Stipendiendatenbank
Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte sowie auch
Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.
Lehramt.International: Auslandspraktika für Lehramtsstudierende • DAAD
Basis-Voraussetzungen
Status: |
Studierende Graduierte |
Zielland: |
nur bestimmte
Die Förderung durch dieses Programm ist auf bestimmte Zielländer beschränkt. Die entsprechende Länderauswahl finden Sie auf der Detailseite des Förderprogramms unter "Kontakt und weitere Informationen". |
Fachrichtung: |
siehe Liste
Gilt für folgende Fachrichtungen:
|
Überblick
Programmziel
Deutschlands angehende Lehrerinnen und Lehrer arbeiten in einem zunehmend globalisierten Umfeld. Daher sollte die Vorbereitung junger Menschen auf verantwortliches Handeln in globalen Kontexten schon in der Schule beginnen. Lehrerinnen und Lehrer müssen in der Lage sein, globale Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen einzuordnen und authentisch fachbezogen zu vermitteln.
Studienbezogene Auslandsaufenthalte und interkulturelle Kompetenzen helfen ihnen dabei. Der DAAD unterstützt aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in dem umfassenden Gesamtprogramm „Lehramt.International“ Lehramtsstudierende bei ihren Auslandsaufenthalten und die Hochschulen bei der Internationalisierung der Lehramtsstudiengänge.
Lehramtsstudierende erhalten im Programm „Auslandspraktika für Lehramtsstudierende“ Stipendien für 1- (mindestens 30 Tage) bis 6-monatige Praktika an schulischen Einrichtungen im Ausland.
HINWEIS: Für Großbritannien gelten seit dem 1.1.2021 neue Einreisebestimmungen. Die Visaerteilung für Praktika, die nicht studienbegleitend (also bei einer Einreise mit einem „Student Visa“ und dem entsprechenden Zusatz im Visum selber [„work permitted 20 hrs in term time, 40 hrs outside term time“]) oder im Rahmen etablierter Austauschprogramme (z. B. IAESTE, AIESEC) stattfinden, ist sehr restriktiv. Informationen zu den Visa-Regelungen für Einreisen nach Großbritannien finden Sie z.B. auf der Seite der britischen Regierung https://www.gov.uk/check-uk-visa. Bitte informieren Sie sich unbedingt über die Einreisebestimmungen für Ihr Vorhaben, bevor Sie sich bewerben.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Studierende im Lehramt an deutschen Hochschulen aller Fächerkombinationen und aller Schulformen:
- Studierende ab dem 1. Fachsemester eines grundständigen Lehramtsstudiengangs (Bachelor, Staatsexamen)
- Studierende im weiterführenden Studium (Masterstudiengang)
- Eine Mehrfachförderung im Programm für Lehramtsstudierende ist nicht möglich
- Eine jeweilige Förderung in diesem Programm für Lehramtsstudierende und im Programm Lehramt.International: Auslandspraktika für Lehramtsabsolventinnen und -absolventen ist nacheinander möglich
Was wird gefördert?
Lehramtsstudierende aller Fächerkombinationen und aller Schulformen erhalten ein Stipendium für selbstorganisierte Praktika an schulischen Einrichtungen im Ausland. Dafür stehen u.a. das PASCH-Netzwerk, Kooperations- und Partnerschulen der deutschen Hochschule im Ausland zur Verfügung. Bei dem Praktikum kann es sich sowohl um ein Pflichtpraktikum als auch um ein freiwilliges Praktikum handeln.
- Unter schulische Einrichtungen fallen Einrichtungen im Primar-, Sekundar- und berufsbildenden Bereich.
- Praktika an privaten Sprachschulen und Sprachkursanbieter werden nicht gefördert.
- Praktika an Hochschuleinrichtungen, z.B. für den Unterricht DaF am Sprachenzentrum der ausländischen Hochschule, sind nicht möglich.
- Praktika im Elementarbereich, z.B. an einem Kindergarten, sind nicht möglich.
Dauer der Förderung
Mindestens 30 Tage bis 6 Monate
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
Stipendienleistungen
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: (in diesem Programm gelten die Raten für Studierende/Graduierte). Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Förderungen, die im akademischen Jahr 2024/2025 vergeben werden.
- Reisekostenzuschuss je nach Gastland
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 7
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden: Weitere Informationen
Hinweis für Stipendiatinnen und Stipendiaten der Begabtenförderungswerke: Wenn Sie ein DAAD-Stipendium erhalten, dürfen Sie von den Förderwerken keinen Auslandszuschlag in Anspruch nehmen. Weiterlaufende Inlandsleistungen der Förderwerke werden auf das DAAD-Stipendium angerechnet. Weitere Informationen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt E, Punkt 2.
Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerbungsvoraussetzungen
Sowohl zum Zeitpunkt der Bewerbung als auch während des gesamten Praktikumszeitraums müssen Sie eingeschrieben sein.
Ein selbstorganisierter Praktikumsplatz muss nachgewiesen werden.
Bitte recherchieren Sie die für die Durchführbarkeit des Vorhabens relevanten Informationen selbst (z.B. Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen, mögliche entgegenstehende Aufenthalts- und Reiseformalitäten). Einige wichtige Hinweise stellen wir für Sie auf den DAAD-Länderseiten bereit. Die Verantwortung für die Einhaltung von Fristen an ausländischen Hochschulen, die bereits vor dem Ergebnis der Stipendienauswahl liegen können, liegt bei Ihnen.
Auswahlverfahren
Die eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft. Die Förderentscheidung erfolgt nach formalen und qualitativen Gesichtspunkten und nach den Finanzmitteln, die dem DAAD zur Verfügung stehen. Nach Ende des Auswahlverfahrens werden Sie zeitnah benachrichtigt.
Besonders berücksichtigt werden:
- Die akademische Qualifikation (Studienleistungen inkl. der Dauer)
Bei Studierenden der ersten beiden Fachsemester werden auch die Abiturleistungen berücksichtigt. - Außercurriculare Kriterien
- Die Qualität des Vorhabens anhand des Motivationsschreibens
- Studierende für das Lehramt Grundschule und Sek I
- Studierende, die erstmalig einen Auslandsaufenthalt anstreben
- Studierende nicht fremdsprachlicher Unterrichtsfächer
Sprachkenntnisse
Der DAAD begrüßt es, wenn Sie erste Kenntnisse der Landessprache haben, auch wenn die Unterrichts- oder Arbeitssprache von ihr abweicht.
Bewerbungsverfahren
Bewerbungsschluss
Für die Bewerbungen stehen drei Bewerbungszeiträume pro Jahr zur Verfügung:
- Bewerbungszeitraum 01.03. - 31.03. für Praktika, die vom 01.06. - 31.08. beginnen
- Bewerbungszeitraum 01.06. - 30.06. für Praktika, die vom 01.09. - 01.12. beginnen
- Bewerbungszeitraum 01.10. - 31.10. für Praktika, die vom 01.01. - 31.05. des Folgejahres beginnen
Bewerbungsunterlagen
Im Portal hochzuladende Dokumente:
Bevor Sie die Bewerbung einreichen, prüfen Sie bitte die Vollständigkeit anhand der Checkliste. Bitte beachten Sie die "Ergänzenden Informationen" zur Bewerbung.
- Online-Bewerbungsformular (digital im Portal auszufüllen)
- Lückenloser tabellarischer Lebenslauf (Deutsch oder Englisch)
Bei vorhandener Auslandserfahrung geben Sie bitte die Aufenthaltsart mit genauen Zeitangaben an (z.B. Auslandssemester, Auslandspraktika, Summer School, High-School Jahr, Freiwilligendienste im Ausland, Au-Pair, Work & Travel, Betreuungsaktivitäten, Spracherwerb etc.)
Darunter fallen keine Urlaube!
Hinweis: eine Auslandserfahrung ist keine Bewerbungsvoraussetzung. - Pflichtformular "Praktikumszusage":
Bitte dieses Formular unter "Zusage Gastinstitution im Portal hochladen.
- taggenauer Praktikumszeitraum
- vorgesehenem Praktikumsinhalt
- Name der fachlichen Betreuung
- Höhe einer ggf. gezahlten Vergütung
Stempel und Unterschrift der deutschen Hochschule
Bitte beachten Sie, dass die Bestätigung nur vom International Office oder dem Zentrum für Lehrkräftebildung ausgestellt werden darf.
- Motivationsschreiben (das Motivationsschreiben soll in die drei folgenden Fragestellungen gegliedert sein, Schriftart Arial 11, Zeilenabstand 1,5, max. 250 Wörter pro Fragestellung):
- Auseinandersetzung mit der gewünschten Einsatzstelle/schulische Einrichtung (Warum haben Sie sich für das Zielland und die Zielinstitution entschieden?)
- Auseinandersetzung mit dem Tätigkeitsfeld (Welche Herausforderungen erwarten Sie von Ihrem Auslandsaufenthalt und wie würden Sie mit diesen umgehen?)
- Erläuterung der Relevanz für den angestrebten Beruf im Anschluss an das Studium (Welche Bedeutung hat der Auslandsaufenthalt für Ihre Zukunft als Lehrkraft?) - Immatrikulationsbescheinigung der deutschen Hochschule. Bitte laden Sie diese Bescheinigung unter „Bescheinigung Heimathochschule“ im Portal hoch.
Sie müssen während der gesamten Dauer des Praktikums immatrikuliert sein. Die weiteren Immatrikulationsbescheinigungen reichen Sie dann bitte zum gegebenen Zeitpunkt ein - Leistungsnachweise
- Studierende im Bachelor oder Staatsexamen der ersten beiden Fachsemester (zum Zeitpunkt der Bewerbung): Bitte reichen Sie das Abiturzeugnis (Hochschulzugangsberechtigung) und ein aktuelles Transcript of Records inkl. Noten und Leistungspunkte/ECTS ein.
- Studierende im Bachelor und Staatsexamen ab 3. Fachsemester (zum Zeitpunkt der Bewerbung): Bitte reichen Sie ein zum Zeitpunkt der Bewerbung aktuelles Transcript of Records inkl. Noten und Leistungspunkte/ECTS ein.
- Studierende Master: Fügen Sie der Bewerbung das Bachelorzeugnis mit Transcript of Records und ein zum Zeitpunkt der Bewerbung aktuelles Transcript of Records inkl. Noten und Leistungspunkte/ECTS des Masterstudiengangs bei.
Gutachten
Im Programm „Lehramt.International“ werden keine Gutachten benötigt.
Nachreichungen sind nicht möglich. An fehlende Unterlagen wird nicht erinnert.
Die Antragssprache ist Deutsch und/oder Englisch. Bei Dokumenten in anderen Sprachen (z.B. Zeugnisse, Praktikumszusagen) bitten wir um eine formlose Übersetzung ins Deutsche.
Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen
Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die vollständige und fristgerechte Einreichung liegt bei der Bewerberin bzw. beim Bewerber.
Datenschutz: Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD und gehen in sein Eigentum über. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums erforderlich sind. Die Unterlagen erfolgloser Bewerberinnen und Bewerber werden nach einer angemessenen Frist gelöscht.
Kontakt und weitere Informationen
Kontakt und weitere Informationen
Haben Sie noch Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.
Referat ST41 (Auslandsschulen, Praktika und Hochschulsommerkurse)
Aufgrund der hohen Nachfrage bitten wir Sie, die folgenden telefonischen Sprechzeiten einzuhalten:
Dienstag und Donnerstag: 9:00-12:00 Uhr
E-Mail: li_modulb@daad.de
- Gabriele Parmentier (Referentin) Tel.: 0228-882 565
- Ivana Rossi (Sachbearbeitung) Tel.: 0228-882 8860
Wir bitten, von Anrufen und Mails bezüglich Ausnahmen von Antragsfristen und Nachreichungen abzusehen. Diese sind ausgeschlossen.
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und "Ergänzende Informationen" zum Programm.
Hier finden Sie wichtige Hinweise zu DAAD-Stipendien.
Hier finden Sie gegebenenfalls zusätzliche länderbezogene Informationen für Ihr Programm: Hinweise zu den USA
- Aufgrund des US Tax Reform Act of 1986 können von amerikanischer Seite gewährte Stipendienleistungen (Lebenshaltungskosten, Gebühren(teil)erlasse) der amerikanischen Einkommenssteuer unterworfen werden. Nähere Einzelheiten müssen nach Ankunft mit der Gasthochschule geklärt werden.
- In einigen Jahresstipendienprogrammen können Studiengebührenerlasse gewährt werden, die von den nachfolgend aufgeführten Universitäten dem DAAD angeboten werden und die größtenteils auf die Fachrichtungen an den Graduate Schools of Arts and Sciences beschränkt sind und die Professional Schools – Law, Business, Architecture und Medicine – in der Regel ausschließen. Die folgende Liste gibt jeweils die Spezifizierungen in Klammern an. Fehlt eine solche Angabe, ist das „Gegenstipendium” grundsätzlich für alle Fachrichtungen einschließlich der Professional Schools – soweit vorhanden – verfügbar. An einigen US-Universitäten können auch Studierende unter bestimmten Voraussetzungen als „non-degree graduate students” zugelassen werden, nämlich dann, wenn sie vor Beginn des geplanten US-Studiums sechs Studiensemester abgeschlossen haben. An einigen wenigen US-Universitäten werden auch Studierende, die vor Beginn des US-Studiums nur vier Studiensemester abgeschlossen haben, akzeptiert. Angaben hierzu sind aus der nachfolgenden Liste der Universitäten ersichtlich. Einzelheiten zu den Zulassungsvoraussetzungen müssen bei den entsprechenden Hochschulen erfragt werden.
- Die Vergabe der sog. Gegenstipendien (i.d.R. (Teil-)Studiengebührenerlasse) erfolgt im Rahmen des regulären Auswahlverfahrens für Jahresstipendiaten nach Nordamerika. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird ein Teil der Stipendiaten in Absprache mit der Außenstelle New York für ein Gegenstipendium nominiert. Alle anderen Stipendiaten erhalten die Studiengebührenbeihilfe. Die Nominierung ersetzt nicht die Bewerbung um Zulassung an der jeweiligen Hochschule, die vor der Antragstellung selbst vorgenommen werden muss.
- Bewerberinnen und Bewerber sollten sich an Hand der Vorlesungsverzeichnisse amerikanischer Hochschulen informieren, in welchen Fachbereichen an den einzelnen Graduate Schools Studienmöglichkeiten bestehen.
- Liste der Universitäten, die Gegenstipendien anbieten
Die Teilnahme an „Extension Programmen“ kann nicht gefördert werden.
Bewerbungen für Aufenthalte in Puerto Rico erfolgen über die Stipendienprogramme für die USA. Tragen Sie bitte im Bewerbungsformular in eines der Freifelder ein, dass das Reiseziel Puerto Rico ist.
Hier finden Sie gegebenenfalls Informationen zum Hochschul- und Bildungswesen im gewünschten Zielland Vereinigte Staaten/USA
Sie haben die Programmbeschreibung ausführlich gelesen und haben noch Fragen? Dann finden Sie vielleicht Ihre Antwort unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers und schicken Sie uns eine Anfrage. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
Zur Bewerbung
Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
Bitte beachten Sie, dass nach dem in der Ausschreibung angegebenen Bewerbungsschluss keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden.
Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt
- Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen)
- Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen)
Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, hilft Ihnen die technische Portal-Hotline wochentags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr unter (+49) 228/882-8888 oder per Mail unter portal@daad.de weiter.
Bitte planen Sie die Erreichbarkeit der Hotline bei Ihrer Bewerbung mit ein.