Stipendiendatenbank

Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte sowie auch Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise.
Bitte beachten Sie:
Die Nutzung des Bewerbungsportals ist mit mobilen Endgeräten nur eingeschränkt möglich. Bitte nutzen Sie zur Bewerbung Ihren Desktop-Computer. Technische Voraussetzungen

Programmziel

Das Programm fördert Forschungsaufenthalte im Ausland während einer Promotion. Die Auslandsaufenthalte können zwischen einem und zwölf Monaten betragen. Der Förderzeitraum kann zeitlich aufgeteilt werden und auch in verschiedenen Ländern stattfinden.

Wer kann sich bewerben?

Sie können sich bewerben, wenn Sie

  • einen Promotionsabschluss an einer deutschen Hochschule anstreben.
  • an Instituten von Hochschulen für angewandte Wissenschaften / Fachhochschulen (HAW/FH) mit Promotionsrecht promovieren.
  • kooperativ bzw. binational promovieren, sofern die Kooperation in Zusammenarbeit mit einer deutschen Hochschule mit Promotionsrecht erfolgt.
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Voraussetzungen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.
Für Promotionsvorhaben in künstlerischen Fachrichtungen und Architektur gelten besondere Voraussetzungen. Weitere Informationen dazu in den wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt A, Punkt 21.
Die Förderung von Auslandsaufenthalten im Rahmen einer medizinischen Promotion ist für graduierte Medizinerinnen und Mediziner nach dem 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung möglich.

Als Kollegiat/in oder Stipendiat/in eines Graduiertenkollegs der Deutschen Forschungsgemeinschaft sind Sie bewerbungsberechtigt. Für Stipendiatinnen und Stipendiaten der Graduiertenkollegs bestehen jedoch Einschränkungen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt A, Punkt 20.
Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten der Begabtenförderungswerke können sich nicht um eine Auslandsförderung des DAAD bewerben, da diese Institutionen Auslandsaufenthalte mit einer dem DAAD-Stipendium vergleichbaren Leistung unterstützen können.

Wenn Sie ein Stipendium über die Landesgraduiertenförderung erhalten, bewerben Sie sich bitte im Programm GRAFÖG - Aufstockung auf die Landesgraduiertenförderung.


Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungsvorhaben im Ausland im Rahmen einer Promotion in Deutschland.
Die Forschungsvorhaben können an Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder bei Archivaufenthalten und Feldforschung auch ohne Anbindung an eine Institution im Gastland durchgeführt werden.

Der Auslandsaufenthalt kann bei Bedarf flexibel aufgeteilt werden auf:

  • mehrere Gastinstitutionen in einem Land
  • mehrere Länder
  • mehrere Zeitabschnitte

Dauer der Förderung

Mindestens 1 Monat bis maximal 12 Monate pro Förderung.
Während Ihrer gesamten Promotion können Sie zweimal gefördert werden (für eine zweite Förderung müssen Sie sich erneut bewerben). Zwischen dem Ende der ersten und dem Beginn der zweiten Förderung muss ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten liegen.
Die Gesamtförderdauer im Laufe einer Promotion kann maximal 18 Monate betragen.
Die Dauer der einzelnen Förderungen kann nicht verlängert werden.

Stipendienleistungen

Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:

  • eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: (in diesem Programm gelten die Raten für Doktorandinnen und Doktoranden). Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Stipendien, die für Förderungen im akademischen Jahr 2023/2024 vergeben werden.
  • Reisekostenzuschuss je nach Gastland
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
  • eine monatliche Pauschale für Forschungs- und Kongresskosten in Höhe von 102 Euro
Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen weitere Leistungen beantragen:
  • Zuschuss zu Studiengebühren bis zu einer Obergrenze: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 4
  • Zuschuss zu einem Sprachkurs (Landessprache oder Unterrichts- bzw. Arbeitssprache): Weitere Informationen
  • Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 7
  • Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen (bitte einen Kostenvoranschlag mit Bestätigung der/des betreuenden Hochschullehrenden bereits mit der Bewerbung einreichen). Übernachtungskosten können nicht erstattet werden.
  • Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden: Weitere Informationen
Bitte beachten Sie, dass Leistungen von dritter Seite zum Teil auf das DAAD-Stipendium angerechnet werden. Erläuterungen dazu finden Sie in den wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt E.

Bewerbungsvoraussetzungen

  • Sie müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung als Doktorandin bzw. Doktorand an einer deutschen Hochschule angenommen sein. Steht die formale Annahme noch aus, genügt der Nachweis der Vergabe des Dissertationsthemas (siehe „Bewerbungsunterlagen“).
  • Die Aufnahme des Promotionsstudiums darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als drei Jahre zurückliegen, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt A, Punkt 5).

Auswahlverfahren

Die Auswahlkommissionen setzen sich nach fachlichen und ggf. regionalen Gesichtspunkten zusammen. Die ehrenamtlichen Kommissionsmitglieder werden vom Vorstand des DAAD berufen und sind in erster Linie Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer deutscher Hochschulen. Sie begutachten die Bewerbungen und entscheiden über die Stipendienvergabe und über die Dauer des Stipendiums. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DAAD leiten die Sitzung, haben jedoch kein Stimmrecht.

Auswahlkriterien

Wissenschaftlich-fachliche Qualifikation (dokumentiert durch: Hochschulzeugnisse, Gutachten, Publikationsliste, Lebenslauf, ggf. Zusammenfassung der Abschlussarbeit):

  • Studienleistungen und Studiendauer
  • Wissenschaftliche Leistungen nach Studienabschluss (Veröffentlichungen)
Qualität des Forschungsvorhabens (dokumentiert durch: Darstellung des Promotionsvorhabens, Zeitplan, Gutachten, Kontaktnachweise, ggf. Sprachzeugnis):
  • Qualität der fachlichen Darstellung des Vorhabens sowie der Vorarbeiten
  • Originalität, Aktualität und Relevanz des Vorhabens
  • Begründung des Auslandsaufenthalts und der Wahl der Gasthochschule
  • Durchführbarkeit sowie Konsistenz des Arbeits- und Zeitplans (Analyse und Auswertungsschritte, ggf. Sprachkenntnisse)
  • Einbettung des Vorhabens in das Gesamtpromotionsvorhaben (inhaltlich/zeitlich)
  • Bedeutung des Forschungsvorhabens und des Auslandsaufenthalts für die wissenschaftlichen und beruflichen Pläne
Außerfachliche Kriterien (dokumentiert durch: Lebenslauf, ggf. Bescheinigungen):
  • Außerfachliche Kenntnisse und Fähigkeiten (z.B. durch berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten, Engagement in der akademischen Selbstverwaltung, Fortbildungen)
  • Politisches, soziales, kulturelles, gesellschaftliches oder familiäres (Erziehungs- und Pflegezeiten) Engagement
Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission zur Wahrung der Chancengerechtigkeit ggf. besondere Lebensumstände, zu denen Sie im Online-Bewerbungsformular Angaben machen können. Lesen Sie hierzu bitte die wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt C, Punkt 5.

Bewerbungsunterlagen

  • Online-Bewerbungsformular
  • tabellarischer Lebenslauf ggf. mit Angaben zu außerfachlichen Kriterien/außerfachlichem Engagement (max. 3 Seiten)
  • ausführliche Darstellung des Promotionsvorhabens (5-8 Seiten) mit:
    - Darlegung des Forschungs- und Bearbeitungsstandes
    - Begründung der Notwendigkeit des Auslandsaufenthalts
  • Zeitplan für den Auslandsaufenthalt: tabellarisch, mit monatlichen, ggf. wöchentlichen Angaben der einzelnen Arbeitsschritte
  • Alle vorhandenen Hochschulzeugnisse mit Einzelnoten (z.B. Zwischenprüfung/Vordiplom, Bachelor, Master, Diplom, Magister, Staatsexamen)
  • Bescheinigung der Heimathochschule über die formelle Annahme und Betreuung als Doktorandin/Doktorand oder Bestätigung auf dem DAAD-Formular DAAD-Formular “Bestätigung über die Vergabe des Dissertationsthemas"
  • Zusage der ausländischen Gasthochschule bzw. des Gastinstituts für Arbeitsplatz und Betreuung bzw. Forschungserlaubnis mit Angabe, ob Studiengebühren erhoben werden; bei Archivaufenthalten: Zusage zur Nutzung der Einrichtung. Wenn für Ihr Vorhaben keine Zusage einer Gastinstitution erforderlich ist, laden Sie im Portal bitte ein Dokument mit einer kurzen Erläuterung dazu hoch.
  • Zusammenfassung der Abschlussarbeit (Master-, ggf. Bachelor-, Magister-, Diplom- oder Staatsexamensarbeit) (ca. 1 Seite). Wenn in Ihrem Studium keine Abschlussarbeit vorgesehen war, laden Sie im Portal bitte anstelle der Zusammenfassung ein Dokument (formlos) mit einer kurzen Erläuterung dazu hoch.
  • Publikationsliste, wenn vorhanden
  • Sprachnachweis, falls für Ihr Vorhaben relevant, z.B. bei Feldforschung/Interviews. Reichen Sie in diesem Fall entweder das DAAD-Sprachnachweisformular oder ein anderes vom DAAD anerkanntes Sprachzeugnis ein. Wenn Sie das DAAD-Sprachnachweisformular nutzen, können Sie Ihre Sprachkompetenz an Ihrer deutschen Hochschule bewerten lassen. Wenden Sie sich dafür an das Sprachenzentrum Ihrer Hochschule oder an eine/n Prüfungsberechtigte/n des Fachbereichs für die jeweilige Fremdsprache. Eine Handreichung für Prüfungsberechtigte und Sprachenzentren zum Ausfüllen des Formulars finden Sie hier. Auf den Sprachnachweis kann nur in Ausnahmefällen verzichtet werden. Lesen Sie hierzu bitte unsere wichtigen Stipendienhinweise (A.9 bis A.15).
Alle Unterlagen müssen in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.

Per Post einzureichen:
  • Ein aktuelles Gutachten der Betreuerin oder des Betreuers Ihrer Doktorarbeit. Sowohl das frei formulierte Gutachten als auch das ausgefüllte DAAD-Gutachtenformular müssen eingereicht werden. Das Gutachten ist in verschlossenem Umschlag an die zuständige Arbeitseinheit im DAAD zu senden. Bitte beachten Sie hierzu unbedingt die Hinweise auf dem Reiter „Zur Bewerbung“.

Bewerbungsschluss

15. Juni 2022, Auswahltermin September/Oktober, Stipendienantritt ab November 2022
15. November 2022, Auswahltermin im Februar, Stipendienantritt ab April 2023
15. März 2023, Auswahltermin im Mai/Juni, Stipendienantritt ab August 2023

Der Zugang zum Portal wird in der Regel spätestens 6 Wochen vor Bewerbungsschluss geöffnet.
Die Bewerbungstermine werden mindestens einmal jährlich aktualisiert. In den meisten Fällen liegen sie im gleichen Zeitraum wie im Vorjahr.
Eine Bewerbung für Forschungsaufenthalte ist für bestimmte Länder auf Grund der Lage vor Ort nicht möglich. Bitte beachten Sie die folgenden Informationen.

Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen

Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen. Für den fristgerechten Postversand von ggf. einzureichenden Gutachten gilt der Poststempel.
Datenschutz: Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD und gehen in sein Eigentum über. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums erforderlich sind. Die Unterlagen erfolgloser Bewerberinnen und Bewerber werden nach einer angemessenen Frist gelöscht.

Kontakt und weitere Informationen

Hier finden Sie wichtige Hinweise zu DAAD-Stipendien.
Hier finden Sie gegebenenfalls zusätzliche länderbezogene Informationen für Ihr Programm:
Hinweise zu den USA

  • Aufgrund des US Tax Reform Act of 1986 können von amerikanischer Seite gewährte Stipendienleistungen (Lebenshaltungskosten, Gebühren(teil)erlasse) der amerikanischen Einkommenssteuer unterworfen werden. Nähere Einzelheiten müssen nach Ankunft mit der Gasthochschule geklärt werden.
  • In einigen Jahresstipendienprogrammen können Studiengebührenerlasse gewährt werden, die von den nachfolgend aufgeführten Universitäten dem DAAD angeboten werden und die größtenteils auf die Fachrichtungen an den Graduate Schools of Arts and Sciences beschränkt sind und die Professional Schools – Law, Business, Architecture und Medicine – in der Regel ausschließen. Die folgende Liste gibt jeweils die Spezifizierungen in Klammern an. Fehlt eine solche Angabe, ist das „Gegenstipendium” grundsätzlich für alle Fachrichtungen einschließlich der Professional Schools – soweit vorhanden – verfügbar. An einigen US-Universitäten können auch Studierende unter bestimmten Voraussetzungen als „non-degree graduate students” zugelassen werden, nämlich dann, wenn sie vor Beginn des geplanten US-Studiums sechs Studiensemester abgeschlossen haben. An einigen wenigen US-Universitäten werden auch Studierende, die vor Beginn des US-Studiums nur vier Studiensemester abgeschlossen haben, akzeptiert. Angaben hierzu sind aus der nachfolgenden Liste der Universitäten ersichtlich. Einzelheiten zu den Zulassungsvoraussetzungen müssen bei den entsprechenden Hochschulen erfragt werden.
  • Die Vergabe der sog. Gegenstipendien (i.d.R. (Teil-)Studiengebührenerlasse) erfolgt im Rahmen des regulären Auswahlverfahrens für Jahresstipendiaten nach Nordamerika. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird ein Teil der Stipendiaten in Absprache mit der Außenstelle New York für ein Gegenstipendium nominiert. Alle anderen Stipendiaten erhalten die Studiengebührenbeihilfe. Die Nominierung ersetzt nicht die Bewerbung um Zulassung an der jeweiligen Hochschule, die vor der Antragstellung selbst vorgenommen werden muss.
  • Bewerberinnen und Bewerber sollten sich an Hand der Vorlesungsverzeichnisse amerikanischer Hochschulen informieren, in welchen Fachbereichen an den einzelnen Graduate Schools Studienmöglichkeiten bestehen.
  • Liste der Universitäten, die Gegenstipendien anbieten

Die Teilnahme an „Extension Programmen“ kann nicht gefördert werden.

Bewerbungen für Aufenthalte in Puerto Rico erfolgen über die Stipendienprogramme für die USA. Tragen Sie bitte im Bewerbungsformular in eines der Freifelder ein, dass das Reiseziel Puerto Rico ist.


Hier finden Sie gegebenenfalls Informationen zum Hochschul- und Bildungswesen im gewünschten Zielland Vereinigte Staaten/USA
Sie haben die Programmbeschreibung ausführlich gelesen und haben noch Fragen? Dann finden Sie vielleicht Ihre Antwort unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers und schicken Sie uns eine Anfrage. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.

Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
Der Zugang zum Portal wird in der Regel spätestens 6 Wochen vor Bewerbungsschluss geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass nach dem in der Ausschreibung angegebenen Bewerbungsschluss keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden.

Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt

  • Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen)
  • Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen)
  • Fordern Sie Gutachten im DAAD-Portal an (falls erforderlich, siehe Abschnitt „Bewerbungsunterlagen“ auf der Registerkarte „Bewerbungsverfahren“)
    Das von der Gutachterin bzw. vom Gutachter auszufüllende Formular erzeugen Sie im DAAD-Portal in der Rubrik „Gutachten anfordern“ als beschreibbares PDF. Schicken Sie das Formular bitte Ihrer Gutachterin bzw. Ihrem Gutachter per E-Mail mit der Bitte, das Formular vollständig auszufüllen und direkt an den DAAD weiterzuleiten.
    Bitte beachten Sie, dass das Gutachtenformular im Portal ausschließlich während der Bewerbungsfrist (ab ca. 6 Wochen vor Bewerbungsschluss) erzeugt werden kann.
    Erzeugen Sie bitte pro Gutachter jeweils ein Gutachtenformular.

Per Post einzureichende Unterlagen senden Sie bitte an den DAAD, Kennedyallee 50, 53175 Bonn.

Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, hilft Ihnen die technische Portal-Hotline wochentags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr unter (+49) 228/882-8888 oder per Mail unter portal@daad.de weiter.
Bitte planen Sie die Erreichbarkeit der Hotline bei Ihrer Bewerbung mit ein.

Basis-Voraussetzungen

Status: Doktoranden
Zielland:
nur bestimmte

Die Förderung durch dieses Programm ist auf bestimmte Zielländer beschränkt. Die entsprechende Länderauswahl finden Sie auf der Detailseite des Förderprogramms unter "Kontakt und weitere Informationen".

Fachrichtung:
siehe Liste

Gilt für folgende Fachrichtungen:

  • Sprach- und Kulturwissenschaften
  • Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
  • Mathematik/Naturwissenschaften
  • Humanmedizin
  • Veterinärmedizin/Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften
  • Ingenieurwissenschaften
  • Kunst, Musik und Sportwissenschaften
Weitere Bewerbungsvoraussetzungen »
Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise.