutschen Förderorganisation im Ausland gefördert werden und von dieser Organisation keine Finanzierung für Kongressteilnahmen erhalten.
Promovierende sind nur dann bewerbungsberechtigt, wenn sie für eine Vollpromotion an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind.
Nicht förderungsfähig sind deutsche und ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die im Ausland ansässig und dort beschäftigt sind.
Während der Promotion und in den ersten fünf Jahren nach der Promotion ist eine Förderung einmal pro Kalenderjahr möglich, danach in jedem zweiten Kalenderjahr.
Angestellte außeruniversitärer Einrichtungen und Freiberuflerinnen und Freiberufler sind während der Promotion und in den ersten fünf Jahren nach der Promotion bewerbungsberechtigt.
Diese Fünf-Jahres-Frist kann sich verlängern, wenn für diesen Zeitraum Kindererziehungszeiten für Kinder unter 12 Jahren oder andere Verlängerungsgründe nachgewiesen werden.
Weitere Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen finden Sie in unseren FAQ in Kapitel 4.
Auswahlkriterien
Der DAAD fördert Kongressreisen unter Beachtung folgender Kriterien:
- Nachgewiesene Zulassung als aktive/r Teilnehmer/in zu einem international anerkannten wissenschaftlichen Kongress
- Akademische Leistungen, u.a. auch Stationen im Ausland und Auszeichnungen
- Publikationsleistung der letzten fünf Jahre (Anzahl und Impact)
- Verhältnis von Kosten der Reise und Ertrag
- Verfügbares Budget
Bewerbungsverfahren
Bewerbungsschluss
Eine Bewerbung ist jederzeit möglich.
Abgabefristen:
Eine verbindliche Liste der einzureichenden Dokumente (K1 – K8) finden Sie weiter unten.
- Die Dokumente K1-K4 reichen Sie bitte bis spätestens 4 Monate (120 Tage) vor Veranstaltungsbeginn ein.
- Die Dokumente K5-K8 können Sie bis spätestens 1 Monat (30 Tage) vor Veranstaltungsbeginn nachreichen.
Es gilt das Systemdatum des DAAD-Portals.
Eine Entscheidung wird erst dann eingeleitet, wenn die Bewerbung vollständig vorliegt.
Nicht fristgerecht eingereichte oder nicht fristgerecht vervollständigte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die Verantwortung für die fristgerechte Einreichung / Nachreichung liegt bei Ihnen.
An fehlende Unterlagen wird nicht erinnert.
Wir bitten von Anrufen und Mails bezüglich Ausnahmen von den Bewerbungsfristen abzusehen. Ausnahmen sind ausgeschlossen.
Bearbeitungsdauer:
Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Zwischenauskünfte zum Stand der Bewerbung erteilen können.
Informationen zu Bearbeitung und Bearbeitungsdauer finden Sie in unseren FAQ in Kapitel 6.2.
Bewerbungsunterlagen
Bitte nutzen Sie die Anleitung "Portalbewerbung erstellen und verwalten".
DAAD-Bewerbungsformular (wird im Portal angeboten) und die Anlagen
- K1 – Fragebogen Kongress - Onlineteilnahme
ODER
K1 – Fragebogen Kongress – Präsenzteilnahme - K2 – Lebenslauf (bitte ohne Foto) und Publikationsliste
- K3 – Abstract
- K4 – Letztes akademisches Zeugnis
Bei Neu-Promovierten reicht eine formlose Bescheinigung mit Note. K4 entfällt, wenn Sie promoviert sind und Ihre Promotion länger als 5 Jahre zurückliegt.
Die folgenden Anlagen können beim ersten Upload hochgeladen werden, oder bis 30 Tage vor Kongressbeginn nachgereicht werden:
- K5 – Beitragsannahme des Kongressveranstalters
- K6 – Screenshot/s der Kongresshomepage mit diesen Informationen:
- Dauer der Veranstaltung
- Nur bei Online-Veranstaltungen: Kosten (Teilnehmergebühr, Mitgliedsbeitrag, Abstractgebühr)
- K7 – Wenn Sie sich mit einem Stipendium finanzieren: Stipendienzusage
- K8 – Wenn zutreffend: Sonstiges, z.B. Waiver, Travel Award, Auszeichnungen etc.
Bewerbungssprachen: Deutsch und Englisch. Bei Dokumenten in anderen Sprachen (z.B. Einladungen, Zeugnissen) bitten wir um eine formlose Arbeitsübersetzung ins Deutsche oder ins Englische.
Weitere Informationen zu den Bewerbungsunterlagen finden Sie in unseren FAQ in Kapitel 6.3.
Bei Fragen zum Portal hilft Ihnen unser Portalservice unter E-Mail portal@daad.de oder Telefon 0228-882 8888.
Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen
Datenschutz: Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD und gehen in sein Eigentum über. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums erforderlich sind. Die Unterlagen erfolgloser Bewerberinnen und Bewerber werden nach einer angemessenen Frist gelöscht.
Kontakt und weitere Informationen
Kontakt und weitere Informationen
Sie haben die Programmbeschreibung ausführlich gelesen und haben noch Fragen? Dann finden Sie vielleicht Ihre Antwort unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers und schicken Sie uns eine Anfrage. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
Zur Bewerbung
Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt
- Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen)
- Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen)
Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, hilft Ihnen die technische Portal-Hotline wochentags von 9 bis 12 Uhr unter (+49) 228/882-8888 oder per Mail unter portal@daad.de weiter.
Bitte planen Sie die Erreichbarkeit der Hotline sowie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.
Hinweis: Die Variante „Erste Wiederbewerbung“ oder „Zweite Wiederbewerbung“ wählen Sie nur dann, wenn Sie im gleichen Programm für das betreffende Kalenderjahr bereits eine oder zwei Bewerbungen eingereicht haben.