Stipendiendatenbank

Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte sowie auch Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise.
Bitte beachten Sie:
Die Nutzung des Bewerbungsportals ist mit mobilen Endgeräten nur eingeschränkt möglich. Bitte nutzen Sie zur Bewerbung Ihren Desktop-Computer. Technische Voraussetzungen

Programmziel

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) finanziert das Förderprogramm "Kurzstipendien für Praktika im Ausland" aus BMBF-Mitteln. Der DAAD setzt sich zum Ziel, im Rahmen des Kurzstipendienprogramms die Auslandsmobilität von Studierenden zu fördern.

HINWEIS: Für Großbritannien gelten seit dem 1.1.2021 neue Einreisebestimmungen. Die Visaerteilung für Praktika, die nicht studienbegleitend (also bei einer Einreise mit einem „Student Visa“ und dem entsprechenden Zusatz im Visum selber [„work permitted 20 hrs in term time, 40 hrs outside term time“]) oder im Rahmen etablierter Austauschprogramme (z. B. IAESTE, AIESEC) stattfinden, ist sehr restriktiv. Informationen zu den Visa-Regelungen für Einreisen nach Großbritannien finden Sie z.B. auf der Seite der britischen Regierung https://www.gov.uk/check-uk-visa. Bitte informieren Sie sich unbedingt über die Einreisebestimmungen für Ihr Vorhaben, bevor Sie sich bewerben.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich:
1. Eingeschriebene Studierende an deutschen Hochschulen im Bundesgebiet. Diese sind
a) Deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger,
b) Deutschen gleichgestellte Personen gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 2ff., Abs. 2. Abs. 2a und Abs. 3 BAföG sowie
c) Nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventinnen und -absolventen, die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind mit dem Ziel, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen.

2. Deutsche Studierende im Ausland, die ein Praktikum in einem Land außerhalb Deutschlands und ihrem Studienland absolvieren möchten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden selbst organisierte Praktika im Ausland bei den folgenden Organisationen/ Institutionen:

  • Deutsche Auslandsvertretungen (Deutsche Botschaften, Konsulate und Ständige Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland)
  • völkerrechtlich anerkannte internationale Organisationen (z. B. EU, UNO, NATO, Weltbank)
  • Deutsche Schulen im Ausland (nicht DSD und nicht FIT). Lehramtsstudierende, die ein Praktikum an einer deutschen Schule im Ausland anstreben, sind in diesem Programm nicht antragsberechtigt. Bitte bewerben Sie sich in diesem Fall für das Programm "Lehramt.International: Auslandspraktika für Lehramtsstudierende". Nicht-Lehramtsstudierende mit dem Ziel, ein Praktikum an einer deutschen Auslandsschule zu absolvieren, können sich weiterhin im Rahmen dieser Programmlinie bewerben.
  • Goethe-Institute
  • Deutsche Archäologische Institute
  • Institute der Max Weber Stiftung
  • ausgewählte Institutionen der auswärtigen Kulturpolitik (Mehr Informationen dazu erhalten Sie im DAAD-Referat ST41.)

Dauer der Förderung

Mindestens 40 Kalendertage und maximal 3 Monate.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.

Stipendienleistungen

1. Einmaliger Reisekostenzuschuss:

  • Studierende in Deutschland, die ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten, finden die Höhe des Zuschusses für das angestrebte Zielland hier.
  • Studierenden im Ausland, die ein Praktikum in einem Drittland (Land außerhalb Deutschlands und dem Studienland) absolvieren möchten, können folgende Kosten gegen Beleg erstattet werden:
    • Bei Anreise aus dem Studienland ins Drittland und Rückkehr ins Studienland 50% der tatsächlich nachgewiesenen Reisekosten.
    • Bei Anreise aus dem Studienland ins Drittland und Rückkehr nach Deutschland
      - 50% der tatsächlich nachgewiesenen Reisekosten für die Anreise und
      - eine gesonderte Reisekostenpauschale für die Rückkehr nach Deutschland. Auskunft hierzu erteilt ST41.
    • Studierenden, die sich bei Stipendienantritt bereits seit über drei Monaten im Drittland aufhalten, wird der Zuschuss nicht gezahlt, stattdessen übernimmt der DAAD
      - 50% der Reisekosten für die Anreise vom derzeitigen Aufenthaltsort im Drittland zum Praktikumsort (Bahnfahrt 2. Klasse oder sonstiges angemessenes wirtschaftliches Verkehrsmittel).
      - Für die Rückkehr ins Studienland werden 50% der tatsächlich nachgewiesenen Reisekosten gewährt.
      - Bei einer Rückreise nach Deutschland wird eine gesonderte Reisekostenpauschale gewährt. Auskunft hierzu erteilt ST41.
Es können ausschließlich die Kosten für das günstigste Verkehrsmittel erstattet werden. Diese sind i.d.R. 2. Klasse der Bahn bzw. Economy bei Flügen. Für die Erstattung sind die entsprechenden Belege nach der Rückkehr über das DAAD-Portal einzureichen.

2. Monatliches Teilstipendium. Nicht volle Monate werden anteilig berechnet.
Die Höhe der monatlichen Teilstipendienraten nach Ländern finden Sie hier.

Wichtig: Die Förderzusage steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit ausreichender Haushaltsmittel.

Weitere Informationen zur Förderung entnehmen Sie den "Ergänzenden Informationen zum Programm“. Hinweise für BAföG-Empfänger finden Sie unter Punkt „I. Hinweise zur Förderung“

Bewerbungsvoraussetzungen

  • Die Bewerberinnen und Bewerber müssen einen selbst organisierten Praktikumsplatz im Ausland (oder einem Drittland) nachweisen.
  • Die Bewerberinnen und Bewerber müssen sich mindestens im 2. Fachsemester eines grundständigen Studiengangs befinden oder in einem Masterstudiengang eingeschrieben sein.
  • Der Praktikumszeitraum muss vollständig innerhalb des Immatrikulationszeitraums liegen.
  • Der Beginn der beantragten Förderung muss mit dem Beginn des Praktikumszeitraums übereinstimmen.

Sprachkenntnisse

Auskunft über die für Ihr Praktikum erforderlichen Sprachkenntnisse erteilt Ihnen Ihre Zielorganisation.

Bewerbungsschluss

Der Antrag ist frühestens 60 und spätestens 32 Kalendertage vor dem Beginn des Praktikums im DAAD-Portal einzureichen.

Eine Wiederbewerbung für dasselbe Förderjahr ist in diesem Programm nicht möglich. Bewerbungen für das Folgejahr können - mit Berücksichtigung der jeweiligen Bewerbungsfristen - erst ab dem 1. November des Jahres eingereicht werden.
Eine Bewerbung für Studien- oder Praxisaufenthalte ist für bestimmte Länder auf Grund der Lage vor Ort nicht möglich. Bitte beachten Sie die folgenden Informationen. Da die Sicherheitslage in vielen Ländern kein einheitliches Niveau aufweist, informieren Sie sich bitte auf der Website des Auswärtigen Amtes insbesondere zu den Teilreisewarnungen und kontaktieren Sie uns (siehe „Kontakt und Beratung“), ob eine Förderung an Ihren Wunsch-Standort möglich ist.
Aktueller Hinweis: Bewerbungen in die momentan von COVID-19 betroffenen Länder sind möglich. Aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Homepage.

Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbung erfolgt über das Bewerbungsportal des DAAD. Sie ist fristgerecht und vollständig einzureichen.
Der Bewerbung sind folgende Dokumente beizufügen:

  • Immatrikulationsbescheinigung(en, die den gesamten Praktikumszeitraum abdecken) (einzureichen unter dem Punkt "Zulassung")
  • Praktikumsbescheinigung (mit Briefkopf, Stempel und Unterschrift, taggenauem Praktikumszeitraum, der Höhe einer ggf. gezahlten Vergütung)
  • Lebenslauf
  • Nachweis/e über den Studienfortschritt / jüngste Übersicht der bislang abgelegten Studienleistungen
  • Nachweis über andere beantragte oder erhaltene Förderungen für den geplanten Auslandsaufenthalt
Unvollständige Bewerbungen werden aus formalen Gründen abgelehnt. Alle o.g. Unterlagen müssen der Bewerbung beigefügt sein. Das Nachreichen fehlender Unterlagen ist nicht möglich. Die Verantwortung für die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen liegt bei den Bewerberinnen und Bewerbern.

Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen

Datenschutz: Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD und gehen in sein Eigentum über. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums erforderlich sind. Die Unterlagen erfolgloser Bewerberinnen und Bewerber werden nach einer angemessenen Frist gelöscht.

Kontakt und weitere Informationen

Auskünfte zum Praktikum erhalten Sie von den oben genannten Organisationen.
Sie haben die Programmbeschreibung ausführlich gelesen und haben noch Fragen? Dann finden Sie vielleicht Ihre Antwort unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers und schicken Sie uns eine Anfrage. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.

Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.

Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt

  • Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen)
  • Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen)
  • Unter „Gutachten anfordern“ können Sie das Gutachtenformular im DAAD-Portal als beschreibbares PDF erzeugen. Ob ein Gutachten eingereicht werden muss, erfahren Sie im Tab „Bewerbungsverfahren“ unter dem Abschnitt „Bewerbungsunterlagen“.
    Schicken Sie das Gutachtenformular bitte Ihrer Gutachterin bzw. Ihrem Gutachter per E-Mail mit der Bitte, das Formular vollständig auszufüllen und ein frei formuliertes Gutachten beizufügen (wie im Formular erklärt). Das Gutachten ist in einem verschlossenen Umschlag an Sie zurückzusenden, alternativ kann es auch direkt von Ihrer Gutachterin bzw. Ihrem Gutachter an den DAAD, Kennedyallee 50, 53175 Bonn, gesendet werden. Für den fristgerechten Postversand gilt der Poststempel.
    Das Gutachten ist vertraulich und darf von Ihnen nicht eingesehen werden!
    Bitte beachten Sie, dass das Gutachtenformular im Portal nur bis zum angegebenen Bewerbungsschluss erzeugt werden kann.

Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, hilft Ihnen die technische Portal-Hotline wochentags von 9 bis 12 Uhr unter (+49) 228/882-8888 oder per Mail unter portal@daad.de weiter.
Bitte planen Sie die Erreichbarkeit der Hotline sowie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.

Basis-Voraussetzungen

Status: Studierende
Graduierte
Zielland:
nur bestimmte

Die Förderung durch dieses Programm ist auf bestimmte Zielländer beschränkt. Die entsprechende Länderauswahl finden Sie auf der Detailseite des Förderprogramms unter "Kontakt und weitere Informationen".

Fachrichtung:
siehe Liste

Gilt für folgende Fachrichtungen:

  • Sprach- und Kulturwissenschaften
  • Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
  • Mathematik/Naturwissenschaften
  • Humanmedizin
  • Veterinärmedizin/Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften
  • Ingenieurwissenschaften
  • Kunst, Musik und Sportwissenschaften

Weitere Bewerbungsvoraussetzungen »

Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise.