Stipendiendatenbank
Sie suchen eine Förderung für einen Auslandsaufenthalt? Hier finden Sie Informationen über die Stipendienprogramme des DAAD. Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise.
JSPS-Forschungskurzstipendien für Doktoranden und Postdoktoranden nach Japan – JSPS Postdoctoral Fellowship Programme (Short Term) • DAAD
Basis-Voraussetzungen
Status: |
Graduierte Doktoranden Promovierte Hochschullehrer |
Zielland: |
nur bestimmte
Die Förderung durch dieses Programm ist auf bestimmte Zielländer beschränkt. Die entsprechende Länderauswahl finden Sie auf der Detailseite des Förderprogramms unter "Kontakt und weitere Informationen". |
Fachrichtung: |
siehe Liste
Gilt für folgende Fachrichtungen:
|
Überblick
Programmziel
Ziel des Programms ist es, in Zusammenarbeit mit der Japan Society for the Promotion of Science (JSPS) hochqualifizierten promovierten deutschen Nachwuchswissenschaftlern und sowie Doktoranden einen kurzfristigen Forschungsaufenthalt an Universitäten und ausgewählten Forschungseinrichtungen in Japan zu ermöglichen.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Postdoktoranden und Doktoranden aller Fachrichtungen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Forschungsvorhaben an Universitäten und ausgewählten Forschungseinrichtungen in Japan
Nicht gefördert werden Aufenthalte zur Verbesserung der Sprachkenntnisse oder zur Durchführung landeskundlicher Studien.
Dauer der Förderung
Dieses Stipendium hat eine Dauer von
- 1 bis 12 Monaten für Doktoranden
- 1 bis 6 Monaten für Postdoktoranden
Stipendienleistungen
Das Stipendium der JSPS umfasst folgende Leistungen
- Hin- und Rückflugticket
- eine monatliche Stipendienrate für Doktoranden von ca. 200.000 Yen
- eine monatliche Stipendienrate für Postdoktoranden von ca. 362.000 Yen
- Reisekrankenversicherung
- für Aufenthalte von drei Monaten und mehr wird eine Startpauschale von ca. 200.000 Yen gewährt
- die Förderung kann nur in Modulen von vollen Monaten gewährt werden.
Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerbungsvoraussetzungen
- Das Programm steht promovierten Nachwuchswissenschaftlern und Doktoranden deutscher Nationalität oder mit permanenter Aufenthaltserlaubnis für Deutschland offen.
- Japanische Staatsangehörige können sich für dieses Programm nicht bewerben.
Gleiches gilt für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, wenn eine davon die japanische ist. - Promovierte Nachwuchswissenschaftler: Die Promotion darf zum 01. April des japanischen Fiskaljahres, in dem das Stipendium angetreten wird, nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
- Doktoranden: Die Aufnahme des Promotionsstudiums muss formell nachgewiesen und innerhalb der nächsten zwei Jahre nach Förderbeginn abgeschlossen werden.
- Bewerber müssen einen mit dem japanischen Gastgeber abgesprochenen Forschungsplan mit Forschungsplatzzusage vorlegen können.
- Interessenten, die zum Zeitpunkt der Antragstellung über einen elektronischen Aufenthaltstitel mit einer Adresse in Japan verfügen, sind nicht bewerbungsberechtigt.
- Interessenten, die bereits im Rahmen des JSPS Postdoctoral Fellowship Program (standard) gefördert wurden, können sich nicht für dieses Programm bewerben.
- Eine wiederholte Förderung im Rahmen des JSPS Postdoctoral Fellowship Program (short term) ist ausgeschlossen.
Sprachkenntnisse
Sehr gute Englischkenntnisse sind selbstverständlich, Japanischkenntnisse sind von Vorteil, aber nicht Voraussetzung.
Auswahlverfahren
Der DAAD beruft nach fachlichen und regionalen Gesichtspunkten zusammengesetzte Auswahlkommissionen ein, die die vorgelegten Bewerbungen begutachten und über die Stipendienvergabe entscheiden. Im Bedarfsfall werden zusätzliche Stellungnahmen und Fachgutachten schriftlich eingeholt. An der Auswahl beteiligt sind außerdem in der Regel ehemalige DAAD-Stipendiatinnen und -Stipendiaten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DAAD-Geschäftsstelle. Letztere haben dabei kein Stimmrecht. Der Zeitpunkt der Auswahlen und ob diese mit oder ohne persönliche Vorstellung stattfinden, hängt von der Zielregion bzw. dem Stipendienprogramm ab.
Die Nominierung erfolgt durch den DAAD gegenüber der JSPS, die über eine Förderung der vorgesehenen Gastaufenthalte in Japan entscheidet.
Auswahlkriterien
Bei Bewerbungen mit dem Ziel der Durchführung eines individuellen Forschungsvorhabens werden bewertet:
- Qualität der fachlichen Darstellung des Forschungsvorhabens sowie der Vorarbeiten
- Originalität, Aktualität und Relevanz des Vorhabens
- Durchführbarkeit des Vorhabens sowie die Konsistenz des Arbeits- und Zeitplans (Analyse und Auswertungsschritte)
- Einbettung des Vorhabens in das Gesamtpromotionsvorhaben (inhaltlich/zeitlich)
- Eignung der Gastinstitution (Begründung des Auslandsaufenthaltes und der Wahl der Gasthochschule)
- Bedeutung des Forschungsvorhabens und des Auslandsaufenthalts für die eigenen wissenschaftlichen und beruflichen Pläne
- Qualität der Darstellung des Vorhabens einschl. Begründung der eigenen Motivation
- Angemessenheit des Arbeitsprogramms/des Zeitplans
- Ggf. eigene Vorarbeiten
- Bedeutung des Vorhabens für die eigenen wissenschaftlichen und beruflichen Pläne
- sprach- und landeskundliche Kenntnisse
- außerfachliche Kenntnisse, Interessen und außerfachliches Engagement
Bewerbungsverfahren
Bewerbungsunterlagen
Das Antragsformular, die zugehörige Anleitung zum Ausfüllen des Antragsformulars, das Gutachtenformular und die Checkliste sowie eine Auflistung der in Betracht kommenden japanischen Universitäten und Forschungsinstitute (Liste der JSPS) sind direkt von dieser Seite herunterzuladen.
Zusätzlich zum Antragsformular sind folgende Unterlagen (einseitig und nicht geklammert) per Post einzureichen:
- ein Lebenslauf in englischer Sprache
- ein Gutachten eines/r Hochschullehrers/in, (bei Dissertationsvorhaben Betreuer/in der Promotion) auf Gutachterformular in englischer Sprache
- eine Betreuungszusage des Gastgebers in Japan in englischer Sprache
- eine Kopie des letzten Hochschulzeugnisses (Master, Diplom, Magister) mit englischsprachiger Übersetzung (kann vom Bewerber selbst erstellt werden, die Übersetzung der Einzelnoten ist nicht erforderlich)
- bei Doktoranden: Nachweis der formellen Annahme als Doktorand der deutschen Hochschule. Die ebenfalls erforderliche englische Übersetzung kann vom Bewerber selbst erstellt werden.
- bei Doktoranden: Nachweis über den voraussichtlichen Abschluss der Promotion in englischer Sprache (kann vom Doktorvater/der Doktormutter bescheinigt werden).
- bei Postdoktoranden: Eine beglaubigte Kopie der Promotionsurkunde mit englischsprachiger Übersetzung (kann vom Bewerber selbst erstellt werden)
- weitere Unterlagen (z. B. weitere Gutachten, Zeugnisse, Teilnahmebescheinigungen von Sprachkursen usw.) können ebenfalls beigefügt werden
- die ausgefüllte „Checkliste für Bewerbungsunterlagen“
Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD und gehen in sein Eigentum über.
Die Daten von Stipendiaten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem „Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung” gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums nötig sind. Die Unterlagen erfolgloser Bewerber werden nach einer angemessenen Frist vernichtet.
Bewerbungsschluss
Stipendienantritt zwischen 01.01.2021 und 31.03.2021
Eingang der Bewerbung im DAAD bis spätestens 31.07.2020
Stipendienantritt zwischen 01.04.2021 und 30.06.2021
Eingang der Bewerbung im DAAD bis spätestens: 01.09.2020
Stipendienantritt zwischen 01.07.2021 und 30.09.2021
Eingang der Bewerbung im DAAD bis spätestens: 04.01.2021
Stipendienantritt zwischen 01.10.2021 und 31.12.2021
Eingang der Bewerbung im DAAD bis spätestens 30.04.2021
Stipendienantritt zwischen 01.01.2022 und 31.03.2022
Eingang der Bewerbung im DAAD bis spätestens 31.07.2021
Bewerbungsort
Die Bewerbungsunterlagen in englischer Sprache sind zweifach im Original (außer Zeugnisunterlagen) beim DAAD einzureichen:
Martina Sternemann
ST34 Asien Pazifik
Kennedyallee 91-101
53175 Bonn
E-Mail: sternemann@daad.de
Tel.: 0228 - 882-518
Fax: 0228 - 882-9518
Kontakt und weitere Informationen
Kontakt und weitere Informationen
DAAD
Martina Sternemann
ST34 Asien Pazifik
Kennedyallee 91-101
53175 Bonn
E-Mail: sternemann@daad.de
Tel.: 0228 - 882-518
Fax: 0228 - 882-9518
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) im Zusammenhang mit Auslandsaufenthalt und DAAD-Stipendien
Hier finden Sie gegebenenfalls zusätzliche länderbezogene Informationen für Ihr Programm:
Hier finden Sie gegebenenfalls Informationen zum Hochschul- und Bildungswesen im gewünschten Zielland Japan
Postdoktoranden, die eine längere Aufenthaltsdauer (d.h. ab 7 Monate bis zu 12 Monate) anstreben, wenden sich bitte an die Alexander von Humboldt-Stiftung.