Programme der Projektförderung
Aktuell ausgeschriebene DAAD-Programme und bereits laufende DAAD-Programme der Projektförderung.
Die regulären Ausschreibungstermine sind Anfang April, Mitte Juni und Anfang Oktober.
Fachbezogene Partnerschaften mit Hochschulen in Entwicklungsländern
Entwicklungsländer gemäß DAC-Liste der OECD
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Verschiebung der Programmausschreibung
Der DAAD entwickelt seine Programmportfolio stetig weiter um auf jeweils aktuelle Anforderungen und Rahmenbedingungen für internationale Hochschulkooperationen und für den wissenschaftlichen Austausch zu reagieren.
Er hat daher in Absprache mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vier Partnerschaftsprogramme (Fachbezogene Partnerschaften, Partnerschaften zur Förderung der Biodiversität, Partnerschaften zur Förderung des Gesundheitssektors in Entwicklungsländern (PAGEL) sowie die DIES-Partnerschaften) evaluiert.
Ein Hauptanliegen der Evaluation und Portfolioanalyse dieser Programme war u.a. herauszuarbeiten, welche Möglichkeiten bestehen, die Nachhaltigkeit des Programmwirkens zu steigern.
In diesem Zusammenhang wurde auch überprüft, inwiefern eine Zusammenlegung der genannten Programme unter dem Dach der Sustainable Development Goals (SDG) möglich ist.
Die Ergebnisse der Evaluierung werden aktuell aufgearbeitet.
Eine Ausschreibung ist für Juni 2021 geplant.
Wir informieren Sie sobald wie möglich über das weitere Vorgehen.
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01.04.2020: Ausschreibungstermin
30.06.2020: Antragsschluss
Förderzeitraum: 2021 - 2024
KURZPROFIL
Ziel des Programms
Angestrebt wird die Verbesserung und Erweiterung der Lehre in den Partnerländern sowie Strukturbildung und Kapazitätsentwicklung an der Partnerhochschule.
Was wird gefördert?
Hochschulkooperationen zur Curricula- oder Modulentwicklung, Einrichtung internationaler Studiengänge sowie gegenseitiger Anerkennung von Hochschulabschlüssen werden gefördert.
Wer wird gefördert?
Die Fördermittel dienen in erster Linie dem partnerschaftsbezogenen Austausch von Hochschullehrern, Angehörigen des Mittelbaus, Graduierten (z.B. Doktoranden / -innen) und Studierenden aus Deutschland und den Partnerländern.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte deutsche Hochschulen, die Förderanträge für fachbezogene Kooperationsvorhaben auf Instituts- oder Fachbereichsebene stellen, wenn zwischen den Partnerhochschulen schriftliche Partnerschaftsvereinbarungen geschlossen worden sind. Diese sollten grundsätzlich auf Ebene der Hochschulleitung abgeschlossen sein und können in Einzelfällen nach der Bewilligung des Vorhabens nachgereicht werden, müssen dem DAAD aber vor Ausstellung des Zuwendungsvertrags vorliegen.
WEITERE INFORMATIONEN
Das aktuelle Merkblatt einschließlich aller Anlagen finden Sie unter Downloads (s.u.).
Darüber hinausgehende Informationen können Sie unter www.daad.de/fachbezogene-hochschulpartnerschaften einsehen.
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Kann der Antrag auf Projektförderung aufgrund von technischen Störungen oder höherer Gewalt nicht fristgerecht eingereicht werden, kann eine Verlängerung der Antragsfrist per E-Mail beim DAAD bis Antragsschluss beantragt werden. Die technische Störung bzw. die höhere Gewalt sind hier konkret zu beschreiben und zu dokumentieren (z.B. Screenshot).
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Ansprechpartner
DAAD-Deutscher Akademischer Austauschdienst
Referat Partnerschaftsprogramme, Alumniprojekte und Hochschulmanagement in der Entwicklungszusammenarbeit/P32
Berno Birker
Tel.: +49 228 882-8671
E-Mail: birker@daad.de
Claudia Geratz (Mo-Fr, Teilzeit)
Tel.: +49 228 882-145
E-Mail: geratz@daad.de

Downloads
- Merkblatt
- Merkblatt (Englisch)
- Anlage 1: Zuwendungsfähige Ausgaben
- Anlage 2: Handreichung zum Wirkungsorientierten Monitoring
- Anlage 3: Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder gemäß ARVVwV BRKG
- Projektplanungsübersicht
- DAC-Liste der OECD
- Projektbeschreibung (Kurzversion)
- Antragsbefürwortung der deutschen Hochschulleitung
- Informationen zur Mobilität mit Behinderung und chronischer Erkrankung
- Ausfüllhilfe zum Finanzierungsplan