Stipendiendatenbank
Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte sowie auch
Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.
Kurzfristige Studienaufenthalte für Graduierte im Fachbereich Bildende Kunst/Design/Film • DAAD
Basis-Voraussetzungen
Status: |
Graduierte |
Zielland: |
nur bestimmte
Die Förderung durch dieses Programm ist auf bestimmte Zielländer beschränkt. Die entsprechende Länderauswahl finden Sie auf der Detailseite des Förderprogramms unter "Kontakt und weitere Informationen". |
Fachrichtung: |
siehe Liste
Gilt für folgende Fachrichtungen:
|
Überblick
Programmziel
Ziel des Programms ist, besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen im Fachbereich „Bildende Kunst, Design, Film“ zur künstlerischen Weiterbildung im Ausland zu fördern.
Wer kann sich bewerben?
Sie können sich bewerben, wenn Sie Absolventin bzw. Absolvent der staatlichen Kunst- und Filmhochschulen sowie der Fachhochschulstudiengänge „Bildende Kunst, Design, Film“ sind.
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Voraussetzungen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.
Was wird gefördert?
Gefördert werden kurzfristige Studienaufenthalte im Ausland für Recherche und Materialsammlung, Hochschulkurse und freie Aufenthalte zur Durchführung eines Projektes.
Dauer der Förderung
Gefördert werden Studienaufenthalte für eine Dauer von einem bis zu maximal sechs Monaten. Die genaue Laufzeit wird von der Auswahlkommission festgelegt. Eine Förderung ist in der Regel im Akademischen Jahr 2024/2025 vorgesehen.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
Stipendienleistungen
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: (in diesem Programm gelten die Raten für Studierende/Graduierte). Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Förderungen, die im akademischen Jahr 2024/2025 vergeben werden.
- Reisekostenzuschuss je nach Gastland
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 7
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden: Weitere Informationen
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie in der Stipendiendatenbank (www.auslands-stipendien.de) auf der Registerkarte „Kontakt und weitere Informationen“ für bestimmte Zielländer weitere - für die Bewerbung wichtige - Hinweise finden können. Diese erscheinen im Ausdruck nur, wenn Sie in der Datenbank zuvor das Zielland ausgewählt haben!
Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerbungsvoraussetzungen
Bitte prüfen Sie, ob Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Sie müssen vor Stipendienantritt eine Abschlussprüfung abgelegt haben, wenn die Prüfungsordnung dies vorsieht und belegen dies mit einer entsprechenden Bescheinigung und/oder Urkunde (Bachelor, Master, Diplom, Akademie- oder Absolventenbrief, Meisterschülerurkunde eines Aufbaustudiums) sowie einem Zeugnis. Haben Sie mehrere Prüfungen in verschiedenen Studien- bzw. Ausbildungsabschnitten abgelegt, sind die Nachweise vollständig der Bewerbung beizufügen.
- Bildende Künstler/innen müssen – wenn an der Hochschule keine Abschlussprüfung vorgesehen ist – eine Bescheinigung über die ordentliche Beendigung des Studiums laut Studienordnung und die Exmatrikulation sowie gegebenenfalls eine als Auszeichnung bzw. Ehrung ausgestellte (Meisterschüler-)Urkunde vorlegen.
- Die Hochschulabschlussprüfung bzw. der Zeitpunkt, zu dem Sie die Hochschule verlassen haben, darf bei Bewerbungsschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
- Eine Einschreibung an einer ausländischen Hochschule wird nicht gefordert bzw. ist von der Art und Dauer des geplanten Studienaufenthalts abhängig (hier sind besonders die Bedingungen zu beachten, die für die USA, Kanada, Australien und Neuseeland gelten)
- Aufenthalte zur Vorbereitung und Durchführung von Ausstellungen im Ausland werden nicht gefördert
Weitere Hinweise:
Bitte recherchieren Sie die für die Durchführbarkeit des Vorhabens relevanten Informationen selbst (z.B. Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen, mögliche entgegenstehende Aufenthalts- und Reiseformalitäten). Einige wichtige Hinweise stellen wir für Sie auf den DAAD-Länderseiten bereit. Die Verantwortung für die Einhaltung von Fristen an ausländischen Hochschulen, die bereits vor dem Ergebnis der Stipendienauswahl liegen können, liegt bei Ihnen.
- Ein Kurzstipendium zur künstlerischen Weiterbildung für Graduierte kann nur einmal (im gleichen Abschnitt nach dem künstlerischen Erststudium) mit einem Jahresstipendium zur künstlerischen Weiterbildung kombiniert werden. Zwischen dem Ende des ersten Stipendienzeitraums und dem Antritt des zweiten Stipendiums hat jedoch eine Sperrfrist von mindestens einem Jahr zu liegen. Ferner können die Kurzstipendien nicht kurzfristig kumuliert werden. Zwischen dem Abschluss eines ersten und dem Antritt eines zweiten Kurzstipendiums ist eine Sperrfrist von mindestens zwei Jahren einzuhalten. Innerhalb der Gesamtfrist seit Studienabschluss ist nur die Vergabe von maximal zwei Stipendien möglich.
- Visafragen sind von den Bewerberinnen und Bewerbern selbst zu klären
Auswahlverfahren
Bewerberinnen und Bewerber werden zur Vorstellung vor eine Auswahlkommission des DAAD gebeten, der Professorinnen und Professoren der verschiedenen Kunst-, Film- und Fachhochschulen angehören.
Auswahlkriterien
Besonders berücksichtigt werden
- die künstlerische Qualifikation und künstlerische Reife, gemessen an Studienleistungen und Arbeitsproben
- die Qualität des Vorhabens gemessen an Studienplan und Motivationsschreiben; zur Qualität des Vorhabens zählen die folgenden Aspekte: die Begründung der Bewerbung, die Plausibilität und Durchführbarkeit des Vorhabens, der Stand der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes, die Einbettung des Aufenthalts in den künstlerischen Werdegang sowie der Zusammenhang mit beruflichen Perspektiven
- sprach- und landeskundliche Kenntnisse
- außerfachliche Kenntnisse, Interessen und außerfachliches Engagement
Bewerbungsverfahren
Bewerbungsschluss
02. November 2023
Zwischen der Einreichung der Unterlagen und der Benachrichtigung der Bewerberinnen und Bewerber von der Entscheidung der Auswahlkommission liegen bis zu fünf Monate.
Die Bewerbungstermine werden mindestens einmal jährlich aktualisiert. In den meisten Fällen liegen sie im gleichen Zeitraum wie im Vorjahr.
Eine Bewerbung für Studien- oder Praxisaufenthalte ist für bestimmte Länder auf Grund der Lage vor Ort nicht möglich. Bitte beachten Sie die folgenden Informationen. Da die Sicherheitslage in vielen Ländern kein einheitliches Niveau aufweist, informieren Sie sich bitte auf der Website des Auswärtigen Amtes insbesondere zu den Teilreisewarnungen und kontaktieren Sie uns (siehe „Kontakt und Beratung“), ob eine Förderung an Ihren Wunsch-Standort möglich ist.
Bewerbungsunterlagen
Die Einreichung der Unterlagen und Arbeitsproben erfolgt in zwei Schritten:
1. Einreichung der Bewerbungsunterlagen über das DAAD-Portal
2. Einreichung der Arbeitsproben über die Mediendatenbank des DAAD
1. Im DAAD-Portal jeweils einzeln hochzuladende Dokumente:
- Online-Bewerbungsformular
- Tabellarischer Lebenslauf
- Studienplan (max. 5 Seiten): Detaillierte Beschreibung des Studienvorhabens (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 6) Bitte laden Sie den Studienplan im Portal unter „Zeitplan“ hoch.
- Motivationsschreiben (max. 2 Seiten): Darlegung der fachlichen und persönlichen Motive für das geplante Vorhaben (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 7) Bitte laden Sie das Motivationsschreiben im Portal unter „Vorhaben/Motivation“ hoch.
- Abschlusszeugnis mit Einzelnoten, falls zum Zeitpunkt der Bewerbung vorhanden. Anderenfalls einen aktuellen Notenauszug (z.B. Transcript of Records, inklusive Credit Points und Noten nach ECTS), deren Richtigkeit von der Hochschule (z.B. Akademisches Auslandsamt) bestätigt sein muss, sowie Nachreichung des Abschlusszeugnisses bis spätestens zum Stipendienantritt.
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (mit Einzelnoten)
- Sprachnachweis (bei mehreren Zielländern ggf. mehrere Nachweise) über Ihre aktuellen Kenntnisse der Unterrichts- oder Arbeitssprache/n Ihrer Zielinstitution, die für die erfolgreiche Durchführung Ihres Vorhabens notwendig sind. Falls Ihr Vorhaben Feldforschung oder Interviews beinhaltet, sind zusätzlich Kenntnisse der Landessprache nachzuweisen, wenn diese von der bzw. den Unterrichts- und Arbeitssprache/n abweicht. Zum Bewerbungstermin darf der Nachweis in der Regel nicht älter als 2 Jahre sein. Reichen Sie bitte entweder das DAAD-Sprachnachweisformular oder ein anderes vom DAAD anerkanntes Sprachzeugnis ein.
Wenn Sie das DAAD-Sprachnachweisformular nutzen, können Sie Ihre Sprachkompetenz an Ihrer deutschen Hochschule bewerten lassen. Wenden Sie sich dafür an das Sprachenzentrum Ihrer Hochschule oder an eine/n Prüfungsberechtigte/n des Fachbereichs für die jeweilige Fremdsprache. Eine Handreichung für Prüfungsberechtigte und Sprachenzentren zum Ausfüllen des Formulars finden Sie hier. Auf den Sprachnachweis kann nur in Ausnahmefällen verzichtet werden. Lesen Sie hierzu bitte unsere wichtigen Stipendienhinweise (A.9 bis A.15). Falls Sie kein Sprachzeugnis einreichen, laden Sie im Portal unter „Sprachnachweis“ bitte ein Dokument mit einer kurzen Begründung hoch. - Ausgefüllte Liste der Arbeitsproben (bitte im Portal unter „Sonstiges“ hochladen)
- Betreuungszusage (nur, falls ein Studienaufenthalt bei einem bestimmten ausländischen Lehrer geplant ist.)
Bitte keine Portfolios, Arbeitsproben oder sonstigen Bildzusammenstellungen in das Bewerbungsportal hochladen!
2. Einreichung der Arbeitsproben über die DAAD-Mediendatenbank
Wenn die Prüfung Ihrer Stipendienbewerbung ergeben hat, dass sie die Kriterien der Stipendienausschreibung erfüllt und vollständig ist, erhalten Sie Mitte November nach Abschluss der formalen Prüfung einen Link zum Hochladen Ihrer Arbeitsproben in die DAAD-Mediendatenbank. Mit dem Erhalt des Links wird Ihnen mitgeteilt, bis zu welcher Frist Sie Ihre Arbeitsproben in die Mediendatenbank hochladen müssen:
- Bildhauerei
Fotos und/oder Videos von bis zu 5 Objekten, wobei jede Plastik aus verschiedenen Blickwinkeln aufzunehmen ist; zusätzlich Zeichnungen, Skizzen oder Pläne - Malerei, Keramik, Gold- und Silberschmiedekunst, Textilentwerfen
Fotos und/ oder Videos von bis zu 10 Arbeiten, unter anderem Zeichnungen, Studien, Skizzen oder Entwürfe - Grafik und Zeichnen
Mehrere digitalisierte Originale - Film
Die Abspielzeit von eingereichten Filmen und Videos, ggf. Ausschnitte aus Werken, darf eine Gesamtlänge von 15 Minuten nicht überschreiten. Die Werke sind in einem gängigen Format zu präsentieren (z.B. MP3, WAV, MPEG, MP4, MOV, JPEG, JPG, PNG, TIF, GIF, PDF, INDD, PSD, CR2, EPS, DOC, DOCX, XML, PPTX, PPT). Die Vorführung von Showreels und Filmtrailern ist nicht erwünscht. - Design und Fotografie
Bis zu 10 (ggf. mehrteilige) Design- und Fotografiearbeiten bzw. Design-/Fotografieprojekte (Designprojekte mit Zeichnungen und Modellen), ggf. auch konzeptionelle und theoretische Arbeiten. Absolventen der Studiengänge Design (Gestaltung) und Fotografie legen eine Dokumentation ihrer Prüfungsarbeit und Ergebnisse von zwei weiteren Arbeitsprojekten vor; Bewerberinnen und Bewerber, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch im Studium befinden, legen Arbeitsproben von drei umfangreichen Arbeitsprojekten vor.
Das Dokumentationsmaterial sollte aus verschiedenen Studien- bzw. Arbeitsphasen über den künstlerischen Werdegang (Fotos, Zeichnungen etc.) beigegeben werden, wobei alle Arbeiten datiert sein sollen. Bewerberinnen und Bewerber, die sich mit Arbeitsproben aus Gruppenarbeiten präsentieren, müssen ihren je eigenen Teil der Arbeit eindeutig identifizieren.
Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen
- Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
- Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr (MEZ bzw. MESZ) des letzten Bewerbungstages. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung nach Möglichkeit nicht erst am letzten Bewerbungstag ab. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls es zu technischen Problemen kommt.
- Bitte beachten Sie, dass nach dem angegebenen Bewerbungsschluss keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden.
- Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.
Kontakt und weitere Informationen
Kontakt und weitere Informationen
Hier finden Sie wichtige Hinweise zu DAAD-Stipendien.
Hier finden Sie gegebenenfalls zusätzliche länderbezogene Informationen für Ihr Programm:
Hier finden Sie gegebenenfalls Informationen zum Hochschul- und Bildungswesen im gewünschten Zielland |
Sie haben die Programmbeschreibung ausführlich gelesen und haben noch Fragen? Dann finden Sie vielleicht Ihre Antwort unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers und schicken Sie uns eine Anfrage. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
Zur Bewerbung
Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
Der Zugang zum Portal ist im Zeitraum 02.05. bis zum angegebenen Bewerbungsschluss geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass nach diesem Bewerbungsschluss keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden.
Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt
- Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen)
- Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen)
- Unter „Gutachten anfordern“ können Sie das Gutachtenformular im DAAD-Portal als beschreibbares PDF erzeugen. Ob ein Gutachten eingereicht werden muss, erfahren Sie im Tab „Bewerbungsverfahren“ unter dem Abschnitt „Bewerbungsunterlagen“.
Schicken Sie das Gutachtenformular bitte Ihrer Gutachterin bzw. Ihrem Gutachter per E-Mail mit der Bitte, das Formular vollständig auszufüllen und ein frei formuliertes Gutachten beizufügen (wie im Formular erklärt). Das Gutachten ist in einem verschlossenen Umschlag an Sie zurückzusenden, alternativ kann es auch direkt von Ihrer Gutachterin bzw. Ihrem Gutachter an den DAAD, Kennedyallee 50, 53175 Bonn, gesendet werden. Für den fristgerechten Postversand gilt der Poststempel.
Das Gutachten ist vertraulich und darf von Ihnen nicht eingesehen werden!
Bitte beachten Sie, dass das Gutachtenformular im Portal nur bis zum angegebenen Bewerbungsschluss erzeugt werden kann.
Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, hilft Ihnen die technische Portal-Hotline wochentags von 9 bis 12 Uhr unter (+49) 228/882-8888 oder per Mail unter portal@daad.de weiter.
Bitte planen Sie die Erreichbarkeit der Hotline sowie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.