Stipendien finden

Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für internationale Studierende und Forschende sowie auch Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise.
Bitte beachten Sie:
Die Nutzung des Bewerbungsportals ist mit mobilen Endgeräten nur eingeschränkt möglich. Bitte nutzen Sie zur Bewerbung Ihren Desktop-Computer. Technische Voraussetzungen

Eine Druckversion dieser Ausschreibung (PDF) steht Ihnen in den weiteren Registerkarten (z.B. „Bewerbungsvoraussetzungen“) zur Verfügung.

A print version of this announcement (PDF) is available in the further tabs (e.g. “Application requirements”).

Programmziel

Dieses Programm bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ausbildung im Fachbereich Musik in Deutschland mit einem vertiefenden oder weiterführenden Studium fortzusetzen. Darüber hinaus unterstützen die Stipendien den fachlichen Erfahrungsaustausch und die Vernetzung mit Fachkolleginnen und Fachkollegen.

Wer kann sich bewerben?

Sie können sich bewerben, wenn Sie spätestens zum Stipendienantritt einen ersten Hochschulabschluss im Fachbereich Musik erworben haben; wenn dies nicht möglich ist, sollten Sie zumindest die Ausbildungsmöglichkeiten für Ihr Instrument bzw. Fach in Ihrem Herkunftsland ausgeschöpft haben.

Was wird gefördert?

In diesem Stipendienprogramm können Sie an einer staatlichen deutschen Musikhochschule Ihrer Wahl folgende Studien absolvieren:

  • Ein Masterstudium/einen postgradualen Studiengang mit Abschluss. Die Förderung postgradualer Studien ist möglich im so genannten 2. Zyklus (in der Regel viersemestriger Master) oder in einem in der Regel zweisemestrigen 3. Zyklus (Konzertexamen, Meisterklasse oder künstlerische Promotion).
  • Ein Vertiefungsstudium ohne Abschluss (kein grundständiges Studium), entweder als Teil eines Studiums an der Heimathochschule, in dem ein Auslandsaufenthalt in Deutschland vorgesehen ist oder als Teil eines eigenständigen Projektes oder vertiefenden Studiums bei einer Hochschullehrkraft in Deutschland. Die Verbindung zu einer künstlerischen Hochschule in Deutschland muss gegeben sein und ist mit der Betreuungszusage nachzuweisen.
Eine Anschlussfinanzierung für ein bereits in Deutschland begonnenes Master-/Aufbaustudium kann nicht gewährt werden.

Sollte Ihr Master- oder Aufbaustudiengang einen Aufenthalt außerhalb Deutschlands vorsehen, kann dieser Aufenthalt in der Regel nur unter folgenden Bedingungen gefördert werden:
  • Der Aufenthalt ist für die Erreichung des Stipendienziels unerlässlich,
  • er findet nicht im Heimatland statt, und
  • er beträgt höchstens ein Viertel der Stipendienlaufzeit. Längere Aufenthalte können nicht gefördert werden, auch nicht anteilig.

Bitte beachten Sie: Es werden ausschließlich Vorhaben im künstlerischen Bereich gefördert. Für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Fachbereich Musikwissenschaft und Musikpädagogik bzw. für Musikerinnen und Musiker mit einem wissenschaftlichen Vorhaben stehen andere DAAD-Stipendienprogramme offen.

Dauer der Förderung

Studium mit Abschluss:

  • Gefördert werden Masterstudien, die Vorbereitung auf das Konzertexamen sowie die Teilnahme an Meisterklassen.
  • Beginn: in der Regel ab 1. Oktober des Folgejahres, bei einem vorgeschalteten Deutschkurs entsprechend früher
  • Die Stipendien werden für die Dauer der Regelstudienzeit der jeweiligen Ausbildungsstufe (zwischen 10 und 24 Monaten) vergeben. Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung den gesamten Zeitraum an, für den Sie eine Förderung beantragen wollen. Wenn Sie bspw. einen 2-jährigen Studiengang planen, müssen Sie bei der Bewerbung als gewünschte Stipendiendauer zwei Jahre angeben. Nach dem ersten Studienjahr werden Ihre erbrachten Studienleistungen dann in einem Weiterförderungsverfahren begutachtet. Geht daraus hervor, dass Sie Ihr Studium in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen erfolgreich abschließen werden, läuft das Stipendium wie geplant weiter.
  • Eine Verlängerung des Stipendiums über die Maximaldauer von 24 Monaten ist nur dann möglich, wenn ein Wechsel in einen neuen Ausbildungsabschnitt geplant ist (i.d.R. vom Master in ein vertiefendes Studium wie Konzertexamen oder Meisterklasse). In diesen Fällen kann sich die Verlängerung auf bis zu 24 Monate erstrecken.

Vertiefende Studien ohne Abschluss:
  • Die Förderung erstreckt sich über ein Studienjahr. In einzelnen Fällen kann das Stipendium auf Antrag verlängert werden.
  • Beginn: in der Regel ab 1. Oktober des Folgejahres, bei einem vorgeschalteten Deutschkurs entsprechend früher

Stipendienleistungen

  • eine monatliche Stipendienrate von 934 Euro
  • Reisekostenpauschale
  • eine einmalige Studienbeihilfe
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Darüber hinaus können Sie nach Förderbeginn unter bestimmten Voraussetzungen folgende Zusatzleistungen beantragen:
  • monatliche Mietbeihilfen (lesen Sie hierzu die wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt D, Punkt 9)
  • monatliche Zuschläge für begleitende Familienangehörige. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 3.
  • Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben im Gastland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt werden kann, wird individuell geprüft und festgelegt: wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 8.
  • Green Mobility Top Up (Zuschuss für klimaverträgliches Reisen) oder Erstattung von CO2-Kompensationszahlungen bei Flugreisen

Zur sprachlichen Vorbereitung auf Ihren Aufenthalt in Deutschland bietet der DAAD folgende Leistungen an:
  • Übernahme der Kursgebühren für einen Online-Sprachkurs ab Erhalt der Stipendienzusage
  • falls erforderlich: Deutschkurs (2, 4 oder 6 Monate) vor Beginn des Studienaufenthaltes in Deutschland; über eine Teilnahme und die Dauer entscheidet der DAAD je nach Deutschkenntnissen und Vorhaben. Die Teilnahme am Deutschkurs ist verpflichtend, wenn die Unterrichts- bzw. Arbeitssprache an der deutschen Gastinstitution Deutsch ist.
  • Zuschuss zu einem selbst gewählten Deutschkurs während des Stipendiums
  • Erstattung der Gebühr für eine TestDaF- oder DSH-Prüfung, die Sie entweder bereits im Heimatland nach Erhalt der Stipendienzusage oder in Deutschland im Laufe Ihrer Förderung ablegen können.

Bitte beachten Sie, dass der DAAD grundsätzlich keine Studiengebühren übernimmt.

Auswahl

Die endgültige Auswahl der Stipendienbewerbungen im Fachbereich Musik trifft eine Fachkommission des DAAD, bestehend aus Professorinnen und Professoren deutscher Musikhochschulen. Neben den schriftlichen Bewerbungsunterlagen bilden die einzureichenden Tonaufnahmen die ausschlaggebende Grundlage für die Entscheidung (siehe: www.daad.de/extrainfo).

Auswahlkriterien

  • die künstlerische Qualifikation und künstlerische Reife, gemessen an Studienleistungen und Arbeitsproben
  • die Qualität des Vorhabens gemessen an Studienplan und Motivationsschreiben; zur Qualität des Vorhabens zählen die folgenden Aspekte: die Begründung der Bewerbung, die Plausibilität und Durchführbarkeit des Vorhabens, der Stand der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes, die Einbettung des Aufenthalts in den künstlerischen Werdegang sowie der Zusammenhang mit beruflichen Perspektiven

Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission in angemessener Weise Aspekte der Chancengerechtigkeit, zu denen Sie im Bewerbungsformular Angaben machen können.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in den Wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt E.

Weitere Informationen

Eine Zusage des Stipendiums bedeutet nicht gleichzeitig eine automatische Zulassung an einer der im Antrag genannten Musikhochschulen. Die jeweilige Musikhochschule entscheidet über die Zulassung. In den meisten Fällen ist dazu eine Aufnahmeprüfung erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Zulassungsvoraussetzungen sowie den Bewerbungs- und Vorstellungsterminen an der von Ihnen gewünschten Musikhochschule und beachten Sie, dass diese u.U. mehrere Monate vor dem gewünschten Studienbeginn oder sogar vor der Stipendienentscheidung des DAAD liegen können. Kosten für die Teilnahme an einer Aufnahmeprüfung können nicht übernommen werden. Sollte eine vom DAAD positiv beschiedene Bewerberin bzw. ein positiv beschiedener Bewerber von keiner Hochschule zugelassen werden, kann das bereits verliehene Stipendium nicht in Anspruch genommen werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Bitte prüfen Sie, ob Sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Ihr Hochschulabschluss sollte zum Bewerbungstermin in der Regel nicht länger als 6 Jahre zurückliegen. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt A, Punkt 2.
  • Über die altersmäßigen Voraussetzungen für die Zulassung entscheidet die jeweilige Musikhochschule, wobei je nach Ausbildungsstand der Bewerberin bzw. des Bewerbers und gewünschtem Fach unterschiedliche Regelungen getroffen werden.
  • Nicht bewerben können Sie sich, wenn Sie sich zum Bewerbungstermin bereits länger als 15 Monate in Deutschland aufhalten.

Sprachkenntnisse

Sie sollten spätestens zum Stipendienantritt über Kenntnisse der Unterrichtssprache verfügen, die den Vorgaben der gewünschten Hochschule entsprechen. Verfügen Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht über das an der Hochschule verlangte Sprachniveau, sollte aus Ihrer Bewerbung hervorgehen, inwieweit Sie in der Lage sind, das geforderte Niveau zu erreichen. Nutzen Sie nach einer eventuellen Stipendienvergabe dazu ggf. bitte auch die unter „Stipendienleistungen“ genannten Förderangebote.

Bewerbungsschluss

Die Bewerbungstermine werden mindestens einmal jährlich aktualisiert. In den meisten Fällen liegen sie im gleichen Zeitraum wie im Vorjahr. Die aktuellen Termine finden Sie hier:

Bewerbungsunterlagen

Die Einreichung der Unterlagen erfolgt in zwei Schritten:
1. Einreichung der Bewerbungsunterlagen
2. Einreichung der Arbeitsproben

1. Einreichung der Bewerbungsunterlagen:
Die Bewerbung erfolgt online über das DAAD-Portal.
Bitte beachten Sie, dass der Zugang zum Bewerbungsportal nur angezeigt wird, solange die aktuelle Bewerbungsfrist läuft. Nach dem Bewerbungsschluss steht das Portal für dieses Programm bis zum nächsten Bewerbungszeitraum nicht zur Verfügung.

Zeugnisse, Leistungsnachweise, Bescheinigungen und Übersetzungen können in unbeglaubigter Form eingescannt und im DAAD-Portal hochgeladen werden. Der DAAD behält sich vor, gegebenenfalls beglaubigte Kopien der Dokumente anzufordern.

1. Im DAAD-Portal hochzuladende Dokumente:

  • Online-Bewerbungsformular
  • Lückenloser tabellarischer Lebenslauf
  • Darlegung der fachlichen und persönlichen Motivation für das geplante Studienvorhaben in Deutschland. (Motivationsschreiben; 1 - 3 Seiten). Lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 1.
Bei einem Masterstudium/postgradualen Studiengang mit Abschluss:
  • Zulassungsbescheid der Gasthochschule in Deutschland, falls bereits vorhanden. Liegt Ihnen die Zulassung bei Bewerbung noch nicht vor, müssen Sie diese bis zum Stipendienantritt nachreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie für eine fristgerechte Beantragung an der Gasthochschule selbst verantwortlich sind und eine Stipendienzusage des DAAD nur dann wirksam wird, wenn Sie an der gewünschten Gasthochschule zugelassen werden.
  • Möglichst eine Betreuungszusage einer Hochschullehrkraft der Gasthochschule in Deutschland
  • Kandidatinnen und Kandidaten für ein Masterstudium fügen bitte auch das Formular „Informationen über Ihre gewünschten Masterstudiengänge“ bei. Bitte laden Sie das ausgefüllte Formular im Portal unter „Studiengangsprofile“ hoch.
Bei einem vertiefenden Studium ohne Abschluss:
  • Betreuungszusage einer bzw. eines Hochschullehrenden der deutschen Gasthochschule
  • Ein Nachweis darüber, dass Ihre in Deutschland erbrachten Studienleistungen von Ihrer Heimathochschule anerkannt werden. Bitte laden Sie den Nachweis im Portal unter „Studiengangsprofile“ hoch.
Zusätzlich für alle Bewerberinnen und Bewerber:
  • Einen aktuellen Notenspiegel/Transcript of Records mit Einzelnoten, inklusive Erklärung des Notensystems
  • Abschlusszeugnis der Hochschule mit Angabe der Abschlussnote(n); das Zeugnis muss bis zum Stipendienantritt nachgereicht werden, wenn das Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist.
  • Deutsche oder englische Übersetzungen von in der Landessprache eingereichten Dokumenten
  • Nachweis über die Kenntnisse der Unterrichtssprache (Deutsch oder Englisch). Der Sprachnachweis sollte nicht älter als zwei Jahre sein.
  • Formular mit einer Übersicht über die aufgenommenen Stücke: „Angaben zu den Audio-/Videodateien“.

Bitte laden Sie keine Arbeitsproben im DAAD-Portal hoch.

2. Einzureichende Arbeitsproben:
Ein bis zwei Wochen nach Einreichung der Bewerbungsunterlagen über das DAAD-Portal erhalten Sie einen Link zum Hochladen der Arbeitsproben in den geschützten Bereich der Mediendatenbank des DAAD. Bitte laden Sie die Arbeitsproben zeitnah (innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Links) in die Mediendatenbank hoch.
Bitte laden Sie ausschließlich Videodateien (mp4, maximale Auflösung 1080 Pixel) hoch. Ausnahmen stellen die Fächer Komposition und Tontechnik, Sound Studies u.ä. dar: Hier können auch Audiodateien (mp3, wav) eingereicht werden.


Zu den formalen Anforderungen beachten Sie bitte die „Zusätzlichen Hinweise für DAAD-Studienstipendien im Fachbereich Musik" unter: www.daad.de/extrainfo.

Hinweise zur Bewerbung

  • Ihre Bewerbung ist nur dann gültig, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen im DAAD-Portal (siehe Punkt 1) und in der Mediendatenbank (siehe Punkt 2) einreichen.
  • Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr (MEZ oder MESZ) des letzten Bewerbungstages. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung nach Möglichkeit einige Tage vor Bewerbungsschluss ein. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls es zu technischen Problemen kommt.
  • Eine nachträgliche Bewerbung nach dem angegebenen Bewerbungsschluss ist nicht möglich.
  • Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.
  • Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung erforderlich sind.

Weiterführende Informationen

Allgemeine Hinweise zu Bewerbungen über das DAAD-Portal

Bewerbungen für dieses Stipendienprogramm sind im Zeitraum Juni bis zum angegebenen Bewerbungsschluss möglich.
Klicken Sie auf „Zum Bewerbungsportal“ am Ende der Seite, um zum DAAD-Portal gelangen. Dort wird Ihnen ein Online-Bewerbungsformular zur Eingabe Ihrer Bewerbungsdaten zur Verfügung gestellt.

Und so gehen Sie vor:

1. Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen >>)

2. Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal
(Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen >>)

  • Bewerbungsunterlagen vorbereiten
  • ggf. Dokumente übersetzen (wenn sie nicht bereits auf Deutsch oder Englisch vorliegen)
  • Papierunterlagen einscannen und im PDF-Format abspeichern. Bitte beachten Sie, dass Sie nur PDF-Dateien im Portal hochladen können.
  • Online-Bewerbung ausfüllen und die weiteren Bewerbungsunterlagen im Portal im PDF-Format hochladen. Übersetzungen sind, wenn erforderlich, zusammen mit dem in der Landessprache ausgestellten Dokument hochzuladen.
  • Die Bewerbung online absenden.

Bitte beachten Sie:
Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, bei denen die "Informations- und Beratungsstellen" in Ihrem Heimatland Sie nicht unterstützen können, wenden Sie sich bitte per Mail an portal@daad.de.
Bitte planen Sie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.

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