Stipendiendatenbank

Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte sowie auch Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Bitte beachten Sie:
Die Nutzung des Bewerbungsportals ist mit mobilen Endgeräten nur eingeschränkt möglich. Bitte nutzen Sie zur Bewerbung Ihren Desktop-Computer. Technische Voraussetzungen

Programmziel

Das Programm fördert mit Mitteln des Auswärtigen Amtes Vorträge deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Ausland, außerhalb von Kongressen und Konferenzen.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Promovierende.
Mehr Informationen zur Zielgruppe finden Sie im Tab „Bewerbungsvoraussetzungen“ und in unseren Häufig gestellten Fragen / FAQ, in Kapitel 3.

Was wird gefördert?

Das Programm soll es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ermöglichen, Einladungen ausländischer Kolleginnen und Kollegen oder wissenschaftlicher Institutionen anzunehmen, um dort außerhalb von Kongressen und Konferenzen über die eigene wissenschaftliche Arbeit zu berichten.
Mehr Informationen zur Art des Vorhabens finden Sie im FAQ-Kapitel 2.

Stipendienleistungen

Im Vortragsreisenprogramm zahlen wir auf Antrag eine Reisekostenpauschale.

Abhängig von der Reisedistanz stehen Ihnen im Kongress- und Vortragsreisenprogramm vier Förderkategorien mit unterschiedlichen Förderleistungen zur Verfügung:

  1. Online-Teilnahme (entfällt in der Kategorie "Vortragsreisen"
  2. Präsenz Kurzstrecke (bis 600 km Luftlinie, außer Vereinigtes Königreich)
  3. Präsenz Mittelstrecke (601 – 3.700 km Luftlinie, sowie Vereinigtes Königreich)
  4. Präsenz Langstrecke (ab 3.700 km Luftlinie)
Mehr Informationen dazu finden Sie in den folgenden Abschnitten und in unserem Reisenavigator.
Für die Bestimmung der Reisedistanz verwenden Sie bitte verbindlich den Distanzrechner www.luftlinie.org oder www.distance.to.
Mehr Informationen zur Reisedistanz und zur Festlegung von Abreise- und Zielort finden Sie in unserem Reisenavigator und in FAQ-Kapitel 5.3.

Förderkategorie 1 – Online-Teilnahme
(entfällt in der Programmlinie "Vortragsreisen")

Förderkategorie 2 – Präsenz Kurzstrecke
Als Kurzstrecke gelten alle Reisedistanzen bis einschließlich 600 km Luftlinie (Ausnahme: Reisen in das Vereinigte Königreich fallen stets in die Förderkategorie 3 / Mittelstrecke).
Stipendien dieser Förderkategorie werden ausschließlich für Reisen mit klimafreundlichen Verkehrsmitteln gewährt.
Als klimafreundliche Verkehrsmittel gelten Zug, Bus und Fernbus (Schiff nur in Verbindung mit Zug oder Bus). PKW und Flugzeug gelten nicht als klimafreundliche Verkehrsmittel.
Als Unterstützung für klimafreundliches Reisen erhalten Sie in dieser Förderkategorie zusätzlich ein Green Mobility Top Up. Die Höhe des Top Up richtet sich nach dem Zielland.

Förderkategorie 3 – Präsenz Mittelstrecke
Als Mittelstrecke gelten alle Reisedistanzen zwischen 601 km (einschließlich) und 3.700 km (einschließlich) Luftlinie.
Bei Stipendien dieser Förderkategorie können Sie Ihr Verkehrsmittel frei wählen.
Wenn Sie ein klimafreundliches Verkehrsmittel nutzen (Zug, Bus/Fernbus), erhalten Sie zusätzlich ein Green Mobility Top Up. Die Höhe des Top Up richtet sich nach dem Zielland und beträgt mindestens 50 Euro für die Hinreise und 50 Euro für die Rückreise.
Wenn Sie mit dem Flugzeug reisen und eine CO2-Kompensationszahlung leisten, erstatten wir diese zu 100%. Die Entscheidung für eine Kompensationszahlung ist freiwillig und liegt vollständig bei Ihnen.

Förderkategorie 4 – Präsenz Langstrecke
Als Langstrecke gelten alle Reisedistanzen ab 3.701 km (einschließlich).
Bei Stipendien dieser Förderkategorie werden Sie in der Regel das Flugzeug wählen. Die Anzahl dieser Förderungen ist begrenzt. Bitte prüfen Sie deshalb, ob eine Langstreckenreise wirklich notwendig ist.
Wenn Sie sich eine CO2-Kompensationszahlung leisten, erstatten wir diese zu 100%. Die Entscheidung für eine CO2-Kompensationszahlung ist freiwillig und liegt vollständig bei Ihnen.
Mehr Informationen zu den Förderkategorien und Nachhaltigkeitsleistungen finden Sie in FAQ-Kapitel 5.2 und 5.3.

Finanzierungsmöglichkeiten von anderer Seite (Drittmittel
Haben Sie für die Fahrt- und Flugkosten Zugriff auf Finanzierungsmöglichkeiten von anderer Seite (= Drittmittel)? In diesem Fall sind Sie verpflichtet, diese Mittel vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Als Drittmittel gelten auch Mittel, die Ihre Hochschule Ihnen zur Verfügung stellt.

Erhalten Sie – für die geplante Reise – finanzielle Unterstützung für klimafreundliches Reisen von anderer Seite?
In diesem Fall können wir Ihnen das Green Mobility Top Up bzw. den Zuschuss zu CO2-Kompensationszahlungen nicht bewilligen. Eine Verrechnung der Nachhaltigkeitsleistungen des DAAD mit den Nachhaltigkeitsleistungen anderer Organisationen ist nicht möglich.
Stipendiaten des DAAD und anderer Förderorganisationen werden gebeten, der Bewerbung ihre Stipendienzusage mit Aufstellung der Finanzleistungen beizufügen.
Mehr Informationen zur Verrechnung Drittmitteln finden Sie in unseren FAQ in unseren FAQ in Kapitel 5.

Storno und Rücktritt
Sie sind berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen von der Bewerbung und von der Förderung zurückzutreten.
Der DAAD ist berechtigt, von seiner Förderzusage zurückzutreten, wenn Sie Ihren Vortrag nicht präsentieren.
Ausfallkosten werden nicht übernommen. Dies gilt auch dann, wenn Ihre Teilnahme durch Krankheit, höhere Gewalt etc. verhindert wird.
Siehe auch FAQ-Kapitel 9. Bitte lesen Sie dieses Kapitel auch dann, wenn sich ein Storno oder Rücktritt nicht abzeichnet.
Bitte gehen Sie keine finanziellen Risiken ein, die Sie im Fall eines Storno/Rücktritts nicht abwenden oder selbst tragen können.

Bewerbungsvoraussetzungen

Förderfähig sind Personen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sind und deren Lebensmittelpunkt in Deutschland ist. Dazu gehören auch Emeriti.
Personen, die im Ausland forschen, sind förderfähig, wenn ihr Auslandsaufenthalt von einer deutschen Förderorganisation gefördert wird und diese Organisation keine Finanzierung für Kongressteilnahmen zur Verfügung stellt.
Promovierende sind förderfähig, wenn sie für eine Vollpromotion an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind.
Nicht förderfähig sind Personen, die im Ausland ansässig und dort beschäftigt sind.
Fünf-Jahres-Frist: Die Förderung einer Präsenz-Teilnahme ist während der Promotion und in den ersten fünf Jahren nach der Promotion einmal pro Kalenderjahr möglich, danach in jedem zweiten Kalenderjahr.
Angehörige der Forschungseinrichtungen der MPG, Fraunhofer, WGL Leibniz und Helmholtz und Freiberufler/innen sind nur während der Promotion und in den ersten fünf Jahren nach der Promotion bewerbungsberechtigt. Für Angehörige anderer außeruniversitärer Forschungseinrichtungen gelten die gleichen Regeln wie für Angehörige deutscher Hochschulen (s.o.).
Diese Fünf-Jahres-Frist kann sich verlängern, wenn Familienzeiten für Kinder unter 12 Jahren oder andere Verlängerungsgründe nachgewiesen werden.

Mehr Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen und Sperrfristen finden Sie FAQ-Kapitel 4.

Auswahlkriterien

Der DAAD fördert Vortragsreisen unter Beachtung folgender Kriterien:

  • Plausible Begründung der Reise (Bedeutung der Reise für die beruflichen/fachlichen Perspektiven der Bewerberin/des Bewerbers, für das Fachgebiet und für die internationale wissenschaftliche Kooperation)
  • Akademische Leistungen, u.a. auch Stationen im Ausland und Auszeichnungen
  • Publikationsleistung der letzten fünf Jahre (Anzahl und Impact)
  • Verhältnis von Kosten der Reise und wissenschaftlichem Ertrag
  • Verfügbares Budget

Bitte gehen Sie keine finanziellen Risiken ein, die Sie im Fall einer Ablehnung nicht abwenden oder selbst tragen können.

Bewerbungsschluss

Eine Bewerbung kann jederzeit eingereicht werden. Bitte beachten Sie dabei die untenstehenden Abgabefristen.

Abgabefristen:
Eine verbindliche Liste der Anlagen (V1-V6) finden Sie unter " Bewerbungsunterlagen".
Die Bewerbung reichen Sie bitte bis spätestens 1 Monat (30 Tage) vor Veranstaltungsbeginn ein.
Es gilt das Systemdatum des DAAD-Online-Portals.
Die Bewerbung muss vollständig sein. Nachreichungen sind nicht möglich.
An fehlende Unterlagen wird nicht erinnert.
Nicht fristgerecht eingereichte oder unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Wir bitten von Anrufen und Mails bezüglich Ausnahmen von den Bewerbungsfristen abzusehen. Ausnahmen sind ausgeschlossen.

Bearbeitungsdauer:
Die formale Prüfung erfolgt i.d.R. innerhalb von 2 Wochen. Die Mitteilung über das Ergebnis der inhaltlichen und budgetären Prüfung erfolgt so schnell wie möglich, spätestens jedoch 2 Wochen vor dem in der Bewerbung angegebenen Vortragsdatum.
Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Zwischenauskünfte zum Stand der Bewerbung erteilen können.

Bewerbungsunterlagen

Bitte nutzen Sie die Anleitung "Portalbewerbung erstellen und verwalten“.
Das DAAD-Bewerbungsformular wird im Portal angeboten. Bitte füllen Sie es aus und laden Sie es zusammen mit den folgenden Anlagen im DAAD-Portal hoch:

  • V1 – Fragebogen zum Programm - Vortragsreisen
  • V2 – Lebenslauf, Publikationsliste
  • V3 – Begründung, Vorhaben mit Abstract
  • V4 – Letztes akademisches Zeugnis*
  • V5 – Einladung
  • V6 – Nur falls zutreffend: Sonstiges, z.B. Stipendienzusage, Waiver, Travel Award, Auszeichnungen etc.
* Bei Neu-Promovierten reicht eine formlose Bescheinigung mit Note. V4 entfällt, wenn Ihre Promotion länger als 5 Jahre zurückliegt.

Bewerbungssprachen: Deutsch und Englisch. Bei Einladungen / Zeugnissen in anderen Sprachen bitten wir um eine formlose Arbeitsübersetzung.

Mehr Informationen zu den Bewerbungsunterlagen finden Sie in FAQ-Kapitel 6.3.

Bei Fragen zum Portal wenden Sie sich bitte per Mail an portal@daad.de.
Bitte planen Sie bei Ihrer Bewerbung Bearbeitungszeiten für Ihre Anfragen ein.

Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen

Datenschutz: Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD und gehen in sein Eigentum über. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums erforderlich sind. Die Unterlagen erfolgloser Bewerberinnen und Bewerber werden nach einer angemessenen Frist gelöscht.

Kontakt und weitere Informationen

Sie haben die Programmausschreibung ausführlich gelesen und haben noch Fragen?
  • Dann finden Sie die Antworten vielleicht unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
  • Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, nutzen Sie bitte unseren Chatbot unten rechts im Bild, um eine schnelle Beratung zu erhalten.
  • Alternativ können Sie auch das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers nutzen und uns eine Anfrage schicken. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
    Das Info-Center bietet außerdem unter der Rufnummer +49 (0) 228 882-180 auch eine telefonische Beratung zu folgenden Zeiten an:
    Montag bis Donnerstag: 9-12 Uhr sowie 14-16 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
    Freitag: 9-14 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
  • Bei technischen Fragen zum Portal/Absenden der Bewerbung wenden Sie sich bitte an portal@daad.de.
    Sie können die technische Portalhotline wochentags auch telefonisch von 9-12 Uhr und 14-16 Uhr (MEZ/MESZ) unter +49 (0) 228 882-8888 erreichen.

Die Bewerbung für dieses Stipendienprogramm erfolgt online über das DAAD-Portal.
Nach dem Bewerbungsschluss werden keine Bewerbungen mehr entgegengenommen.

Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt


Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte per Mail an portal@daad.de.
Sie können die technische Portalhotline wochentags auch telefonisch von 9-12 Uhr und 14-16 Uhr (MEZ/MESZ) unter +49 (0) 228 882-8888 erreichen.
Sollten Sie inhaltliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den unter "Kontakt und weitere Informationen" genannten Kontakt.
Bitte planen Sie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.

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  • Logo: Auswärtiges Amt
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