Stipendiendatenbank

Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte sowie auch Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise.
Bitte beachten Sie:
Die Nutzung des Bewerbungsportals ist mit mobilen Endgeräten nur eingeschränkt möglich. Bitte nutzen Sie zur Bewerbung Ihren Desktop-Computer. Technische Voraussetzungen

Programmziel

Dieses Programm fördert Forschungsaufenthalte im Ausland während einer Promotion in Deutschland. Die Auslandsaufenthalte können zwischen einem und zwölf Monaten betragen. Der Förderzeitraum kann zeitlich aufgeteilt werden und auch in verschiedenen Ländern stattfinden.

Wer kann sich bewerben?

Sie können sich bewerben, wenn Sie

  • an einer deutschen Hochschule (einschließlich HAW mit Promotionsrecht) promovieren.
  • kooperativ bzw. binational promovieren, sofern die Kooperation in Zusammenarbeit mit einer deutschen Hochschule mit Promotionsrecht erfolgt.
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Voraussetzungen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.

Bitte beachten Sie:
  • Für Promotionsvorhaben in künstlerischen Fachrichtungen und Architektur gelten besondere Voraussetzungen. Weitere Informationen dazu finden Sie in den wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt A, Punkt 21.
  • Die Förderung von Auslandsaufenthalten im Rahmen einer medizinischen Promotion ist für graduierte Medizinerinnen und Mediziner nach dem 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung möglich.
  • Als Kollegiat/in oder Stipendiat/in eines Graduiertenkollegs der Deutschen Forschungsgemeinschaft sind Sie bewerbungsberechtigt. Für Stipendiatinnen und Stipendiaten der Graduiertenkollegs bestehen Einschränkungen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt A, Punkt 20.
  • Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten der Begabtenförderungswerke können sich nicht um eine Auslandsförderung des DAAD bewerben, da diese Institutionen Auslandsaufenthalte mit einer dem DAAD-Stipendium vergleichbaren Leistung unterstützen können.
  • Wenn Sie ein Stipendium über die Landesgraduiertenförderung erhalten, bewerben Sie sich bitte im Programm GRAFÖG - Aufstockung auf die Landesgraduiertenförderung.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungsvorhaben im Ausland im Rahmen einer Promotion in Deutschland.

Die Forschungsvorhaben können durchgeführt werden:

  • an Hochschulen,
  • an außeruniversitären Forschungseinrichtungen,
  • bei Archivaufenthalten und Feldforschung auch ohne Anbindung an eine Institution im Gastland.

Der Auslandsaufenthalt kann bei Bedarf flexibel aufgeteilt werden auf
  • mehrere Gastinstitutionen in einem Land,
  • mehrere Länder,
  • mehrere Zeitabschnitte.
Mit Blick auf klimaschädliche Emissionen von Reisen muss eine Unterteilung in mehrere Aufenthalte fachlich sehr gut begründet sein.

Dauer der Förderung

Mindestens 1 Monat bis maximal 12 Monate pro Förderung.
Während Ihrer gesamten Promotion können Sie zweimal gefördert werden (für eine zweite Förderung müssen Sie sich erneut bewerben). Zwischen dem Ende der ersten und dem Beginn der zweiten Förderung muss ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten liegen.
Die Gesamtförderdauer im Laufe einer Promotion kann maximal 18 Monate betragen.
Die Dauer der einzelnen Förderungen kann nicht verlängert werden.

Stipendienleistungen

Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:

  • eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: (in diesem Programm gelten die Raten für Doktorandinnen und Doktoranden). Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Stipendien, die für Förderungen im akademischen Jahr 2025/2026 vergeben werden.
  • Reisekostenzuschuss je nach Gastland
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
  • eine monatliche Pauschale für Forschungs- und Kongresskosten in Höhe von 102 Euro
Darüber hinaus können Sie nach Förderbeginn weitere Leistungen beantragen:
  • Zuschuss zu Studiengebühren bis zu einer Obergrenze: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 4
  • Zuschuss zu einem Sprachkurs (Landessprache oder Unterrichts- bzw. Arbeitssprache): Weitere Informationen
  • Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 7
  • Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen (bitte einen Kostenvoranschlag mit Bestätigung der/des betreuenden Hochschullehrenden bereits mit der Bewerbung einreichen). Übernachtungskosten können nicht erstattet werden.
  • Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben im Gastland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird, wird individuell geprüft und festgelegt: Weitere Informationen
Leistungen von dritter Seite werden teilweise auf das DAAD-Stipendium angerechnet. Die Höhe der Anrechnung wird nach Stipendienvergabe individuell berechnet. Informationen dazu finden Sie in den wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt E.

Bewerbungsvoraussetzungen

Bitte prüfen Sie, ob Sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen zum Bewerbungsschluss als Doktorandin bzw. Doktorand an einer deutschen Hochschule angenommen sein. Steht die formale Annahme noch aus, genügt der Nachweis der Vergabe des Dissertationsthemas (siehe „Bewerbungsunterlagen“).
  • Der Beginn des Promotionsstudiums darf zum Bewerbungsschluss nicht länger als drei Jahre zurückliegen, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt A, Punkt 5).

Auswahlverfahren

Die Auswahlkommissionen setzen sich nach fachlichen und ggf. regionalen Gesichtspunkten zusammen. Die ehrenamtlichen Kommissionsmitglieder werden vom Vorstand des DAAD berufen und sind in erster Linie Hochschullehrende deutscher Hochschulen. Sie begutachten die Bewerbungen und entscheiden über die Stipendienvergabe und über die Dauer des Stipendiums. Mitarbeitende des DAAD leiten die Auswahlsitzung, haben jedoch kein Stimmrecht. Ein Auswahlgespräch mit einer persönlichen Vorstellung findet in diesem Programm nicht statt; die Auswahl erfolgt auf Grundlage der eingereichten Bewerbungsunterlagen.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in den wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt C.

Auswahlkriterien

Wissenschaftlich-fachliche Qualifikation (dokumentiert durch: Hochschulzeugnisse, Empfehlungsschreiben, Publikationsliste, Lebenslauf, ggf. Zusammenfassung der Abschlussarbeit):

  • Studienleistungen und Studiendauer
  • Wissenschaftliche Leistungen nach Studienabschluss (Veröffentlichungen)
Qualität des Forschungsvorhabens (dokumentiert durch: Darstellung des Promotionsvorhabens, Zeitplan, Empfehlungsschreiben, Kontaktnachweise, ggf. Sprachzeugnis):
  • Qualität der fachlichen Darstellung des Vorhabens sowie der Vorarbeiten
  • Originalität, Aktualität und Relevanz des Vorhabens
  • Begründung des Auslandsaufenthalts und der Wahl der Gasthochschule
  • Durchführbarkeit sowie Konsistenz des Arbeits- und Zeitplans (Analyse und Auswertungsschritte, ggf. Sprachkenntnisse)
  • Einbettung des Vorhabens in das Gesamtpromotionsvorhaben (inhaltlich/zeitlich)
Potenzial der Bewerberin/des Bewerbers, insbesondere gemessen an:
  • Motivation: fachliche und persönliche Gründe für den Auslandsaufenthalt, Kenntnisse der Landessprache (sofern abweichend von der Arbeitssprache); Regionalkenntnisse
  • Perspektiven: Bedeutung des Forschungsvorhabens und des Auslandsaufenthalts für die weitere akademische, berufliche und persönliche Entwicklung
  • außerfachlichem Engagement: außerfachliche Kenntnisse und Fähigkeiten, gesellschaftliches Engagement
Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission zur Wahrung der Chancengerechtigkeit ggf. besondere Lebensumstände, zu denen Sie im Bewerbungsformular Angaben machen können. Lesen Sie hierzu bitte die wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt C, Punkt 5.

Bewerbungsschluss

Die Bewerbungszeiträume sind:

  • 02. Mai - 17. Juni 2024, Auswahltermin September/Oktober, Stipendienantritt ab Dezember 2024
  • 01. Oktober - 15. November 2024, Auswahltermin im Februar, Stipendienantritt ab Mai 2025
  • 01. Februar - 17. März 2025, Auswahltermin im Mai/Juni, Stipendienantritt ab September 2025
Die Bewerbungstermine werden jährlich im zweiten Quartal aktualisiert. In den meisten Fällen liegen sie im gleichen Zeitraum wie im Vorjahr.
Eine Bewerbung für Forschungsaufenthalte ist für bestimmte Länder auf Grund der Lage vor Ort nicht möglich. Bitte beachten Sie die folgenden Informationen.


Bewerbungsunterlagen

Im DAAD-Portal hochzuladende Dokumente:

  • Online-Bewerbungsformular
  • tabellarischer Lebenslauf ggf. mit Angaben zu außerfachlichen Kriterien/außerfachlichem Engagement (max. 3 Seiten)
  • ausführliche Darstellung des Promotionsvorhabens (5-8 Seiten) mit Darlegung des Forschungs- und Bearbeitungsstandes. Bitte laden Sie das Dokument im Portal unter „Dissertationsvorhaben“ hoch.
  • Zeitplan für den Auslandsaufenthalt: tabellarisch, mit monatlichen, ggf. wöchentlichen Angaben der einzelnen Arbeitsschritte (aktueller Planungsstand)
  • Darlegung der fachlichen und persönlichen Motivation für das geplante Vorhaben im Ausland (Motivationsschreiben; 1 - 2 Seiten), unter Berücksichtigung der folgenden Fragestellung: Was erhoffen Sie sich von dem Vorhaben im Ausland (persönlich, beruflich, für die Karriere)? Bitte laden Sie das Motivationsschreiben im Portal unter „Vorhaben/Motivation“ hoch.
  • Alle vorhandenen Hochschulzeugnisse mit Einzelnoten (z.B. Zwischenprüfung/Vordiplom, Bachelor, Master, Diplom, Magister, Staatsexamen)
  • Zusammenfassung Ihrer letzten Abschlussarbeit (Master-, ggf. Bachelor-, Magister-, Diplom- oder Staatsexamensarbeit) (ca. 1 Seite). Wenn in Ihrem Studium keine Abschlussarbeit vorgesehen war, laden Sie im Portal bitte anstelle der Zusammenfassung ein Dokument (formlos) mit einer kurzen Erläuterung dazu hoch.
  • Bescheinigung der Hochschule in Deutschland über die formelle Annahme und Betreuung als Doktorandin/Doktorand oder Bestätigung auf dem DAAD-Formular DAAD-Formular “Bestätigung über die Vergabe des Dissertationsthemas"
  • Zusage der ausländischen Gasthochschule bzw. des Gastinstituts für Arbeitsplatz und Betreuung bzw. Forschungserlaubnis mit Angabe, ob Studiengebühren erhoben werden; bei Archivaufenthalten: Zusage zur Nutzung der Einrichtung. Wenn für Ihr Vorhaben keine Zusage einer Gastinstitution erforderlich ist, laden Sie im Portal bitte ein Dokument mit einer kurzen Erläuterung dazu hoch. Wenn die endgültige Zusage davon abhängt, ob Sie ein Stipendium erhalten, genügt zunächst eine formlose, vorläufige Bestätigung der Gastinstitution.
  • Publikationsliste Ihrer selbst veröffentlichten Publikationen, wenn vorhanden
  • Sprachnachweis nur, wenn Sie Feldforschung oder Interviews in einer von der Arbeitssprache am Gastinstitut abweichenden Sprache planen. Ansonsten müssen Sie keinen Sprachnachweis einreichen. Falls Sie einen Sprachnachweis einreichen, finden Sie alle weiteren Informationen in den wichtigen Stipendienhinweisen (A.10 bis A.16).
  • Ein aktuelles, unterstützendes Empfehlungsschreiben der Betreuerin oder des Betreuers Ihrer Doktorarbeit. Das Empfehlungsschreiben setzt sich aus einem frei formulierten Teil und einem Deckblatt (wird im Portal genegiert) zusammen, welches Ihre Betreuerin bzw. Ihr Betreuer ausfüllt. Beides laden Sie im Portal unter „Empfehlungsschreiben“ hoch. Weitere Informationen zum Empfehlungsschreiben finden Sie auf dem Reiter „Zur Bewerbung“ unter dem Punkt „Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt“.
Alle Unterlagen müssen in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.

Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen

  • Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
  • Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr (MEZ bzw. MESZ) des letzten Bewerbungstages. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung nach Möglichkeit einige Tage vor Bewerbungsschluss ein. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls es zu technischen Problemen kommt.
  • Eine nachträgliche Bewerbung nach dem angegebenen Bewerbungsschluss ist nicht mehr möglich.
  • Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.
Datenschutz: Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD und gehen in sein Eigentum über. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums erforderlich sind. Die Unterlagen erfolgloser Bewerberinnen und Bewerber werden nach einer angemessenen Frist gelöscht.

Kontakt und weitere Informationen

  • Hier finden Sie gegebenenfalls Informationen zum Hochschul- und Bildungswesen im gewünschten Zielland Vereinigte Staaten/USA.
  • Hier finden Sie gegebenenfalls zusätzliche länderbezogene Informationen für Ihr Programm: Hinweise zu den USA
    • Gegenstipendien: Einige ausländische Regierungen stellen dem DAAD im Rahmen dieses DAAD-Stipendienprogramms Stipendienmittel zur Vergabe zur Verfügung (sog. „Gegenstipendien“). Die Gegenstipendien werden grundsätzlich vorrangig genutzt. Zunächst durchlaufen alle Bewerberinnen und Bewerber den für DAAD-Stipendien vorgesehenen Auswahlprozess. Bei Zielländern mit Gegenstipendienangebot schließt daran ein obligatorisches Nominierungsverfahren an. Für die Weitergabe der Bewerbungsunterlagen an die ausländische Stelle ist Ihr Einverständnis erforderlich, dass Sie auf dem Online-Formular im DAAD-Portal erklären. Liegen die Stipendienleistungen der ausländischen Regierung unter der vom DAAD festgelegten Stipendienhöhe, wird das Gegenstipendium entsprechend aufgestockt – soweit und solange Aufstockungsmittel zur Verfügung stehen. Darüber hinaus angebotene Gegenstipendien werden ggf. ohne Aufstockung an im Ranking nachfolgende Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Das Nominierungsverfahren für Gegenstipendien ist je nach Zielland sehr unterschiedlich und kann zu längeren Vorlaufzeiten führen. Sie werden spätestens nach der Auswahl über Einzelheiten des Nominierungsverfahrens und ggf. einzureichende Unterlagen informiert.
    • In einigen Jahresstipendienprogrammen können Studiengebührenerlasse gewährt werden, die von den nachfolgend aufgeführten Universitäten dem DAAD angeboten werden und die größtenteils auf die Fachrichtungen an den Graduate Schools of Arts and Sciences beschränkt sind und die Professional Schools – Law, Business, Architecture und Medicine – in der Regel ausschließen. Die folgende Liste gibt jeweils die Spezifizierungen in Klammern an. Fehlt eine solche Angabe, ist das „Gegenstipendium” grundsätzlich für alle Fachrichtungen einschließlich der Professional Schools – soweit vorhanden – verfügbar. An einigen US-Universitäten können auch Studierende unter bestimmten Voraussetzungen als „non-degree graduate students” zugelassen werden, nämlich dann, wenn sie vor Beginn des geplanten US-Studiums sechs Studiensemester abgeschlossen haben. An einigen wenigen US-Universitäten werden auch Studierende, die vor Beginn des US-Studiums nur vier Studiensemester abgeschlossen haben, akzeptiert. Angaben hierzu sind aus der nachfolgenden Liste der Universitäten ersichtlich. Einzelheiten zu den Zulassungsvoraussetzungen müssen bei den entsprechenden Hochschulen erfragt werden.
    • Hier finden Sie eine Liste der Universitäten, die Gegenstipendien anbieten.
    • Die Vergabe der sog. Gegenstipendien (i.d.R. (Teil-)Studiengebührenerlasse) erfolgt im Rahmen des regulären Auswahlverfahrens für Jahresstipendien nach Nordamerika. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird ein Teil der Geförderten in Absprache mit der Außenstelle New York für ein Gegenstipendium nominiert. Alle anderen Geförderten erhalten die Studiengebührenbeihilfe. Die Nominierung ersetzt nicht die Bewerbung um Zulassung an der jeweiligen Hochschule, die Sie vor der Antragstellung selbst vornehmen müssen.
    • Bitte informieren Sie sich anhand der Vorlesungsverzeichnisse amerikanischer Hochschulen, in welchen Fachbereichen an den einzelnen Graduate Schools Studienmöglichkeiten bestehen.
    • Aufgrund des US Tax Reform Act of 1986 können von amerikanischer Seite gewährte Stipendienleistungen (Lebenshaltungskosten, Gebühren(teil)erlasse) der amerikanischen Einkommenssteuer unterworfen werden. Nähere Einzelheiten müssen nach Ankunft mit der Gasthochschule geklärt werden.

    Die Teilnahme an „Extension Programmen“ kann nicht gefördert werden.

    Bewerbungen für Aufenthalte in Puerto Rico erfolgen über die Stipendienprogramme für die USA. Tragen Sie bitte im Bewerbungsformular in eines der Freifelder ein, dass das Reiseziel Puerto Rico ist.

]
Sie haben die Programmausschreibung ausführlich gelesen und haben noch Fragen?
  • Dann finden Sie die Antworten vielleicht unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
  • Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, nutzen Sie bitte unseren Chatbot unten rechts im Bild, um eine schnelle Beratung zu erhalten.
  • Alternativ können Sie auch das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers nutzen und uns eine Anfrage schicken. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
    Das Info-Center bietet außerdem unter der Rufnummer +49 (228) 882-180 auch eine telefonische Beratung zu folgenden Zeiten an:
    Montag bis Donnerstag: 9-12 Uhr sowie 14-16 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
    Freitag: 9-14 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
  • Bei technischen Fragen zum Portal/Absenden der Bewerbung wenden Sie sich bitte an portal@daad.de.

Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
Bitte beachten Sie, dass nach dem Bewerbungsschluss keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden.

Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt

  • Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen)
  • Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen)
  • Unter „Gutachten anfordern“ können Sie das Deckblatt zum Empfehlungsschreiben im DAAD-Portal als beschreibbares PDF erzeugen. Schicken Sie das Formular bitte Ihrer Hochschullehrkraft mit der Bitte, es vollständig auszufüllen und ein frei formuliertes Empfehlungsschreiben beizufügen (wie im Formular erklärt). Bitte laden Sie beide Dokumente im Portal unter „Empfehlungsschreiben“ hoch. Alternativ zum Portal-Upload kann das Empfehlungsschreiben auch per Post an den DAAD, Kennedyallee 50, 53175 Bonn, gesendet werden. Für den fristgerechten Postversand gilt dann der Poststempel. Ein Versand des Empfehlungsschreibens per E-Mail ist nicht vorgesehen.
    Bitte beachten Sie, dass das Formular im Portal nur bis zum angegebenen Bewerbungsschluss erzeugt werden kann.

Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte per Mail an portal@daad.de.
Bitte planen Sie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.

Gefördert durch:

  • Logo: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise.