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Beschreibung des Programms

Die Studienstiftung des deutschen Volkes fördert die Hochschulbildung junger Menschen, deren hohe wissenschaftliche oder künstlerische Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienst der Allgemeinheit erwarten lassen. Hochqualifizierte und gesellschaftlich engagierte Promovierende können gemeinsam mit ihrem Betreuer oder ihrer Betreuerin den Antrag auf ein Promotionsstipendium stellen.
Geförderte werden mit 1.550 Euro monatlich unterstützt, zudem sind Zuschüsse zur Krankenversicherung und ergänzende Familien- und Kinderbetreuungszuschläge möglich. Promotionsstipendiatinnen und Promotionsstipendiaten, die für Recherchen, Laboraufenthalte oder Konferenzbeiträge ins Ausland reisen, erhalten auf Antrag Zuschüsse zum Stipendium für Reise- und Lebenshaltungskosten sowie Studiengebühren. Neben der finanziellen Förderung umfasst das Angebot auch Betreuung und eine breitgefächerte ideelle Förderung.
Bewerbungen von ausländischen Promovierenden, die ihre Promotion an einer deutschen Hochschule durchführen, sind willkommen.

Zielgruppe

Hochqualifizierte und gesellschaftlich engagierte Promovierende

Akademische Voraussetzungen

  • Studienabschluss innerhalb der letzten 4 Jahre
  • Für das Einsetzen der Promotionsförderung ist es nötig, dass die Promovierenden an der Hochschule, an welcher die Dissertation eingereicht wird, zur Promotion zugelassen wurden

Anzahl der Stipendien

Jährlich werden etwa 350 Promovierende neu in die Förderung aufgenommen.

Laufzeit

Die Dauer der Förderung liegt bei 3 Jahren. Auf Antrag kann eine sechsmonatige Förderverlängerung gewährt werden. Die Höchstförderungsdauer beträgt 42 Monate. Promovierende mit Kindern können bis zu 54 Monate gefördert werden.

Stipendienleistung

  • 1.550 Euro pro Monat, bestehend aus dem monatlichen Stipendium von 1.450 Euro und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro.
  • Promovierende ohne Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (etwa über eine Viertelstelle in Forschung und Lehre) können zudem einen Krankenkassenzuschuss in Höhe von 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten beziehen; der maximale Beitrag liegt bei 100 Euro im Monat.
  • Geförderte mit Kindern erhalten ergänzend Familien- und Kinderbetreuungszuschläge. Zusätzliche Mittel für die Kinderbetreuung können bereitgestellt werden, indem Stipendiengelder des 4. Förderungsjahrs für Eltern umgewidmet werden.
  • Ergänzend zum Stipendium können wissenschaftliche Tätigkeiten im Umfang einer 25-Prozent-Stelle wahrgenommen werden, um die Einbindung in den Forschungskontext zu fördern.
  • Geförderte, die für Recherchen, Laboraufenthalte oder Konferenzbeiträge ins Ausland reisen, erhalten auf Antrag Zuschüsse zum Stipendium für Reise- und Lebenshaltungskosten.
  • Betreuung durch eine Referentin oder einen Referenten in der Geschäftsstelle und eine Vertrauensdozentin oder einen Vertrauensdozenten am Hochschulort
  • Teilnahme an Promovierenden-Foren
  • ideelles Programm mit Sommerakademien, Kurztagungen und Seminaren zur beruflichen Orientierung sowie von Geförderten selbst geplanten Veranstaltungen und die Angebote des Alumni-Netzwerks

Formalia

Die Stiftung erwartet:

  • ein wissenschaftlich außergewöhnlich anspruchsvolles und innovatives Dissertationsprojekt, das innerhalb einer Förderdauer von 3 Jahren abschließbar ist
  • eine zielführende und dem Projekt sowie der Promovierenden oder dem Promovierenden angemessene Betreuung
  • ein engagiertes und weit überdurchschnittlich erfolgreich abgeschlossenes Studium
  • ein in der Promotions- oder Studienphase nachhaltig verfolgtes Engagement über die eigenen Belange hinaus sowie ein breites Interessenspektrum jenseits des fachlich Geforderten
Die Begutachtung erfolgt zweistufig: Im ersten Schritt, der Vorauswahl, wird in der Geschäftsstelle geprüft, ob die formalen Rahmenbedingungen und die Voraussetzungen der Studienstiftung erfüllt sind. Danach folgt die Begutachtung (durch ein Fachgutachten sowie ein Gesprächsgutachten). Sobald beide Gutachten vorliegen, wird über den Förderantrag in der jeweils nächsten Sitzung des Auswahlausschuss für Promovierende beraten und entschieden. Dieser tagt viermal im Jahr. Das Auswahlverfahren beansprucht im Schnitt etwa vier bis sechs Monate, kann im Einzelfall aber auch kürzer oder länger dauern.

Bewerbungsschluss

Ein Antrag ist jederzeit möglich, es gibt keine Fristen.

Bewerbungsvoraussetzungen

  • Zum Zeitpunkt der Bewerbung darf der letzte Studienabschluss nicht länger als 4 Jahre zurückliegen; Ausnahmen hiervon können durch Schwangerschaften oder nachgewiesene längere Phasen schwerer Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit begründet werden. Die vierjährige Abstandsfrist soll es nicht zuletzt ermöglichen, vor einer Bewerbung um ein Promotionsstipendium ggf. Vorbereitungsdienste wie Referendariate (z. B. im Anschluss an ein Jura- oder Lehramtsstudium) oder Vikariate abzuleisten.
  • Sofern das Promotionsverfahren an einer deutschen Hochschule durchgeführt wird, spielt die Staatsbürgerschaft keine Rolle. In begründeten Fällen können auch Auslandspromotionen gefördert werden; dies setzt bei dem Promovierenden die deutsche Staatsbürgerschaft oder eine in Deutschland erworbene Hochschulzugangsberechtigung voraus.
  • Eine rein ideelle Promotionsförderung ist nur für Bewerberinnen und Bewerber möglich, die bereits im Studium von der Studienstiftung oder im Max Weber-Programm Bayern gefördert wurden. Das Auswahlverfahren ist für alle Bewerberinnen und Bewerber gleich. Liegt von anderer Seite eine Finanzierungszusage der Promotionsarbeit vor, muss diese nach positiv abgeschlossener Bewerbung spätestens 6 Monate nach der Förderzusage aufgegeben werden; andernfalls verfällt die Förderzusage.
  • Die Förderung berufsbegleitender Promotionen ist nicht möglich; dies gilt auch für Vorbereitungsdienste sowie für Fachausbildungen (bspw. Psychologischer Psychotherapeut).
  • Studienbegleitende Doktorarbeiten innerhalb des Medizinstudiums werden nicht im Rahmen der Promotionsförderung unterstützt; es gelten die Regeln der Studienförderung.
  • Für das Einsetzen der Promotionsförderung ist es nötig, dass die Promovierenden an der Hochschule, an welcher die Dissertation eingereicht wird, zur Promotion zugelassen wurden.
Eine frühere Förderung durch die Studienstiftung ist nicht erforderlich.

Kontakt

Studienstiftung des deutschen Volkes
Promotionsförderung
Ahrstraße 41
53175 Bonn
Deutschland


Ansprechpartner
Frau Martina Lang
Weblink

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