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Stipendiendatenbank

Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte sowie auch Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise.
Bitte beachten Sie:
Die Nutzung des Bewerbungsportals ist mit mobilen Endgeräten nur eingeschränkt möglich. Bitte nutzen Sie zur Bewerbung Ihren Desktop-Computer. Technische Voraussetzungen

Programmziel

Dieses Programm bietet Ihnen die Möglichkeit, sich im Fächerbereich „Bildende Kunst, Design, Film“ im Rahmen eines längeren Studienaufenthaltes im Ausland weiterzubilden oder dort einen Abschluss zu machen.

Wer kann sich bewerben?

Sie können sich bewerben, wenn Sie

  • in den Fachbereichen Bildende Kunst, Design, Film studieren und an einer staatlichen Kunst- oder Filmhochschule, Akademie oder Fachhochschule bzw. einer staatlich anerkannten Hochschuleinrichtung immatrikuliert sind
    oder
  • Absolventin bzw. Absolvent der staatlichen Kunst- oder Filmhochschulen, Akademien oder Fachhochschulen bzw. staatlich anerkannten Hochschuleinrichtungen sind.
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Voraussetzungen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.

Was wird gefördert?

Gefördert wird
a) ein Studienaufenthalt ohne Abschluss an einer Hochschule im Ausland.
b) die Teilnahme an einem Aufbaustudiengang (z.B. Master) mit Abschluss im Ausland.
Ein Aufenthalt kann auch an mehreren Gastinstitutionen in einem Land stattfinden.

Dauer der Förderung

a) Das Stipendium gilt für ein Studienjahr (ein akademisches Jahr mit maximal 12-monatiger Förderdauer). Eine Verlängerung ist nicht möglich.
b) Je nach Studienprogramm gilt das Stipendium für einen Zeitraum zwischen einem Studienjahr und 24 Monaten. Die Stipendien werden für die Dauer der Regelstudienzeit des gewählten Studiengangs vergeben (maximal 24 Monate).
Bitte geben Sie im Bewerbungsformular den gesamten Zeitraum an, für den Sie das Stipendium beantragen wollen. Wenn Sie bspw. einen 2-jährigen Studiengang planen, müssen Sie als gewünschte Stipendiendauer direkt zwei Jahre angeben. Nach dem ersten Studienjahr werden Ihre erbrachten Studienleistungen begutachtet. Geht daraus hervor, dass Sie Ihr Studium in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen erfolgreich abschließen werden, läuft das Stipendium wie geplant weiter.
Falls Sie sich zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits im ersten Studienjahr eines 2-jährigen Master- oder Aufbaustudiengangs im Ausland befinden, können Sie sich um ein Stipendium für das zweite Studienjahr bewerben. Eine Verlängerung des Stipendiums ist in diesem Fall nicht möglich.

Hinweise

Stipendienleistungen

Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:

  • eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: (in diesem Programm gelten die Raten für Studierende/Graduierte). Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Förderungen, die im akademischen Jahr 2024/2025 vergeben werden.
  • Reisekostenzuschuss je nach Gastland
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Darüber hinaus können Sie weitere Leistungen beantragen:
  • Zuschuss zu Studiengebühren bis zu einer Obergrenze: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 4
  • Zuschuss zu einem Sprachkurs (Landessprache oder Unterrichts- bzw. Arbeitssprache): Weitere Informationen
  • Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 7
  • Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen (bitte einen Kostenvoranschlag mit Bestätigung der/des betreuenden Hochschullehrenden bereits mit der Bewerbung einreichen). Übernachtungskosten können nicht erstattet werden.
Bitte beachten Sie, dass Leistungen von dritter Seite teilweise auf das DAAD-Stipendium angerechnet werden. Erläuterungen dazu finden Sie in den wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt E.
Hinweis für Stipendiatinnen und Stipendiaten der Begabtenförderungswerke: Wenn Sie ein DAAD-Stipendium erhalten, dürfen Sie von den Förderwerken keinen Auslandszuschlag in Anspruch nehmen. Weiterlaufende Inlandsleistungen der Förderwerke werden auf das DAAD-Stipendium angerechnet. Weitere Informationen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt E, Punkt 2.

Bewerbungsvoraussetzungen

Bitte prüfen Sie, ob Sie folgende Kriterien erfüllen:

a) Studienaufenthalt ohne Abschluss an einer Hochschule im Ausland
Wenn Sie in einem grundständigen Studiengang (z.B. Bachelor, Diplom etc.) studieren, müssen Sie bei Bewerbungsschluss mindestens im 3. Fachsemester an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Kunsthochschule oder Akademie, Filmhochschule, Fachhochschule oder sonstigen staatlichen oder staatlich anerkannten künstlerischen Hochschuleinrichtung eingeschrieben sein.
Wenn Sie in einem grundständigen Studiengang studieren und sich bei Bewerbungsschluss im Ausland aufhalten, können Sie unter den folgenden Voraussetzungen gefördert werden:

  • Sie halten sich zum Bewerbungstermin weniger als 3 Semester im Gastland auf und möchten Ihren Studienaufenthalt dort fortsetzen;
  • Sie studieren an einer ausländischen Hochschule und bewerben sich für ein Studium an einer Hochschule in einem Drittland.
Wenn Sie in einem weiterführenden Studiengang (z. B. Master) studieren, müssen Sie spätestens zu Beginn der Förderung an einer der oben genannten Hochschuleinrichtungen in Deutschland eingeschrieben sein.

b) Teilnahme an einem Aufbaustudiengang (z.B. Master) mit Abschluss im Ausland
  • Sie müssen vor Stipendienantritt eine Abschlussprüfung abgelegt haben. Wenn die Prüfungsordnung keine Abschlussprüfung vorsieht, muss eine Bescheinigung über die ordentliche Beendigung des Studiums laut Studienordnung vorgelegt werden.
  • Ihr Hochschulabschluss / Examen bzw. der Zeitpunkt, zu dem Sie die Hochschule verlassen haben, darf bei Bewerbungsschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegen, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt A, Punkt 5). Liegen bereits Bachelor- und Masterabschluss vor, zählt die Frist ab dem Zeitpunkt des Masterabschlusses.
Falls Sie Ihr Studium bereits abgeschlossen haben und sich zum Zeitpunkt der Bewerbung im Ausland aufhalten, gilt:
  • Wenn Sie Ihr Studium in Deutschland abgeschlossen haben, können Sie sich für die Förderung eines Masterstudiums oder des zweiten Jahres eines schon begonnenen Masterstudiums in Ihrem aktuellen Aufenthaltsland bewerben. Voraussetzung ist, dass Sie bei Bewerbungsschluss noch nicht länger als ein Jahr in diesem Land leben.
    Für die Förderung eines Masterstudiums in einem anderen Land können Sie sich unabhängig von Ihrer Aufenthaltsdauer im Ausland bewerben.
  • Wenn Sie Ihr Studium im Ausland abgeschlossen haben, können Sie sich in aller Regel nur für ein Masterstudium in einem anderen Land bewerben. Für die Förderung im aktuellen Aufenthaltsland müssen besondere Gründe vorliegen, die sich aus dem Vorhaben zwingend ergeben (bitte im Motivationsschreiben erläutern).
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbungs- und Einschreibungsfristen Ihrer Gasthochschule und Einreiseregelungen für Ihr Gastland. Einige wichtige Hinweise stellen wir für Sie auf den DAAD-Länderseiten bereit.
Auch mit einem künstlerischen Promotionsvorhaben in künstlerisch-praktischer Ausrichtung können Sie sich mit den erforderlichen Arbeitsproben und zu dem genannten Termin in diesem Programm bewerben. In diesem Fall gelten für Sie die Bedingungen wie für Bewerberinnen und Bewerber im Programm Forschungsstipendien für Doktorandinnen und Doktoranden.

Die Vergabe eines Stipendiums für ein Studienjahr ist auf ein Mal pro Ausbildungsabschnitt (der mit dem Ablegen des entsprechenden Abschlussexamens endet) beschränkt.

Auswahlverfahren

Der DAAD beruft eine nach fachlichen Gesichtspunkten zusammengesetzte Auswahlkommission ein, der Professorinnen und Professoren der verschiedenen Kunst-, Film- und Fachhochschulen angehören. Diese begutachten die vorgelegten Bewerbungen. Nach einer formalen Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber eingeladen, sich und ihre künstlerischen Arbeiten in einer virtuellen Sitzung vorzustellen (Angaben zu den für die persönliche Vorstellung vorzubereitenden Arbeitsproben finden Sie unter „Bewerbungsunterlagen“ in der Registerkarte „Bewerbungsverfahren“).

Auswahlkriterien

  • die künstlerische Qualifikation und künstlerische Reife, gemessen an Studienleistungen und Arbeitsproben
  • die Qualität des Vorhabens gemessen an Studienplan und Motivationsschreiben; zur Qualität des Vorhabens zählen die folgenden Aspekte: die Begründung der Bewerbung, die Plausibilität und Durchführbarkeit des Vorhabens, der Stand der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes, die Einbettung des Aufenthalts in den künstlerischen Werdegang sowie der Zusammenhang mit beruflichen Perspektiven
  • sprach- und landeskundliche Kenntnisse
  • außerfachliche Kenntnisse, Interessen und außerfachliches Engagement

Bewerbungsschluss

02. November 2023
Zwischen der Einreichung der Unterlagen und der Benachrichtigung der Bewerberinnen und Bewerber von der Entscheidung der Auswahlkommission liegen bis zu fünf Monate.

Die Bewerbungstermine werden mindestens einmal jährlich aktualisiert. In den meisten Fällen liegen sie im gleichen Zeitraum wie im Vorjahr.
Eine Bewerbung für Studien- oder Praxisaufenthalte ist für bestimmte Länder auf Grund der Lage vor Ort nicht möglich. Bitte beachten Sie die folgenden Informationen. Da die Sicherheitslage in vielen Ländern kein einheitliches Niveau aufweist, informieren Sie sich bitte auf der Website des Auswärtigen Amtes insbesondere zu den Teilreisewarnungen und kontaktieren Sie uns (siehe „Kontakt und Beratung“), ob eine Förderung an Ihren Wunsch-Standort möglich ist.

Bewerbungsunterlagen

Die Einreichung der Unterlagen und Arbeitsproben erfolgt in zwei Schritten:
1. Einreichung der Bewerbungsunterlagen über das DAAD-Portal
2. Einreichung der Arbeitsproben über die Mediendatenbank des DAAD


1. Im DAAD-Portal einzeln hochzuladende Dokumente:

  • Online-Bewerbungsformular
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Studienplan (max. 5 Seiten): Detaillierte Beschreibung des Studienvorhabens (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 6). Bitte laden Sie den Studienplan im Portal unter „Zeitplan“ hoch.
  • Motivationsschreiben (max. 2 Seiten): Darlegung der fachlichen und persönlichen Motive für das geplante Studienvorhaben (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 7). Bitte laden Sie das Motivationsschreiben im Portal unter „Vorhaben/Motivation“ hoch.
  • Bewerberinnen und Bewerber im Bachelorstudium (oder Äquivalent): Einen aktuellen Notenauszug (z.B. Transcript of Records, inklusive Credit Points und Noten nach ECTS). Ggf. Zwischen- und Vorprüfungszeugnisse; wenn Sie die Prüfung nach Einreichen der Bewerbungsunterlagen ablegen, reichen Sie die Zeugnisse bitte schnellstmöglich nach. Bitte laden Sie die Unterlagen im Portal unter „Leistungsnachweise“ hoch.
  • Bewerberinnen und Bewerber, die während des Aufbaustudiums ins Ausland gehen möchten bzw. dort ein Aufbaustudium mit Abschluss absolvieren wollen: Abschlusszeugnis mit Einzelnoten, falls zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits vorhanden. Anderenfalls einen aktuellen Notenauszug (z.B. Transcript of Records, inklusive Credit Points und Noten nach ECTS), sowie Nachreichung des Abschlusszeugnisses bis spätestens zum Stipendienantritt. Wenn an der Hochschule keine Abschlussprüfung vorgesehen ist, muss eine Bescheinigung über die ordentliche Beendigung des Studiums laut Studienordnung vorgelegt werden. Bitte laden Sie die Unterlagen im Portal unter „Hochschulzeugnisse“ hoch.
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife etc.) mit Einzelnoten.
  • Zulassung der ausländischen Gasthochschule für den gewünschten Studiengang. Bitte beachten Sie, dass Sie für eine fristgerechte Beantragung der Zulassung an der Gasthochschule selbst verantwortlich sind. Liegt die Zulassung bei der Bewerbung noch nicht vor, muss sie bis zum Stipendienantritt nachgereicht werden.
  • Sprachnachweis (bei mehreren Zielländern ggf. mehrere Nachweise) über Ihre aktuellen Kenntnisse der Unterrichts- oder Arbeitssprache/n Ihrer Zielinstitution, die für die erfolgreiche Durchführung Ihres Vorhabens notwendig sind. Falls Ihr Vorhaben Feldforschung oder Interviews beinhaltet, sind zusätzlich Kenntnisse der Landessprache nachzuweisen, wenn diese von der bzw. den Unterrichts- und Arbeitssprache/n abweicht. Zum Bewerbungstermin darf der Nachweis in der Regel nicht älter als 2 Jahre sein. Reichen Sie bitte entweder das DAAD-Sprachnachweisformular oder ein anderes vom DAAD anerkanntes Sprachzeugnis ein.
    Wenn Sie das DAAD-Sprachnachweisformular nutzen, können Sie Ihre Sprachkompetenz an Ihrer deutschen Hochschule bewerten lassen. Wenden Sie sich dafür an das Sprachenzentrum Ihrer Hochschule oder an eine/n Prüfungsberechtigte/n des Fachbereichs für die jeweilige Fremdsprache. Eine Handreichung für Prüfungsberechtigte und Sprachenzentren zum Ausfüllen des Formulars finden Sie hier.
    Auf den Sprachnachweis kann nur in Ausnahmefällen verzichtet werden. Lesen Sie hierzu bitte unsere wichtigen Stipendienhinweise (A.9 bis A.15). Falls Sie kein Sprachzeugnis einreichen, laden Sie im Portal unter „Sprachnachweis“ bitte ein Dokument mit einer kurzen Begründung hoch.
  • Ausgefüllte Liste der Arbeitsproben (bitte im Portal in der Kategorie "Sonstiges" hochladen)
  • Betreuungszusage nur für den Fall, dass ein Studienaufenthalt bei einem bestimmten ausländischen Hochschullehrer bzw. einer Hochschullehrerin geplant ist.

2. Einreichung der Arbeitsproben über die DAAD-Mediendatenbank
Wenn die Prüfung Ihrer Stipendienbewerbung ergeben hat, dass sie die Kriterien der Stipendienausschreibung erfüllt und vollständig ist, erhalten Sie Mitte November nach Abschluss der formalen Prüfung einen Link zum Hochladen Ihrer Arbeitsproben in die DAAD-Mediendatenbank. Gängige Formate wie z.B. z.B. MP3, WAV, MPEG, MP4, MOV, JPEG, JPG, PNG, TIF, GIF, PDF, INDD, PSD, CR2, EPS, DOC, DOCX, XML, PPTX, PPT werden akzeptiert. Mit dem Erhalt des Links wird Ihnen mitgeteilt, bis zu welcher Frist Sie Ihre Arbeitsproben in die Mediendatenbank hochladen müssen:

  • Bildhauerei
    Fotos und/oder Videos von bis zu 5 Objekten, wobei jede Plastik aus verschiedenen Blickwinkeln aufzunehmen ist; zusätzlich Zeichnungen, Skizzen oder Pläne
  • Malerei, Keramik, Gold- und Silberschmiedekunst, Textilentwürfe
    Fotos und/ oder Videos von bis zu 10 Arbeiten, unter anderem Zeichnungen, Studien, Skizzen oder Entwürfe
  • Grafik und Zeichnen
    Mehrere Originale
  • Film
    Die Abspielzeit von eingereichten Filmen und Videos, ggf. Ausschnitte aus Werken, darf eine Gesamtlänge von 15 Minuten nicht überschreiten. Die Werke sind in einem gängigen Format (siehe oben) zu präsentieren. Die Vorführung von Showreels und Filmtrailern ist nicht erwünscht.
  • Design und Fotografie
    Bis zu 10 (ggf. mehrteilige) Design- und Fotografiearbeiten bzw. Design-/Fotografieprojekte (Designprojekte mit Zeichnungen und Modellen) oder ggf. max. 3 konzeptionelle und theoretische Arbeiten. Eine Mischung aus Arbeitsproben und konzeptionellen/theoretischen Arbeiten ist möglich, im Verhältnis 1 Arbeit/ 7 Arbeitsproben, 2 Arbeiten/ 3 Arbeitsproben. Absolventen der Studiengänge Design (Gestaltung) und Fotografie legen eine Dokumentation ihrer Prüfungsarbeit und Ergebnisse von zwei weiteren Arbeitsprojekten vor; Bewerberinnen und Bewerber, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch im Studium befinden, legen Arbeitsproben von drei umfangreichen Arbeitsprojekten vor.
  • Alle Fächer der Bildenden Künste und in den Bereichen Design und Fotografie
    Das Dokumentationsmaterial sollte aus verschiedenen Studien- bzw. Arbeitsphasen über den künstlerischen Werdegang (Fotos, Zeichnungen etc.) beigegeben werden, wobei alle Arbeiten datiert sein sollen. Bewerberinnen und Bewerber, die sich mit Arbeitsproben aus Gruppenarbeiten präsentieren, müssen ihren je eigenen Teil der Arbeit eindeutig identifizieren.

Bitte laden Sie keine Portfolios, Arbeitsproben oder sonstige Bildzusammenstellungen in das Bewerbungsportal hoch!

Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen

  • Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
  • Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr (MEZ bzw. MESZ) des letzten Bewerbungstages. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung nach Möglichkeit nicht erst am letzten Bewerbungstag ab. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls es zu technischen Problemen kommt.
  • Bitte beachten Sie, dass nach dem angegebenen Bewerbungsschluss keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden.
  • Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.
Datenschutz: Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD und gehen in sein Eigentum über. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums erforderlich sind. Die Unterlagen erfolgloser Bewerberinnen und Bewerber werden nach einer angemessenen Frist gelöscht.

Kontakt und weitere Informationen

  • Hier finden Sie wichtige Hinweise zu DAAD-Stipendien.
  • Hier finden Sie gegebenenfalls Informationen zum Hochschul- und Bildungswesen im gewünschten Zielland |.
  • Hier finden Sie gegebenenfalls zusätzliche länderbezogene Informationen für Ihr Programm:
Sie haben die Programmbeschreibung ausführlich gelesen und haben noch Fragen?
  • Dann finden Sie vielleicht Ihre Antwort unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
  • Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, dann nutzen Sie bitte unseren Chatbot unten rechts im Bild, um eine schnelle Beratung zu erhalten.
  • Alternativ können Sie auch das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers nutzen und uns eine Anfrage schicken. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
    Das Info-Center bietet außerdem unter der Rufnummer +49 (228) 882-180 auch eine telefonische Beratung zu folgenden Zeiten an:
    Montag bis Donnerstag: 9-12 Uhr sowie 14-16 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
    Freitag: 9-14 Uhr (MEZ bzw. MESZ)

Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
Der Zugang zum Portal ist im Zeitraum 02.05. bis zum angegebenen Bewerbungsschluss geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass nach diesem Bewerbungsschluss keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden.

Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt

  • Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen)
  • Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen)
  • Unter „Gutachten anfordern“ können Sie das Deckblatt zum Empfehlungsschreiben (bisher: "Gutachtenformular") im DAAD-Portal als beschreibbares PDF erzeugen. Ob ein Empfehlungsschreiben eingereicht werden muss, erfahren Sie im Tab „Bewerbungsverfahren“ unter dem Abschnitt „Bewerbungsunterlagen“.
    Schicken Sie das Formular bitte Ihrer Gutachterin bzw. Ihrem Gutachter mit der Bitte, es vollständig auszufüllen und ein frei formuliertes Empfehlungsschreiben beizufügen (wie im Formular erklärt). Bitte laden Sie beide Dokumente während des Bewerbungsprozesses im Portal im Schritt "Anlagen" unter „Gutachten“ hoch. Alternativ zum Portal-Upload können die Dokumente per Post an den DAAD, Kennedyallee 50, 53175 Bonn, gesendet werden. Für den fristgerechten Postversand gilt dann der Poststempel.
    Bitte beachten Sie, dass das Formular im Portal nur bis zum angegebenen Bewerbungsschluss erzeugt werden kann.

Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, wenden Sie sich bitte per Mail an portal@daad.de.
Bitte planen Sie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.

Gefördert durch:

  • Logo: Bundesministerium für Bildung und Forschung
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