Stipendiendatenbank
Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte sowie auch
Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.
Stipendien für ein Masterstudium im Ausland • DAAD
Überblick
Programmziel
Dieses Programm bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Masterabschluss im Ausland zu erwerben und internationale Studienerfahrungen zu sammeln. Sie können Ihre individuellen Studieninteressen verfolgen und sich fachlich wie auch persönlich weiterentwickeln.
Wer kann sich bewerben?
Sie können sich bewerben, wenn Sie einen Masterabschluss (oder Äquivalent) an einer Hochschule im Ausland erwerben möchten.
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Voraussetzungen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.
Das Programm richtet sich an alle wissenschaftlichen Fachrichtungen.
Bitte beachten Sie: Zur Weiterbildung in künstlerischen Fachbereichen und dem Fachbereich Architektur sowie für ein LL.M.(Master of Laws)-Aufbaustudium bietet der DAAD eigene Stipendienprogramme an:
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Teilnahme an einem Masterstudiengang mit Abschluss an einer Hochschule im Ausland.
- Der Aufenthalt kann auch an mehreren Gastinstitutionen in einem Land stattfinden sowie in maximal zwei unterschiedlichen Gastländern; dies sollte in Ihrer Studienordnung vorgesehen sein. Bitte begründen Sie die Notwendigkeit in diesem Fall kurz im Studienplan (siehe „Bewerbungsunterlagen“).
- Reine Sprachkursaufenthalte werden in diesem Programm nicht gefördert. Für bestimmte Sprachen bietet der DAAD Sprachkursstipendien an.
Hinweise:
- Wenn Sie einen Masterabschluss in einem vollständig digitalen oder Blended-Learning-Studiengang von Deutschland aus an einer ausländischen Hochschule erwerben möchten, wechseln Sie bitte zum Programm Chancen.Digital: Stipendien für digitales Masterstudium im Ausland.
- Wenn Sie ein Auslandsstudienjahr planen und Ihren Abschluss nicht im Ausland erwerben möchten, wechseln Sie bitte zum DAAD-Programm Jahresstipendien für Studienaufenthalte im Ausland.
Dauer der Förderung
Das Stipendium gilt, je nach Dauer des Studienprogramms, für ein oder zwei Studienjahre (maximal 24 Monate).
Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung den gesamten Zeitraum an, für den Sie das Stipendium beantragen wollen. Wenn Sie bspw. einen 2-jährigen Studiengang planen, müssen Sie bei der Bewerbung als gewünschte Stipendiendauer direkt zwei Jahre angeben. Nach dem ersten Studienjahr werden Ihre erbrachten Studienleistungen dann in einem Weiterförderungsverfahren begutachtet. Geht daraus hervor, dass Sie Ihr Studium in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen erfolgreich abschließen werden, läuft das Stipendium wie geplant weiter.
Falls Sie sich zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits im ersten Studienjahr eines 2-jährigen Master- oder Aufbaustudiengangs im Ausland befinden, können Sie sich um ein Stipendium für das zweite Studienjahr bewerben. Eine Verlängerung des Stipendiums ist in diesem Fall nicht möglich.
Stipendienleistungen
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: (in diesem Programm gelten die Raten für Studierende/Graduierte). Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Förderungen, die im akademischen Jahr 2025/2026 vergeben werden.
- Reisekostenzuschuss je nach Gastland
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- Zuschuss zu Studiengebühren bis zu einer Obergrenze: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 4
- Zuschuss zu einem Sprachkurs (Landessprache oder Unterrichts- bzw. Arbeitssprache): Weitere Informationen
- Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 7
- Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen (bitte einen Kostenvoranschlag mit Bestätigung der/des betreuenden Hochschullehrenden bereits mit der Bewerbung einreichen). Übernachtungskosten können nicht erstattet werden.
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben im Gastland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird, wird individuell geprüft und festgelegt: Weitere Informationen
Hinweis für Stipendiatinnen und Stipendiaten der Begabtenförderungswerke: Wenn Sie ein DAAD-Stipendium erhalten, dürfen Sie von den Förderwerken keinen Auslandszuschlag in Anspruch nehmen. Weiterlaufende Inlandsleistungen der Förderwerke werden auf das DAAD-Stipendium angerechnet. Weitere Informationen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt E, Punkt 2.
Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerbungsvoraussetzungen
Bitte prüfen Sie, ob Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Sie haben vor Stipendienantritt:
- einen Bachelorabschluss (mindestens dreijähriges Studium) an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder
- einen gleichwertigen ausländischen Abschluss erworben.
- Ein Bachelorabschluss eines akkreditierten Studiengangs einer Berufsakademie erfüllt diese Kriterien ebenfalls.
- Möglich sind darüber hinaus folgende Abschlüsse: Master, Magister, Diplom, 1. oder 2. juristische Prüfung, 1. oder 2. Staatsprüfung für das Lehramt, 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.
- Ihr Hochschulabschluss bzw. das Examen darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt A, Punkt 5). Haben Sie bereits einen Bachelor- und Masterabschluss, zählt die Frist ab dem Zeitpunkt des Masterabschlusses. Liegt bereits das 2. juristische Staatsexamen oder die 2. Staatsprüfung für das Lehramt vor, zählt die Frist ab dem Erwerb der 1. juristischen Staatsprüfung oder der 1. Staatsprüfung für das Lehramt.
- Wenn Sie Ihr Studium in Deutschland abgeschlossen haben, können Sie sich für die Förderung eines Masterstudiums oder des zweiten Jahres eines schon begonnenen Masterstudiums in Ihrem aktuellen Aufenthaltsland bewerben. Voraussetzung ist, dass Sie bei Bewerbungsschluss noch nicht länger als ein Jahr in diesem Land leben.
Für die Förderung eines Masterstudiums in einem anderen Land können Sie sich unabhängig von Ihrer Aufenthaltsdauer im Ausland bewerben. - Wenn Sie Ihr Studium im Ausland abgeschlossen haben, können Sie sich in aller Regel nur für ein Masterstudium in einem anderen Land bewerben. Für die Förderung im aktuellen Aufenthaltsland müssen besondere Gründe vorliegen, die sich aus dem Vorhaben zwingend ergeben (bitte im Motivationsschreiben erläutern).
Auswahlverfahren
Die Auswahlkommissionen setzen sich nach fachlichen und ggf. regionalen Gesichtspunkten zusammen. Die ehrenamtlichen Kommissionsmitglieder werden vom Vorstand des DAAD berufen und sind in erster Linie Hochschullehrende deutscher Hochschulen. Sie begutachten die Bewerbungen und entscheiden über die Stipendienvergabe. An der Auswahl können auch ehemalige DAAD-Stipendiatinnen und -Stipendiaten beteiligt sein. Mitarbeitende des DAAD leiten die Auswahlsitzung, haben jedoch kein Stimmrecht.
Nach einer ersten Vorauswahl auf Basis der eingereichten Unterlagen werden die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber zu einer persönlichen Vorstellung vor der Auswahlkommission eingeladen. Diese kann beim DAAD in Bonn oder auch virtuell stattfinden.
Schauen Sie auch unser Video über das Stipendien-Auswahlverfahren an. Weitere Informationen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt C.
Auswahlkriterien
Besonders berücksichtigt werden:
- Die Qualifikation, insbesondere gemessen an:
- Studienleistungen (allg. Notendurchschnitt, Notenentwicklung)
- Abiturnote oder Äquivalent
- Studienverlauf
- Kenntnisse der Unterrichts- bzw. Arbeitssprache
- die Qualität des Vorhabens, insbesondere gemessen an:
- der Beschreibung des Studienvorhabens sowie der Vorbereitung (Vorinformation, Wahl der Gasthochschule und Kontaktaufnahme)
- der Einbettung des Vorhabens in den akademischen Werdegang
- Potenzial der Bewerberin/des Bewerbers, insbesondere gemessen an:
- Motivation: fachliche und persönliche Gründe für den Auslandsaufenthalt, Kenntnisse der Landessprache (sofern abweichend von der Arbeitssprache); Regionalkenntnisse
- Perspektiven: Bedeutung des Auslandsaufenthalts für die weitere akademische, berufliche und persönliche Entwicklung
- außerfachlichem Engagement: außerfachliche Kenntnisse und Fähigkeiten, gesellschaftliches Engagement
Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission zur Wahrung der Chancengerechtigkeit ggf. besondere Lebensumstände, zu denen Sie im Bewerbungsformular Angaben machen können. Lesen Sie hierzu bitte die wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt C, Punkt 5.
Bewerbungsverfahren
Bewerbungsschluss
- West-, Nord- und Südeuropa:
Bewerbungsschluss: 30. September 2024
Auswahltermin im März für Förderbeginn ab September/Oktober/November 2025 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland) - MOE-Länder, SOE-Länder, Türkei:
Bewerbungsschluss: 02. Dezember 2024
Auswahltermin im März für Förderbeginn ab September/Oktober/November 2025 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland) - GUS inklusive Kaukasus und Zentralasien:
Bewerbungsschluss: 08. Januar 2025
Auswahltermin im März für Förderbeginn ab September/Oktober/November 2025 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland) - USA, Kanada:
Bewerbungsschluss: 01. Oktober 2024
Auswahltermin im Januar/Februar für Förderbeginn ab September 2025 - Lateinamerika, Afrika Subsahara, Nahost, Nordafrika:
Bewerbungsschluss: 24. September 2024
Auswahltermin im November/Dezember für Förderbeginn ab Februar/März 2025 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland),
Bewerbungsschluss: 01. April 2025
Auswahltermin im Mai/Juni für Förderbeginn ab August/September 2025 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland) - Süd-/Südostasien, Ozeanien:
Bewerbungsschluss: 12. September 2024
Auswahltermin im November/Dezember für Förderbeginn ab Februar/März 2025 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland),
Bewerbungsschluss: 20. Februar 2025
Auswahltermin im Mai/Juni für Förderbeginn ab August/September 2025 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland) - Australien, Neuseeland, Japan, Korea:
Bewerbungsschluss: 20. Februar 2025
Auswahltermin im Juni für Förderbeginn ab Juli/August/September/Oktober 2025 oder ab Februar/März/April 2026 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland) - China, Hongkong, Macao, Singapur, Taiwan:
Bewerbungsschluss: 12. September 2024
Auswahltermin im Dezember für Förderbeginn ab August/ September 2025
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Aufenthalt in mehreren Ländern planen, dann gilt der Bewerbungstermin des Landes, in dem Ihr Aufenthalt beginnt. Bitte wählen Sie deshalb beim Start Ihrer Bewerbung im Portal dieses Land als „Zielland“ aus. Lesen Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise Abschnitt B, Punkte 2 und 3.
Eine Bewerbung für Studien- oder Praxisaufenthalte ist für bestimmte Länder auf Grund der Lage vor Ort nicht möglich. Bitte beachten Sie die folgenden Informationen. Da die Sicherheitslage in vielen Ländern kein einheitliches Niveau aufweist, informieren Sie sich bitte auf der Website des Auswärtigen Amtes insbesondere zu den Teilreisewarnungen und kontaktieren Sie uns (siehe „Kontakt und Beratung“), ob eine Förderung an Ihren Wunsch-Standort möglich ist.
Bewerbungsunterlagen
Im DAAD-Portal einzeln hochzuladende Dokumente:
- Online-Bewerbungsformular
- Tabellarischer Lebenslauf
- Studienplan (max. 5 Seiten): Detaillierte Beschreibung Ihres Studienvorhabens sowie gegebenenfalls der im Rahmen einer Masterarbeit vorgesehenen Forschungsarbeit (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 6). Bitte laden Sie den Studienplan im Portal unter „Zeitplan“ hoch.
- ggf. Auszug aus der Studienordnung (bei zwei unterschiedlichen Gastländern, siehe „Was wird gefördert“); bitte im Portal unter „Sonstiges“ hochladen
- Motivationsschreiben (max. 2 Seiten): Darlegung der fachlichen und persönlichen Motive für Ihr geplantes Vorhaben (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 7). Bitte laden Sie das Motivationsschreiben im Portal unter „Vorhaben/Motivation“ hoch.
- Abschlusszeugnis mit Einzelnoten, falls zum Zeitpunkt der Bewerbung vorhanden. Anderenfalls einen aktuellen Notenauszug (z.B. Transcript of Records, inklusive Credit Points und Noten nach ECTS), sowie Nachreichung des Abschlusszeugnisses bis spätestens zum Stipendienantritt. Bitte laden Sie die Unterlagen im Portal unter „Hochschulzeugnisse“ hoch.
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife etc.) mit Einzelnoten
- Falls bereits vorhanden: Zulassung der ausländischen Gasthochschule für den gewünschten Studiengang. Liegt Ihnen die Zulassung bei der Bewerbung noch nicht vor, müssen Sie diese bis zum Stipendienantritt nachreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie für eine fristgerechte Beantragung der Zulassung an der Gasthochschule selbst verantwortlich sind.
- Sprachnachweis (bei mehreren Zielländern ggf. mehrere Nachweise) über Ihre aktuellen Kenntnisse der Unterrichts- oder Arbeitssprache/n Ihrer Zielinstitution, die für die erfolgreiche Durchführung Ihres Vorhabens notwendig sind. Falls Ihr Vorhaben Feldforschung oder Interviews beinhaltet, sind zusätzlich Kenntnisse der Landessprache nachzuweisen, wenn diese von der bzw. den Unterrichts- und Arbeitssprache/n abweicht. Zum Bewerbungstermin darf der Nachweis in der Regel nicht älter als 2 Jahre sein. Reichen Sie bitte entweder das DAAD-Sprachnachweisformular oder ein anderes vom DAAD anerkanntes Sprachzeugnis ein.
Wenn Sie das DAAD-Sprachnachweisformular nutzen, können Sie Ihre Sprachkompetenz an Ihrer deutschen Hochschule bewerten lassen. Wenden Sie sich dafür an das Sprachenzentrum Ihrer Hochschule oder an eine/n Prüfungsberechtigte/n des Fachbereichs für die jeweilige Fremdsprache. Eine Handreichung für Prüfungsberechtigte und Sprachenzentren zum Ausfüllen des Formulars finden Sie hier.
Auf den Sprachnachweis kann nur in Ausnahmefällen verzichtet werden. Lesen Sie hierzu bitte unsere wichtigen Stipendienhinweise (A.10 bis A.16). Falls Sie kein Sprachzeugnis einreichen, laden Sie im Portal unter „Sprachnachweis“ bitte ein Dokument mit einer kurzen Begründung hoch. - Ein aktuelles, unterstützendes Empfehlungsschreiben einer Hochschullehrkraft oder einer bzw. eines promovierten wissenschaftlichen Mitarbeitenden oder Assistenz (siehe auch wichtige Stipendienhinweise Abschnitt B, Punkt 10), das über Ihre Qualifikation Auskunft gibt.
Das Empfehlungsschreiben setzt sich aus einem durch die/den Gutachter/in frei formulierten Teil und einem Deckblatt zusammen. Beides muss eingereicht werden. Weitere Informationen zum Empfehlungsschreiben finden Sie im Tab „Zur Bewerbung“ unter dem Punkt „Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt“.
Das Empfehlungsschreiben kann im aktuellen Bewerbungsverfahren als Alternative zum Upload im Portal auch per Post an folgende Anschrift gesendet werden: DAAD, Kennedyallee 50, 53175 Bonn. Für den fristgerechten Postversand gilt dann der Poststempel.
Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen
- Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
- Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr (MEZ bzw. MESZ) des letzten Bewerbungstages. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung nach Möglichkeit einige Tage vor Bewerbungsschluss ein. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls es zu technischen Problemen kommt. Für den fristgerechten Postversand von Empfehlungsschreiben gilt der Poststempel.
- Eine nachträgliche Bewerbung nach dem angegebenen Bewerbungsschluss ist nicht mehr möglich.
- Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.
Kontakt und weitere Informationen
Kontakt und weitere Informationen
- Hier finden Sie gegebenenfalls Informationen zum Hochschul- und Bildungswesen im gewünschten Zielland Vereinigtes Königreich/UK.
- Hier finden Sie gegebenenfalls zusätzliche länderbezogene Informationen für Ihr Programm: Hinweise zu Großbritannien
- Gegenstipendien: Einige ausländische Regierungen stellen dem DAAD im Rahmen dieses DAAD-Stipendienprogramms Stipendienmittel zur Vergabe zur Verfügung (sog. „Gegenstipendien“). Die Gegenstipendien werden grundsätzlich vorrangig genutzt. Zunächst durchlaufen alle Bewerberinnen und Bewerber den für DAAD-Stipendien vorgesehenen Auswahlprozess. Bei Zielländern mit Gegenstipendienangebot schließt daran ein obligatorisches Nominierungsverfahren an. Für die Weitergabe der Bewerbungsunterlagen an die ausländische Stelle ist Ihr Einverständnis erforderlich, dass Sie auf dem Online-Formular im DAAD-Portal erklären. Liegen die Stipendienleistungen der ausländischen Regierung unter der vom DAAD festgelegten Stipendienhöhe, wird das Gegenstipendium entsprechend aufgestockt – soweit und solange Aufstockungsmittel zur Verfügung stehen. Darüber hinaus angebotene Gegenstipendien werden ggf. ohne Aufstockung an im Ranking nachfolgende Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Das Nominierungsverfahren für Gegenstipendien ist je nach Zielland sehr unterschiedlich und kann zu längeren Vorlaufzeiten führen. Sie werden spätestens nach der Auswahl über Einzelheiten des Nominierungsverfahrens und ggf. einzureichende Unterlagen informiert.
- In einigen Stipendienprogrammen für Masterstudierende können (Teil-) Studiengebührenerlasse gewährt werden, die dem DAAD von den nachfolgend aufgeführten Universitäten angeboten werden. Einzelheiten zu den Zulassungsvoraussetzungen müssen Sie selbst bei den entsprechenden Hochschulen erfragen.
Die Vergabe der (Teil-)Studiengebührenerlasse erfolgt im Rahmen des regulären Auswahlverfahrens für Stipendiatinnen und Stipendiaten in das Vereinigte Königreich. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens, werden die am besten bewerteten Kandidatinnen und Kandidaten in Absprache mit der DAAD-Außenstelle London für einen (Teil-) Gebührenerlass bei der Gasthochschule nominiert. Im Fall von (Teil-) Erlassen erhalten Sie zusätzlich auch noch den Studiengebührenzuschuss des DAAD. Die Nominierung für einen (Teil-) Erlass von Studiengebühren ersetzt nicht die Bewerbung um Zulassung an der jeweiligen Hochschule, die von Ihnen selbst vorgenommen werden muss. - Falls Sie keinen Gebührenerlass erhalten, gewährt der DAAD Ihnen einen Studiengebührenzuschuss.
Dies ist der aktuelle Stand, weitere Angebote von anderen Universitäten können demnächst folgen; bitte informieren Sie sich ggf. später noch einmal.- HULT International Business School: völliger Studiengebührenerlass (für bis zu 5 DAAD-Geförderte)
- Imperial College London: 20 Prozent Reduktion der anfallenden Studiengebühren (für bis zu 5 DAAD-Geförderte)
- Kings College London: 20 Prozent Reduktion der anfallenden Studiengebühren (für bis zu 6 DAAD-Geförderte – 2 pro Fakultät)
- University of Cambridge: 50.000 GBP Zuwendung an den DAAD, die auf DAAD-Geförderte verteilt wird. Folgende Gruppen werden bei der Verteilung nicht berücksichtigt:
- Studierende, die Home Fee Status haben
- Studierende, die zusätzlich zur DAAD-Förderung weitere Stipendien oder Gebührenzuschüsse erhalten (z.B. von der Universität, einem der Colleges oder anderen Stiftungen, Begabtenförderungswerken etc.) und damit auf Deckung von über 80% der Studiengebühren kommen - University of Warwick: völliger Studiengebührenerlass (für bis zu 4 DAAD-Geförderte) und nachher 20 Prozent Reduktion der anfallenden Studiengebühren (für alle weitere DAAD-Geförderte)
- University of Glasgow: völliger Studiengebührenerlass (für bis zu 4 DAAD-Geförderte – 1 pro College)
- University of Edinburgh: 30 Prozent Reduktion der anfallenden Studiengebühren (für bis zu 12 DAAD-Geförderte)
- University of St Andrews: Home Fee Status für Studierende in Masterkursen (für bis zu 5 DAAD-Geförderte)
- Dann finden Sie die Antworten vielleicht unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
- Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, nutzen Sie bitte unseren Chatbot unten rechts im Bild, um eine schnelle Beratung zu erhalten.
- Alternativ können Sie auch das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers nutzen und uns eine Anfrage schicken. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
Das Info-Center bietet außerdem unter der Rufnummer +49 (228) 882-180 auch eine telefonische Beratung zu folgenden Zeiten an:
Montag bis Donnerstag: 9-12 Uhr sowie 14-16 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
Freitag: 9-14 Uhr (MEZ bzw. MESZ) - Bei technischen Fragen zum Portal/Absenden der Bewerbung wenden Sie sich bitte an portal@daad.de.
Zur Bewerbung
Die Bewerbung für dieses Stipendienprogramm erfolgt online über das DAAD-Portal.
Der Zugang zum Portal ist im Zeitraum 10.06. bis zum angegebenen Bewerbungsschluss geöffnet.
Nach dem Bewerbungsschluss werden keine Bewerbungen mehr entgegengenommen.
Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt
- Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen)
- Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen)
- Unter „Formular Empfehlungsschreiben erzeugen“ können Sie das Deckblatt zum Empfehlungsschreiben im DAAD-Portal als beschreibbares PDF erzeugen.
Schicken Sie das Formular bitte Ihrer Hochschullehrkraft mit der Bitte, es vollständig auszufüllen und ein frei formuliertes Empfehlungsschreiben beizufügen (wie im Formular erklärt). Bitte laden Sie beide Dokumente während des Bewerbungsprozesses im Portal im Schritt "Anlagen" unter „Empfehlungsschreiben“ hoch. Ein Versand des Empfehlungsschreibens per E-Mail ist nicht vorgesehen.
Bitte beachten Sie, dass das Formular im Portal nur bis zum angegebenen Bewerbungsschluss erzeugt werden kann.
Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte per Mail an portal@daad.de.
Sollten Sie inhaltliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den unter "Kontakt und weitere Informationen" genannten Kontakt.
Bitte planen Sie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.
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