Stipendiendatenbank

Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte sowie auch Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Bitte beachten Sie:
Die Nutzung des Bewerbungsportals ist mit mobilen Endgeräten nur eingeschränkt möglich. Bitte nutzen Sie zur Bewerbung Ihren Desktop-Computer. Technische Voraussetzungen

Programmziel

Das Programm fördert mit Mitteln des Auswärtigen Amtes die aktive Teilnahme an internationalen wissenschaftlichen Kongressen und Konferenzen im Ausland.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Promovierende.
Mehr Informationen zur Zielgruppe finden Sie im Tab „Bewerbungsvoraussetzungen“ und in unseren Häufig gestellten Fragen / FAQ, in Kapitel 3.

Was wird gefördert?

Als aktive Teilnahme gilt die Präsentation eines eigenen wissenschaftlichen Beitrags (Poster, Vortrag oder Panel).
Mehr Informationen zur Art des Vorhabens finden Sie in den FAQ-Kapitel 2.

Stipendienleistungen

Wenn Sie online an einem Kongress teilnehmen möchten, erstatten wir Ihnen auf Antrag

  1. die Teilnahmegebühren (außer late registration fee)
  2. den Mitgliedsbeitrag (für max. 1 Jahr)
  3. die Abstractgebühren (für max. 1 Abstract)

Wenn Sie in Präsenz an einem Kongress teilnehmen möchten, zahlen wir Ihnen auf Antrag
  1. eine Reisekostenpauschale,
  2. eine Aufenthaltspauschale pro bewilligtem Aufenthaltstag
  3. und eine Sachkostenpauschale in Höhe von 300 Euro.

Abhängig von der Reisedistanz stehen Ihnen vier Förderkategorien mit unterschiedlichen Förderleistungen zur Verfügung:
  1. Online-Teilnahme
  2. Präsenz Kurzstrecke (bis 600 km Luftlinie, außer Vereinigtes Königreich)
  3. Präsenz Mittelstrecke (601 – 3.700 km Luftlinie, sowie Vereinigtes Königreich)
  4. Präsenz Langstrecke (ab 3.700 km Luftlinie)

Mehr Informationen dazu finden Sie in den folgenden Abschnitten und in in unserem Reisenavigator

Für die Bestimmung der Reisedistanz verwenden Sie bitte verbindlich den Distanzrechner www.luftlinie.org oder www.distance.to.
Mehr Informationen zur Reisedistanz und zur Festlegung von Abreise- und Zielort finden Sie in FAQ-Kapitel 5.3).

Förderkategorie 1 – Online-Teilnahme
Die Förderung einer Online-Teilnahme kann bis zu drei Mal pro Kalenderjahr bewilligt werden. Dies gilt auch dann, wenn Sie im gleichen Kalenderjahr eine Förderung für eine Präsenz-Teilnahme erhalten.

Förderkategorie 2 – Präsenz Kurzstrecke
Als Kurzstrecke gelten alle Reisedistanzen bis einschließlich 600 km Luftlinie (Ausnahme: Reisen in das Vereinigte Königreich fallen stets in die Förderkategorie 3 / Mittelstrecke).
Stipendien dieser Förderkategorie werden ausschließlich für Reisen mit klimafreundlichen Verkehrsmitteln gewährt.
Als klimafreundliche Verkehrsmittel gelten Zug, Bus und Fernbus (Schiff nur in Verbindung mit Zug oder Bus). PKW und Flugzeug gelten nicht als klimafreundliche Verkehrsmittel.
Als Unterstützung für klimafreundliches Reisen erhalten Sie in dieser Förderkategorie zusätzlich ein Green Mobility Top Up. Die Höhe des Top Up richtet sich nach dem Zielland.

Förderkategorie 3 – Präsenz Mittelstrecke
Als Mittelstrecke gelten alle Reisedistanzen zwischen 601 km (einschließlich) und 3.700 km (einschließlich) Luftlinie.
Bei Stipendien dieser Förderkategorie können Sie Ihr Verkehrsmittel frei wählen.
Wenn Sie ein klimafreundliches Verkehrsmittel nutzen (Zug, Bus/Fernbus), erhalten Sie in dieser Förderkategorie zusätzlich ein Green Mobility Top Up. Die Höhe des Top Up richtet sich nach dem Zielland.
Wenn Sie mit dem Flugzeug reisen und eine CO2-Kompensationszahlung leisten, erstatten wir diese zu 100%. Die Entscheidung für eine Kompensationszahlung ist freiwillig und liegt vollständig bei Ihnen.

Förderkategorie 4 – Präsenz Langstrecke
Als Langstrecke gelten alle Reisedistanzen ab 3.701 km (einschließlich).
Bei Stipendien dieser Förderkategorie werden Sie in der Regel das Flugzeug wählen. Die Anzahl dieser Förderungen ist begrenzt. Bitte prüfen Sie deshalb, ob eine Langstreckenreise wirklich notwendig ist.
Wenn Sie eine CO2-Kompensationszahlung leisten, erstatten wir diese zu 100%. Die Entscheidung für eine CO2-Kompensationszahlung ist freiwillig und liegt vollständig bei Ihnen.
Mehr Informationen zu den Förderkategorien und Nachhaltigkeitsleistungen finden Sie in FAQ-Kapitel 5.2 und 5.3.

Finanzierungsmöglichkeiten von anderer Seite (Drittmittel)
Haben Sie Zugriff auf Finanzierungsmöglichkeiten von anderer Seite (= Drittmittel)? In diesem Fall sind Sie verpflichtet, diese Mittel vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Als Drittmittel gelten auch Mittel, die Ihre Hochschule Ihnen zur Verfügung stellt.

Sind Sie Stipendiat/in des DAAD oder einer anderen Förderorganisation? Dann fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte Ihre Stipendienzusage (mit Aufstellung der Finanzleistungen) bei. Dies gilt auch dann, wenn Ihr Stipendium keine eigene Kongressreisenförderung bereitstellt.
Erhalten Sie - für die geplante Reise – finanzielle Unterstützung für klimafreundliches Reisen von anderer Seite? In diesem Fall können wir Ihnen das Green Mobility Top Up bzw. den Zuschuss zu CO2-Kompensationszahlungen nicht bewilligen. Eine Verrechnung der Nachhaltigkeitsleistungen des DAAD mit den Nachhaltigkeitsleistungen anderer Organisationen ist nicht möglich.
Mehr Informationen zur Verrechnung von Drittmitteln finden Sie in FAQ-Kapitel 5.4.

Storno und Rücktritt
Sie sind berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen von der Bewerbung und von der Förderung zurückzutreten.
Der DAAD ist berechtigt, von seiner Förderzusage zurückzutreten, wenn Sie Ihren Beitrag nicht präsentieren.
Ausfallkosten werden nicht übernommen. Dies gilt auch dann, wenn Ihre Teilnahme durch Krankheit, höhere Gewalt etc. verhindert wird.
Siehe auch FAQ-Kapitel 9. Bitte lesen Sie dieses Kapitel auch dann, wenn sich ein Storno oder Rücktritt nicht abzeichnet.
Bitte gehen Sie keine finanziellen Risiken ein, die Sie im Fall eines Storno/Rücktritts nicht abwenden oder selbst tragen können.

Bewerbungsvoraussetzungen

Förderfähig sind Personen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sind und deren Lebensmittelpunkt in Deutschland ist. Dazu gehören auch Emeriti.
Personen, die im Ausland forschen, sind förderfähig, wenn ihr Auslandsaufenthalt von einer deutschen Förderorganisation gefördert wird und diese Organisation keine Finanzierung für Kongressteilnahmen zur Verfügung stellt.
Promovierende sind förderfähig, wenn sie für eine Vollpromotion an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind.
Nicht förderfähig sind Personen, die im Ausland ansässig und dort beschäftigt sind.
Fünf-Jahres-Frist: Die Förderung einer Präsenz-Teilnahme ist während der Promotion und in den ersten fünf Jahren nach der Promotion einmal pro Kalenderjahr möglich, danach in jedem zweiten Kalenderjahr.

Angehörige der Forschungseinrichtungen der MPG, Fraunhofer, WGL Leibniz und Helmholtz und Freiberufler/innen sind nur während der Promotion und in den ersten fünf Jahren nach der Promotion bewerbungsberechtigt. Für Angehörige anderer außeruniversitärer Forschungseinrichtungen gelten die gleichen Regeln wie für Angehörige deutscher Hochschulen (s.o.).
Diese Fünf-Jahres-Frist kann sich verlängern, wenn Familienzeiten für Kinder unter 12 Jahren oder andere Verlängerungsgründe nachgewiesen werden.
Mehr Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen und Sperrfristen finden Sie in FAQ-Kapitel 4.

Auswahlkriterien

Der DAAD fördert Kongressteilnahmen unter Beachtung folgender Kriterien:

  • Nachgewiesene Zulassung als aktive/r Teilnehmer/in zu einem international anerkannten wissenschaftlichen Kongress
  • Akademische Leistungen, u.a. auch Stationen im Ausland und Auszeichnungen
  • Publikationsleistung der letzten fünf Jahre (Anzahl und Impact)
  • Verhältnis von Kosten der Reise und Ertrag
  • Verfügbarkeit von Fördermitteln beim DAAD
Bitte gehen Sie keine finanziellen Risiken ein, die Sie im Fall einer Ablehnung nicht abwenden oder selbst tragen können.

Bewerbungsschluss

Eine Bewerbung kann jederzeit eingereicht werden. Bitte beachten Sie dabei die untenstehenden Abgabefristen.

Abgabefristen
Eine verbindliche Liste der Anlagen (K1-K6) finden Sie weiter unten.
Die Anlagen K1-K5 reichen Sie bitte beim ersten Upload ein. Dieser muss bis spätestens 4 Monate (120 Tage) vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.
Die Anlagen K6-K7 können Sie gleichzeitig hochladen, oder Sie reichen diese bis spätestens 1 Monat (30 Tage) vor Veranstaltungsbeginn nach.
An fehlende Unterlagen wird nicht erinnert.
Allgemeine Hinweise zur Abgabe:
Eine Entscheidung wird erst dann eingeleitet, wenn die Bewerbung vollständig vorliegt.
Nicht fristgerecht eingereichte / vervollständigte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die Verantwortung für die fristgerechte Einreichung liegt bei Ihnen.
Es gilt das Systemdatum des DAAD-Portals.
Wir bitten von Anrufen und Mails bezüglich Ausnahmen von den Bewerbungsfristen abzusehen. Ausnahmen sind ausgeschlossen.

Bearbeitungsdauer:
Details zu Bearbeitung und Bearbeitungsdauer siehe FAQ-Kapitel 6.2.
Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Zwischenauskünfte zum Stand der Bewerbungen erteilen können.

Bewerbungsunterlagen

Bitte nutzen Sie die Anleitung "Portalbewerbung erstellen und verwalten".

Das DAAD-Bewerbungsformular (wird im Portal angeboten). Bitte füllen Sie es aus und laden Sie es zusammen mit den folgenden Anlagen im DAAD-Portal hoch:

  • K1 – Fragebogen Kongress - Onlineteilnahme
    ODER
    K1 – Fragebogen Kongress – Präsenzteilnahme
  • K2 – Lebenslauf (bitte ohne Foto) und Publikationsliste
  • K3 – Abstract
  • K4 – Letztes akademisches Zeugnis. Bei Neu-Promovierten reicht eine formlose Bescheinigung mit Note. K4 entfällt, wenn Ihre Promotion bereits länger als 5 Jahre zurückliegt.
  • K5 – Screenshot/s der Kongresshomepage mit folgenden Informationen:
    • Veranstaltungsort
    • Veranstaltungsbeginn und -ende
    • Nur bei Online-Veranstaltungen: Kosten (Teilnehmergebühr, Mitgliedsbeitrag, Abstractgebühr)

    Gleichzeitig oder bis spätestens 1 Monat (30 Tage) vor Veranstaltungsbeginn reichen Sie bitte ein:
  • K6 – Beitragsannahme des Kongressveranstalters
  • K7 – Nur wenn zutreffend: Sonstiges, z.B. Stipendienzusage, Waiver, Travel Award, Auszeichnungen etc.

Bewerbungssprachen: Deutsch und Englisch. Bei Einladungen / Zeugnissen in anderen Sprachen bitten wir um eine formlose Arbeitsübersetzung.
Mehr Informationen zu den Bewerbungsunterlagen finden Sie in FAQ-Kapitel 6.3.

Bei Fragen zum Portal wenden Sie sich bitte per Mail an portal@daad.de.
Bitte planen Sie bei Ihrer Bewerbung Bearbeitungszeiten für Ihre Anfrage ein.

Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen

Datenschutz: Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD und gehen in sein Eigentum über. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums erforderlich sind. Die Unterlagen erfolgloser Bewerberinnen und Bewerber werden nach einer angemessenen Frist gelöscht.

Kontakt und weitere Informationen

Sie haben die Programmausschreibung ausführlich gelesen und haben noch Fragen?

  • Dann finden Sie die Antworten vielleicht unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
  • Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, nutzen Sie bitte unseren Chatbot unten rechts im Bild, um eine schnelle Beratung zu erhalten.
  • Alternativ können Sie auch das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers nutzen und uns eine Anfrage schicken. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
    Das Info-Center bietet außerdem unter der Rufnummer +49 (0) 228 882-180 auch eine telefonische Beratung zu folgenden Zeiten an:
    Montag bis Donnerstag: 9-12 Uhr sowie 14-16 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
    Freitag: 9-14 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
  • Bei technischen Fragen zum Portal/Absenden der Bewerbung wenden Sie sich bitte an portal@daad.de.
    Sie können die technische Portalhotline wochentags auch telefonisch von 9-12 Uhr und 14-16 Uhr (MEZ/MESZ) unter +49 (0) 228 882-8888 erreichen.

Die Bewerbung für dieses Stipendienprogramm erfolgt online über das DAAD-Portal.
Nach dem Bewerbungsschluss werden keine Bewerbungen mehr entgegengenommen.

Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt


Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte per Mail an portal@daad.de.
Sie können die technische Portalhotline wochentags auch telefonisch von 9-12 Uhr und 14-16 Uhr (MEZ/MESZ) unter +49 (0) 228 882-8888 erreichen.
Sollten Sie inhaltliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den unter "Kontakt und weitere Informationen" genannten Kontakt.
Bitte planen Sie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.




Hinweis: Die Variante „Erste Wiederbewerbung“ oder „Zweite Wiederbewerbung“ wählen Sie nur dann, wenn Sie im gleichen Programm für das betreffende Kalenderjahr bereits eine oder zwei Bewerbungen eingereicht haben.

Gefördert durch:

  • Logo: Auswärtiges Amt
Sie haben Fragen rund um DAAD-Stipendien? Die Antworten finden Sie hier!
Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise.