Erasmus+: Inklusion ist ein zentrales Thema

European Union 2021(CC BY-NC-ND 4.0)/iStockphoto.com

Mehr Zugang zu Studienaufenthalten im Ausland für alle: Ein Schwerpunkt der Erasmus+ Programmgeneration unter dem Motto „Enriching lives, opening minds“ liegt auf Inklusion und Diversität.

Mit dem Start der aktuellen Erasmus+ Programmgeneration widmet sich das Erasmus+ Programm über alle Bildungssektoren hinweg den Themen Inklusion und Diversität. Ziel ist es, dass alle Menschen einen gleichberechtigten Zugang zum Programm erhalten – ungeachtet individueller Voraussetzungen. 

Konkrete Maßnahmen im Hochschulbereich sollen Studierende, aber auch Hochschulmitarbeitende, bei der Durchführung eines Auslandsaufenthaltes unterstützen oder diesen überhaupt erst ermöglichen. Teilnehmende mit geringeren Chancen als andere profitieren von unterschiedlichen Optionen der finanziellen Zusatzförderung. Die Nationale Erasmus-Agentur im DAAD (NA DAAD) hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) neben einer deutlichen Erhöhung der regulären Erasmus-Förderraten für Studierende auch die Zielgruppen für die Zusatzförderung erheblich ausgeweitet. So erhalten ab dem Wintersemester 2022/2023 neben den bisher förderfähigen Gruppen der Teilnehmenden mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung und Studierenden, die mit Kindern ins Ausland gehen, erstmalig Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus und erwerbstätige Studierende unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterstützung über monatliche Pauschalen von 250 Euro – sogenannte Aufstockungsbeträge.

Sofern die Förderung über pauschale Aufstockungsbeträge für eine Mobilität nicht ausreicht, haben Studierende und auch Hochschulmitarbeitende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie solche, die ihre Kinder mitnehmen, alternativ die Möglichkeit, Realkosten für den Auslandsaufenthalt und eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Umstände vor Ort zu erhalten. Durch diese finanziellen Zusatzförderungen sollen zukünftig noch mehr Menschen im Hochschulbereich die Möglichkeit eines Auslandsaufenthaltes nutzen können. 

Erasmus+: Inklusion ist ein zentrales Thema

DAAD

Dr. Frauke Stebner ist im DAAD-Referat Erasmus+ Leitaktion 1: Mobilität von Einzelpersonen für den Bereich Soziale Teilhabe zuständig.

Wichtige Neuerungen neben der finanziellen Unterstützung
Um die Zugänge zum Programm zu vereinfachen, wurden neben den finanziellen Möglichkeiten Anpassungen an den Mobilitätsformaten vorgenommen. So wurden für alle Studierenden die Mindestförderdauern von regulären Auslandsaufenthalten von drei auf zwei Monate verkürzt. Für Studierende, die auf Grund individueller Umstände trotzdem nicht an solchen regulären Aufenthalten teilnehmen können, beispielsweise weil sie Familienangehörige pflegen oder Kinder betreuen, gibt es seit 2021 die Möglichkeit der Kurzzeit-Blended Mobilität. Dabei handelt es sich um physische Kurzzeitaufenthalte im Gastland von fünf bis 30 Tagen kombiniert mit einer virtuellen Komponente vom Heimatland aus. Darüber hinaus gibt es neuerdings spezielle Kurzzeitformate für Doktorandinnen und Doktoranden, die auf die Bedarfe von Promovierenden noch besser eingehen. 

Wie erhalten Teilnehmende Informationen?
Erste Anlaufstelle sind die jeweiligen Hochschulen. Dort gibt es Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den International Offices bzw. Informationen auf deren Webseiten. Die Erasmus+ Koordinatorinnen und Koordinatoren beraten zu allen Fragen rund um einen Auslandsaufenthalt und haben auch weiterführende Informationen zu Bewerbungsvoraussetzungen, Möglichkeiten finanzieller Zusatzförderung und Tipps für die Planung des Auslandsaufenthaltes mit besonderen Bedarfen. Zudem stehen sie Teilnehmenden mit Beeinträchtigung oder mit Kind bei der Erstellung eines Realkostenantrages, bei der Vorbereitung des Aufenthaltes und auch während der Zeit im Gastland als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Seite.

(24. Mai 2022)