Stipendiendatenbank

Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte sowie auch Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise.
Bitte beachten Sie:
Die Nutzung des Bewerbungsportals ist mit mobilen Endgeräten nur eingeschränkt möglich. Bitte nutzen Sie zur Bewerbung Ihren Desktop-Computer. Technische Voraussetzungen

Programmziel

Dieses Programm bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Masterabschluss im Ausland zu erwerben und internationale Studienerfahrungen zu sammeln. Sie können Ihre individuellen Studieninteressen verfolgen und sich fachlich wie auch persönlich weiterentwickeln.

Wer kann sich bewerben?

Sie können sich bewerben, wenn

  • Sie einen Masterabschluss (oder Äquivalent) an einer Hochschule im Ausland erwerben möchten und
  • Sie Ihren ersten Abschluss (z.B. Bachelor) zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits erreicht haben oder Sie kurz vor dem Ende des (Bachelor-)Studiums stehen.
Das Programm richtet sich an alle wissenschaftlichen Fachrichtungen.

Bitte beachten Sie: Zur Weiterbildung in künstlerischen Fachbereichen und dem Fachbereich Architektur sowie für ein LL.M.(Master of Laws)-Aufbaustudium bietet der DAAD eigene Stipendienprogramme an: Musik, Bildende Kunst/Design/Film, Darstellende Kunst, Architektur, LL.M.-Aufbaustudium
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Voraussetzungen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Teilnahme an einem Masterstudiengang mit Abschluss im Ausland.
Der Aufenthalt kann auch an mehreren Gastinstitutionen in einem Land stattfinden.

Wenn Sie ein Auslandsstudienjahr planen und Ihren Abschluss nicht im Ausland erwerben möchten, wechseln Sie bitte zum DAAD-Programm Jahresstipendien für Studienaufenthalte im Ausland.
Reine Sprachkursaufenthalte werden in diesem Programm nicht gefördert. Hierfür bietet der DAAD eigene Programme an.

Dauer der Förderung

Das Stipendium gilt, je nach Studienprogramm, für einen Zeitraum von 12 Monaten (ein Studienjahr) bis 24 Monaten.
Die Stipendien werden für die Dauer der Regelstudienzeit des gewählten Studiengangs vergeben (maximal 24 Monate). Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung den gesamten Zeitraum an, für den Sie eine Förderung beantragen wollen. Wenn Sie bspw. einen 2-jährigen Studiengang planen, müssen Sie bei der Bewerbung als gewünschte Stipendiendauer direkt zwei Jahre angeben. Nach dem ersten Studienjahr werden Ihre erbrachten Studienleistungen dann in einem Weiterförderungsverfahren begutachtet. Geht daraus hervor, dass Sie Ihr Studium in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen erfolgreich abschließen werden, läuft das Stipendium wie geplant weiter.
Falls Sie sich zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits im ersten Studienjahr eines 2-jährigen Master- oder Aufbaustudiengangs im Ausland befinden, können Sie sich um ein Stipendium für das zweite Studienjahr bewerben. Eine Verlängerung des Stipendiums ist in diesem Fall nicht möglich.

Stipendienleistungen

Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:

  • eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: (in diesem Programm gelten die Raten für Studierende/Graduierte). Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Förderungen, die im akademischen Jahr 2023/2024 vergeben werden.
  • Reisekostenzuschuss je nach Gastland
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen weitere Leistungen beantragen:
  • Zuschuss zu Studiengebühren bis zu einer Obergrenze: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 4
  • Zuschuss zu einem Sprachkurs (Landessprache oder Unterrichts- bzw. Arbeitssprache): Weitere Informationen
  • Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 7
  • Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen (bitte einen Kostenvoranschlag mit Bestätigung der/des betreuenden Hochschullehrenden bereits mit der Bewerbung einreichen). Übernachtungskosten können nicht erstattet werden.
  • Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden: Weitere Informationen
Bitte beachten Sie, dass Leistungen von dritter Seite zum Teil auf das DAAD-Stipendium angerechnet werden. Erläuterungen dazu finden Sie in den wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt E.
Hinweis für Stipendiatinnen und Stipendiaten der Begabtenförderungswerke: Wenn Sie ein DAAD-Stipendium erhalten, dürfen Sie von den Förderwerken keinen Auslandszuschlag in Anspruch nehmen. Weiterlaufende Inlandsleistungen der Förderwerke werden auf das DAAD-Stipendium angerechnet.

Bewerbungsvoraussetzungen

Bitte prüfen Sie, ob Sie folgende Kriterien erfüllen:
Sie haben vor Stipendienantritt einen der folgenden Abschlüsse an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder eines akkreditierten Studiengangs einer Berufsakademie erworben oder Sie verfügen über einen gleichwertigen ausländischen Abschluss:

  • mindestens dreijähriger Bachelor
  • Master
  • Magister
  • Diplom
  • 1. oder 2. juristische Prüfung
  • 1. oder 2. Staatsprüfung für das Lehramt
  • 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
  • 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
Ihr Hochschulabschluss bzw. das Examen darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt A, Punkt 5). Haben Sie bereits einen Bachelor- und Masterabschluss, zählt die Frist ab dem Zeitpunkt des Masterabschlusses. Liegt bereits das 2. juristische Staatsexamen oder die 2. Staatsprüfung für das Lehramt vor, zählt die Frist ab dem Erwerb der 1. juristischen Staatsprüfung oder der 1. Staatsprüfung für das Lehramt.
Falls Sie Ihr Studium bereits abgeschlossen haben und sich zum Zeitpunkt der Bewerbung im Ausland aufhalten, gilt:
  • Wenn Sie Ihr Studium in Deutschland abgeschlossen haben, können Sie sich für die Förderung eines Masterstudiums oder des zweiten Jahres eines schon begonnenen Masterstudiums in Ihrem aktuellen Aufenthaltsland bewerben. Voraussetzung ist, dass Sie bei Bewerbungsschluss noch nicht länger als ein Jahr in diesem Land leben.
    Eine Bewerbung für die Förderung eines Masterstudiums in einem anderen Land ist unabhängig von Ihrer Aufenthaltsdauer im Ausland möglich.
  • Wenn Sie Ihr Studium im Ausland abgeschlossen haben, können Sie sich in aller Regel nur für einen Aufenthalt in einem anderen Land bewerben. Für die Förderung im aktuellen Gastland müssen besondere Gründe vorliegen, die sich aus dem Vorhaben zwingend ergeben (bitte im Motivationsschreiben erläutern).
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbungs- und Einschreibungsfristen Ihrer Gasthochschule und Einreiseregelungen für Ihr Gastland. Einige wichtige Hinweise stellen wir für Sie auf den DAAD-Länderseiten bereit.


Auswahlverfahren

Die Auswahlkommissionen setzen sich nach fachlichen und ggf. regionalen Gesichtspunkten zusammen. Die ehrenamtlichen Kommissionsmitglieder werden vom Vorstand des DAAD berufen und sind in erster Linie Hochschullehrende deutscher Hochschulen. Sie begutachten die Bewerbungen und entscheiden über die Stipendienvergabe. An der Auswahl können auch ehemalige DAAD-Stipendiatinnen und -Stipendiaten beteiligt sein. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DAAD leiten die Sitzung, haben jedoch kein Stimmrecht.
Nach einer ersten Vorauswahl auf Basis der eingereichten Unterlagen werden die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber zu einer persönlichen Vorstellung vor der Auswahlkommission eingeladen. Diese kann beim DAAD in Bonn oder auch virtuell stattfinden.
Schauen Sie auch unser Video über das Stipendien-Auswahlverfahren an. Weitere Informationen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt C.

Auswahlkriterien

Besonders berücksichtigt werden:

  1. Die Qualifikation, insbesondere gemessen an:
    • Studienleistungen (allg. Notendurchschnitt, Notenentwicklung)
    • Abiturnote oder Äquivalent
    • Studienverlauf
    • Kenntnisse der Unterrichts- bzw. Arbeitssprache
  2. die Qualität des Vorhabens, insbesondere gemessen an:
    • der Beschreibung des Studienvorhabens sowie der Vorbereitung (Vorinformation, Wahl der Gasthochschule und Kontaktaufnahme)
    • Einbettung des Vorhabens in den Studienverlauf, sofern relevant
  3. Potenzial der Bewerberin/des Bewerbers, insbesondere gemessen an:
    • Motivation: fachliche und persönliche Gründe für den Auslandsaufenthalt, Kenntnisse der Landessprache (sofern abweichend von der Arbeitssprache); Regionalkenntnisse
    • Perspektiven: Bedeutung des Auslandsaufenthalts für die weitere akademische, berufliche und persönliche Entwicklung
    • außerfachlichem Engagement: außerfachliche Kenntnisse und Fähigkeiten, gesellschaftliches Engagement
  4. Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission zur Wahrung der Chancengerechtigkeit ggf. besondere Lebensumstände, zu denen Sie im Bewerbungsformular Angaben machen können. Lesen Sie hierzu bitte die wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt C, Punkt 5.

Bewerbungsunterlagen

Im DAAD-Portal einzeln hochzuladende Dokumente:

  • Online-Bewerbungsformular
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Studienplan (max. 5 Seiten): Detaillierte Beschreibung Ihres Studienvorhabens sowie gegebenenfalls der im Rahmen einer Masterarbeit vorgesehenen Forschungsarbeit (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 6)
  • Motivationsschreiben (max. 2 Seiten): Darlegung der fachlichen und persönlichen Motive für Ihr geplantes Vorhaben (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 7)
  • Abschlusszeugnis, falls zum Zeitpunkt der Bewerbung vorhanden. Anderenfalls Vorlage einer Aufstellung sämtlicher bis dahin besuchter Übungs- und Seminarveranstaltungen (Transcript of Records, inklusive Credit Points und Noten nach ECTS), sowie Nachreichung des Abschlusszeugnisses bis spätestens zum Stipendienantritt.
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife etc.) mit Einzelnoten
  • Zulassung der ausländischen Gasthochschule für den gewünschten Studiengang. Bitte beachten Sie, dass Sie für eine fristgerechte Beantragung der Zulassung an der Gasthochschule selbst verantwortlich sind. Liegt Ihnen die Zulassung bei der Bewerbung noch nicht vor, müssen Sie diese bis zum Stipendienantritt nachreichen.
  • Sprachnachweis/e: Nachweis (bei mehreren Zielländern ggf. mehrere Nachweise) über Ihre aktuellen Kenntnisse der Unterrichts- oder Arbeitssprache(n); bei Feldforschung auch der Landessprache; zum Bewerbungstermin darf der Nachweis nicht älter als 2 Jahre sein. Reichen Sie bitte in jedem Fall entweder das DAAD-Sprachnachweisformular oder ein anderes vom DAAD anerkanntes Sprachzeugnis ein. Wenn Sie das DAAD-Sprachnachweisformular nutzen, können Sie Ihre Sprachkompetenz an Ihrer deutschen Hochschule bewerten lassen. Wenden Sie sich dafür an das Sprachenzentrum Ihrer Hochschule oder an eine/n Prüfungsberechtigte/n des Fachbereichs für die jeweilige Fremdsprache. Eine Handreichung für Prüfungsberechtigte und Sprachenzentren zum Ausfüllen des Formulars finden Sie hier. Auf den Sprachnachweis kann nur in Ausnahmefällen verzichtet werden. Lesen Sie hierzu bitte unsere wichtigen Stipendienhinweise (A.9 bis A.15).
Per Post einzureichen:
  • Ein aktuelles Gutachten einer bzw. eines Hochschullehrenden, das über Ihre Qualifikation Auskunft gibt. Sowohl das frei formulierte Gutachten als auch das ausgefüllte DAAD-Gutachtenformular müssen eingereicht werden. Bitte beachten Sie hierzu unbedingt die Hinweise auf dem Reiter „Zur Bewerbung“.

Bewerbungsschluss

  • West-, Nord- und Südeuropa:
    30. September 2022, Auswahltermin im März für Förderbeginn ab September/Oktober/November 2023
    (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland)
  • MOE-Länder, SOE-Länder, Türkei:
    01. Dezember 2022, Auswahltermin im März für Förderbeginn ab September/Oktober/November 2023 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland)
  • GUS inklusive Kaukasus und Zentralasien:
    02. November 2022; Auswahltermin im Januar für Förderbeginn ab September/Oktober/November 2023 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland)
  • USA, Kanada:
    29. September 2022, Auswahltermin im Januar für Förderbeginn ab September 2023
  • Lateinamerika, Afrika Subsahara, Nahost, Nordafrika:
    30. September 2022, Auswahltermin im November/Dezember für Förderbeginn ab Februar/März 2023 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland)
    31. März 2023, Auswahltermin im Mai/Juni für Förderbeginn ab August/September 2023 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland)
  • Süd-/Südostasien, Ozeanien:
    30. September 2022, Auswahltermin im November/Dezember für Förderbeginn ab Februar/März 2023 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland)
    16. März 2023, Auswahltermin im Mai/Juni für Förderbeginn ab August/September 2023 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland)
  • Australien, Neuseeland, Japan, Korea:
    16. März 2023, Auswahltermin im Juni für Förderbeginn ab Juli/August/September/Oktober 2023 oder ab Februar/März/April 2024 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland)
  • Taiwan, VR China, Hongkong, Macao, Singapur:
    30. September 2022, Auswahltermin im Dezember für Förderbeginn ab September 2023

Die Bewerbungstermine werden mindestens einmal jährlich aktualisiert. In den meisten Fällen liegen sie im gleichen Zeitraum wie im Vorjahr.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Aufenthalt in mehreren Ländern planen, dann gilt der Bewerbungstermin des Landes, in dem Ihr Aufenthalt beginnt. Bitte wählen Sie deshalb beim Start Ihrer Bewerbung im Portal dieses Land als „Zielland“ aus. Lesen Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise Abschnitt B, Punkte 2 und 3.


Eine Bewerbung für Studien- oder Praxisaufenthalte ist für bestimmte Länder auf Grund der Lage vor Ort nicht möglich. Bitte beachten Sie die folgenden Informationen. Da die Sicherheitslage in vielen Ländern kein einheitliches Niveau aufweist, informieren Sie sich bitte auf der Website des Auswärtigen Amtes insbesondere zu den Teilreisewarnungen und kontaktieren Sie das zuständige DAAD-Referat, ob eine Förderung an Ihren Wunsch-Standort möglich ist.

Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen

Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen. Für den fristgerechten Postversand von ggf. einzureichenden Gutachten gilt der Poststempel.
Datenschutz: Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD und gehen in sein Eigentum über. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums erforderlich sind. Die Unterlagen erfolgloser Bewerberinnen und Bewerber werden nach einer angemessenen Frist gelöscht.

Kontakt und weitere Informationen

Hier finden Sie wichtige Hinweise zu DAAD-Stipendien.
Gegenstipendien: Einige ausländische Regierungen stellen dem DAAD im Rahmen dieses DAAD-Stipendienprogramms Stipendienmittel zur Vergabe zur Verfügung (sog. „Gegenstipendien“). Die Gegenstipendien werden grundsätzlich vorrangig genutzt. Zunächst durchlaufen alle Bewerberinnen und Bewerber den für DAAD-Stipendien vorgesehenen Auswahlprozess. Das bei Zielländern mit Gegenstipendienangebot anschließende Nominierungsverfahren ist für die Bewerberinnen und Bewerber obligatorisch. Das Einverständnis zur Weitergabe der Bewerbungsunterlagen an die ausländische Stelle erklären die Bewerberinnen und Bewerber auf dem Online-Formular im DAAD-Portal. Liegen die Stipendienleistungen der ausländischen Regierung unter der vom DAAD festgelegten Stipendienhöhe, wird das Gegenstipendium entsprechend aufgestockt – soweit und solange Aufstockungsmittel zur Verfügung stehen. Darüber hinaus angebotene Gegenstipendien werden ggf. ohne Aufstockung an im Ranking nachfolgende Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Das Nominierungsverfahren für Gegenstipendien ist je nach Zielland sehr unterschiedlich und kann zu längeren Vorlaufzeiten führen. Die betroffenen Bewerberinnen und Bewerber werden spätestens nach der Auswahl über Einzelheiten des Nominierungsverfahrens und ggf. einzureichende Unterlagen informiert.
Hier finden Sie gegebenenfalls zusätzliche länderbezogene Informationen für Ihr Programm:

Hier finden Sie gegebenenfalls Informationen zum Hochschul- und Bildungswesen im gewünschten Zielland |
Sie haben die Programmbeschreibung ausführlich gelesen und haben noch Fragen? Dann finden Sie vielleicht Ihre Antwort unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers und schicken Sie uns eine Anfrage. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.

Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
Der Zugang zum Portal ist seit dem 02.05. geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass nach dem in der Ausschreibung angegebenen Bewerbungsschluss keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden.

Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt

  • Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen)
  • Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen)
  • Fordern Sie Gutachten im DAAD-Portal an (falls erforderlich, siehe Abschnitt „Bewerbungsunterlagen“ auf der Registerkarte „Bewerbungsverfahren“)
    Das von der Gutachterin bzw. vom Gutachter auszufüllende Formular erzeugen Sie im DAAD-Portal in der Rubrik „Gutachten anfordern“ als beschreibbares PDF. Schicken Sie das Formular bitte Ihrer Gutachterin bzw. Ihrem Gutachter per E-Mail mit der Bitte, das Formular vollständig auszufüllen und direkt an den DAAD weiterzuleiten.
    Bitte beachten Sie, dass das Gutachtenformular im Portal ausschließlich während der Bewerbungsfrist (ab ca. 6 Wochen vor Bewerbungsschluss) erzeugt werden kann.
    Erzeugen Sie bitte pro Gutachter jeweils ein Gutachtenformular.

Per Post einzureichende Unterlagen senden Sie bitte an den DAAD, Kennedyallee 50, 53175 Bonn.

Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, hilft Ihnen die technische Portal-Hotline wochentags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr unter (+49) 228/882-8888 oder per Mail unter portal@daad.de weiter.
Bitte planen Sie die Erreichbarkeit der Hotline bei Ihrer Bewerbung mit ein.

Basis-Voraussetzungen

Status: Graduierte
Zielland:
nur bestimmte

Die Förderung durch dieses Programm ist auf bestimmte Zielländer beschränkt. Die entsprechende Länderauswahl finden Sie auf der Detailseite des Förderprogramms unter "Kontakt und weitere Informationen".

Fachrichtung:
siehe Liste

Gilt für folgende Fachrichtungen:

  • Sprach- und Kulturwissenschaften
  • Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
  • Mathematik/Naturwissenschaften
  • Humanmedizin
  • Veterinärmedizin/Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften
  • Ingenieurwissenschaften
  • Kunst, Musik und Sportwissenschaften
Weitere Bewerbungsvoraussetzungen »
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