Stipendien finden

Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für internationale Studierende und Forschende sowie auch Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise.
Bitte beachten Sie:
Die Nutzung des Bewerbungsportals ist mit mobilen Endgeräten nur eingeschränkt möglich. Bitte nutzen Sie zur Bewerbung Ihren Desktop-Computer. Technische Voraussetzungen

Eine Druckversion dieser Ausschreibung (PDF) steht Ihnen in den weiteren Registerkarten (z.B. „Bewerbungsvoraussetzungen“) zur Verfügung.

A print version of this announcement (PDF) is available in the further tabs (e.g. “Application requirements”).

Programmziel

Dieses Programm bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ausbildung in den Fachbereichen Bildende Kunst, Design, Visuelle Kommunikation und Film in Deutschland mit einem vertiefenden oder weiterführenden Studium fortzusetzen. Darüber hinaus unterstützen die Stipendien den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung mit Fachkolleginnen und Fachkollegen.

Wer kann sich bewerben?

Sie können sich bewerben, wenn Sie spätestens zum Stipendienantritt einen ersten Hochschulabschluss in den Fachbereichen Bildende Kunst, Design, Visuelle Kommunikation und Film erworben haben.

Was wird gefördert?

In diesem Stipendienprogramm können Sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule Ihrer Wahl

  • ein Masterstudium/einen postgradualen Studiengang mit Abschluss
    oder
  • ein Vertiefungsstudium ohne Abschluss (kein grundständiges Studium)
absolvieren.

Ein bei Bewerbungsschluss bereits begonnenes Masterstudium in Deutschland kann nicht gefördert werden.

Wenn Sie in einem Master- oder Aufbaustudiengang eingeschrieben sind, in dem ein Aufenthalt außerhalb Deutschlands vorgesehen ist, kann der Auslandsaufenthalt in der Regel nur unter folgenden Bedingungen gefördert werden:
  • Der Aufenthalt ist für die Erreichung des Stipendienziels unerlässlich,
  • er findet nicht im Heimatland statt und
  • beträgt höchstens ein Viertel der Stipendienlaufzeit. Längere Aufenthalte können nicht gefördert werden, auch nicht anteilig.

Bitte beachten Sie: In diesem Programm werden ausschließlich Vorhaben im künstlerischen und gestalterischen Bereich gefördert. Für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Fachbereich Kunstgeschichte oder Kunstwissenschaft bzw. für Künstlerinnen und Künstler mit einem wissenschaftlichen Vorhaben stehen andere DAAD-Stipendienprogramme offen.

Dauer der Förderung

Masterstudium:

  • Zwischen 10 und 24 Monaten abhängig von der Dauer Ihres gewählten Studiengangs
  • Beginn: in der Regel ab 1. Oktober des Folgejahres, bei einem vorgeschalteten Deutschkurs entsprechend früher
  • Die Stipendien werden für die Dauer der Regelstudienzeit des gewählten Studiengangs (bis maximal 24 Monate) vergeben. Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung den gesamten Zeitraum an, für den Sie eine Förderung beantragen wollen. Wenn Sie bspw. einen 2-jährigen Studiengang planen, müssen Sie bei der Bewerbung als gewünschte Stipendiendauer direkt zwei Jahre angeben. Nach dem ersten Studienjahr werden Ihre erbrachten Studienleistungen dann in einem Weiterförderungsverfahren begutachtet. Geht daraus hervor, dass Sie Ihr Studium in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen erfolgreich abschließen werden, läuft das Stipendium wie geplant weiter.
Vertiefende Studien ohne Abschluss:
  • ein Studienjahr
  • Beginn: in der Regel ab 1. Oktober des Folgejahres, bei einem vorgeschalteten Deutschkurs entsprechend früher

Stipendienleistungen

  • eine monatliche Stipendienrate von 934 Euro
  • Reisekostenpauschale
  • eine einmalige Studienbeihilfe
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen folgende Zusatzleistungen gewährt werden:
  • monatliche Mietbeihilfen
  • monatliche Zuschläge für begleitende Familienangehörige. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 3.
  • Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden: Weitere Informationen
  • Green Mobility Top Up (Zuschuss für klimaverträgliches Reisen) oder hälftige Erstattung von CO2-Kompensationszahlungen bei Flugreisen

Zur sprachlichen Vorbereitung auf Ihren Aufenthalt in Deutschland bietet der DAAD folgende Leistungen an:
  • Übernahme der Kursgebühren für einen Online-Sprachkurs ab Erhalt der Stipendienzusage
  • falls erforderlich: Deutschkurs (2, 4 oder 6 Monate) vor Beginn des Studienaufenthaltes in Deutschland; über eine Teilnahme und die Dauer entscheidet der DAAD je nach Deutschkenntnissen und Vorhaben. Die Teilnahme am Sprachkurs ist verpflichtend, wenn die Unterrichts- bzw. Arbeitssprache Deutsch an der deutschen Gastinstitution ist.
  • Zuschuss zu einem selbst gewählten Deutschkurs während des Stipendiums
  • Erstattung der Gebühr für eine TestDaF- oder DSH-Prüfung, die Sie entweder bereits in Ihrem Heimatland nach Erhalt der Stipendienzusage oder in Deutschland im Laufe Ihrer Förderung ablegen können.

Bitte beachten Sie, dass der DAAD grundsätzlich keine Studiengebühren übernimmt.

Auswahl

Nachdem Sie Ihre Bewerbungsunterlagen im DAAD-Portal hochgeladen haben, erfolgt zunächst eine formale Prüfung durch den DAAD. Geprüft wird, ob die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt sind und ob die Bewerbung vollständig ist. Ist dies der Fall, werden Sie aufgefordert, Ihre Arbeitsproben einzureichen.
Die endgültige Auswahlentscheidung der Stipendienbewerbungen in den Fachbereichen Bildende Kunst, Design, Visuelle Kommunikation und Film trifft eine Fachkommission des DAAD, bestehend aus Professorinnen und Professoren deutscher Kunst-, Design- und Filmhochschulen. Neben den schriftlichen Bewerbungsunterlagen bilden die einzureichenden Arbeitsproben die ausschlaggebende Grundlage für die Entscheidung (siehe: www.daad.de/extrainfo).

Auswahlkriterien

  • die künstlerische Qualifikation und künstlerische Reife, gemessen an Studienleistungen und Arbeitsproben
  • die Qualität des Vorhabens gemessen an Studienplan und Motivationsschreiben

Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission in angemessener Weise Aspekte der Chancengerechtigkeit, zu denen Sie im Bewerbungsformular Angaben machen können.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in den Wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt E.

Weitere Informationen

Eine Zusage des Stipendiums bedeutet nicht gleichzeitig eine automatische Zulassung an einer der Hochschulen. Die jeweilige Hochschule entscheidet über die Zulassung der Stipendiatin oder des Stipendiaten. In den meisten Fällen ist dazu eine Aufnahmeprüfung erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Zulassungsvoraussetzungen sowie den Bewerbungs- und Vorstellungsterminen an der von Ihnen gewünschten Hochschule und beachten Sie, dass diese u.U. mehrere Monate vor dem gewünschten Studienbeginn oder sogar vor der Stipendienentscheidung des DAAD liegen können. Kosten für die Teilnahme an einer Aufnahmeprüfung können nicht übernommen werden. Sollte ein vom DAAD positiv beschiedener Bewerberin bzw. ein positiv beschiedener Bewerber von keiner der in der Bewerbung angegebenen Hochschulen zugelassen werden, kann das bereits verliehene Stipendium nicht in Anspruch genommen werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Bitte prüfen Sie, ob Sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Ihr Hochschulabschluss sollte zum Bewerbungstermin in der Regel nicht länger als 6 Jahre zurückliegen. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt A, Punkt 2.
  • Voraussetzung für die Förderung ist ein Vollzeit- und Präsenzstudium. Vorhaben in berufsbegleitenden Studiengängen, Teilzeit und Studienprogramme mit einem überwiegenden Anteil an E-Learning können nicht berücksichtig werden.
  • Nicht bewerben können Sie sich, wenn Sie sich zum Bewerbungstermin bereits länger als 15 Monate in Deutschland aufhalten.

Sprachkenntnisse

Bewerberinnen und Bewerber in den Fachbereichen Bildende Kunst, Design, Visuelle Kommunikation und Film sollten spätestens zum Stipendienantritt über die Kenntnisse der Unterrichtssprache verfügen, die den Vorgaben der gewünschten Hochschule entsprechen. Verfügen Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht über das an der Hochschule verlangte Sprachniveau, sollte aus Ihrer Bewerbung hervorgehen, inwieweit Sie in der Lage sind, das geforderte Niveau noch zu erreichen. Nutzen Sie nach einer eventuellen Stipendienvergabe dazu ggf. bitte auch die unter „Stipendienleistungen“ genannten Förderangebote.

Bewerbungsschluss

Die Bewerbungstermine werden mindestens einmal jährlich aktualisiert. In den meisten Fällen liegen sie im gleichen Zeitraum wie im Vorjahr. Die aktuellen Termine finden Sie hier:

30.11.2023
Förderbeginn ab Oktober 2024

Bewerbungsunterlagen

Zeugnisse, Leistungsnachweise, Bescheinigungen und Übersetzungen können in unbeglaubigter Form eingescannt und im DAAD-Portal hochgeladen werden. Der DAAD behält sich vor, gegebenenfalls beglaubigte Kopien der Dokumente anzufordern.

1. Im DAAD-Portal hochzuladende Dokumente:

  • Online-Bewerbungsformular
  • Lückenloser tabellarischer Lebenslauf
  • Darlegung der fachlichen und persönlichen Motivation für das geplante Studienvorhaben in Deutschland. (Motivationsschreiben; 1 - 3 Seiten). Lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 1.
Bei einem Masterstudium/postgradualen Studiengang mit Abschluss:
  • Formular „Informationen über Ihre gewünschten Masterstudiengänge“
  • falls bereits vorhanden: Zulassungsbescheid der Gasthochschule in Deutschland.
    Liegt Ihnen die Zulassung bei Bewerbung noch nicht vor, müssen Sie diese bis zum Stipendienantritt nachreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie für eine fristgerechte Beantragung an der Gasthochschule selbst verantwortlich sind und eine Stipendienzusage des DAAD nur dann wirksam wird, wenn Sie an der gewünschten Gasthochschule zugelassen werden.
Bei einem vertiefenden Studium ohne Abschluss:
  • Betreuungszusage einer bzw. eines Hochschullehrenden der Gasthochschule in Deutschland
Zusätzlich für alle Bewerber/innen:
  • Einen aktuellen Notenspiegel/Transcript of Records mit Einzelnoten, inklusive Erklärung des Notensystems.
  • Abschlusszeugnis der Hochschule mit Angabe der Abschlussnote(n); das Zeugnis muss bis zum Stipendienantritt nachgereicht werden, wenn das Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist.
  • Sprachnachweis deutscher Sprachkenntnisse nach dem europäischen Referenzrahmen oder Test-DaF für deutschsprachige Studiengänge. Der Sprachnachweis sollte nicht älter als zwei Jahre sein.
  • Sprachnachweis englischer Sprachkenntnisse entsprechend den Anforderungen für den gewünschten englischsprachigen Studiengang (z.B. TOEFL, IELTS). Der Sprachnachweis sollte nicht älter als zwei Jahre sein.
  • Eine Aufstellung aller als Arbeitsprobe benannten Werke (siehe www.daad.de/extrainfo) mit detaillierten Angaben (Größe, Erstellungsdatum, Ort usw.)
  • Eine Erklärung, dass die Werke von Ihnen angefertigt bzw. geschaffen wurden oder wer bei Gemeinschaftswerken daran mitgewirkt hat. Bei gemeinschaftlichen Arbeiten bzw. Projekten ist der eigenständige Beitrag der Bewerberin/des Bewerbers zu bezeichnen oder mit schriftlichen Angaben zu benennen.
Bitte laden Sie keine Arbeitsproben und/oder Portfolios im DAAD-Portal hoch!

2.Einreichung der Arbeitsproben über die DAAD-Mediendatenbank:
Wenn die Prüfung Ihrer Stipendienbewerbung ergeben hat, dass sie die Kriterien der Stipendienausschreibung erfüllt und vollständig ist, erhalten Sie spätestens bis zum 21.12. einen Link zum Hochladen Ihrer Arbeitsproben in die DAAD-Mediendatenbank. Wenn Sie den Link erhalten, laden Sie bitte die Arbeitsproben bis spätestens zum 4. Januar MEZ in die Mediendatenbank hoch.
Zu den formalen Anforderungen beachten Sie bitte die „Zusätzlichen Hinweise für DAAD-Studienstipendien im Fachbereich Bildende Kunst, Design, Visuelle Kommunikation und Film" unter: www.daad.de/extrainfo.

Alle unter 1. und 2. aufgeführten Bewerbungsunterlagen müssen in deutscher oder englischer Sprache vorliegen. Für Dokumente in anderen Sprachen sind Übersetzungen erforderlich.

Die Einreichung der Unterlagen erfolgt in zwei Schritten:
1. Einreichung der Bewerbungsunterlagen
2. Einreichung der Arbeitsproben

1. Einreichung der Bewerbungsunterlagen:
Die Einreichung der Bewerbungsunterlagen erfolgt online über das DAAD-Portal.
Bitte beachten Sie, dass der Zugang zum Bewerbungsportal nur angezeigt wird, solange die aktuelle Bewerbungsfrist läuft. Nach dem Bewerbungsschluss steht das Portal für dieses Programm bis zum nächsten Bewerbungszeitraum nicht zur Verfügung.

Bewerbungsort

Online über das DAAD-Portal und die Mediendatenbank des DAAD

Hinweise zur Bewerbung

  • Ihre Bewerbung ist nur dann gültig, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen im DAAD-Portal (siehe Punkt 1) und in der DAAD-Mediendatenbank (siehe Punkt 2) einreichen.
  • Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr (MEZ bzw. MESZ) des letzten Bewerbungstages.
  • Verspätete oder unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.
  • Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung erforderlich sind.

Informations- und Beratungsstellen

Außenstelle Warschau
Niemiecka Centrala Wymiany Akademickiej,
Przedstawicielstwo w Warszawie
Ul. Zielna 37
00-108 Warszawa
Polen
Tel.: +48 (22) /39554-00
Fax.: +48 (22) /39554-07
E-Mail.: info.warschau@daad.de
WWW.: http://www.daad.pl

Weiterführende Informationen


Weitere Informationen

http://www.daad.pl

DAAD-Lektoren an polnischen Hochschulen

Allgemeine Hinweise zu Bewerbungen über das DAAD-Portal

Bewerbungen für dieses Stipendienprogramm sind im Zeitraum Juni bis zum angegebenen Bewerbungsschluss möglich.
Klicken Sie auf „Zum Bewerbungsportal“ am Ende der Seite, um zum DAAD-Portal gelangen. Dort wird Ihnen ein Online-Bewerbungsformular zur Eingabe Ihrer Bewerbungsdaten zur Verfügung gestellt.

Und so müssen Sie vorgehen:

1. Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen >>)

2. Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen >>)

  • Online-Bewerbungsformular herunterladen und ausfüllen
  • Bewerbungsunterlagen vorbereiten
  • ggf. Dokumente übersetzen (wenn sie nicht bereits auf Deutsch oder Englisch vorliegen)
  • Papierunterlagen einscannen und im PDF-Format abspeichern. Bitte beachten Sie, dass Sie nur PDF-Dateien im Portal hochladen können.
  • Das ausgefüllte Antragsformular sowie die erforderlichen Anlagen (außer den einzureichenden Arbeitsproben) im Portal im PDF-Format hochladen. Übersetzungen sind, wenn erforderlich, zusammen mit dem in der Landessprache ausgestellten Dokument hochzuladen.
  • Die hochgeladenen Bewerbungsdokumente online absenden.

3.Einreichung der Arbeitsproben über die DAAD-Mediendatenbank:
Wenn die Prüfung Ihrer Stipendienbewerbung ergeben hat, dass sie die Kriterien der Stipendienausschreibung erfüllt und vollständig ist, erhalten Sie spätestens bis zum 15.12. einen Link zum Hochladen Ihrer Arbeitsproben in die DAAD-Mediendatenbank. Wenn Sie den Link erhalten, laden Sie bitte die Arbeitsproben bis spätestens zum 10. Januar MEZ in die Mediendatenbank hoch.

Bitte beachten Sie:
Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, bei denen die "Informations- und Beratungsstellen" in Ihrem Heimatland Sie nicht unterstützen können, wenden Sie sich bitte per Mail an portal@daad.de.
Bitte planen Sie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.

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