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Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern: Landesgraduiertenförderung und Caspar-David-Friedrich-Stipendien (CDF)
Kontakt
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Die Ansprechpartner richten sich nach dem gewünschten Stipendium und Hochschulstandort.
Schwerin
Deutschland
Überblick
Eine Druckversion dieser Ausschreibung (PDF) steht Ihnen in den weiteren Registerkarten (z.B. „Bewerbungsvoraussetzungen“) zur Verfügung.
A print version of this announcement (PDF) is available in the further tabs (e.g. “Application requirements”).
Beschreibung des Programms
Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen mit überdurchschnittlichen Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern promovieren oder ein künstlerisches Entwicklungsvorhaben durchführen möchten, können sich für ein Stipendium bewerben. Die Landesgraduiertenförderung richtet sich an hervorragende Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, die eine Zulassung zur Promotion an einer der Hochschulen des Bundeslandes und dort bereits einen wissenschaftlichen Betreuer oder eine wissenschaftliche Betreuerin haben.
Die Caspar-David-Friedrich-Stipendien hingegen unterstützen Künstlerinnen und Künstler, die ein künstlerisches Entwicklungsvorhaben planen und durchführen möchten.
Die Stipendien werden von den einzelnen Hochschulen ausgeschrieben und vergeben. Informationen und aktuelle Ausschreibungen sind deshalb dort zu erfragen. Die Höhe der monatlichen Förderung beträgt 1.100 Euro (wissenschaftliche Nachwuchskräfte) bzw. 1.000 Euro (künstlerische Nachwuchskräfte), gegebenenfalls kommt eine Kinderzulage hinzu.
Zielgruppe
- Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen mit überdurchschnittlichen Studien- und Prüfungsleistungen, die zur Promotion an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen sind und dort von einem Professor oder einer Professorin oder Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten wissenschaftlich betreut werden
- Künstlerinnen und Künstler mit Studienabschluss, die ein künstlerisches Entwicklungsvorhaben an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern planen
Akademische Voraussetzungen
Abgeschlossenes Hochschulstudium (Caspar-David-Friedrich-Stipendien) bzw. Zulassung zur Promotion (Landesgraduiertenförderung)
Laufzeit
Die Laufzeit beträgt 2 Jahre, in begründeten Ausnahmefällen kann die Laufzeit um 1 weiteres Jahr verlängert werden.
Stipendienleistung
- Regelsatz für wissenschaftliche Nachwuchskräfte: 1.100 Euro
- Regelsatz für künstlerische Nachwuchskräfte (CDF-Stipendium): 1.000 Euro
- Gegebenenfalls Familienzuschläge: 150 Euro monatlich für das erste Kind und 100 EUR für jedes weitere Kind
Formalia
Ansprechpartner für die Stipendien sind die einzelnen Hochschulen. Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren sowie eine Liste der teilnehmenden Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern gibt es hier bei der Förderfibel – Recherche unter dem Stichwort: Stipendien.
Bewerbungsschluss
Ausschreibungen zu aktuellen Promotionsvorhaben der Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern stehen auf der jeweiligen Internetseite (siehe Formalia).
Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerbungsvoraussetzungen
Ein Stipendium zur Vorbereitung auf die Promotion kann erhalten, wer:
- ein Hochschulstudium abgeschlossen hat, das die Zulassung zur Promotion ermöglicht,
- weit überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen (besondere Qualifikation) nachweist,
- zur Promotion an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen ist und dort durch einen Professor, eine Professorin oder Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten wissenschaftlich betreut wird,
- ein wissenschaftliches Vorhaben beabsichtigt, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt oder
- ein wissenschaftliches Vorhaben beabsichtigt, das einen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft des Landes erwarten lässt.
Für ein künstlerisches Entwicklungsvorhaben kann ein Caspar-David-Friedrich-Stipendium erhalten, wer:
- ein Studium an einer Kunsthochschule oder ein vergleichbares Studium abgeschlossen hat,
- aufgrund hervorragender Studien- und Prüfungsleistungen besonders qualifiziert zur Durchführung des zu fördernden Vorhabens erscheint,
- ein Vorhaben beabsichtigt, das einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung künstlerischer Formen und Ausdrucksmittel erwarten lässt, sowie
- die Zulassung dieses Vorhabens an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern nachweisen kann und durch einen Professor oder eine Professorin dieser Hochschule künstlerisch betreut wird.