Stipendiendatenbank
Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte sowie auch
Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.
Forschungsstipendien für promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler (Postdoc-Programm) - Kurzstipendien • DAAD
Basis-Voraussetzungen
Status: |
Promovierte |
Zielland: |
nur bestimmte
Die Förderung durch dieses Programm ist auf bestimmte Zielländer beschränkt. Die entsprechende Länderauswahl finden Sie auf der Detailseite des Förderprogramms unter "Kontakt und weitere Informationen". |
Fachrichtung: |
siehe Liste
Gilt für folgende Fachrichtungen:
|
Überblick
Programmziel
Ziel des Programms ist es, ein selbstgewähltes Forschungsvorhaben im Ausland durchzuführen und damit einen wichtigen Qualifizierungsschritt für die spätere Berufslaufbahn in Wissenschaft, Wirtschaft oder im Kulturbereich zu erlangen.
Hinweis für alle Bewerberinnen und Bewerber:
Bitte beachten Sie die Änderungen beim Punkt „Sprachzeugnisse“ (unter "Bewerbungsunterlagen") sowie beim Punkt „Wiederbewerbung“.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich überdurchschnittlich qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Fachbereiche, die ihre Promotion vor Stipendienantritt mit sehr gutem Ergebnis abgeschlossen haben.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in die Förderungsmaßnahmen einbezogen werden. Bewerbungsberechtigt sind Deutschen gleichgestellte Personen gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 2ff., Abs. 2, Abs. 2a und Abs. 3 BAföG. Bitte reichen Sie mit der Bewerbung einen entsprechenden Nachweis ein (s. Abschnitt "Bewerbungsunterlagen"). Lesen Sie dazu bitte auch unsere FAQ.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Forschungsaufenthalte in allen Fachrichtungen an einem selbst gewählten Gastinstitut im Ausland.
Nicht gefördert wird die Teilnahme an Lehrgängen, Workshops oder Ähnlichem.
Innerhalb des Förderzeitraums sind ebenso Aufenthalte in mehreren Ländern oder auch in mehreren wissenschaftlichen Einrichtungen innerhalb eines Landes möglich. Geben Sie bitte alle geplanten „Zielinstitutionen“ im Bewerbungsformular an.
Bitte beachten Sie: Bei einem durchgängigen Aufenthalt in mehreren Gastländern erhalten die Geförderten grundsätzlich insgesamt nur einen Reisekostenzuschuss.
Dauer der Förderung
Drei bis sechs Monate.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
Die Beantragung eines 3-6-monatigen Forschungsaufenthalts in mehreren kurzen Teilaufenthalten (maximal zwei) mit Unterbrechung ist nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit dem DAAD möglich. Das gesamte Stipendium muss innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen werden. Die Mindestdauer eines Teilaufenthalts beträgt i.d.R. 1 Monat.
Stipendienleistungen
- Monatlicher Grundbetrag für Unterkunft, Verpflegung und Nebenausgaben in Höhe von 1.750 Euro
- Auslandszuschlag sowie Kaufkraftausgleich (nach Gastland und -ort unterschiedlich), die sich bei Begleitung durch die Familie und je nach Anzahl der Kinder erhöhen. Beispiel für USA, Boston:
1.741 Euro alleinstehend
2.353 Euro mit Ehe- oder eingetragenem Lebenspartner/eingetragener Lebenspartnerin
(Es handelt sich um unverbindliche Berechnungsbeispiele. Änderungen können sich aus Kaufkraftausgleichentwicklungen ergeben.) - Kinderzulage für Kinder unter 18 Jahren (monatlich 400 Euro für das erste und 100 Euro für jedes weitere Kind)
- Kinderbetreuung: Bei Begleitung durch Kinder unter 12 Jahren können die monatlichen Kinderbetreuungskosten bis zur Höhe des Stipendiengrundbetrags übernommen werden.
- Sachkostenbeihilfe in Höhe von 250 Euro pro Stipendienmonat für den Kauf von Fachbüchern, Besuch von Fachkongressen etc.
- Reisekostenpauschale für die Reise vom Heimatort an das Gastinstitut und zurück (nur für Geförderte, nicht für Familienangehörige).
- Zuschuss zu Kosten für Kongressteilnahmen, die inhaltlich mit dem Forschungsprojekt des Stipendiaten in Zusammenhang stehen (auf Antrag)
Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerbungsvoraussetzungen
Nur wissenschaftlich überdurchschnittlich geeignete Kandidatinnen und Kandidaten können berücksichtigt werden. Sie müssen die Promotion vor Stipendienantritt mit sehr gutem Ergebnis abgeschlossen haben (mindestens magna cum laude/sehr gut bei Promotion in Deutschland). Bei nicht benoteter Promotion entscheidet die DAAD-Auswahlkommission.
Die Promotion sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als vier Jahre zurückliegen (siehe hierzu FAQ); bei Medizinerinnen und Medizinern zählt die Zeit seit der Erlangung der Approbation. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt A, Punkt 5.
Eine Bewerbung in der Endphase der Promotion ist möglich.
Bewerbungen aus dem Ausland werden in aller Regel nur für einen Aufenthalt in einem Drittland berücksichtigt. Sollten Sie im Gastland promoviert haben, darf das Vorhaben nicht an der Institution durchgeführt werden, an der Sie promoviert haben.
Für eine Förderung von im Ausland lebenden Bewerberinnen und Bewerbern wird erwartet, dass sie die Absicht haben, nach Abschluss des jetzigen Forschungsabschnitts ihre Laufbahn in Deutschland fortzusetzen.
Auswahlverfahren
Der DAAD beruft eine Auswahlkommission ein, die die vorgelegten Bewerbungen begutachtet und über die Stipendienvergabe entscheidet. Im Bedarfsfall werden zusätzliche schriftliche Stellungnahmen und Fachgutachten eingeholt. An der Auswahl beteiligt sind außerdem in der Regel ehemalige DAAD-Stipendiatinnen und -Stipendiaten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DAAD-Geschäftsstelle. Letztere Gruppe hat dabei kein Stimmrecht. Die Auswahl findet ohne persönliche Vorstellung auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen statt.
Auswahlkriterien
Wichtige Kriterien sind:
- fachliche Qualifikation, die Sie mit der Darstellung des Studienverlaufs, den Studienleistungen, Gutachten und Publikationen dokumentieren. Aus Sicht der Gutachterinnen und Gutachter kommt der Dokumentation der bisherigen Forschungsleistung in Publikationen eine zentrale Bedeutung zu. Neben der Anzahl der Publikationen sowie dem Eigenanteil (wenn mehrere Autorinnen und Autoren beteiligt sind) ist auch die Qualität der Fachzeitschrift bzw. des Fachverlags ein wichtiges Kriterium. Dabei werden die Dauer der bisherigen Forschungstätigkeit und die spezifische Publikationskultur des jeweiligen Faches berücksichtigt.
- Qualität und wissenschaftlicher Anspruch des Forschungsvorhabens
- Konzept der Durchführung
- Kompetenz des Gastinstituts auf dem Arbeitsgebiet
Aus Sicht der Gutachterinnen und Gutachter kommt der wissenschaftlichen Eigenständigkeit der Bewerberinnen und Bewerber eine zentrale Bedeutung zu. Diese sollte sich darin zeigen, dass im Anschluss an die Promotion bzw. mit dem geplanten Projekt ein neuer Forschungsschwerpunkt und ein neues Forschungsumfeld gewählt werden. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, so empfehlen wir, die Gründe hierfür in den ergänzenden Erläuterungen darzulegen.
Bewerbungsverfahren
Bewerbungsschluss
Es werden drei Bewerbungs- und Auswahltermine pro Jahr angeboten:
Bewerbungsschluss: 15. Juni
Auswahltermin: Ende Oktober
Stipendienantritt frühestens: 1. Januar
Bewerbungsschluss: 15. November
Auswahltermin: Ende März
Stipendienantritt frühestens: 1. Juni
Bewerbungsschluss: 15. März
Auswahltermin: Ende Juni
Stipendienantritt frühestens: 1. September
Bitte planen Sie genug Zeit für weitere Formalitäten (wie z.B. die Beantragung eines Visums) ein, die u.U. erst nach Vorlage der Stipendienbescheinigung erfolgen können.
Eine Bewerbung für Forschungsaufenthalte ist für bestimmte Länder auf Grund der Lage vor Ort nicht möglich. Bitte beachten Sie die folgenden Informationen.
Bewerbungsunterlagen
Das Bewerbungsformular wird im DAAD-Bewerbungsportal zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Anmeldung unsere Hinweise zur Benutzung des Portals.
Sobald Sie sich im Portal registriert haben, können Sie das Formular für das erforderliche Gutachten/Referenzschreiben erzeugen und herunterladen.
Im Anschluss an die Eingabe der Bewerbungsdaten können alle weiteren Bewerbungsunterlagen (mit Ausnahme des Gutachtens) im Portal hochgeladen werden. Bewerbungen, die bereits vor der Frist abgeschickt wurden, können noch bis zur Frist aktualisiert und ergänzt werden.
Im DAAD-Portal hochzuladende Dokumente:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit wissenschaftlichem Werdegang (bitte Monatsangaben machen und Laufzeiten angeben, z.B. MM/JJ – MM/JJ) - z.B. EU-Standard
- Eine Zusammenfassung des Forschungsprojekts mit einem klar erkennbaren Arbeitstitel und der Angabe von Schlagwörtern/Keywords. Die Zusammenfassung soll eine fachliche Zuordnung ermöglichen und zur Vorabinformation möglicher Gutachterinnen und Gutachter genutzt werden können. Der Umfang der Zusammenfassung sollte eine halbe Seite nicht überschreiten. Es ist nicht ausreichend, die Zusammenfassung nur im Bewerbungsformular (Punkt 11) einzugeben.
- Ein ausführliches, selbstständig erarbeitetes und mit dem ausländischen Gastgeber abgestimmtes Forschungsvorhaben. Bei der Beurteilung der Bewerbung wird entscheidendes Gewicht auf die Qualität des Forschungsvorhabens gelegt. Es sollte Hinweise auf die eigenen Vorarbeiten enthalten, die Bedeutung des Fachgebiets für die Forschung erläutern und begründen, warum das ausgewählte gastgebende Institut für die Durchführung des Vorhabens besonders geeignet ist. Die Strategie zur Untersuchung des wissenschaftlichen Problems sollte nachvollziehbar sein und die Wahl der Methoden und Arbeitsmittel begründet werden. Bitte achten Sie dabei auf eine präzise Beschreibung und eine übersichtliche Darstellung. Die Gesamtlänge des Forschungsvorhabens sollte 5 Seiten (ohne Literaturhinweise) nicht überschreiten. Literaturhinweise können als Anhang beigefügt werden.
- Ein Zeitplan für die Durchführung der im Ausland und in Deutschland geplanten Arbeiten (z.B. Balkendiagramm/Gantt-Chart).
- Ein Einladungsschreiben des ausländischen Gastgebers. Darin sollte erläutert werden, warum die gewählte gastgebende Institution besonders gut für die Durchführung des Forschungsprojektes geeignet ist, welche Unterstützung bereitgestellt wird und wer als Mentorin/wissenschaftliche Gastgeberin fungieren wird.
- Urkunde/Zeugnis über die letzten beiden akademischen Abschlüsse: a) Promotion und Master / Diplom (jeweils mit Abschlussnote) oder b) Master / Diplom und Bachelor (jeweils mit Abschlussnote), wenn die Promotion noch nicht abgeschlossen wurde
- Einzelnoten aus dem jeweiligen Studium (Transcript of Records). Wenn in / zu einem Zeugnis keine Einzelnoten aufgeführt / beigefügt werden können, ist dies zu begründen. Sofern das Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde, ist eine Übersetzung ins Deutsche oder Englische erforderlich. Falls die Promotion noch nicht abgeschlossen wurde, muss die Promotionsbetreuerin bzw. der Promotionsbetreuer im Gutachten oder einer separaten Erklärung darlegen, wann der erfolgreiche Abschluss der Promotion zu erwarten ist.
- Publikationsliste, gegliedert nach Veröffentlichungen in rezensierten Fachzeitschriften, Fachbüchern, Konferenzbeiträgen und mit Angaben zum Typ der Publikation (Originalarbeit, Review etc.). Zu jeder Publikation ist der Status der Veröffentlichung anzugeben (veröffentlicht, im Druck, angenommen, eingereicht). Komplette bibliographische Angaben (einschließlich der ersten und letzten Seitenzahl) sind erforderlich. Soweit verfügbar, sind für die Bearbeitung durch die Auswahlkommission URL, DOI, ggf. weitere Identifikatoren anzugeben.
- Nennung der wichtigsten Publikationen (mind. 1, max. 3) und Begründung für deren Auswahl (besonders wichtige wissenschaftliche Resultate, hohe Relevanz für das geplante Forschungsvorhaben, neuer methodischer Ansatz etc., insgesamt maximal 1 Seite. Falls mehrere Autorinnen und Autoren beteiligt sind, ist der eigene Beitrag zu spezifizieren. Für jede der maximal drei Publikationen sind URL, DOI, ggf. weitere Identifikatoren anzugeben, soweit verfügbar. Sind die Publikationen nicht online verfügbar, können einzelne Artikel ausnahmsweise auch als Upload zur Verfügung gestellt werden. Verzichten Sie aber bitte unbedingt darauf, Ihrer Bewerbung ganze Monographien beizufügen.
- Kurze Zusammenfassung der Dissertation (1-2 Seiten).
- Gegebenenfalls Sprachzeugnisse, falls das Projekt besondere Sprachkenntnisse erfordert.
Bei Postdoc-Aufenthalten wird davon ausgegangen, dass die Arbeitssprache am gastgebenden Institut Englisch ist. Ein entsprechender Nachweis durch das gastgebende Institut und ein Sprachnachweis sind nicht erforderlich. - Die Checkliste für die Bewerbungsunterlagen
- Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit: Bitte reichen Sie einen Nachweis (z.B. Daueraufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis) ein, dass Sie gemäß §8 Abs. 1 Ziffer 2ff., Abs. 2, Abs. 2a und Abs. 3 BAföG bewerbungsberechtigt sind. Lesen Sie dazu bitte auch unsere FAQ.
Per Post einzureichen:
- Ein vertrauliches Gutachten/Referenzschreiben einer/eines Hochschullehrenden einer deutschen (unter Angabe der Gründe auch einer ausländischen) Hochschule sowie das dazugehörende Gutachtenformular. Das Gutachtenformular finden Sie im DAAD-Portal unter der Rubrik „Personenbezogene Förderung“; es kann nach der Registrierung im Portal erzeugt werden.
Das Gutachten soll insbesondere auf die persönliche und wissenschaftliche Eignung der Bewerberin/des Bewerbers für das geplante Vorhaben eingehen. Es soll in der Regel von der Betreuerin/dem Betreuer der Doktorarbeit erstellt werden. Abweichungen hiervon sind zu begründen.
Falls die Promotion noch nicht abgeschlossen wurde, muss die/der Promotionsbetreuende im Gutachten oder in einem separaten Dokument darlegen, wann der erfolgreiche Abschluss der Promotion zu erwarten ist.
Das Gutachten darf nicht vom gastgebenden Institut erstellt werden.
Es ist auf dem Postweg an den DAAD, Referat ST43, zu senden.
Nach Eingang des Gutachtens erhalten Sie eine automatische Bestätigung vom DAAD-Portal. Sollten Sie eine solche Bestätigung zwei Wochen nach Bewerbungsschluss nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns.
Im Falle eines negativen Bescheides sind max. zwei Wiederbewerbungen möglich. Bitte reichen Sie in diesem Fall eine vollständige Bewerbung mit aktualisierten Unterlagen ein. Stellen Sie bitte in einem gesonderten Dokument die Unterschiede zu Ihrem Erstantrag dar. Ihre Gutachten können auf Anfrage für die neue Bewerbung übernommen werden.
Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen
- Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
- Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr (MEZ bzw. MESZ) des letzten Bewerbungstages. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung nach Möglichkeit nicht erst am letzten Bewerbungstag ab. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls es zu technischen Problemen kommt.
- Bitte beachten Sie, dass nach dem angegebenen Bewerbungsschluss keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden. Für den fristgerechten Postversand von Gutachten gilt der Poststempel.
- Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.
Kontakt und weitere Informationen
Kontakt und weitere Informationen
Zuständig ist das Referat ST43 im DAAD:
Frau Sandra Kuhn
Herr York Rogowsky
E-Mail: postdoc@daad.de
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ).
Hier finden Sie gegebenenfalls Informationen zum Hochschul- und Bildungswesen im gewünschten Zielland Irland
Sie haben die Programmbeschreibung ausführlich gelesen und haben noch Fragen? Dann finden Sie vielleicht Ihre Antwort unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers und schicken Sie uns eine Anfrage. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
Zur Bewerbung
Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
Der Zugang zum Portal wird in der Regel mindestens 6 Wochen vor Bewerbungsschluss geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass nach dem Bewerbungsschluss keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden.
Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt
- Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen)
- Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen)
- Unter „Gutachten anfordern“ können Sie das Gutachtenformular im DAAD-Portal als beschreibbares PDF erzeugen. Ob ein Gutachten eingereicht werden muss, erfahren Sie im Tab „Bewerbungsverfahren“ unter dem Abschnitt „Bewerbungsunterlagen“.
Schicken Sie das Gutachtenformular bitte Ihrer Gutachterin bzw. Ihrem Gutachter per E-Mail mit der Bitte, das Formular vollständig auszufüllen und ein frei formuliertes Gutachten beizufügen (wie im Formular erklärt). Das Gutachten ist in einem verschlossenen Umschlag an Sie zurückzusenden, alternativ kann es auch direkt von Ihrer Gutachterin bzw. Ihrem Gutachter an den DAAD, Kennedyallee 50, 53175 Bonn, gesendet werden. Für den fristgerechten Postversand gilt der Poststempel.
Das Gutachten ist vertraulich und darf von Ihnen nicht eingesehen werden!
Bitte beachten Sie, dass das Gutachtenformular im Portal nur bis zum angegebenen Bewerbungsschluss erzeugt werden kann.
Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, hilft Ihnen die technische Portal-Hotline wochentags von 9 bis 12 Uhr unter (+49) 228/882-8888 oder per Mail unter portal@daad.de weiter.
Bitte planen Sie die Erreichbarkeit der Hotline sowie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.
Bitte geben Sie beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars an, welches Berufsziel Sie anstreben (Laufbahn in der Hochschule, in der Industrie oder sonstiges).