Programme der Projektförderung

Die regulären Ausschreibungstermine sind Anfang April, Mitte Juni und Anfang Oktober.

Ta´ziz Partnerschaft - Kurzmaßnahmen

Antragsfristen:
30.11.2023 für Maßnahmen zwischen dem 01.03. – 31.12.2024
31.05.2024 für Maßnahmen zwischen dem 01.09. – 31.12.2024

Bitte beachten Sie, dass nach Antragsschluss eine Bearbeitungszeit von mindestens 3 Monaten besteht und planen Sie Ihre Maßnahme entsprechend.

KURZPROFIL

Ziel des Programms
Ziel der Ta’ziz Kurzmaßnahmen ist die Initiierung, Intensivierung, Erweiterung und/oder Konsolidierung von Kooperationen und Wissensaustausch zwischen den teilnehmenden Hochschulen und außeruniversitären Akteuren vorrangig aus den Ländern Tunesien, Sudan, Libanon und Irak, darüber hinaus auch Algerien, Ägypten, Jemen, Jordanien, Libyen und Marokko sowie Deutschland in den Bereichen Lehre, Forschung, Hochschulmanagement und/oder Transfer. Weitere Ziele sind der (über-) fachliche und/ oder administrative Kompetenzerwerb von Studierenden, Lehrenden, (Nachwuchs-) Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern und/oder Hochschulmanagementpersonal und die Umsetzung von Konzepten und/oder (Wissens-) Produkten für Lehre, Forschung und/oder Reformprozesse im Bereich Hochschulmanagement, die dem lokalen Kontext und dem Stand der Wissenschaft entsprechen.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Anbahnungsreisen oder Fact Finding Missions, der Austausch von Studierenden, Lehrenden, (Nachwuchs-) Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern und/ oder Hochschulmanagementpersonal im Rahmen einer Kurzmaßnahme, (digitale-) Veranstaltungen wie z.B. Fort-/ Weiterbildungen, Workshops, Sommer-/Winterschulen, Tagungen, Konferenzen und die Entwicklung von Konzepten und/oder (Wissens-) Produkten für Lehre, Forschung und oder Hochschulmanagement.

Wer wird gefördert?
Studierende (Bachelor/Master), Doktorandinnen und Doktoranden, Lehrende, (Nachwuchs-) Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler, Professorinnen/Professoren und/oder Hochschulmanagementpersonal sowie außeruniversitäre Akteure aus Deutschland und den arabischen Partnerländern. Die Einbindung von Deutschland-Alumnae und -Alumni wird begrüßt.

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte deutsche Hochschulen und/oder als gemeinnützig anerkannte und selbstforschende außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland.

WEITERE INFORMATIONEN
Den aktuellen Förderrahmen einschließlich aller Anlagen finden Sie unter Downloads (s.u.).

Bitte beachten Sie auch unsere Videos zum Wirkungsorientierten Monitoring (WoM):


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Kann der Antrag auf Projektförderung aufgrund von technischen Störungen oder höherer Gewalt nicht fristgerecht eingereicht werden, kann eine Verlängerung der Antragsfrist per E-Mail beim DAAD bis Antragsschluss beantragt werden. Die technische Störung bzw. die höhere Gewalt sind hier konkret zu beschreiben und zu dokumentieren (z.B. Screenshot).
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Ansprechpartner
DAAD-Deutscher Akademischer Austauschdienst
Referat Kooperationsprojekte in Nahost, Asien, Afrika und Lateinamerika/P24

Jonah Pitz
Tel.: +49 228 882 8782
E-Mail: pitz@daad.de

Gefördert durch:

Downloads

Antragsmöglichkeiten

Online-Antragstellung »Ta´ziz Partnerschaft - Kurzmaßnahmen 2024