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Stipendiendatenbank

Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte sowie auch Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise.
Bitte beachten Sie:
Die Nutzung des Bewerbungsportals ist mit mobilen Endgeräten nur eingeschränkt möglich. Bitte nutzen Sie zur Bewerbung Ihren Desktop-Computer. Technische Voraussetzungen

Programmziel

Dieses Programm bietet Ihnen die Möglichkeit, während eines Studienjahres im Ausland internationale Erfahrungen zu sammeln. Sie können Ihre individuellen Studieninteressen verfolgen und sich fachlich wie auch persönlich weiterentwickeln.

Wer kann sich bewerben?

Sie können sich bewerben, wenn Sie in einem Bachelor-, Master-, Diplom- oder Staatsexamensstudiengang (oder Äquivalent) studieren und während dieses Studiums ein Studienjahr im Ausland verbringen möchten.
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Voraussetzungen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.
Das Programm richtet sich an alle wissenschaftlichen Fachrichtungen.

Für künstlerische Fachbereiche und dem Fachbereich Architektur bietet der DAAD eigene Stipendienprogramme an:


Was wird gefördert?

Gefördert wird ein Studienjahr an einer Hochschule im Ausland.

  • Der Aufenthalt kann auch an mehreren Gastinstitutionen in einem Land stattfinden sowie in maximal zwei unterschiedlichen Gastländern; dies sollte in Ihrer Studienordnung vorgesehen sein. Bitte begründen Sie die Notwendigkeit in diesem Fall kurz im Studienplan (siehe „Bewerbungsunterlagen“).
  • Ihr Studienaufenthalt kann neben der Teilnahme an Lehrveranstaltungen der Gasthochschule zusätzlich Recherchen oder Schreibphasen für Abschlussarbeiten umfassen. Aufenthalte nur für Recherche und Schreiben von Abschlussarbeiten werden in diesem Programm nicht gefördert.
  • Wenn Sie Medizin oder Pharmazie studieren und im Praktischen Jahr für mindestens zwei Tertiale bzw. sechs Monate (entsprechend der Regelung in der jeweils gültigen Approbationsordnung für Medizin bzw. Pharmazie) ins Ausland gehen möchten, können Sie sich ebenfalls bewerben (siehe „Dauer der Förderung“).
    Ein kürzerer Auslandaufenthalt von nur einem Tertial kann gegebenenfalls von Ihrer Hochschule in Deutschland im Rahmen des PROMOS-Programms gefördert werden. Informieren Sie sich dazu bitte an Ihrer Hochschule.
  • Reine Sprachkursaufenthalte werden in diesem Programm nicht gefördert. Für bestimmte Sprachen bietet der DAAD Sprachkursstipendien an.
  • Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung für Erasmus+-Programmländer sowie für Großbritannien in diesem Programm nicht möglich ist. Wenn Sie einen Aufenthalt in diesen Ländern planen, wenden Sie sich bitte an die Erasmus+-Programmkoordination Ihrer Hochschule.
  • Wenn Sie einen Masterabschluss im Ausland machen möchten, wechseln Sie bitte zum DAAD-Programm Stipendien für ein Masterstudium im Ausland. In diesem Programm sind auch Aufenthalte in Erasmus+-Programmländern möglich.

Dauer der Förderung

Das Stipendium gilt für ein Studienjahr (ein akademisches Jahr mit maximal 12-monatiger Förderdauer). Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Bei einem Praktischen Jahr im Fachbereich

  • Medizin werden mindestens zwei Tertiale (zweimal vier Monate) gefördert.
  • Pharmazie werden mindestens zwei Tertiale bzw. sechs Monate gefördert.
Nicht gefördert wird ein einzelnes Studiensemester.

Stipendienleistungen

Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:

  • eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: (in diesem Programm gelten die Raten für Studierende/Graduierte). Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Förderungen, die im akademischen Jahr 2024/2025 vergeben werden.
  • Reisekostenzuschuss je nach Gastland
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Darüber hinaus können Sie weitere Leistungen beantragen:
  • Zuschuss zu Studiengebühren bis zu einer Obergrenze: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 4
  • Zuschuss zu einem Sprachkurs (Landessprache oder Unterrichts- bzw. Arbeitssprache): Weitere Informationen
  • Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 7
  • Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen (bitte einen Kostenvoranschlag mit Bestätigung der/des betreuenden Hochschullehrenden bereits mit der Bewerbung einreichen). Übernachtungskosten können nicht erstattet werden.
  • Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden: Weitere Informationen
Bitte beachten Sie, dass Leistungen von dritter Seite teilweise auf das DAAD-Stipendium angerechnet werden. Erläuterungen dazu finden Sie in den wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt E.
Hinweis für Stipendiatinnen und Stipendiaten der Begabtenförderungswerke: Wenn Sie ein DAAD-Stipendium erhalten, dürfen Sie von den Förderwerken keinen Auslandszuschlag in Anspruch nehmen. Weiterlaufende Inlandsleistungen der Förderwerke werden auf das DAAD-Stipendium angerechnet. Weitere Informationen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt E, Punkt 2.

Bewerbungsvoraussetzungen

Bitte prüfen Sie, ob Sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Studierende in grundständigen Studiengängen (Bachelor, Diplom, Magister, Staatsexamen) müssen sich bei Bewerbungsschluss mindestens im zweiten Semester bzw. in der zweiten Hälfte des ersten Studienjahres an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder in einem akkreditierten grundständigen Studiengang einer Berufsakademie in Deutschland befinden. Studierende im Fachbereich Medizin beachten bitte die wichtigen Hinweise zu DAAD-Stipendien (Abschnitt A, Punkt 2).

    Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung in einem grundständigen Studiengang im Ausland studieren, können Sie unter den folgenden Voraussetzungen gefördert werden:
    a) Sie halten sich bei Bewerbungsschluss weniger als ein Studienjahr in Ihrem aktuellen Studienland auf und möchten Ihr Studium in diesem Land fortsetzen;
    b) Sie studieren an einer Hochschule im Ausland und bewerben sich für ein Studium an einer Hochschule in einem anderen Land.
  • Studierende in weiterführenden Studiengängen (z. B. Master), müssen spätestens zu Beginn der Förderung an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben sein.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbungs- und Einschreibungsfristen Ihrer Gasthochschule und Einreiseregelungen für Ihr Gastland. Einige wichtige Hinweise stellen wir für Sie auf den DAAD-Länderseiten bereit.
Wenn Sie Medizin oder Pharmazie studieren und für einen Teil des Praktischen Jahres ins Ausland gehen möchten, ist Voraussetzung, dass der Auslandsaufenthalt von Ihrem Prüfungsamt anerkannt wird.

Auswahlverfahren

Die Auswahlkommissionen setzen sich nach fachlichen und ggf. regionalen Gesichtspunkten zusammen. Die ehrenamtlichen Kommissionsmitglieder werden vom Vorstand des DAAD berufen und sind in erster Linie Hochschullehrende deutscher Hochschulen. Sie begutachten die Bewerbungen und entscheiden über die Stipendienvergabe. An der Auswahl können auch ehemalige DAAD-Stipendiatinnen und -Stipendiaten beteiligt sein. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DAAD leiten die Auswahlsitzung, haben jedoch kein Stimmrecht.
Nach einer ersten Vorauswahl auf Basis der eingereichten Unterlagen werden die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber zu einer persönlichen Vorstellung vor der Auswahlkommission eingeladen. Diese kann beim DAAD in Bonn oder auch virtuell stattfinden.
Schauen Sie auch unser Video über das Stipendien-Auswahlverfahren an. Weitere Informationen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt C.

Auswahlkriterien

Besonders berücksichtigt werden:

  1. Die Qualifikation, insbesondere gemessen an:
    • Studienleistungen (allg. Notendurchschnitt, Notenentwicklung)
    • Abiturnote oder Äquivalent
    • Studienverlauf
    • Kenntnisse der Unterrichts- bzw. Arbeitssprache
  2. die Qualität des Vorhabens, insbesondere gemessen an:
    • der Beschreibung des Studienvorhabens sowie der Vorbereitung (Vorinformation, Wahl der Gasthochschule und Kontaktaufnahme)
    • der Einbettung des Vorhabens in den Studienverlauf
  3. Potenzial der Bewerberin/des Bewerbers, insbesondere gemessen an:
    • Motivation: fachliche und persönliche Gründe für den Auslandsaufenthalt, Kenntnisse der Landessprache (sofern abweichend von der Arbeitssprache); Regionalkenntnisse
    • Perspektiven: Bedeutung des Auslandsaufenthalts für die weitere akademische, berufliche und persönliche Entwicklung
    • außerfachlichem Engagement: außerfachliche Kenntnisse und Fähigkeiten, gesellschaftliches Engagement
  4. Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission zur Wahrung der Chancengerechtigkeit ggf. besondere Lebensumstände, zu denen Sie im Bewerbungsformular Angaben machen können. Lesen Sie hierzu bitte die wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt C, Punkt 5.

Bewerbungsschluss

  • Andorra, Monaco, San Marino, Schweiz, Vatikanstadt:
    Bewerbungsschluss: 29. September 2023
    Auswahltermin im März für Förderbeginn ab September/Oktober/November 2024 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland)
  • Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro:
    Bewerbungsschluss: 04. Dezember 2023
    Auswahltermin im März für Förderbeginn ab September/Oktober/November 2024 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland)
  • GUS inklusive Kaukasus und Zentralasien:
    Bewerbungsschluss: 04. Januar 2024
    Auswahltermin im März für Förderbeginn ab September/Oktober/November 2024 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland)
  • USA, Kanada:
    Bewerbungsschluss: 28. September 2023
    Auswahltermin im Januar für Förderbeginn ab September 2024
  • Lateinamerika, Afrika Subsahara, Nahost, Nordafrika:
    Bewerbungsschluss: 04. Oktober 2023
    Auswahltermin im November/Dezember für Förderbeginn ab Februar/März 2024 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland)
    Bewerbungsschluss: 02. April 2024, Auswahltermin im Mai/Juni für Förderbeginn ab August/September 2024 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland)
  • Süd-/Südostasien, Ozeanien:
    Bewerbungsschluss: 28. September 2023
    Auswahltermin im November/Dezember für Förderbeginn ab Februar/März 2024 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland)
    Bewerbungsschluss: 29. Februar 2024, Auswahltermin im Mai/Juni für Förderbeginn ab August/September 2024 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland
  • Australien, Neuseeland, Japan, Korea:
    Bewerbungsschluss: 29. Februar 2024
    Auswahltermin im Juni für Förderbeginn ab Juli/August/September/Oktober 2024 oder ab Februar/März/April 2025 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland)
  • Taiwan, VR China, Hongkong, Macao, Singapur:
    Bewerbungsschluss: 28. September 2023
    Auswahltermin im Dezember für Förderbeginn ab September 2024
Die Bewerbungstermine werden jährlich im zweiten Quartal aktualisiert. In den meisten Fällen liegen sie im gleichen Zeitraum wie im Vorjahr.
Wenn Sie einen Aufenthalt in mehreren Ländern planen, dann gilt der Bewerbungstermin des Landes, in dem Ihr Aufenthalt beginnt. Bitte wählen Sie deshalb beim Start Ihrer Bewerbung im Portal dieses Land als „Zielland“ aus. Lesen Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise Abschnitt B, Punkte 2 und 3.
Eine Bewerbung für Studien- oder Praxisaufenthalte ist für bestimmte Länder auf Grund der Lage vor Ort nicht möglich. Bitte beachten Sie die folgenden Informationen. Da die Sicherheitslage in vielen Ländern kein einheitliches Niveau aufweist, informieren Sie sich bitte auf der Website des Auswärtigen Amtes insbesondere zu den Teilreisewarnungen und kontaktieren Sie uns (siehe „Kontakt und Beratung“), ob eine Förderung an Ihren Wunsch-Standort möglich ist.


Bewerbungsunterlagen

Im DAAD-Portal einzeln hochzuladende Dokumente:

  • Online-Bewerbungsformular
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Studienplan (max. 5 Seiten): Detaillierte Beschreibung Ihres Studienvorhabens sowie gegebenenfalls der im Rahmen einer Masterarbeit vorgesehenen Forschungsarbeit (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 6). Bitte laden Sie den Studienplan im Portal unter „Zeitplan“ hoch.
  • ggf. Learning Agreement (bitte im Portal unter „Zeitplan“ hochladen)
  • ggf. Auszug aus der Studienordnung (bei zwei unterschiedlichen Gastländern, siehe „Was wird gefördert“); bitte im Portal unter „Sonstiges“ hochladen
  • Motivationsschreiben (max. 2 Seiten): Darlegung der fachlichen und persönlichen Motive für Ihr geplantes Studienvorhaben (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 7). Bitte laden Sie das Motivationsschreiben im Portal unter „Vorhaben/Motivation“ hoch.
  • Bewerberinnen und Bewerber im Bachelorstudium (oder Äquivalent): aktueller Notenauszug (z.B. Transcript of Records, inklusive Credit Points und Noten nach ECTS). Zusätzlich ggf. Zwischen- und Vorprüfungszeugnisse; Wenn Sie die Prüfung nach Einreichen der Bewerbungsunterlagen ablegen, reichen Sie die Zeugnisse bitte schnellstmöglich nach. Bitte laden Sie die Unterlagen im Portal unter „Leistungsnachweise“ hoch.
  • Bewerberinnen und Bewerber, die während des Masterstudiums ins Ausland gehen möchten: Abschlusszeugnis mit Einzelnoten, falls zum Zeitpunkt der Bewerbung vorhanden. Anderenfalls einen aktuellen Notenauszug (z.B. Transcript of Records, inklusive Credit Points und Noten nach ECTS), sowie Nachreichung des Abschlusszeugnisses bis spätestens zum Stipendienantritt. Bitte laden Sie die Unterlagen im Portal unter „Hochschulzeugnisse“ hoch.
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife etc.) mit Einzelnoten
  • Falls bereits vorhanden: Zulassung der ausländischen Gasthochschule für den gewünschten Studiengang. Liegt die Zulassung bei der Bewerbung noch nicht vor, müssen Sie diese bis zum Stipendienantritt nachreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie für eine fristgerechte Beantragung der Zulassung an der Gasthochschule selbst verantwortlich sind.
  • Sprachnachweis (bei mehreren Zielländern ggf. mehrere Nachweise) über Ihre aktuellen Kenntnisse der Unterrichts- oder Arbeitssprache/n Ihrer Zielinstitution, die für die erfolgreiche Durchführung Ihres Vorhabens notwendig sind. Falls Ihr Vorhaben Feldforschung oder Interviews beinhaltet, sind zusätzlich Kenntnisse der Landessprache nachzuweisen, wenn diese von der bzw. den Unterrichts- und Arbeitssprache/n abweicht. Zum Bewerbungstermin darf der Nachweis in der Regel nicht älter als 2 Jahre sein. Reichen Sie bitte entweder das DAAD-Sprachnachweisformular oder ein anderes vom DAAD anerkanntes Sprachzeugnis ein.
    Wenn Sie das DAAD-Sprachnachweisformular nutzen, können Sie Ihre Sprachkompetenz an Ihrer deutschen Hochschule bewerten lassen. Wenden Sie sich dafür an das Sprachenzentrum Ihrer Hochschule oder an eine/n Prüfungsberechtigte/n des Fachbereichs für die jeweilige Fremdsprache. Eine Handreichung für Prüfungsberechtigte und Sprachenzentren zum Ausfüllen des Formulars finden Sie hier.
    Auf den Sprachnachweis kann nur in Ausnahmefällen verzichtet werden. Lesen Sie hierzu bitte unsere wichtigen Stipendienhinweise (A.9 bis A.15). Falls Sie kein Sprachzeugnis einreichen, laden Sie im Portal unter „Sprachnachweis“ bitte ein Dokument mit einer kurzen Begründung hoch.
  • Für Medizin und Pharmazie (bei Auslandsaufenthalten im Praktischen Jahr): Bestätigung des Prüfungsamtes über die Anerkennung des Auslandsabschnitts
  • Ein aktuelles, unterstützendes Empfehlungsschreiben (bisher: "Gutachten") einer bzw. eines Hochschullehrenden oder einer promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters oder Assistenz, das über Ihre Qualifikation Auskunft gibt.
    Das Empfehlungsschreiben setzt sich aus einem durch die/den Gutachter/in frei formulierten Teil und einem Deckblatt (bisher: "Gutachtenformular") zusammen. Beides muss eingereicht werden. Weitere Informationen zum Empfehlungsschreiben finden Sie im Tab „Zur Bewerbung“ unter dem Punkt „Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt“.
    Das Empfehlungsschreiben kann im aktuellen Bewerbungsverfahren als Alternative zum Upload im Portal auch per Post an folgende Anschrift gesendet werden: DAAD, Kennedyallee 50, 53175 Bonn. Für den fristgerechten Postversand gilt dann der Poststempel.

Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen

  • Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
  • Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr (MEZ bzw. MESZ) des letzten Bewerbungstages. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung nach Möglichkeit nicht erst am letzten Bewerbungstag ab. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls es zu technischen Problemen kommt.
  • Bitte beachten Sie, dass nach dem angegebenen Bewerbungsschluss keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden. Für den fristgerechten Postversand von Gutachten gilt der Poststempel.
  • Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.
Datenschutz: Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD und gehen in sein Eigentum über. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums erforderlich sind. Die Unterlagen erfolgloser Bewerberinnen und Bewerber werden nach einer angemessenen Frist gelöscht.

Kontakt und weitere Informationen

Sie haben die Programmbeschreibung ausführlich gelesen und haben noch Fragen?
  • Dann finden Sie vielleicht Ihre Antwort unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
  • Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, dann nutzen Sie bitte unseren Chatbot unten rechts im Bild, um eine schnelle Beratung zu erhalten.
  • Alternativ können Sie auch das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers nutzen und uns eine Anfrage schicken. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
    Das Info-Center bietet außerdem unter der Rufnummer +49 (228) 882-180 auch eine telefonische Beratung zu folgenden Zeiten an:
    Montag bis Donnerstag: 9-12 Uhr sowie 14-16 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
    Freitag: 9-14 Uhr (MEZ bzw. MESZ)

Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
Der Zugang zum Portal ist im Zeitraum 02.05. bis zum angegebenen Bewerbungsschluss geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass nach diesem Bewerbungsschluss keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden.

Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt

  • Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen)
  • Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen)
  • Unter „Gutachten anfordern“ können Sie das Deckblatt zum Empfehlungsschreiben (bisher: "Gutachtenformular") im DAAD-Portal als beschreibbares PDF erzeugen. Ob ein Empfehlungsschreiben eingereicht werden muss, erfahren Sie im Tab „Bewerbungsverfahren“ unter dem Abschnitt „Bewerbungsunterlagen“.
    Schicken Sie das Formular bitte Ihrer Gutachterin bzw. Ihrem Gutachter mit der Bitte, es vollständig auszufüllen und ein frei formuliertes Empfehlungsschreiben beizufügen (wie im Formular erklärt). Bitte laden Sie beide Dokumente während des Bewerbungsprozesses im Portal im Schritt "Anlagen" unter „Gutachten“ hoch. Alternativ zum Portal-Upload können die Dokumente per Post an den DAAD, Kennedyallee 50, 53175 Bonn, gesendet werden. Für den fristgerechten Postversand gilt dann der Poststempel.
    Bitte beachten Sie, dass das Formular im Portal nur bis zum angegebenen Bewerbungsschluss erzeugt werden kann.

Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, wenden Sie sich bitte per Mail an portal@daad.de.
Bitte planen Sie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.

Gefördert durch:

  • Logo: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise.