Programme der Projektförderung
Aktuell ausgeschriebene DAAD-Programme und bereits laufende DAAD-Programme der Projektförderung.
Die regulären Ausschreibungstermine sind Anfang April, Mitte Juni und Anfang Oktober.
DIES-Partnerschaften mit Hochschulen in Entwicklungsländern
Entwicklungsländer gemäß DAC-Liste der OECD (Anlage 4)
03.04.2019: Ausschreibungstermin
28.06.2019: Antragsschluss
Förderzeitraum: 2020 - 2023
KURZBESCHREIBUNG
Ziel des Programms
Das Programm hat die Verbesserung des Managements universitärer Strukturen und Ressourcen zur Stärkung der Internationalisierung und die Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit zum Ziel.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Kooperation zwischen Hochschulen in Deutschland und in Schwellen- und Entwicklungsländern im Bereich Hochschulmanagement in einem max. vierjährigen Projekt.
Wer wird gefördert?
Wissenschaftler/Hochschullehrer und Administratoren/Multiplikatoren, die für den gewählten Hochschulmanagementbereich relevant sind
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen insbesondere Hochschulleitungen und leitende Mitarbeiter des zentralen Hochschulmanagements, Leitungen universitärer Querschnittseinrichtungen, Akademische Auslandsämter, Karriereberatungszentren, Technologietransferstellen, hochschulweite Graduiertenschulen, etc., Dekane und Dekaninnen sowie Fakultätsgeschäftsführungen, Leitungen von Hochschulmanagement-Studiengängen, die Kooperationsvorhaben auf Instituts- oder Fachbereichsebene planen.
WEITERE INFORMATIONEN
Das aktuelle Merkblatt einschließlich aller Anlagen finden Sie unter Downloads (s.u.).
Darüber hinausgehende Informationen können Sie unter www.daad.de/dies-partnerschaften einsehen.
____________________________________________________________________________________________________________________
Informationen zur Antragstellung
Ein Antrag ist bis Antragsschluss vollständig und fristgerecht ausschließlich über das DAAD-Onlineportal einzureichen.
Die auswahlrelevanten Antragsunterlagen (Pflichtanlagen), die bis Antragsschluss eingereicht werden müssen, entnehmen Sie bitte der Programmausschreibung bzw. dem Merkblatt (BMZ-Programme).
Nach Antragsschluss werden keine Unterlagen vom DAAD nachgefordert und es werden keine Nachreichungen und Änderungen, auch nicht am Finanzierungsplan, mehr berücksichtigt. Unvollständige Anträge werden aus formalen Gründen vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Sollte es aufgrund von technischen Ursachen, die von Ihnen als Antragsteller nicht zu vertreten sind (z.B. Störung DAAD-Portal, Serverausfall an der Hochschule, nicht: inkompatible Software) oder aus Gründen höherer Gewalt (z.B. Unfall, Streik, Umweltfaktoren, nicht: Krankheit) nicht möglich sein, den Antrag fristgerecht einzureichen, ist es unbedingt erforderlich, bis Antragsschluss eine Begründung per E-Mail an das zuständige Fachreferat (Ansprechpartner des Förderprogramms) im DAAD zu senden. Bei technischen Ursachen schicken Sie bitte (sofern möglich) einen Screenshot und Zeitangabe der technischen Störung mit.
____________________________________________________________________________________________________________________
Ansprechpartner
DAAD-Deutscher Akademischer Austauschdienst
Referat Partnerschaftsprogramme, Alumniprojekte und Hochschulmanagement in der Entwicklungszusammenarbeit/P32
Kristina Schumacher
Tel.: +49 228 882-8174
E-Mail: k.schumacher@daad.de

Downloads
- Merkblatt
- Merkblatt (englisch)
- Anlage 1: Zuwendungsfähige Ausgaben
- Anlage 1: Zuwendungsfähige Ausgaben (englisch)
- Anlage 2: Handreichung zum Wirkungsorientierten Monitoring
- Anlage 3: Projektplanungsübersicht
- Anlage 4: DAC-Liste der OECD
- Anlage 5: Antragsbefürwortung der deutschen Hochschulleitung
- Anlage 6: Projektbeschreibung (Kurzversion)
- Antragstellung Partnerschaftsprogramme