Stipendiendatenbank
Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte sowie auch
Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.
GRAFÖG - Aufstockung auf die Landesgraduiertenförderung • DAAD
Überblick
Programmziel
Die meisten Bundesländer haben Regelungen zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses erlassen. Sie sehen eine Förderung der Promotionsvorbereitung im Ausland vor. Der DAAD kann in diesem Rahmen mit einem Aufstockungsstipendium zur Förderung beitragen.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Graduierte wissenschaftlicher und künstlerischer Fachrichtungen, die mit einem Stipendium nach den Graduierten-, Promotions- und Nachwuchsförderungsgesetzen der Länder gefördert werden und zur Durchführung ihres Arbeitsvorhabens einen Auslandsaufenthalt benötigen. In diesem Rahmen können sich auch bi-national betreute Promovierende bewerben.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Auslandsaufenthalte von Stipendiatinnen und Stipendiaten nach den Graduierten-, Promotions- und Nachwuchsförderungsgesetzen der Länder: Der DAAD kann Graduierten wissenschaftlicher und künstlerischer Fachrichtungen, die im Rahmen ihres Stipendiums nach den Graduierten-, Promotions- und Nachwuchsförderungsgesetzen der Länder zur Durchführung ihres Arbeitsvorhabens einen Auslandsaufenthalt von mindestens 30 Tagen benötigen, ein Aufstockungsstipendium für die Zeit des Auslandsaufenthalts gewähren.
Dauer der Förderung
Mindestens 30 Tage, bis zu 12 Monate.
Die Förderung kann auch für mehrere kürzere Aufenthalte (max. vier) in bis zu drei aufeinanderfolgenden Jahren in Anspruch genommen werden, sofern die maximale Stipendienlaufzeit von 12 Monaten nicht überschritten wird.
Es besteht die Möglichkeit, nachträglich Fördermonate bis zur maximalen Stipendienlaufzeit von 12 Monaten zu beantragen (falls diese nicht bereits im Zeitplan, der mit der Bewerbung eingereicht wurde, eingeplant waren). Nachträgliche Fördermonate müssen innerhalb der laufenden Förderung beantragt werden.
Stipendienleistungen
- Aufstockung zu Lebenshaltungskosten im Ausland in Form des Differenzbetrags zwischen der Stipendienrate für Promovierende des DAAD für das betreffende Land und dem Regelsatz des Stipendiums im Rahmen der Länder-Graduiertenförderungsgesetze.
Beispielberechnung:
1.775 Euro DAAD-Stipendienrate Promovierende für Gastland USA
- 1.300 Euro Landesgraduiertenförderung Grundstipendienrate
= 475 Euro monatliche DAAD-GraFöG-Aufstockungsrate - Reisekostenzuschuss je nach Gastland (pro Aufenthalt)
- monatliche Pauschale für Forschungs- und Kongresskosten von 102 Euro
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- Zuschuss zu Studiengebühren bis zu einer Obergrenze: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 4
- Zuschuss zu einem Sprachkurs (Landessprache oder Unterrichts- bzw. Arbeitssprache): Weitere Informationen
- Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 7
- Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen (bitte einen Kostenvoranschlag mit Bestätigung der/des betreuenden Hochschullehrenden bereits mit der Bewerbung einreichen). Übernachtungskosten können nicht erstattet werden.
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden: Weitere Informationen
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie in der Stipendiendatenbank (www.auslands-stipendien.de) auf der Registerkarte „Kontakt und weitere Informationen“ für bestimmte Zielländer weitere - für die Bewerbung wichtige - Hinweise finden können. Diese erscheinen im Ausdruck nur, wenn Sie in der Datenbank zuvor das Zielland ausgewählt haben!
Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerbungsvoraussetzungen
Die Förderung des DAAD ist finanziell und zeitlich an die Vergabe und Laufzeit eines Stipendiums nach den Graduierten-, Promotions- und Nachwuchsförderungsgesetzen der Bundesländer gebunden.
Bewerbungsverfahren
Bewerbungsschluss
Bewerbungen können jederzeit unter Wahrung einer achtwöchigen Bearbeitungsfrist über das Portal an den DAAD gerichtet werden.
Bewerbungsunterlagen
Im DAAD-Portal einzeln hochzuladende Dokumente:
- Online-Bewerbungsformular
- Bestätigung der Heimathochschule (Programmspezifisches Pflichtformular)
- Vollständiger, ursprünglich an die Vergabekommission gerichteter Antrag auf ein Landesstipendium (inkl. Gutachten, Zeugniskopien und Lebenslauf)
- Gültiger Bewilligungsbescheid der Landesgraduiertenförderung
- Arbeits- und Zeitplan für den Auslandsaufenthalt
- Zusage der ausländischen gastgebenden Hochschule/des gastgebenden Instituts für Arbeitsplatz und Betreuung bzw. Forschungserlaubnis mit der Angabe, ob Studiengebühren erhoben werden. Bei Archivaufenthalten wird eine Zusage zur Nutzung der Einrichtung benötigt.
- Formlose Stellungnahme der deutschen Betreuerin bzw. des Betreuers zum beantragten Auslandsaufenthalt sowie zu den erforderlichen Sprachkenntnissen
Folgende Unterlagen sind im Falle einer nachträglichen Beantragung weiterer Fördermonate über das Portal einzureichen:
- Bericht über den bisherigen Förderungszeitraum
- Zusage der gastgebenden Hochschule/des gastgebenden Instituts für den Verlängerungszeitraum
- Ggf. Verlängerungsbescheid der Landesgraduiertenförderung
- Ggf. Antrag auf Verlängerung der Landesgraduiertenförderung
- Stellungnahme der Betreuerin bzw. des Betreuers zu dem angestrebten verlängerten Auslandsaufenthalt
- Aktualisierter Zeit- und Arbeitsplan
Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen
- Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
- Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr (MEZ bzw. MESZ) des letzten Bewerbungstages. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung nach Möglichkeit nicht erst am letzten Bewerbungstag ab. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls es zu technischen Problemen kommt.
- Bitte beachten Sie, dass nach dem angegebenen Bewerbungsschluss keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden. Für den fristgerechten Postversand von Gutachten gilt der Poststempel.
- Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.
Kontakt und weitere Informationen
Kontakt und weitere Informationen
Deutscher Akademischer Austauschdienst
German Academic Exchange Service
Referat ST43 Forschungsprogramme
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Sandra Kuhn
E-Mail: grafoeg-aufstockung@daad.de
Tel.: (0228) 882-8833
Sie haben die Programmbeschreibung ausführlich gelesen und haben noch Fragen? Dann finden Sie vielleicht Ihre Antwort unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, dann nutzen Sie bitte unseren Chatbot unten rechts im Bild, um eine schnelle Beratung zu erhalten. Alternativ können Sie auch das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers nutzen und uns eine Anfrage schicken. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
Das Info-Center bietet außerdem unter der Rufnummer +49 (228) 882-180 auch eine telefonische Beratung zu folgenden Zeiten an:
Montag bis Donnerstag: 9-12 Uhr sowie 14-16 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
Freitag: 9-14 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
Zur Bewerbung
Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
Bitte beachten Sie, dass nach dem Bewerbungsschluss keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden.
Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt
- Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen)
- Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen)
Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, hilft Ihnen die technische Portal-Hotline wochentags von 9 bis 12 Uhr unter (+49) 228/882-8888 oder per Mail unter portal@daad.de weiter.
Bitte planen Sie die Erreichbarkeit der Hotline sowie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.