Stipendien finden

Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für internationale Studierende und Forschende sowie auch Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise.
Bitte beachten Sie:
Die Nutzung des Bewerbungsportals ist mit mobilen Endgeräten nur eingeschränkt möglich. Bitte nutzen Sie zur Bewerbung Ihren Desktop-Computer. Technische Voraussetzungen

Eine Druckversion dieser Ausschreibung (PDF) steht Ihnen in den weiteren Registerkarten (z.B. „Bewerbungsvoraussetzungen“) zur Verfügung.

A print version of this announcement (PDF) is available in the further tabs (e.g. “Application requirements”).

Programmziel

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) das Stipendienprogramm „Brückenstipendien für Palästinenserinnen und Palästinenser in Deutschland“ an. Im Rahmen des Programms sollen qualifizierte Palästinenserinnen und Palästinenser, die sich in Deutschland aufhalten und aufgrund der aktuellen Situation nicht in ihre Heimat zurückkehren können, ein Angebot zum Aufbau oder Ausbau ihrer akademischen Qualifikationen erhalten.
Ziel des Programms ist es, Studierende aus den Palästinensischen Gebieten – insbesondere aus dem Gazastreifen – mit Brückenstipendien beim Einstieg oder der Fortführung ihres Bachelor- oder Masterstudiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland zu unterstützen. Darüber hinaus können Promovierende, Postdoktorandinnen und Postdoktoranden sowie Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer im Rahmen der Promotion oder eines Forschungsprojekts an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland gefördert werden. Diese Förderungen sollen es ihnen ermöglichen, in Sicherheit und mit Unterstützung ihrer jeweiligen Gastinstitution akademische Zukunftsperspektiven anzubahnen oder fortzusetzen. Langfristig soll so eine Integration in den Bildungs- und Arbeitsmarkt in Deutschland angestrebt werden, sofern eine Rückkehr nach Palästina nicht möglich ist.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Studierende, Promovierende und Postdoktorandinnen und Postdoktoranden sowie Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer aller akademischen Fachrichtungen aus den Palästinensischen Gebieten,

  • die bereits als Bachelor- oder Masterstudierende über eine Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland bis Bewerbungsschluss verfügen oder
  • die bereits als Promovierende an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule bzw. einer außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland angenommen sind bzw. über eine Betreuungszusage bis Bewerbungsschluss verfügen oder
  • die als Postdoktorandinnen und Postdoktoranden oder Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer ein Einladungsschreiben seitens einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule bzw. einer außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland erhalten haben,
  • die in Besitz eines durch die Palästinensische Autonomiebehörde ausgestellten Ausweisdokuments oder der Ostjerusalemer ID sind und keine andere Staatsangehörigkeit besitzen,
  • die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist in der Regel bereits mit einem gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland befinden,
  • die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist in der Regel nicht länger als 15 Monate in Deutschland aufhalten. Dies schließt Bewerbungen von Palästinenserinnen und Palästinensern nicht aus, die im Rahmen eines Studiums, einer Promotion oder einer anderen wissenschaftlichen Arbeit in die Bundesrepublik gekommen sind und sich aus diesem Grund bereits länger in Deutschland aufhalten.

Was wird gefördert?

Studien- und Forschungsvorhaben mit dem Ziel, einen Bachelor,- Master- oder Promotionsabschluss zu erwerben oder ein Forschungsprojekt an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule bzw. einer außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland durchzuführen.

Bachelorstudierende:

  • die Teilnahme an einem Bachelorstudiengang
Masterstudierende:
  • die Teilnahme an einem Masterstudiengang
Promovierende:
  • individuelle Vorhaben unter Betreuung eines Hochschullehrers (Doktorvater) bzw. einer Hochschullehrerin (Doktormutter) in Deutschland oder
  • die Teilnahme an einem strukturierten Doktorandenprogramm
Postdoktorandinnen und Postdoktoranden*:
  • individuelle Vorhaben in Kooperation mit einem Hochschullehrer bzw. einer Hochschullehrerin in Deutschland
  • die Teilnahme an einem strukturierten Postdoc-Programm
* Status als Postdoktorandin bzw. Postdoktorand bis zu vier Jahre nach der Promotion.

Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer:
  • individuelle Vorhaben in Kooperation mit einem Hochschullehrer bzw. einer Hochschullehrerin in Deutschland

Dauer der Förderung

Mindestens 1 Monat bis maximal 4 Monate.
Die Förderdauer wird vom DAAD in Abhängigkeit der zeitlichen Notwendigkeit gemäß den eingereichten Bewerbungsunterlagen festgelegt. Die Förderung darf frühestens am 01. Dezember 2024 beginnen und muss bis spätestens 31. März 2025 abgeschlossen sein.
Das Stipendium ist in der Regel nicht verlängerbar.

Stipendienleistungen

Die Stipendienleistungen umfassen nach aktuellem Stand:

  • monatliche Stipendienrate je nach Ausbildungsstand in Höhe von
    - 992 Euro für Bachelor- und Masterstudierende
    - 1.300 Euro für Promovierende, Postdoktorandinnen und Postdoktoranden
    - 2.150 Euro für (Assistenz-)Professorinnen und Professoren
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung

Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen folgende Zusatzleistungen gewährt werden:
  • monatliche Mietbeihilfen
  • monatliche Zuschläge für Familienangehörige
  • Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben in Deutschland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird, wird individuell geprüft und festgelegt. Siehe auch die wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 8.

Als sprachliche Weiterbildungsmaßnahme während des Stipendiums:
  • Zuschuss zu einem selbst gewählten Deutschkurs

Bitte beachten Sie, dass Sie neben dem DAAD-Stipendium gleichzeitig kein weiteres DAAD-Stipendium, keine Förderung im Erasmus+-Programm, kein anderes Stipendium von deutscher Seite und kein BAföG erhalten dürfen. Zudem dürfen Sie während des DAAD-Stipendiums nicht in Vollzeit arbeiten. Teilzeitarbeiten werden ab einer Verdienstgrenze von 538 Euro (brutto) pro Monat auf das DAAD-Stipendium angerechnet.

Auswahl

Über die Bewerbungen entscheidet eine durch das Programmreferat ST33 – Nahost, Nordafrika des DAAD einberufene Auswahlkommission auf Basis der eingereichten Bewerbungsunterlagen.

Zentrale Auswahlkriterien sind:

  1. Fachliche Qualifikation, dokumentiert durch ggf. Schulabschlusszeugnis, Hochschulzeugnisse, den Lebenslauf, ein Empfehlungsschreiben und ggf. eine Publikationsliste
  2. Qualität des Studien- oder Forschungsvorhabens, dokumentiert durch:
    A) Bachelor- und Masterstudierende: Immatrikulation, Nachweis über den bisherigen Studienverlauf (Transcript of Records) und ggf. Sprachkenntnisse
    B) Promovierende, Postdoktorandinnen und Postdoktoranden sowie Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer: ggf. Annahme als (Post)Doktorandin oder (Post)Doktorand und Zulassung zu einem strukturierten Promotionsprogramm bzw. Betreuungszusage oder Einladungsschreiben, Forschungsvorhaben und Zeitplan und ggf. Sprachkenntnisse
  3. Persönliche Motivation für das Stipendium, dokumentiert durch ein Motivationsschreiben, das die aktuelle persönliche Notsituation sowie die durch ein Stipendium ermöglichten Zukunftsperspektiven in Deutschland darlegt
Darüber hinaus berücksichtigt der DAAD zur Wahrung der Chancengerechtigkeit ggf. besondere Lebensumstände, zu denen Sie im Bewerbungsformular Angaben machen können. Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in den Wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt E.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für alle Bewerberinnen und Bewerber gilt:

  • Sie sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung volljährig (in der Regel mindestens 18 Jahre alt) sein.
  • Sie müssen in Besitz eines durch die Palästinensische Autonomiebehörde ausgestellten Ausweisdokuments oder der Ostjerusalemer ID sein und dürfen keine andere Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Sie müssen sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist in der Regel bereits mit einem gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland befinden.
  • Sie sollten sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist in der Regel nicht länger als 15 Monate in Deutschland aufhalten. Dies schließt Bewerbungen von Palästinenserinnen und Palästinensern nicht aus, die im Rahmen eines Studiums, einer Promotion oder einer anderen wissenschaftlichen Arbeit in die Bundesrepublik gekommen sind und sich aus diesem Grund bereits länger in Deutschland aufhalten.
  • Ihr letzter Abschluss als Bewerberin bzw. Bewerber um ein Bachelor- Master- oder Promotionsstipendium bzw. Ihre Anstellung an einer Hochschule oder einer Forschungseinrichtung als Bewerberin bzw. Bewerber auf Postdoktoranden- bzw. Hochschullehrerebene sollte zur Bewerbungsfrist in der Regel nicht länger als 6 Jahre zurückliegen. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt A, Punkt 2.

Bewerbungsschluss

15. Oktober 2024

Auswahlsitzung geplant für November 2024.
Frühester Förderbeginn in der Regel 01. Dezember 2024.

Bewerbungsunterlagen

Im DAAD-Portal hochzuladende Dokumente seitens aller Bewerberinnen und Bewerber:

  • Online-Bewerbungsformular
  • Lückenloser tabellarischer Lebenslauf (max. 3 Seiten)
  • Motivationsschreiben (1-3 Seiten). Darlegung der fachlichen und persönlichen Motive für das geplante Studien- oder Forschungsvorhaben in Deutschland sowie Ihre aktuelle persönliche Notsituation sowie die durch ein Stipendium ermöglichten Zukunftsperspektiven in Deutschland. Lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 1.
  • Gültiges Ausweisdokument (ausgestellt durch die Palästinensische Autonomiebehörde oder Ostjerusalemer ID).* Bitte unter „Sonstiges“ im DAAD-Bewerberportal hochladen.
  • Gültiger Aufenthaltstitel in Deutschland. Bitte unter „Sonstiges“ im DAAD-Bewerberportal hochladen.
  • Formular, dass keine andere Staatsbürgerschaft vorliegt. Bitte unter „Sonstiges“ im DAAD-Bewerberportal hochladen.
  • Ein aktuelles, unterstützendes Empfehlungsschreiben einer bzw. eines Hochschullehrenden, das über Ihre Qualifikation einschließlich Karriereperspektiven Auskunft gibt. Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise im Tab „Bewerbung einreichen“.
  • Falls vorhanden: Unterlagen, die Ihnen für Ihre Bewerbung wichtig erscheinen (z.B. Sprachnachweis über Deutsch- oder Englischkenntnisse, Nachweis von Praktika, Bescheinigungen über außerfachliches Engagement etc.)
  • Falls vorhanden: Liste der wissenschaftlichen Publikationen (max. 3 Seiten)

* Im Falle eines abgelaufenen Ausweisdokuments ist im Rahmen der Bewerbung schriftlich zu erläutern, warum aktuell kein gültiges Dokument vorgelegt werden kann.

Zusätzlich für Bachelorstudierende, die an einem Studienkolleg oder einem ordentlichen Studiengang studieren oder zukünftig studieren möchten:
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung für einen Bachelorstudiengang
  • Einen aktuellen Notenspiegel (Transcript of Records) mit Einzelnoten (falls vorhanden)
  • Schulabschlusszeugnis mit allen Einzelnoten inkl. Erklärung des Notensystems (bitte im Portal unter „Hochschulzulassungsberechtigung“ hochladen). Das Schulabschlusszeugnis muss bis zum Stipendienantritt nachgereicht werden, wenn der Schulbesuch zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist.

Zusätzlich für Masterstudierende, die in einem ordentlichen Masterstudiengang studieren oder zukünftig studieren möchten:
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung für einen Masterstudiengang
  • Einen aktuellen Notenspiegel (Transcript of Records) mit Einzelnoten (falls vorhanden)
  • Letztes Abschlusszeugnis der Hochschule mit Angabe der Abschlussnote(n). Das Abschlusszeugnis muss bis zum Stipendienantritt nachgereicht werden, wenn das Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist

Zusätzlich für Promovierende, die ein individuelles Vorhaben unter Betreuung eines Hochschullehrers (Doktorvater) bzw. einer Hochschullehrerin (Doktormutter) durchführen oder an einem strukturierten Doktorandenprogramm teilnehmen:
  • Letztes Abschlusszeugnis der Hochschule mit Angabe der Abschlussnote(n). Das Abschlusszeugnis muss bis zum Stipendienantritt nachgereicht werden, wenn das Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist.
  • Ein selbst ausgearbeitetes und selbst formuliertes Proposal sowie Darstellung bisheriger Forschungsarbeiten (insgesamt max. 10 Seiten). Ein Proposal ist eine ausführliche und präzise Darlegung des Forschungsvorhabens, das mit der wissenschaftlichen Betreuung abgestimmt wurde. Lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 2.
Bei einem individuellen Vorhaben unter Betreuung eines Hochschullehrers (Doktorvater) oder einer Hochschullehrerin (Doktormutter):
  • Betreuungszusage des Doktorvaters oder der Doktormutter
  • Zeitplan der vorgesehenen Forschungsarbeiten
  • Ggf. Annahme als Doktorandin oder Doktorand

Bei geplanter Teilnahme an einem strukturierten Doktorandenprogramm:
  • Zulassung zum Doktorandenprogramm
  • Nachweis über bestehende Kontakte zum Koordinator bzw. zur Koordinatorin des Doktorandenprogramms

Zusätzlich für Postdoktorandinnen und Postdoktoranden, die ein individuelles Vorhaben in Kooperation mit einem Hochschullehrer oder einer Hochschullehrerin durchführen bzw. die an einem strukturierten Postdoktorandenstudium teilnehmen:
  • Letztes Abschlusszeugnis der Hochschule mit Angabe der Abschlussnote(n), Das Abschlusszeugnis muss bis zum Stipendienantritt nachgereicht werden, wenn das Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist
  • Ausführliche Darlegung des Forschungsvorhabens (max. 10 Seiten). Lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 2.
Bei einem individuellen Vorhaben in Kooperation mit einem Hochschullehrer oder einer Hochschullehrerin:
  • Schriftliche Zusage des Gastgebers bzw. der Gastgeber über die wissenschaftliche Kooperation, die auf das Vorhaben Bezug nimmt und die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes zusichert
  • Zeitplan der vorgesehenen Forschungsarbeiten
  • Ggf. Annahme als Postdoktorandin oder Postdoktorand
Bei geplanter Teilnahme an einem strukturierten Postdoktorandenprogramm:
  • Zulassung zum Programm; diese kann bis zum Stipendienantritt nachgereicht werden, wenn sie bei der Bewerbung noch nicht vorliegt.
  • Nachweis über bestehende Kontakte zum Koordinator bzw. zur Koordinatorin des Postdoktorandenprogramms

Zusätzlich für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer:
  • Liste der wissenschaftlichen Publikationen (max. 3 Seiten)
  • Ausführliche Darlegung des Forschungsvorhabens (max. 10 Seiten). Lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 2.
  • Zeit- und Ortsplan (Gastinstitute/wissenschaftliche Gastgebende) des geplanten Forschungsaufenthalts
  • Schriftliche Zusage der bzw. des wissenschaftlichen Gastgebenden in Deutschland; die Zusage muss auf Ihr Vorhaben Bezug nehmen und Ihnen die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes durch das Gastinstitut in Deutschland zusichern.

Hinweise zur Bewerbung

  • Zeugnisse, Leistungsnachweise, Bescheinigungen und Übersetzungen können in unbeglaubigter Form eingescannt und im DAAD-Portal hochgeladen werden. Die Bewerberinnen und Bewerber sind verpflichtet, deutsche oder englische Übersetzungen von in der Landessprache eingereichten Dokumenten hochzuladen. Der DAAD behält sich vor, gegebenenfalls beglaubigte Kopien der Dokumente anzufordern.
  • Die Bewerbung erfolgt online über das DAAD-Portal. Bitte beachten Sie, dass der Zugang zum Bewerbungsportal nur angezeigt wird, solange die aktuelle Bewerbungsfrist läuft. Nach dem Bewerbungsschluss steht das Portal für dieses Programm nicht zur Verfügung.
  • Ihre Bewerbung ist nur dann gültig, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht im DAAD-Portal einreichen. Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr (MESZ) des letzten Bewerbungstages. Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.
  • Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung.

Informations- und Beratungsstellen

Deutscher Akademischer Austauschdienst
German Academic Exchange Service
Referat ST33 – Nahost, Nordafrika
Kennedyallee 50
53175 Bonn

Frau Claudia Garbers und Frau Janin Meier
E-mail: palestinians@daad.de

Weiterführende Informationen

Programmausschreibung

Allgemeine Hinweise zu Bewerbungen über das DAAD-Portal

Bewerbungen für dieses Stipendienprogramm sind bis zum angegebenen Bewerbungsschluss möglich.
Klicken Sie auf „Zum Bewerbungsportal“ am Ende der Seite, um zum DAAD-Portal zu gelangen. Dort wird Ihnen ein Online-Bewerbungsformular zur Eingabe Ihrer Bewerbungsdaten zur Verfügung gestellt.

Und so gehen Sie vor:

1. Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen >>)

2. Fordern Sie ein Formular für das Empfehlungsschreiben an
Unter „Formular Empfehlungsschreiben erzeugen“ können Sie das Formular für das Empfehlungsschreiben bis zum Bewerbungsschluss im DAAD-Portal als beschreibbares PDF erzeugen. Schicken Sie es bitte Ihrer Hochschullehrkraft mit der Bitte, das Formular vollständig auszufüllen. Wenn Sie es zurückerhalten haben, laden Sie es bitte im Portal unter „Empfehlungsschreiben“ hoch.

3. Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen >>)

  • Bewerbungsunterlagen vorbereiten
  • ggf. Dokumente übersetzen (wenn sie nicht bereits auf Deutsch oder Englisch vorliegen)
  • Papierunterlagen einscannen und im PDF-Format abspeichern. Bitte beachten Sie, dass Sie nur PDF-Dateien im Portal hochladen können.
  • Online-Bewerbung ausfüllen und die weiteren Bewerbungsunterlagen im Portal im PDF-Format hochladen. Übersetzungen sind, wenn erforderlich, zusammen mit dem in der Landessprache ausgestellten Dokument hochzuladen.
  • Die Bewerbung online absenden.

Bitte beachten Sie:
Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, wenden Sie sich bitte per Mail an portal@daad.de.
Bitte planen Sie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.

Gefördert durch:

  • Logo: Auswärtiges Amt
Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise.