Der Kurs richtet sich an ausländische Jurastudierende (insbesondere zur Vorbereitung eines Aufenthalts an einer deutschen juristischen Fakultät), Juristen sowie angehende Dolmetscher und Übersetzer, die Grundkenntnisse im deutschen Recht erwerben und ihr juristisches Vokabular erweitern möchten.
Der Fachkurs "Einführung in das deutsche Recht und die deutsche Rechtssprache" umfasst ca. 25 Unterrichtseinheiten pro Woche. In diesem Kurs erfolgt eine Einführung in das Recht der Bundesrepublik Deutschland anhand einer kurzen Vorlesung zu dem jeweiligen Rechtsgebiet (maximal 45 Minuten pro Unterrichtsthema) sowie juristischen Übungen dazu. Der Inhalt orientiert sich an den Themen des Buches der Kursleiterin, "Deutsche Rechtssprache – Ein Studien- und Arbeitsbuch mit Einführung in das deutsche Recht" (C.H. Beck, 6. Auflage, München), umfasst aber auch neue Übungen zur aktuellen Rechtsprechung. Alle Teilnehmer erhalten ein Übungsskript.
Im Unterricht wird viel Wert auf die Möglichkeit gelegt, dass die Studierenden ihr Vorwissen aus dem eigenen Recht einbringen und viel sprechen können. Es kommen Kleingruppenarbeit, kleine Vorträge der Studierenden, didaktisierte Filme zu juristischen Themen und typische juristische Texte (Strafbefehl, Urteil, Beschluss etc.) zum Einsatz.
Auf dem Programm stehen außerdem der Besuch einer Zivil- und einer Strafverhandlung in Bayreuth, eine Fragestunde mit deutschen Jurastudierenden sowie Gespräche mit einer Gerichtsdolmetscherin und Praktikern aus verschiedenen juristischen Berufsfeldern (Notar, Rechtsanwältin etc.).
Die Kursleiterin Heike Simon ist Rechtsanwältin sowie öffentlich bestellte und allgemein vereidigte Dolmetscherin und Übersetzerin für die englische Sprache und unterrichtet seit 1992 ausländische Studierende im deutschen Recht und der deutschen Rechtssprache.
Der Fachkurs enthält außerdem Einheiten zur Fachsprache Recht. Der Gesamtstundenumfang liegt bei ca. 75 Unterrichtseinheiten.