Programme der Projektförderung

Die regulären Ausschreibungstermine sind Anfang April, Mitte Juni und Anfang Oktober.

Partnerschaftsprogramm mit der Universität Tsukuba

16.06.2021: Ausschreibungstermin
Der Antragsschluss wurde bis zum 1.10.2021 verlängert.

KURZPROFIL

Ziel des Programms
Im Mittelpunkt stehen die Festigung bestehender und die Initiierung neuer Partnerschaften mit der Universität Tsukuba im Rahmen eines bestehenden Partnerschaftsabkommens oder einer Absichtserklärung, eine Partnerschaft eingehen zu wollen. Der Qualifizierung des akademischen Nachwuchses wird dabei ein besonderes Gewicht beigemessen.

Was wird gefördert?
Forschungsaufenthalte an der Universität Tsukuba

Wer wird gefördert?
Graduierte, Doktoranden, Postdoktoranden, Habilitanden, Wissenschaftler und Professoren.

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte deutsche Hochschulen und deutsche, als gemeinnützig anerkannte und selbstforschend tätige, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

WEITERE INFORMATIONEN
Die aktuelle Programmausschreibung einschließlich aller Anlagen finden Sie unter Downloads (s.u.).
Darüber hinausgehende Informationen können Sie hier einsehen.
_____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Informationen zur Antragstellung
Kann der Antrag auf Projektförderung aufgrund von technischen Störungen oder höherer Gewalt nicht fristgerecht eingereicht werden, kann eine Verlängerung der Antragsfrist per E-Mail beim DAAD bis Antragsschluss beantragt werden. Die technische Störung bzw. die höhere Gewalt sind hier konkret zu beschreiben und zu dokumentieren (z.B. Screenshot).
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Ansprechpartner
DAAD-Deutscher Akademischer Austauschdienst
Referat Projektförderung deutsche Sprache und Forschungsmobilität (PPP)/P33

Martin Müller
Tel.: +49 228 882-8330
E-Mail: m.mueller@daad.de

Gefördert durch:

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