Programme der Projektförderung

Die regulären Ausschreibungstermine sind Anfang April, Mitte Juni und Anfang Oktober.

Hochschulkooperationen mit den African Institutes for Mathematical Sciences (AIMS) II

06.04.2022: Ausschreibungstermin
31.10.2022: Antragsschluss

KURZPROFIL

Ziel des Programms
Das Programm leistet langfristig einen Beitrag (Impact) zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in den Partnerländern sowie zur Entfaltung des internationalen Potenzials von Hochschulen und Instituten. Weiterhin sollen mittelfristig die mathematische Hochschulbildung und Forschung in den Partnerländern gestärkt sowie die Sichtbarkeit der mathematischen Wissenschaften erhöht werden. Das Programm soll außerdem zur Internationalisierung der Partnerinstitutionen und zur Verstetigung der Kooperationsstrukturen zwischen den Partnern (sowie der Wirtschaft) beitragen.

Was wird gefördert?
-Vergabe von mind. zwei PhD-Stipendien (Stipendienlaufzeit i.d.R. 3 Jahre mit Option auf eine einjährige Verlängerung). Die Stipendiaten müssen an lokalen Partnerhochschulen der AIMS-Zentren eingeschrieben sein. Eine wissenschaftliche Betreuung erfolgt durch den Lehrstuhlinhaber am AIMS Ghana.
-Vergabe von mind. zwei Postdoc-Stipendien (Stipendienlaufzeit i.d.R. 2 Jahre) am AIMS Zentrum. Eine wissenschaftliche Betreuung erfolgt durch den Lehrstuhlinhaber am AIMS Ghana.
-Vergabe von Stipendien für Studien- und Forschungsaufenthalte für Studierende, Doktorandinnen und Doktoranden, promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Postdoktorandinnen und Postdoktoranden oder Dozentinnen und Dozenten an der jeweiligen Partnerinstitution oder anderen AIMS Zentren, auch zwischen den AIMS-Zentren untereinander (mind. 1, max. 5 Monate);
-Lehraufenthalte von Doktorandinnen und Doktoranden, promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Postdoktoranden, Dozentinnen und Dozenten und erfahrenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der jeweiligen Partnerinstitution oder anderen AIMS Zentren, auch zwischen den AIMS-Zentren untereinander (bis zu 1 Monat);
-Teilnahme an/Durchführung von Veranstaltungen, Fachkongressen und Workshops;
-Projektmarketing;
-Entwicklung und Einsatz digitaler Formate

Wer wird gefördert?
Masterstudierende, Doktorandinnen und Doktoranden, Postdoktorandinnen und Postdoktoranden und erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte deutsche Hochschulen sowie als gemeinnützig anerkannte und selbstforschende außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland.

WEITERE INFORMATIONEN
Den aktuellen Förderrahmen einschließlich aller Anlagen finden Sie unter Downloads (s.u.).

Bitte beachten Sie auch unsere Videos zum Wirkungsorientierten Monitoring (WoM):

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Kann der Antrag auf Projektförderung aufgrund von technischen Störungen oder höherer Gewalt nicht fristgerecht eingereicht werden, kann eine Verlängerung der Antragsfrist per E-Mail beim DAAD bis Antragsschluss beantragt werden. Die technische Störung bzw. die höhere Gewalt sind hier konkret zu beschreiben und zu dokumentieren (z.B. Screenshot).
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Ansprechpartner
DAAD-Deutscher Akademischer Austauschdienst
Referat Kooperationsprojekte in Nahost, Asien, Afrika und Lateinamerika/P24

Frau Martina Maier
Telefon: 0228 882 8760
E-Mail: maier@daad.de

Frau Noemi Wetzel
Telefon: 0228 882 471
E-Mail: wetzel@daad.de




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